Scheibentausch Frontscheibe / HUK24 / Audi Vertragswerkstatt

Hallo!

Ich hätte ein paar Fragen an die Experten bzgl. Austausch meiner Frontscheibe. Es handelt sich um einen (bei Audi scheckheftgepflegten) Audi A6 Avant Bj.06. Versichert bei Huk24 ohne Werkstattbindung seit ca. 1 Jahr, mit VK 500€ und TK 150€ SB.

Ich habe mir leider zwei Steinschläge angeeignet. Einer ist im Sichtfeld des Fahrers, und der andere rechts sehr nah am Rand. War bei meinem Vertragshändler, sein Fazit: Reparatur nicht möglich auf Grund der Lokalisation der Steinschläge. Soweit sogut, da meine Scheibe schon ziemlich viele "Mikro-Steinschläge" hat hatte ich nichts dagegen.

Leider meinte der Händler, dass es bei der Huk24 fast immer zu Problemen bei der Regulierung des Scheibentausches komme, da diese, obwohl mein Vertrag keine Werkstattbindung beinhaltet, den Stundensatz nicht zahlen würde und unter Umständen zusätzlich zur Werkstattbindung Kosten von 100-150€ auf mich zukommen könnten. Wenn ich eine KFZ-Rechtsschutzversicherung ohne SB hätte, wäre es unproblematisch, da dann ein Brief vom Anwalt das Problem i.d.R. lösen würde. Ich habe zwar KFZ-Rechtsschutz, aber leider läuft der Huk24-Vertrag auf meine Freundin (im selben Haushalt). Werde mal nachsehen, ob Sie den Rechtsschutz auch nutzen kann.

Sonst wäre die Alternative, die Mehrkosten zu zahlen, sich mit Huk24 zu streiten (eigentlich habe ich keine Lust und Zeit für sowas) oder die Sache in einer von der Huk24 genemigten Werkstatt (könnte scheinbar durchaus auch eine Vertragswerkstatt sein) machen zu lassen. Allerdings bin ich mit meinem Händler bisher sehr zufrieden und sehe eigentlich keine Veranlassung, den Betrieb zu wechseln.

Den Schaden habe ich Huk24 noch nicht gemeldet.
Würde mich freuen, wenn jemand ein paar Erfahrungen oder Tipps zu diesem Thema bereit hätte.

Danke und viele Grüße
Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BoneClown schrieb am 22. Mai 2015 um 12:59:10 Uhr:



Leider meinte der Händler, dass es bei der Huk24 fast immer zu Problemen bei der Regulierung des Scheibentausches komme, da diese, obwohl mein Vertrag keine Werkstattbindung beinhaltet, den Stundensatz nicht zahlen würde und unter Umständen zusätzlich zur Werkstattbindung Kosten von 100-150€ auf mich zukommen könnten.

Wenn die Werkstatt Probleme mit der Huk hat, muss es nicht zwangsläufig an der Huk liegen. Kann ebenso an der Werkstatt liegen.

O.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Hallo Alex,

Dein Händler hat leider Recht: habe auch gerade schlechte Erfahrungen mit der HUK24 beim Scheibenwechsel gemacht. Habe einen Vertrag ohne Werkstattbimdung und war bei einer freien Werkstatt mit Markenspezialisierung.

Die HUK24 hat die Werkstattrechnung um 70 EUR gekürzt.

Mal sehen, was die Werkstatt jetzt dazu sagt.

Nix, weil sie die 70€ ganz einfach dir berechnen wird.

Zitat:

@clausb007 schrieb am 21. April 2016 um 20:27:48 Uhr:


Die HUK24 hat die Werkstattrechnung um 70 EUR gekürzt.

Da man immer häufiger hört, dass die HUK ihren vertraglichen und gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, scheint sie kurz vor der Insolvenz zu stehen. Man sollte ihr daher sofort die Zulassung als Pflichtversicherer entziehen!

gleiche Versicherung ohne Werkstattbindung, neue Frontscheibe.

nach Schadensmeldung kam ein Hinweis zur Regulierung, doch bevorzugt nur bestimmte (freie) Werkstätten in Anspruch zu nehmen. Bei Vertragswerkstätten ist der Austauschpreis gedeckelt, Stundenverrechnungssatz bis 116,50 €.
Beim Rückruf wurde vereinbart, dass eine Instandsetzung beim DB Händler erfolgen kann und insoweit die Kosten übernommen werden, da Vereinbarungen bestehen. Im Rahmen des anstehenden Assyst wurde dann die Scheibe getauscht. Regen- und Lichtsenor funktionieren einwandfrei. (Das kenne ich aus einer freien Werkstatt nicht unbedingt).

Nach Rechnungslegung bekomme ich nun den Hinweis über eine Kürzung der Rechnung von rund 120 € incl. Steuer, da der Stundenverrechnungspreis des DB Händlers nicht angemessen sei.

Nachzuvollziehen ist dies nicht mehr...und macht nachdenklich. ...Stellungnahme der Versicherung steht noch aus.

Ähnliche Themen

Die HUK Partnerwerkstatt in meinem Umkreis ist der ortsansässige Mercedes Händler.

Kann mich bisher nicht beschweren, beim letzten mal hatten sie lediglich den Lack mit Scheibenkleber versaut, was nach der Reklamation anstandslos behoben wurde.

Mal eine andere Frage, ich habe an der Windschutzscheibe innen viele Kratzer, die das Gegenlicht streuen, nicht stark aber es stört schon. Ich habe das jemanden von VW gezeigt, der hat das im Sonnenlicht gesehen und meinte, das die Scheibe gewechselt werden müsse.
Aber geht das so einfach über Teilkasko, da es kein Steinschlag ist? Ich habe keine Ahnung davon, nur möchte ich die Versicherung nicht wild machen, bevor ich Gewissheit habe

Zitat:

Aber geht das so einfach über Teilkasko, da es kein Steinschlag ist?

Hammer. 😉

Das wäre aber Vorsatz, da zahlt keine TK

ist nicht entscheidend, das wenn die Fahrsicherheit beeinträchtigt ist, in beiden Fällen ob Steinschlag oder Kratzer, ein Austausch gerechtfertigt ist?
Ich bringe bisher einen Austausch nur durch Steinschlag in Verbindung. Bei Steinschlag kommt aber zur Rechtfertigung eines Austausch noch hinzu, das durch den Steinschlag die Scheibe ggf reißen könnte. Es heist aber auch, das durch die Lichtstreuung eines Steinschlag ein Austausch gerechtfertigt ist.
Manch Steinschläge werden ja auch repariert......ich glaube nur jene, die klein genug sind oder außerhalb des Sichtbereichs liegen?

Es ist i.d.R nur Glasbruch versichert, schau in deine AKB, vielleicht zahlen di auch bei Kratzer

frag erst mal bei Carglas oder andere Händler was da zu machen ist und sende Kostenvoranschlag an der Versicherung mit Frage ob die es übernehmen.

ich würde mir da keine scheibe einbauen lassen. minderwertige Qualität bei Frontscheiben will keiner

wo baut sonst die Scheiben ein?

Kratzer sind kein Teilkaskoschaden, müsste schon ein Riss oder ein Steinschlag sein.

OK, danke. ich werde mich morgen mal mit einen Fachmann von VW treffen, mal sehen was der sagt, nachdem sein Kollege gesagt hat, es wäre ein Kasko-Schaden. Der Wagen hat diese Kratzer schon seit Übernahme. ggf muss VW die Kosten tragen, nun bei früher Dunkelheit fällt es erst richtig ins Auge und so ist das nicht tragbar.....eventuell versteckter Mangel^^

Deine Antwort
Ähnliche Themen