Scheiße geblitzt
Hallo Leute,
ich wurde heute geblitzt in einer 70 Zone mit ca. 100 km/h. Ich habe schon eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre davon ist noch eins übrig geblieben und jetzt dieser Scheiß. Habt ihr einen Tipp wie man sich da rausreden kann oder ähnliches??
DANKE
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55 Antworten
Habe was zum Thema gefunden:
Im internet
Ich habe folgendes Problem, ich bin letztes Jahr innerorts mit 38 Km/h zu viel geblitzt worden, es wurden noch 7 km/h Toleranz abgezogen, jedoch musste ich trotzdem zur Nachschulung. Meine Probezeit wurde insgesamt auf 4 Jahre verlängert. Jetzt bin ich vor kurzem wieder mit mind. 30 Km/h zu viel außerorts geblitzt worden. 60 war erlaubt und ich hatte mind. 90. Das ich Bußgeld zahlen muss ist mir klar, aber wie sieht es aus mit meinem Führerschein??Die Regeln die hier stehen sind ja allgemein, aber soweit ich weiß, ist das für Fahranfänger und Leute auf Probezeit noch strenger…Könnt Ihr mir sagen wie es weitergeht und mit was ich rechnen muss. Danke
ANTWORT:
die führerscheinbehörde winkt letztmalig (vor dem entzug der fahrerlaubnis) mit dem zeigefinger und erteilt einen entsprechenden schriftlichen hinweis. ein weiterer rechtkräftig festgestellter a-verstoß (21 km/h zuviel) führt zum entzug.
So hab ich das auch im Gedächtnis habe nämlich auch verlängerte Probezeit wegen fahrrad über eine rote ampel. letzte Chance ist das jetzt dann aber endgültig
Zitat:
Original geschrieben von TuningAstra
Habe was zum Thema gefunden:
Im internetIch habe folgendes Problem, ich bin letztes Jahr innerorts mit 38 Km/h zu viel geblitzt worden, es wurden noch 7 km/h Toleranz abgezogen, jedoch musste ich trotzdem zur Nachschulung. Meine Probezeit wurde insgesamt auf 4 Jahre verlängert. Jetzt bin ich vor kurzem wieder mit mind. 30 Km/h zu viel außerorts geblitzt worden. 60 war erlaubt und ich hatte mind. 90. Das ich Bußgeld zahlen muss ist mir klar, aber wie sieht es aus mit meinem Führerschein??Die Regeln die hier stehen sind ja allgemein, aber soweit ich weiß, ist das für Fahranfänger und Leute auf Probezeit noch strenger…Könnt Ihr mir sagen wie es weitergeht und mit was ich rechnen muss. Danke
ANTWORT:
die führerscheinbehörde winkt letztmalig (vor dem entzug der fahrerlaubnis) mit dem zeigefinger und erteilt einen entsprechenden schriftlichen hinweis. ein weiterer rechtkräftig festgestellter a-verstoß (21 km/h zuviel) führt zum entzug.
So hab ich das auch im Gedächtnis habe nämlich auch verlängerte Probezeit wegen fahrrad über eine rote ampel. letzte Chance ist das jetzt dann aber endgültig
@TuningAstra: Haste ne Verkehrs-Rechtsschutz-Vers. ohne SB? Wenn ja, dann ab zum Anwalt mit dem Anhörungsbogen.
Hat bei mir auch letztens geklappt.
Anwalt hatte nur hingeschrieben, dass er Akteneinsicht haben will. 2 Tage später kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wird (ohne Begründung). Der Anwalt meint, dass das wohl was nicht 100% ok war. Wenn da ein Brief von nem Anwalt kommt, dann lassen die's gleich sein.
Als Privatperson ohne Anwalt hätten die mich abgezockt.
Ein Versuch ist es allemal wert.
Good luck
EDIT
Gestern abend 20h standen die Schw***e wieder in Jena auf der Bundesstraße 100m vor Ortsausgang. Und da ist alles links & rechts frei!!! Da könnte ich .... ach lassen wir das.
Was besseres, als das Deine Familie involviert ist, (Halter des FZ = Mutter) kann doch gar nicht passieren.
Stichwort: Zeugnisverweigerungsrecht.
Warte erst mal den Anhörungsbogen ab. Wenn der vorliegt, meldest Du Dich einfach wieder und wir werden sehen, ob was zu machen ist. Ist nämlich kein verwertbares "Beweisfoto" dabei, sehe ich Chancen, da raus zu kommen.
[EDIT]
Aber wie immer gilt:
Die hier im Forum getätigten Ratschläge sind nur Tipps und keine Rechtsberatung. Das ist hier zum Einen verboten, zum Anderen solltest Du Dir - wie schon geraten - ordentlichen Rechtsbeistand besorgen. Alle Angaben ohne Gewähr! 😉 😁
[/EDIT]
Zitat:
Original geschrieben von Pauli 330
mein Arbeitskollege sollte auch den Schein für 4 Wochen entsorgen.
Da hat er den Leuten Geld für die Strafe angeboten und er durfte den Schein behalten.Die Geldstrafe war zwar hoch
aber der Lappen blieb.
Das geht nicht so einfach, wie Du das hier darstellst. Die Verwahrung des Fuehrerscheins kann verhindert werden, wenn der Behoerde schriftlich und
glaubhaftmitgeteilt wird, dass die berufliche Existenz in der Fahrverbotszeit gefaehrdet ist - Beispiel Mitarbeiter im Aussendienst. Danach wird ein neuer Bescheid mit einem deutlich hoeheren Bussgeld erlassen. Die letztendliche Entscheidung liegt ganz im Ermessen des Sachbearbeiters, welcher einen sehr grossen Einfluss auf die Sachlage aufweist.
Zitat:
Original geschrieben von mareje
Anwalt hatte nur hingeschrieben, dass er Akteneinsicht haben will. 2 Tage später kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wird (ohne Begründung). Der Anwalt meint, dass das wohl was nicht 100% ok war. Wenn da ein Brief von nem Anwalt kommt, dann lassen die's gleich sein.
Das halte ich aber fuer einen Einzelfall. Die Bussgeldbehoerden haben naemlich ganz klar den kraeftigeren Arm am Hebel und lassen sich keinesfalls durch einen anwaltliches Schreiben beirren, gar einschuechtern.
Tschuess,
data
Na die haben wohl eh gewusst, dass ihre Messung nicht ganz korrekt war!
Fakt ist, daß ca. 25 % ALLER Messungen nicht verwertbar sind, sprich Du bekommst nichts.
Das ist mir mittlerweile schon mindestens 5x passiert.
Ich würde jetzt erst mal warten bis was kommt, und dann ggf. dem Anwalt übergeben.
Das mit der Aussageverweigerung ist mittlerweile nicht mehr so einfach, da der Halter des KFZ in so einem Fall in der Haftung steht und die Gerichte bei diesem Sachverhalt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen.
Gruß
Alles Nachfolgende: IANAL
Zitat:
Original geschrieben von g601
Was besseres, als das Deine Familie involviert ist, (Halter des FZ = Mutter) kann doch gar nicht passieren.
Stichwort: Zeugnisverweigerungsrecht.
Das sehe ich aber anders.
Denn die werden wenn die Mutter keinen Fahrer benennt anfangen, selbst nach dem Fahrer zu suchen. Und damit beginnt man natürlich in der Familie (ist man in diesem Fall ja schon dem Ziel sehr nahe). Der OP wohnt scheinbar noch zu Hause, also nix leichter als das, ein Anruf im Einwohnermeldeamt. Prima, die Mutter hat nen Kind, dessen Geschlecht und Alter zu der Person auf dem Foto prima passt. Also versucht man denjenigen zu "fassen" zu bekommen, um das Foto zu vergleichen oder man schickt einfach gleich mal an den Sohnemann den Bussgeldbescheid.
Wäre das Auto auf jemand anders zugelassen ist das was anderes, denn stell dir mal vor, ich fahre bei der odw mit deinem Auto (is in diesem Beispiel auch auf dich zugelassen) und werde geblitzt. Du schreibst außer Angaben zur Person (nicht als Fahrer sondern Halter) nix auf den Anhörungsbogen. Du bist ja schließlich nicht verpflichtet, die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu leisten, also hast du deine Bürgerpflicht mit der Angabe deiner Personalien erfüllt.
Die werden jetzt zu dir heim kommen und deine Frau/Schwester/Nachbarn, wen auch immer fragen ob die mich kennen. Und dass deine Frau/Schwester/Nachbarn mich nicht kennen is doch 100mal glaubwürdiger, als dass die eigene Mutter nur eine Schutzbehauptung ausspricht bzw. gar keine Aussage macht.
Ich für mich persönlich halte es so, dass ich überhaupt nicht mehr mit der Polizei spreche. Nur schlechte Erfahrungen. Wenn die was wollen, dann sollen die nen Termin mit meinem Anwalt ausmachen.
Interessant ist allerdings, dass viele (damit meine ich nicht dich) immer sagen, klaro, mach ich einfach vom ZEugnisverweigerungsrecht Gebrauch, spätestens dann, wenn die in Uniform vor der Haustüre stehen aus Panik dann aber sprudeln wie ein Wasserfall...
Viele Grüßle!
Alles Nachfolgende: IANAL
Zitat:
Original geschrieben von 64787
Fakt ist, daß ca. 25 % ALLER Messungen nicht verwertbar sind, sprich Du bekommst nichts.
Das ist mir mittlerweile schon mindestens 5x passiert.
Ich würde jetzt erst mal warten bis was kommt, und dann ggf. dem Anwalt übergeben.
Völlig richtig!
Zitat:
Das mit der Aussageverweigerung ist mittlerweile nicht mehr so einfach, da der Halter des KFZ in so einem Fall in der Haftung steht und die Gerichte bei diesem Sachverhalt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen.
Willst du sagen, dass wenn die keinen Fahrer finden, einfach dem Halter die Punkte reindrücken? Das glaub ich nicht, v.a. wie machen die das denn bei nem Firmenfahrzeug?
Nebenbei erwähnt erlegt das Fahrtenbuch die Verwaltungsbehörde auf. Was is eigentlich dabei beim Fahrtenbuch?
Zitat:
Original geschrieben von 64787
[...]
Das mit der Aussageverweigerung ist mittlerweile nicht mehr so einfach, da der Halter des KFZ in so einem Fall in der Haftung steht und die Gerichte bei diesem Sachverhalt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen.Gruß
Das ist prinzipiell natürlich richtig, allerdings wird dies i.d.R. nur über einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum - wenn überhaupt - angeordnet. Meistens fehlt aber den Bussgeldstellen die Zeit und Muße (meine Erfahrung, aber die braucht ja nicht zwingend repräsentativ zu sein 😉 ) die letzten Rechtsmittel auszuschöpfen. Da ist es einfacher, diejenigen "mitzunehmen", die sich nicht so leicht von einem Anhörungsbogen Bange machen lassen und die dann lieber schnell den geforderten Betrag bezahlen als ... 😉
In unserer Landeshauptstadt des größten Bundeslandes bspw. hat man wiederum die Zeit und Muße. Es kommt halt letztlich darauf an, wo im Einzelfall soetwas passiert.
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Nebenbei erwähnt erlegt das Fahrtenbuch die Verwaltungsbehörde auf. Was is eigentlich dabei beim Fahrtenbuch?
Falls kein Fahrer zum entsprechenden Sachverhalt ermittelt werden kann, wird unter Umstaenden das Fuehren eines Fahrtenbuches auferlegt - da hat 64787 Recht. Die Punkte werden natuerlich nicht einfach an den Naechstbesten verteilt, sondern verfallen, weil sie nicht zugeordnet werden koennen.
Das Fahrtenbuch ist schon ziemlich nervig, weil Du jede Fahrt zum Beacker u.ae. eintragen kannst, was nach einer gewissen Zeit ziemlich belastend wird - meiner Meinung nach.
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Alles Nachfolgende: IANAL
Das sehe ich aber anders.
Denn die werden wenn die Mutter keinen Fahrer benennt anfangen, selbst nach dem Fahrer zu suchen. Und damit beginnt man natürlich in der Familie (ist man in diesem Fall ja schon dem Ziel sehr nahe). Der OP wohnt scheinbar noch zu Hause, also nix leichter als das, ein Anruf im Einwohnermeldeamt. Prima, die Mutter hat nen Kind, dessen Geschlecht und Alter zu der Person auf dem Foto prima passt. Also versucht man denjenigen zu "fassen" zu bekommen, um das Foto zu vergleichen oder man schickt einfach gleich mal an den Sohnemann den Bussgeldbescheid.
Wäre das Auto auf jemand anders zugelassen ist das was anderes, denn stell dir mal vor, ich fahre bei der odw mit deinem Auto (is in diesem Beispiel auch auf dich zugelassen) und werde geblitzt. Du schreibst außer Angaben zur Person (nicht als Fahrer sondern Halter) nix auf den Anhörungsbogen. Du bist ja schließlich nicht verpflichtet, die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu leisten, also hast du deine Bürgerpflicht mit der Angabe deiner Personalien erfüllt.
Die werden jetzt zu dir heim kommen und deine Frau/Schwester/Nachbarn, wen auch immer fragen ob die mich kennen. Und dass deine Frau/Schwester/Nachbarn mich nicht kennen is doch 100mal glaubwürdiger, als dass die eigene Mutter nur eine Schutzbehauptung ausspricht bzw. gar keine Aussage macht.Ich für mich persönlich halte es so, dass ich überhaupt nicht mehr mit der Polizei spreche. Nur schlechte Erfahrungen. Wenn die was wollen, dann sollen die nen Termin mit meinem Anwalt ausmachen.
Interessant ist allerdings, dass viele (damit meine ich nicht dich) immer sagen, klaro, mach ich einfach vom ZEugnisverweigerungsrecht Gebrauch, spätestens dann, wenn die in Uniform vor der Haustüre stehen aus Panik dann aber sprudeln wie ein Wasserfall...
Viele Grüßle!
Alles schon dagewesen 😉.
Und in keinem Fall ist je was draus geworden. Aber das können wir f2f ja auf der ODW mal vertiefen. Das geht mir hier jedenfalls ein weinig zu sehr ... ins private 😉.
Zitat:
Original geschrieben von g601
Alles schon dagewesen 😉.
Und in keinem Fall ist je was draus geworden. Aber das können wir f2f ja auf der ODW mal vertiefen. Das geht mir hier jedenfalls ein weinig zu sehr ... ins private 😉.
Ich erzähle hier öffentlich auch nur immer allgemein, das betrifft mich i.a. nicht selbst.
Aber wir können das gerne vertiefen, freue mich schon auf die Tour 🙂
Wie das genau mit dem Fahrtenbuch läuft, weis ich nicht.
Ob der Halter haften muß, ist mir auch unbekannt, Tatsache ist aber, daß das mit dem Fahrtenbuch nicht mehr als "letzte Maßnahme" seitens der Behörden gesehen wird.
Ein Bekannter arbeitet in der zuständigen Polizeiverwaltung für diese Bußgeldsachen und anscheinend wird, zumindest in Bayern, sehr rege davon Gebrauch gemacht.
Und das Fahrtenbuch ist verdammt lästig, zumal das nicht über Wochen auferlegt wird, sondern über einige Monate. Und wenn Du jede Popelfahrt eintragen darfst, nervt das gewaltig. Wenn es dann zu minimalsten Unstimmigkeiten kommt, wird die zuständige Behörde richtig ungemütlich.
Ich habe das auch einmal in Erwägung gezogen, aber mein Anwalt hat mir dann davon abgeraten, zumal es nicht um ein Fahrverbot ging.