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scheinwerfer glas abmachen ?

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 19:20

allo

wie macht man am besten das scheinwerfer glas ab ? hab da mal was gehört mitn backofen wie gehts das? ....

könnte man den dichtrand nicht mit einem glassägefaden durchschneiden?

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22 Antworten
Themenstarteram 24. Dezember 2006 um 14:14

@ kami: bitte zuerst alle beiträge lesen bevor du postest

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning

@ kami: bitte zuerst alle beiträge lesen bevor du postest

Hab ich! :)

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning

den kann der dit bestimmt eintragen...

der tüv trägt das nicht ein, das liegt außerhalb seiner kompetenzen...und wenn, ist die eintragung unzulässig und hat keinen bestand...

was du machen könntest, wäre eine neus lichttechnsiches gutachten, das kostet denn rd. 10tsd. € ohne gewähr auf erfolg....

 

edit: mittlerweile gibts genug versicherungen (insbesondere die billigen online-versicherungen) die gezielt ihre gutachter auf solche veränderungen ansetzten....wiel die 5tsd. € die die dadurch sparen können, in der menge sich summieren....

am 24. Dezember 2006 um 15:07

rrrrriiiiccchttiiiggggggg.

auf solche sachen wie verwandte sind bei der versicherung sind echt riskant. was ist, wie bereits erwähnt wurde, dass die versicherung dich zu einem gutachter schicken muss, und dort hilft kein verwandter,

manchmal hört sich das echt witzig an, denn die kleinsten dinger würden eigentlich keinen stören, aber es ist leider gesetz....

daher lass es lieber..in 1-2 tagen hast du es wieder vergessen und es ist passé.. :-)

Themenstarteram 24. Dezember 2006 um 16:54

eigentlich würde mich mal der § absatz interessieren der dies verbietet ! ich glaube nämlich immer noch nicht das es eine veränderung der lichttechnischen anlage darstellt .

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning

ich glaube nämlich immer noch nicht das es eine veränderung der lichttechnischen anlage darstellt .

der scheinwerfer als ganzes hat eine prüfung zur erteilung des e-zeichen mit prüfnummer und länderkennzeichen durchlaufen ...

die betonung liegt dabei auf "als ganzes", das ist genau im prüfprotokoll festgehalten: aussehen, verwendeter lampentyp...

wenn du da nun irgendwas zerlegst und veränderst, ist der scheinwerfer nicht mehr in dem zustand, indem er seine prüfung bestanden hat, damit verliert er seine bauartgenehmigung und ist unzulässig...

eine zulässigkeit könnte mittels neuem lichttechnischen gutachten, das bescheinigt, dass der scheinwerfer noch seinen vollen funktionsumfang hat hergestellt werden, das kostet dann rd. 10tsd. € und darf nur von imho 2 instituten in der brd durchgeführt werden.

der tüv, hat zwar seinen spielraum, ABER der wird ganz klar, durch die stvzo begrenzt, und diese schreibt vor, dass NUR bauartgeprüfte und somit zulässige teile verwendet werden dürfen, und da der scheini dann nciht mehr zulässig ist, kann der normale tüv-prüfer ihn auch nicht eintragen....

sofern er dies trotzdem macht, ist die eintragung unzulässig und hat keinen bestand....

Zitat:

Original geschrieben von jbbora

ohoh - ich sehe diesen wie viele andere Threads vor ihm in eine Richtung ausarten:

hab ich's gesagt :D

am 25. Dezember 2006 um 10:21

Scheinwerfer sind bauartgenehmigt, d.h. jegliche Veränderung ist untersagt und fürht zur erlöschung der BE.

Ich denke man sollte den Thread hiermit schließen, da es zu nix führt!

MfG

Polo Bub

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