scheinwerferblenden
Ich braue scheinwerferblenden für meion 35i bj 1995 variant ich finde nirgens welche.
bitte um rat bei fk nicht bei mattig nicht bei kamei nicht bei d&w nicht
Beste Antwort im Thema
So ein Mist,
ich habe letztes Jahr für meine in Wagenfarbe Lackierten 25 Euro bezahlt, aus der BUCHT,und dann auch noch MIT ABE. Musste mir echt nen Kredit aufnehmen und den Zahl ich heut noch ab. 😁😁😁
Man ey scheiß auf das geld wer schön sein will muss nun mal die Preise Zahlen.
82 Antworten
1) @markus
mit den neuen coc papieren gabs da änderung die dummerweise ein erlöschen der be aushebelt. musst mal googlen 😉
2) @aix
auch das ist falsch. die ganzen schauermärchen das versicherungen nicht bezahlen würde mich mal interesieren wo die herkommen.
eine haftpflicht bezahlt IMMER! bei fahrlässigem handeln zahlt NUR die kasko nicht. wen du mit 4 promille mit 100 durch den ort rast, dabei noch 2 kilo koks intus hast und an deinem auto nix aber auch garnix eingetragen ist und du die bremse ausgebaut hast zahl die haftpflicht JEDEN cent den du an schaden anrichtest! erstmal zuminderst. die versicherun KANN dann (und wird auch zu 100%) von dir einen regressanspruch geltend machen. dieser beläuft sich auf lächerlichte 5000€ und MAXIMAL 10.000€ bei grober fahrlässigkeit. und MEHR NICHT! selbst wen dabei körperliche langzeitschäden (wie du fährst einem zum krüppel) entstehen zahlt das deine versicherung. makaber aber lt agb der versicherungen gang und gebe.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
1) @markus
mit den neuen coc papieren gabs da änderung die dummerweise ein erlöschen der be aushebelt. musst mal googlen 😉2) @aix
auch das ist falsch. die ganzen schauermärchen das versicherungen nicht bezahlen würde mich mal interesieren wo die herkommen.eine haftpflicht bezahlt IMMER! bei fahrlässigem handeln zahlt NUR die kasko nicht. wen du mit 4 promille mit 100 durch den ort rast, dabei noch 2 kilo koks intus hast und an deinem auto nix aber auch garnix eingetragen ist und du die bremse ausgebaut hast zahl die haftpflicht JEDEN cent den du an schaden anrichtest! erstmal zuminderst. die versicherun KANN dann (und wird auch zu 100%) von dir einen regressanspruch geltend machen. dieser beläuft sich auf lächerlichte 5000€ und MAXIMAL 10.000€ bei grober fahrlässigkeit. und MEHR NICHT! selbst wen dabei körperliche langzeitschäden (wie du fährst einem zum krüppel) entstehen zahlt das deine versicherung. makaber aber lt agb der versicherungen gang und gebe.
Da hast du volkommen rechten den soweit ich weis sollte jeder eine haftpflichtversicherung haben ganz besonder wen man kinder hat das hat meine schwester gesagt 🙂 ich glaube sie spricht auserfahrung 😉
FAHRZEUG HAFTPFLICHT 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
FAHRZEUG HAFTPFLICHT 😉
[/quoteJa die mein ich auch.
Aber die private ist auch nicht verkehrt so wie ich gehört habe 😉
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von DR.35i
Was passiert eigendlich wenn ich als fahranfänger in der probezeit mit scheinwerferblenden ohne abe 8nicht eingetragen) angehalten werde?????????????
im schlimmsten Fall 3 punkte 50 euro +beasrbeitungsgebühr und ne nachschulung
Meines Wissen gibts bei allem, was in der Probezeit mit Punkten endet ne Nachschulung und bis dahin Führerscheinentzug..
Klar zahlt die Haftpflicht. Mit dem Unterschied, dass sie das Geld bei solchen "sicherheitsrelvanten Umbauten" das Geld vom Versicherungsnehmer zurückverlangen können/werden..
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
1) @markus
mit den neuen coc papieren gabs da änderung die dummerweise ein erlöschen der be aushebelt. musst mal googlen 😉2) @aix
auch das ist falsch. die ganzen schauermärchen das versicherungen nicht bezahlen würde mich mal interesieren wo die herkommen.eine haftpflicht bezahlt IMMER! bei fahrlässigem handeln zahlt NUR die kasko nicht. wen du mit 4 promille mit 100 durch den ort rast, dabei noch 2 kilo koks intus hast und an deinem auto nix aber auch garnix eingetragen ist und du die bremse ausgebaut hast zahl die haftpflicht JEDEN cent den du an schaden anrichtest! erstmal zuminderst. die versicherun KANN dann (und wird auch zu 100%) von dir einen regressanspruch geltend machen. dieser beläuft sich auf lächerlichte 5000€ und MAXIMAL 10.000€ bei grober fahrlässigkeit. und MEHR NICHT! selbst wen dabei körperliche langzeitschäden (wie du fährst einem zum krüppel) entstehen zahlt das deine versicherung. makaber aber lt agb der versicherungen gang und gebe.
die schauermärchen kommen aus der realität was du beschreibst ist die haftung bei sachschäden in deinem fall bei unzurechnungsfähigkeit
du vergisst da einiges . du kannst bei der strafrechtlichen Seite mit Strafhaft und einigen anderen Dingen zu Regress gezogen werden und auch via zivilrecht .
grobe fahrlässigkeit ist was ganz anderes Kollege . ein bremsen ausbau wäre das nicht das ist vorsätzlich
aber wir wollen uns ja wohl nicht in Rechtberatung vertiefen schaue einfach mal in deine Versicherungsbedingungen bezüglich Haftungsausschlüssen 😉
wie gesagt die haftpflicht zahlt aber in der kette bleibst du das letzte Glied aber da da nix nennenswert was zu holen ist verpufft das ins Leere 😁
Zitat:
Original geschrieben von aixcessive
die schauermärchen kommen aus der realität was du beschreibst ist die haftung bei sachschäden in deinem fall bei unzurechnungsfähigkeit
nö. besoffen, bekifft etc n unfall und schon haste das
Zitat:
du vergisst da einiges . du kannst bei der strafrechtlichen Seite mit Strafhaft und einigen anderen Dingen zu Regress gezogen werden und auch via zivilrecht .
ok straftaten weiss ich net zu 100%
Zitat:
aber wir wollen uns ja wohl nicht in Rechtberatung vertiefen schaue einfach mal in deine Versicherungsbedingungen bezüglich Haftungsausschlüssen 😉
da brauch ich net schauen, da hab ich n aktenzeichen drüber...aber stimmt eine rechtsberatung wäre ja nicht zulässig 😉
Ich habs getan richtig dumm ich habe meine blenden für 13 euro 4.50 euro versand angeklebt und der clue war das ich beim tüv 39 bezahlt habe und das eintragen 11,40 das.
das war der letzte hole akt den ich in den sachen vollzogen habe. die teuersten blenden die ich je gesehen habe
mfg