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Schein-Ummeldung für anderes Kennzeichen

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 6:24

Hallo!

Ich möchte seit Jahren das Kennzeichen ZEL-DA haben, nun ist die Frage, gibt es Möglichkeiten das zu kriegen ohne wirklich nach Cochem bzw. Zell a.d.Mosel zu ziehen? Ich möchte das dann ja wieder in meiner Region (RZ) Anmelden aber das Kennzeichen behalten. Gibt's da wegen und mittel? I-KFZ geht leider nicht weil mein Auto von 2008 (Erstzulassung) ist ??

Grüße

Kennzeichen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Juli 2020 um 14:38:49 Uhr:

Dann ist das wohl doch kein Fehler, sondern die Handhabe einzelner Zulassungsstellen/Kreise. Eine allgemeine Regelung besteht aber offensichtlich nicht, sonst müssten und würde es ja alle anbieten.

Die Regelung ist sehr offensichtlich. Sie steht nämlich ausdrücklich in § 13 Abs. 4 FZV:

Zitat:

(4) (...) Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung). Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. (...)

Das ist kein frewilliges Angebot der örtlichen Zulassungsbehörde, sondern seit längerem gesetzlich so geregelt.

Grüße vom Ostelch

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Da wirst du wohl Pech haben. Da musst du dich polizeilich anmelden oder du hast einen Bekannten oder einen Freund da der das Auto für dich auf seinen Namen anmeldet.

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 6:43

Zitat:

@Tacob schrieb am 27. Juli 2020 um 08:30:43 Uhr:

Da wirst du wohl Pech haben. Da musst du dich polizeilich anmelden oder du hast einen Bekannten oder einen Freund da der das Auto für dich auf seinen Namen anmeldet.

Bedeutet also ich müsste einfach da Hinfahren, einen Wohnsitz (in Absprache mit einer Pension / Hotel usw) da haben, das KFZ da Anmelden, mich in RZ wieder Anmelden und das Kennzeichen übernehmen? Und abmelden geht automatisch am jeweils anderen Ort oder wie? :)

Gruss

Ob ein Hotel oder eine Pension einfach so eine Wohnungsgeber- oder Vermieterbescheinigung ausstellt wird schwierig. Eine Anmeldung ist ohne eine solche Bescheinigung kaum noch möglich.

Den Aufwand betreiben, nur wegen nem Kennzeichen? Ich weiß nicht ....

Kauf dir ein Haus in Zell, melde dort deinen Hauptwohnsitz an und wohne danach in deiner Zweitwohnung in RZ.

am 27. Juli 2020 um 8:12

Kauf dir in Zell ein Auto mit dem passenden Kennzeichen und melde es in RZ auf dich um. Das Kennzeichen darfst du behalten.

Moin Moin !

Zitat:

du hast einen Bekannten oder einen Freund da der das Auto für dich auf seinen Namen anmeldet.

Was soll das bringen? derjenige müsste das Fzg ständig auf sich angemeldet lassen !

Zitat:

Kauf dir in Zell ein Auto mit dem passenden Kennzeichen und melde es in RZ auf dich um. Das Kennzeichen darfst du behalten.

nein !

MfG Volker

Zitat:

@coolhh schrieb am 27. Juli 2020 um 10:12:32 Uhr:

Kauf dir in Zell ein Auto mit dem passenden Kennzeichen und melde es in RZ auf dich um. Das Kennzeichen darfst du behalten.

Nö, stimmt nicht, weil dann ein Halterwechsel vorliegt. Das Kennzeichen kann nur behalten werden, wenn der Halter seinen Wohnsitz wechselt.

am 27. Juli 2020 um 11:15

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 27. Juli 2020 um 11:59:10 Uhr:

Zitat:

@coolhh schrieb am 27. Juli 2020 um 10:12:32 Uhr:

Kauf dir in Zell ein Auto mit dem passenden Kennzeichen und melde es in RZ auf dich um. Das Kennzeichen darfst du behalten.

Nö, stimmt nicht, weil dann ein Halterwechsel vorliegt. Das Kennzeichen kann nur behalten werden, wenn der Halter seinen Wohnsitz wechselt.

Seit ungefähr Herbst 2019 ist das nicht mehr richtig. Auch bei Halterwechsel und Bezirkswechsel darf das Kennzeichen behalten werden. Habe ich selbst so gemacht.

am 27. Juli 2020 um 11:40

Im Herbst 2019 wurde i-Kfz eingeführt, das hatte aber keine Änderung bei den Zulassungsbestimmungen zur Folge. Bei Halterwechsel und gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbezirks ist eine Kennzeichen-Mitnahme nicht möglich. Falls das bei dir im Einzelfall geklappt hat, war’s ein Fehler der Behörde.

am 27. Juli 2020 um 12:28

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Juli 2020 um 13:40:11 Uhr:

Bei Halterwechsel und gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbezirks ist eine Kennzeichen-Mitnahme nicht möglich. Falls das bei dir im Einzelfall geklappt hat, war’s ein Fehler der Behörde.

Erstaunlich, ich wurde sogar direkt darauf aufmerksam gemacht, dass ich kein neues Kennzeichen brauchte.

Ein bisschen googlen führt zu den gleichen Ergebnissen:

https://service.berlin.de/dienstleistung/120914/

https://www.ingolstadt.de/.../...uf-einen-neuen-Fahrzeughalter.php?...

Wie kommst zu deiner Aussage, dass hier ein Fehler vorliegen muss?

am 27. Juli 2020 um 12:38

Dann ist das wohl doch kein Fehler, sondern die Handhabe einzelner Zulassungsstellen/Kreise. Eine allgemeine Regelung besteht aber offensichtlich nicht, sonst müssten und würde es ja alle anbieten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Juli 2020 um 14:38:49 Uhr:

Dann ist das wohl doch kein Fehler, sondern die Handhabe einzelner Zulassungsstellen/Kreise. Eine allgemeine Regelung besteht aber offensichtlich nicht, sonst müssten und würde es ja alle anbieten.

Die Regelung ist sehr offensichtlich. Sie steht nämlich ausdrücklich in § 13 Abs. 4 FZV:

Zitat:

(4) (...) Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung). Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. (...)

Das ist kein frewilliges Angebot der örtlichen Zulassungsbehörde, sondern seit längerem gesetzlich so geregelt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. Juli 2020 um 11:53:16 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. Juli 2020 um 11:53:16 Uhr:

Zitat:

du hast einen Bekannten oder einen Freund da der das Auto für dich auf seinen Namen anmeldet.

Was soll das bringen? derjenige müsste das Fzg ständig auf sich angemeldet lassen !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. Juli 2020 um 11:53:16 Uhr:

Zitat:

Kauf dir in Zell ein Auto mit dem passenden Kennzeichen und melde es in RZ auf dich um. Das Kennzeichen darfst du behalten.

nein !

MfG Volker

Doch seit, 10/19 braucht ein fzg nicht mehr umgekennzeichnet werden, wenn der Halter wechselt.

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