ForumGolf 5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Scheinwerfer Frage

Scheinwerfer Frage

Themenstarteram 26. September 2006 um 6:36

Hallo,

habe gestern mal meinen Schienwerfer etwas genauer betrachtet, und da ist mir aufgefallen, dass ich einen Teil nicht beleuchten kann

Scheinwerfer

Was befindet sich neben dem Blinker normalerweise???

Auf dem Foto links vom Blinker, da es ein Beifahrerscheinwerfer ist

Danke

Hannes

Ähnliche Themen
20 Antworten

Hallo,

also bei mir ist da die Begrenzungsleuchte.

Hab aber Xenonscheinwerfer, kann bei Halogen anders aufgebaut sein.

Gruß

Re: Scheinwerfer Frage

 

Zitat:

Original geschrieben von hons82

Was befindet sich neben dem Blinker normalerweise???

Einfach nur nichts :D, das ist beim halogenscheinwerfer nunmal so, da das standlicht bei den fernscheinwerfern sitzt ;).

Gruss

Maik

genau dort könne vw doch das tagfahrlicht unterbringen!

was meint ihr? dann könnten die 2 inneren lampen weiterhin als Fernlicht, bzw. bei xenon als zusätzliches Fernlicht dienen. nich so wie bei Audi zB. wo innen dann das TFL ist, und man als Fernlicht nur die aufgeblendeten xenon-scheinwerfer hat. bin mal einen A4 in einer solchen Konfig gefahren und finde das Fernlicht bei meinem GT mit xenon besser. Halt mit zusätzlichen inneren Fernscheinwerfern.

Gruß

bybatman

edit:

vergessen - da wo ich meine ist ja bei xenon-Konfig das Standlicht. also eher schlecht für TFL. Oder da halt beides unterbringen. TFL und im Standlichtfall die TFL-Lamoen dimmen.

Re: Re: Scheinwerfer Frage

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Einfach nur nichts :D, das ist beim halogenscheinwerfer nunmal so, da das standlicht bei den fernscheinwerfern sitzt ;).

Gruss

Maik

Es sei denn man hat die Linsenscheinwerfer. Dort befindet sich das Standlicht.

Gruß,

Sinnombre

Themenstarteram 28. September 2006 um 8:59

Re: Re: Scheinwerfer Frage

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Einfach nur nichts :D, das ist beim halogenscheinwerfer nunmal so, da das standlicht bei den fernscheinwerfern sitzt ;).

Gruss

Maik

Ach so, dann ist ja kein Wunder dass ich es nicht geschafft habe das Ding zu beleuchten ;)

DANKE

sind die beim GTI mit Halogen auch ausgeleuchtet?

Nein dort auch nicht, da der GTI halogenscheinwerfer am ende genau der gleiche ich wie bei den normalen golf bloß halt dunkler ;).

Gruss

Maik

am 2. August 2007 um 9:40

Blöde frage kann man da irgendwie das Standlicht reipfriemeln, das würde mir schon extrem gefallen und nicht wie jetzt Standlicht im Fernscheiwerfer. Also einfach nur die Xenon konfiguration bei Halogen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frankenbu

Blöde frage kann man da irgendwie das Standlicht reipfriemeln, das würde mir schon extrem gefallen und nicht wie jetzt Standlicht im Fernscheiwerfer. Also einfach nur die Xenon konfiguration bei Halogen ;)

reinfriemeln geht bestimmt irgendwie, aber es wäre nicht zulässig. einzige variante wäre die umrüstung auf hella linsenscheinwerfer oder direkt auf xenon umzurüsten

Olà,

 

schaut mal das Video in meiner Signatur. Da sehr ihr wie die Standlichter der Linsenscheinwerfer von Hella aussehen.

 

Grüße Günni :cool:

Hallo,

ich hole den mal wieder hoch.. (den Threat)..

kann man in diesen -beim normalen Scheinwerfer- unbeleuchteten Bereich eine zugelassene TagesFahrLicht Quelle (z.b. Hella, InPro oder what ever) reinbauen...

UND.. gibt es eine Verordnung, dass eine zugelassene TFL-Lichtquelle nicht hinter dem Glas eines zugelassenem Scheinwerfer liegen darf.. ?

Oder habe ich hier eine Zulassung-Lücke gefunden? *hoffnung*

Gruß

Olli

Hallo,

der scheinwerfer ist bauartgeprüft, so wie er in Deinem Auto verbaut worden ist. Jede Modifikation, sei sie noch so sinnvoll, führt zu Erlöschung der Bauartzulassung. Ob in der Praxis sich jemand dran stört, ist eine andere Sache.

M.f.G.

Bernhard

ja, das war auch meine erste Idee dazu, und ist sicherlich auch nicht ganz falsch.. ABER.. die Veränderung findet in einem Bereich statt der sich nicht im geprüftem leuchtenden Bereich befindet..

das ist genauso als wenn man einen bösen Blick auf den Scheinwerfer klebt, der nicht die Leuchtkraft berührt. Das ist ja auch nicht verboten und führt auch nicht zum Erlöschen der ABE des Scheinwerfers und des Fahrzeuges.

Die Bösenblick Plastikteile haben auch ABE aber nicht für den Scheinwerfer, sondern nur für die Bauart des Platikteils.. sofern sie nicht den Scheinwerfer in dem Leuchtbereich beienträchtigen..

ODER?

Gruß

Olli

Hallo,

mach es ruhig, kannst Uns ja von Deinen Erfahrungen bei der nächsten Hu berichten. Übrigens, der böse Blick braucht keine R87 Zulassung und auch Keine RL bezeichnung, dazu leuchtet er auch nicht.......

M.f.G

Bernhard

Deine Antwort
Ähnliche Themen