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Scheibenwischer vs. Frontscheibe - and the winner is --> Scheibenwischer

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 9:33

Moin,

ich kann es kaum glauben...

Ich wollte heute ein wenig unseren 1er putzen. Als ich die Motorhaube hochgemacht habe vernahm ich ein "knarzschrrrrrt". Meine Frau hatte die Scheibenwischer vorher hochgestellt, was ich irgendwie nicht so recht mitbekommen hatte. Naja...dachte ich mir - werden wohl die Scheibenwischer zurück gesprungen sein. Hörte sich auch an, als wenn Plastik zersprungen wäre.

Nix da...

Die Frontscheibe ist total im Eimer. Zersprungen, als wenn ein dicker fetter Kiesel eingeschlagen wäre. Ich dachte ich träume. Natürlich sofort nach den Scheibenwischern und der Motorhaube gesehen. Nichts! An den Scheibenwischern ist nichts und an der Motorhaube war nur der Dreck von dem Blütenstaub und dem Baumharz verschmiert. Mit viel Phantasie sieht man einen Lackschaden von der Größe eines halben Stecknadelkopfes.

Ich bin unglücklich und ratlos.

Was mach ich denn nun?

Bei meinen früheren Autos wäre in einem solchen Fall der Scheibenwischer zurück gesprungen. Beim 1er irgendwie nicht. DIe standen weiterhin hoch. Ein Scheibenwischer, der eine Frontscheibe killen kann, ist mir neu. Zumal ich die Motorhaube normal hochgemacht habe. Auf und hoch...

Wie soll ich mich verhalten? Bin ich tatsächlich selber schuld, oder darf sowas nicht passieren? Muss ich den Schaden selber tragen oder müsste der "Freundliche" da was machen?

Was meint ihr?

Hilfe... *schluchz*

Gruß

b2b

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29 Antworten
am 14. Mai 2006 um 9:38

glasbruch ist doch über deine versicherung (tk) abgesichert. du musst doch nicht jedem auf die nase binden wie es passiert ist. ist halt was reingeflogen!!! mehr gibt´s da nicht zu sagen.

cu und schönen so.

am 14. Mai 2006 um 9:42

Mir ist da ein Fall bekannt, der ist genauso passiert wie bei dir (Ok, hier war nicht die Frau schuld)

selbe Situation, selber Schaden.

Du hast doch sicherlich ne TK-Verischerung, oder?

Dann ab zum Händler und die Scheibe wechseln lassen - hoffe deine SB ist nicht zu hoch!

Ansonsten wird dir dein Freundlicher wohl klar machen, dass du hier einfach selbst schuld bist - was ja auch so stimmt, dass dies bei anderen Fahrzeugen nicht Fall ist, muss ja nicht heißen das es beim 1er auch so ist.

Klar der Ärger ist jetzt groß - aber ich denke das passiert dir kein zweites mal mehr :-)

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 9:50

Moin,

danke für die Antworten.

Kann doch aber eigentlich nicht sein, dass am Scheibenwischer nichts ist, die Scheibe aber komplett im Eimer. Was passiert den, wenn auf der Autobahn wirklich mal ein Steinchen reinfliegt? Fallen mir dann gleich die Türen mit raus? Die Scheibe ist komplett kaputt. 20-30 cm lange Risse. Und an den anderen Teilen nix. Da kratz ich mir schon am Kopf.

Man sieht schon recht gut, dass dieser Schaden kein Steinschlag sein kann.

Mir ist schlecht...

Hat jemand ne Ahnung wie teuer der Spaß wird?

Gruß

b2b

am 14. Mai 2006 um 9:51

Versteh ich nicht?

Die Scheibenwischer standen danach noch oben ?! Wie ist dann die scheibe kaputt gegangen. Vom "Winkel" her sind die scheiben wischer doch so, dass wenn du die Haube hochklapst, dass sie NICHT auf die scheibe zurückklatschen...

erklär nochmal bitte.

gruss, dognose

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 9:55

Hallo,

yeap! Sie standen noch oben. Es muss der Metallwinkel unterhalb des Scheibenwischegestänges gewesen sein. Der ist auch recht wabbelig. Wenn ihr an dem Gestänge wackelt, dann werdet ihr sehen, dass diese recht stark (in Richtung Scheibe) nachgibt. So richtig kapiere ich das auch nicht. Zumal, wie schon geschrieben, keinerlei andere Schäden entstanden sind. Und sind wir mal ehrlich - dies ist eine Fehler, der jedem mal passieren kann. Ein Allerweltsfehler, der jedem auch schon passiert ist.

b2b

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von dognose

Versteh ich nicht?

Die Scheibenwischer standen danach noch oben ?! Wie ist dann die scheibe kabutt gegangen. Vom "Winkel" her sind die scheiben wischer doch so, dass wenn du die Haube hochklapst, dass sie NICHT auf die scheibe zurückklatschen...

erklär nochmal bitte.

gruss, dognose

Deshalb denke ich ja auch irgendwie an eine Art Konstruktionsfehler. Ich finde, dass sowas nicht passieren darf.

am 14. Mai 2006 um 10:05

ja, aber wo ist den die Scheibe kaputt gegangen, wenn du sagst, dass der Scheibenwischer sie nicht berührt hat ?!

gruss, dognose

am 14. Mai 2006 um 10:16

....glasbruch ist doch über deine versicherung (tk) abgesichert. du musst doch nicht jedem auf die nase binden wie es passiert ist. ist halt was reingeflogen!!! mehr gibt´s da nicht zu sagen....

sowas ist Versicherungsbetrug. Würd mich nicht erwischen lassen....

Chris (der bei einer Vers. Arbeitet)

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von mrtacker

....glasbruch ist doch über deine versicherung (tk) abgesichert. du musst doch nicht jedem auf die nase binden wie es passiert ist. ist halt was reingeflogen!!! mehr gibt´s da nicht zu sagen....

sowas ist Versicherungsbetrug. Würd mich nicht erwischen lassen....

Chris (der bei einer Vers. Arbeitet)

Sehe ich ähnlich. Wenn dann höchstens VK, wenn die das trägt (wird man da hochgestuft?).

Ich sehe das so:

Die Scheibenwischer (besser gasagt -> die Halterung) wurde durch die Motorhaube gegen die Scheibe gedrückt. Eine scharfe Kante dieser Halterung passt vom Winkel exakt dort hin. Die Scheibenwischer würden bei diesem Szenario nicht zurückspringen. Ertaunlich ist natürlich, dass an der Halterung und an der Motorhaube nichts ist. Könnte ja auch ein Materiealfehler der Scheibe sein?! Wer würde denn hier haften?

Ist das doof...

Ich könnt k****n

b2b

Ist echt ärgerlich!

Aber als Versicherungsbetrug sehe ich das nicht! Glas hat eine Allgefahrendeckung, dass heißt es ist der Glasbruch versichert. Wie das Glas bricht ist eigentlich egal, solange kein Vorsatz bzw. grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Auch sowas kann mal passieren, dafür ist man eben versichert!

Im Vergleich zur Haushaltsglasversicherung ist bei dieser auch der Glasbruch versichert, wenn man beim putzen mit der Leiter umkippt und dabei die Scheibe zerstört.

Ich würde den Schaden der TK melden, dann muss nur der SB bezahlt werden und man wird nicht zurückgestuft...

LG

Basti

am 14. Mai 2006 um 10:45

Wären wir in Amerika, würd ich sagen: Guck im Handbuch, ob irgenwo steht, dass man die Haube nicht mit aufgestellten Wischern öffnen soll - wenn s net drinnen steht, ganz klar, BMW schuld :D

dummerweise sind wir in Deutschland :D

Warum sollte das Versicherungsbetrug sein ? Die TK deckt Glasschäden ab - meiner Meinung nach egal welcher art.

Wenn ich nun nen Unfall baue bin ich ja logischer weise daran schuld. Die Teilkakso würde trotzdem die Glasschäden übernehmen (Ich hab VK, weiss es aber von meinen Eltern)

Wann man die Versicherung belangt ist doch jedem Seine Sache ...

@mrtacker: Du arbeitest bei Versicherungen. Naja, dann erklär mal bitte, warum die Teilkasko bloss schäden übernimmt, die nicht auf eigen Verschulden zurückzuführen sind...

Theoretisch bräuchte man dann gar keine TK, da für schäden ohne eigene schuld ja die Haftpflicht des anderen Aufkommt...

gruss, dognose

@dognose

rissschtisch!

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 11:07

Es heißt: "Die Kfz-Teilkaskoversicherung reguliert Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision, Vandalismus oder Glasbruch entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Diebstahl oder Zerstörung wird auch das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens ersetzt. Was im Einzelnen zum Zubehör zählt, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Komfortable Tarife ersetzen sogar die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind allerdings Verschleiß- oder Abnutzungsschäden. "

Demnach ist es scheibar wirklich völlig egal, wie der Schaden entstanden ist. Grob fahrlässig war das sicherlich nicht. Es sei denn, dass man von grober Fährlässigkeit reden kann, wenn man seine Frau mit zum Autzo nimmt (doofer Scherz).

Jemand von einer Versicherung da, der hier was sagen kann?

Gruß

b2b

Ja, das ist richtig. Ist die komfortable Deckung der Glasversicherung, die in Deiner TK enthalten ist.

Am einfachsten ist Du meldest den Schaden einfach deinem KFZ Versicherer. In der Regel ist ein SB von 150 EUR vereinbart, also Du trägt auch einen Teil des Schadens. Der Austausch der Scheibe wird bestimmt nicht billig, da wird man den SB noch verkraften können.

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