Scheuer will allen Autofahrern das Fahren von 125er Leichtkrafträdern ohne Prüfung erlauben.

Servus. Gibt es schon einen Thread zu diesem Thema hier in MT?
Lt.Süddeutscher u.a.Zeitungen gibt es konkrete Pläne vom Andi Sch.dazu.

https://m.focus.de/.../...fahren-lassen-ohne-pruefung_id_10845397.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 20. Juni 2019 um 18:54:43 Uhr:


Ich würde das gut finden.

In den letzten Jahrzehnten wurde bei den Führerscheinklassen soviel verkompliziert, die Fahrschulen hatten natürlich ihre Freude (€) damit.
In anderen EU-Ländern kann man mit dem B auch A1 fahren, in Deutschland nur einen 45 km/h Roller. Da stellt sich sowieso die Frage, wer auf genau 45 km/h gekommen ist... die Dinger schaffen auch 50 km/h, sogar 60 km/h... damit wäre man innerorts kein Hindernis.

Diese 45 km/h-Grenze ist wohl der größte Unfug überhaupt. Warum nicht wenigstens 50, 55 oder gar 60 km/h, um im Stadtverkehr, wo die Geräte ja überwiegend zum Einsatz kommen, kein rollendes Hindernis zu sein. Das ist genauso unsinnig, wie seinerzeit die Beschränkung der Kleinkrafträder auf 80 km/h. Damit waren die auch auf jeder Landstraße im Weg. Das hat auch erst recht dazu eingeladen, damit mal zum "Friseur" zu gehen.

Grüße vom Ostelch

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Danke Dir trotzdem.
Nehme an Du hast es auch gradentdeckt...
Jetzt fragt sich halt:
Wird es rechtzeitig zum Saisonstart 2020 in Kraft gesetzt?

Wenn es wirklich nur redaktionelle Änderungen sind, glaube ich, dass es klappen kann.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Dezember 2019 um 15:47:08 Uhr:


Jetzt fragt sich halt:
Wird es rechtzeitig zum Saisonstart 2020 in Kraft gesetzt?

Davon gehe ich schwer aus. Zudem sehe ich auch keinen Grund, warum man nicht jetzt schon in die Fahrschule rennen könnte, sodass man dann direkt ab Inkrafttreten des Gesetzes die entsprechende Zusatzberechtigung hat.

Erst mal müssen die Bürokraten die ganzen Bedingungen für die Fahrschulen definieren und erst dann wissen die Fahrschulen was und wie sie schulen müssen. Vorher wird wohl kaum eine Fahrschule eine Ausbildung beginnen.

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Wird es dann möglich sein, über die Stufenregelung mit einer Prüfung die Klassen A2 und später A zu erwerben?

Das ist wahrscheinlich eines dieser Details daß es zu klären und in Schriftform zu bringen gilt.

Super, danke für die Info 🙂

Ist tatsächlich geplant die Klasse A1 zu vergeben?
Dann werden sich die Leute freuen die danach nach AT ziehen.
Hier darfst du dann nur mittels 7 UE mit 50 Minuten auf Klasse A2 aufsteigen.

Das wird so nicht klappen.
Da kommt in D ne Kennziffer dazu. 111 glaube ich.
Damit ist diese Art A1 nur in Deutschland gültig.
Also eigentlich kein vollwertiger A1 FS.

2 und 4 Räder sind schon ein Unterschied. Selbst mit dem Klasse 3 Schein durfte man ja Traktor fahren. Wer aber glaubt man setzt sich mal eben drauf und fährt los, der irrt sich aber.

Zumal die 125er ja nur eine Leistungs-, aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben.

Richtig. Für mich ein völlig unnötig aus der Luft gemachter Vorstoß.

Aber Dank der Leistungsbeschrankung in Verbindung mit Mindestgewicht (Ps pro KG) ist ein Gechwindigkeitswahnsinnswettbewerb ausgeschlossen.
Also ich glaube die Zahl der Bewerber wird überschaubar bleiben und Dank der Deutschen Gründlichkeit (18 Stunden a 45 min.) ist ne Menge Holz, wird es m.M.nach keine gravierende Unfallhàufigkeit geben.

Ob ich jetzt meine 50er gegen eine gleichartige 125er eintausche? Die muss zum TÜV, ich muss Steuern zahlen, die Anschaffung und auch die Prüfbescheinigung finanzieren. Ich glaube, das lohnt sich doch nicht...

Zitat:

@NOMON schrieb am 20. Dezember 2019 um 21:55:08 Uhr:


Ob ich jetzt meine 50er gegen eine gleichartige 125er eintausche? Die muss zum TÜV, ich muss Steuern zahlen...

Die Regelung gilt, wie bereits weiter vorn im Thread angemerkt, nur für Deutschland, und da sind 125er immer noch steuerfrei.

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