Scheibenfirma beschädigt Lack
Hallo Leute brauche da mal einen Rat,
die "Krack" Scheibentauscher haben beim Heckscheibentausch den Lack auf meiner Heckklappe zerkratzt, deshalb hab ich sofort Beschwerde eingelegt und warte noch auf Antwort. Angenommen die stimmen zu es zu reparieren (notfalls per Anwalt), können DIE eine Lackiererei aussuchen? Bin Rechtschutzversichert mit 150€ SB und den Schaden zu reparieren soll laut Kostenvoranschlag meines Lackers des Vertrauens etwa 180€ kosten. Dann würde ich lieber die 30€ mehr zahlen aber dafür bei einem vernünftigen Lacker machen lassen.
Kennt sich da wer mit dem Thema aus?
16 Antworten
Welcher Zusammenhang besteht denn zwischen der Rechtsschutz-SB und den Lackierkosten, so dass du auf 30 € kommst 😕
Vielleicht machst du dich zu früh verrückt.
Warte doch erst mal ab, welche Lackiererei die vorschlagen.
Vielleicht ist das ja gar kein Krauter, so wie du scheinbar vermutest.
Naja die 30€ kommen daher das ich in der Lackiereri meines Vertrauens 180€ zahlen würde (wenn ich es selbst machen lasse) und wenn ich die Vögel per Anwalt dazu bringen muss (nach 4 Wochen immernoch keinerlei Reaktion von denen, auch auf Nachfrage) hätte ich halt die 150€ SB und eine Lackiererei bei dem man nicht weiß was man bekommt - habe da schon einiges mitgemacht. Deshalb die Frage ob ich mir die selbst aussuchen kann, DANN wären die 150 SB ja günstiger obwohl es bei "meinem" Lacker gemacht wurde.
Fragen wir doch mal von der anderen Seite her:
Kannst Du denn beweisen, dass genau diese Kratzer von dieser Firma bei genau diesem Scheibentausch entstanden sind?
Hast Du die Firma direkt bei Abholung damit konfrontiert?
Ja Zeugin und Bilder sind alles schon da aber die rühren sich wohl ohne anwalt nicht.
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Ich denke er wollte auf folgendes hinaus:
Durch Zeugen und Bilder hast du den IST-Zustand der Heckklappe festgestellt.
Das hört sich sehr spitzfindig an: Aber kannst du nachweisen, dass der Schaden NICHT vor Abgabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war.
In unserem Rechtssystem gilt der Grundsatz: " Derjenige der fordert, muss beweisen"
...und genau da können die "Herausforderungen" anfangen.
Auch wenn du selbst zu 100% weißt, dass der Schaden vorher nicht vorhanden war und bspw. noch am Vorabend deine Heckklappe abgeknutscht hast und diese tadellos war...beweise dies.
Es gibt viele Händler/Firmen, welche bei Schäden doch sehr auf den Kunden zugehen. Aber es gibt auch andere.
Würde ich als Firmenchef stumpf behaupten:"Nein, das war nicht von uns"...dann bist du in der Nachweispflicht, dass die Firma das tatsächlich war.
Und da heutzutage weder beim Vertragshändler noch sonstwo meist Übergabeprotokolle erstellt werden, hast du eigentlich den Standpunkt: Du kannst es nicht beweisen, oder doch?
Zitat:
Original geschrieben von Dopamin09
Naja die 30€ kommen daher das ich in der Lackiereri meines Vertrauens 180€ zahlen würde (wenn ich es selbst machen lasse) und wenn ich die Vögel per Anwalt dazu bringen muss (nach 4 Wochen immernoch keinerlei Reaktion von denen, auch auf Nachfrage) hätte ich halt die 150€ SB und eine Lackiererei bei dem man nicht weiß was man bekommt - habe da schon einiges mitgemacht. Deshalb die Frage ob ich mir die selbst aussuchen kann, DANN wären die 150 SB ja günstiger obwohl es bei "meinem" Lacker gemacht wurde.
Hallo,
du hast eine ungewöhnliche Denkweise.
Wenn der Scheibenfritze den Schaden eingesteht, dann hast du das Recht auf einwandfreie Schadenbeseitigung.
Wenn der aber bestreitet den Schaden verursacht zu haben, dann gibt es mehrere Möglichkeiten.
Entweder du schluckst das und reparierst auf deine Kosten, bzw. auch nicht, oder du erhebst Klage.
Eine Klage kannst du mit oder ohne Anwalt beim Amtsgericht erheben.
Wenn du gewinnst, dann zahlt der Scheibenfritze.
Wenn du verlierst dann zahlst du oder die Rechtsschutzversicherung, sofern die eingeschaltet wurde und zwar alle Kosten, also auch Gericht und Anwälte.
Ich würde für 180 € keinen Prozess führen, denn da sind Aufwand und Ärger größer als der mögliche Gewinn.
Also gütlich einigen oder schlucken.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von manudrescher
Ich denke er wollte auf folgendes hinaus:
Durch Zeugen und Bilder hast du den IST-Zustand der Heckklappe festgestellt.Das hört sich sehr spitzfindig an: Aber kannst du nachweisen, dass der Schaden NICHT vor Abgabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war.
Ja, darauf wollte er hinaus.😉
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ja, darauf wollte er hinaus.😉Zitat:
Original geschrieben von manudrescher
Ich denke er wollte auf folgendes hinaus:
Durch Zeugen und Bilder hast du den IST-Zustand der Heckklappe festgestellt.Das hört sich sehr spitzfindig an: Aber kannst du nachweisen, dass der Schaden NICHT vor Abgabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war.
Ja, da meine Zeugin beim abkleben der kaputten Heckscheibe für die Fahrt zum Scheibenvogel dabei war ist das soweit alles nachweisbar (das die Beschädigung vorher nicht da war), solange eine Zeugin als "Beweis" für den vorher-nachher Zustand zugelassen ist. Haben die Scheibe erst 10Min vor der Fahrt zum Austausch abgeklebt, das ist vielleicht unser Glück...mal sehen
Sorry, da würde ich als Werkstatt nur lachen. Deine Zeugin kann nur bestätigen, dass du ohne Schaden losgefahren bist. Nicht mehr und nicht weniger. Der Schaden könnte ja auch auf dem Weg in die Werkstatt passiert sein.
Also kannst du nur auf die Kulanz von der Werkstatt hoffen, ansonsten bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Das ist ja der Punkt: da angekommen haben wir zusammen mit einem Mitarbeiter die Folie entfernt und da war noch kein Schaden zu sehen, erst bei der Abholung.
Jetzt wird es rechtlich wieder spitzfindig. Sagen wir mal es wäre klar dass die den Schaden verursacht haben, dann ist noch die Frage ob der Schaden "irgendwie" in der Werkstatt entstand oder beim Scheibentausch selber. Im ersten Falle wäre es ein Fall für deren Haftpflicht und du könntest den Schaden irgendwo beheben lassen und die Rechnung schicken. Ist der aber beim Scheibentausch selber entstanden ist es eine fehlerhafte Arbeitsausführung wo die Werkstatt ein Nachbesserungsrecht hat. Dann könnten die selber Lackieren (lassen).
Würde in solchen Fällen alles daran setzen angesichts der Schadenhöhe mich außergerichtlich mit der Firma zu einigen.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Würde in solchen Fällen alles daran setzen angesichts der Schadenhöhe mich außergerichtlich mit der Firma zu einigen.
Genau das strebe ich ja eigentlich an, aber nach 4 Wochen keinerlei Regung auch auf Nachfrage lässt einem wohl nicht viel anderes übrig. Sehr Schade das auch vereinbarte Termine und Rückmeldungen nicht eingehalten werden (Chef hat angeblich immer Urlaub wenn ich persönlich auftauche)
Zitat:
Original geschrieben von Dopamin09
Das ist ja der Punkt: da angekommen haben wir zusammen mit einem Mitarbeiter die Folie entfernt und da war noch kein Schaden zu sehen, erst bei der Abholung.
Beweise das, und du bekommst Geld.
Sollte demnach ja ein Selbstläufer werden.😉
Theoretisch bräuchte der Mitarbeiter nur sagen:" Ja puhhh...hab ich nicht drauf geachtet, keine Ahnung".
Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Erfolg, dass du deine Ansprüche durchgesetzt bekommst.
Aber im Fazit ist sowas immer extrem bescheiden.
Es werden nur noch recht selten Übergabeprotokolle erstellt und der Kunde besteht i.d.R. auch nicht drauf.
Ich habe mit dem Thema schon selber leidliche Erfahrungen machen müssen.
In dem Moment wenn der Händler sagt "Nein" oder "Keine Ahnung ob das vorher schon war" oder der Klassiker "Das ist unmöglich, dass wir das verursacht haben"...hat man sprichwörtlich gelitten. Weil man i.d.R. nämlich genau Null Komma Garnix hat womit man belegbar nachweisen kann, dass der Schaden vorher nicht da war.
Seitdem stehe ich bei jeder Inspektion oder jeder Tätigkeit die an meinem Auto durchgeführt wird daneben. Und da ist mir das mittlerweile auch egal, ob das 2 Stunden dauert. Weil einerseits kann ich dem Mechaniker auf die Finger schauen und zweitens lernt man auch noch das ein oder andere dazu.
Ansonsten bestehe ich auch einen Übergabenachweis, sonst fahre ich woanders hin.
Was anderes bleibt im Fazit auch nicht übrig, um sich "abzusichern".