ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mietanhänger angeblich beschädigt zurück gegeben

Mietanhänger angeblich beschädigt zurück gegeben

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 14:02

Hallo zusammen,

meine Frage hat nicht wirklich etwas mit "Versicherung" zu tun, doch ich glaube, dass dieses Forum am Besten passt:

Am Montag, dem 10.07.2011, habe ich mir einen Anhänger geliehen, um Holzreste, ein altes Sofa etc. zur Kippe zu bringen, zusammen mit drei weiteren Leuten. Also Hänger halb gefüllt, ab zu Kippe, entleert, gefegt, und wieder zurück zur Mietstelle gebracht. Keinem von uns vieren ist auch nur die geringste Macke am Hänger aufgefallen. Die Person, die mir den Hänger vermietet hatte, schaute NICHT nach dem Zustand, unterschreib meine Quittung mit "Keine Schäden", und gut war es. Am Donnerstag Abend, also mehrere Tage später, ein Anruf, dass der Hänger an der Verbindung Deichsel - Leiterwand stark beschädigt ist, ich der letzte Mieter sei und mir das doch bitte mal anschauen soll. Ich am Freitag da hin zusammen mit einem meiner Helfer, und siehe da: Der Schaden war schon von der Strasse zu sehen: Die Abdeckschiene vorne war an der Deichsel an zwei Stellen durchgebrochen, und die linke Leiterwand aus den Schrauben gerissen, was auch von innen deutlich zu sehen war, da "die Sonne durchschien". Gesehen hatte das die ganzen Tage niemand, auch nicht die Person, die die Kugelsicherung wieder angebracht hatte. Und wir auch nicht, weder beim abkuppeln, noch beim fegen, noch beim zurückbringen. Jetzt soll ich die Reparatur bezahlen, doch ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst, was auch meine drei Zeugen bestätigen: Der Hänger war ok bei der Abgabe.

Was nun? Schwere Geschütze auffahren? Die Zahlung verweigern? Bin etwas ratlos.

Danke fürs lesen und auch für evtl. Tipps.

Gruss

cube

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Die Person, die mir den Hänger vermietet hatte, schaute NICHT nach dem Zustand, unterschreib meine Quittung mit "Keine Schäden", und gut war es.

Ich denke, dies sollte all deine Sorgen auflösen... ;)

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Die Person, die mir den Hänger vermietet hatte, schaute NICHT nach dem Zustand, unterschreib meine Quittung mit "Keine Schäden", und gut war es.

Ich denke, dies sollte all deine Sorgen auflösen... ;)

Moin,

sehe ich auch so, dass ist ja für Dich eine Bestätigung, dass Du den Anhänger schadenfrei wieder abgeliefert hast.

Du hast immer noch 3 Zeugen.

Solltest Du eine Privathaftpflicht besitzen, die Schäden an gemieteten Sachen abdeckt, melde es ruhig, die wird dann wohl auch nicht zahlen, weil Du die Bestätigung hast.

Eine Haftpflicht ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt notfalls vor Gericht unberechtigte Ansprüche ab.

am 18. Juli 2011 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

sehe ich auch so, dass ist ja für Dich eine Bestätigung, dass Du den Anhänger schadenfrei wieder abgeliefert hast.

Du hast immer noch 3 Zeugen.

 

Solltest Du eine Privathaftpflicht besitzen, die Schäden an gemieteten Sachen abdeckt, melde es ruhig, die wird dann wohl auch nicht zahlen, weil Du die Bestätigung hast.

Eine Haftpflicht ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt notfalls vor Gericht unberechtigte Ansprüche ab.

Eine Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche nur dann, wenn das Schadenereignis als solches auch mitversichert ist. Und mit Schäden an geliehenen Gegenstände befasst sich die Haftpflicht-Versicherung nicht - egal ob der Anspruch vom Vermieter berechtigt oder unberechtigt ist !

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

sehe ich auch so, dass ist ja für Dich eine Bestätigung, dass Du den Anhänger schadenfrei wieder abgeliefert hast.

Du hast immer noch 3 Zeugen.

Solltest Du eine Privathaftpflicht besitzen, die Schäden an gemieteten Sachen abdeckt, melde es ruhig, die wird dann wohl auch nicht zahlen, weil Du die Bestätigung hast.

Eine Haftpflicht ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt notfalls vor Gericht unberechtigte Ansprüche ab.

Eine Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche nur dann, wenn das Schadenereignis als solches auch mitversichert ist. Und mit Schäden an geliehenen Gegenstände befasst sich die Haftpflicht-Versicherung nicht - egal ob der Anspruch vom Vermieter berechtigt oder unberechtigt ist !

Es gibt aber Haftpflichttarife bei einigen Gesellschaften, wo geliehene Sachen mitversichert sind, vielleicht nicht bei Deiner.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 14:40

Danke erstmal für eure Tipps. Das mit der Haftpflicht kläre ich morgen, ich weiss nicht, ob ich eine Klausel bzg. geliehenen Dingen drin habe.

Zeugen und den Zettel mit "Schadenfrei" habe ich, aber der (eigentlich sehr nette) Herr von der Vermietung meinte, dass seine Angestellte wg. zuviel Kundschaft nicht habe nachschauen können. Und er Schaden sei ja nun mal da. Ist doch eigentlich nicht mein Problem, oder?

Ne, bestimmt nicht, seine Angestellten handeln i.A. des Chefs und wer weiß schon, ob nicht doch der Anhänger vermietet wurde oder beim rangieren eines anderen Kunden den Schaden verursacht hat und nicht bemerkt wurde

Ich an Deiner Stelle würde nichts zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Ist doch eigentlich nicht mein Problem, oder?

solange du den wisch hast, das du den anhänger ohne schäden zurückgebracht hast, bist du aus dem schneider...

der ordnungsgemäße Zustand bei der Rückgabe wurde doch vom Mitarbeiter quittiert

Ob er schaut oder nicht ist sein Problem,und nicht deins

Ich würde noch einmal dort hinfahren und mitteilen das du den Anhänger einwandfrei zurückgebracht hast und es dafür auch 3 Zeugen gibt

Auf keinen Fall etwas zahlen !! Soll er doch einklagen,wenn er meint das er damit durch kommt

Allerdings mußt du den nächsten Anhänger dann wohl bei einer anderen Firma leihen

 

 

 

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Allerdings mußt du den nächsten Anhänger dann wohl bei einer anderen Firma leihen

Das denke ich mir auch :(

Ich war bis jetzt sehr zufrieden mit dem Laden. Das der Besitzer den Schaden einklagt, glaube ich kaum. Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz, die dann einspringen müsste. Lieber wäre es mir, wenn die Sache "friedlich" abgeht. Doch der Typ hatte ja schon signalisiert, dass er nicht einsieht, den Schaden zu bezahlen, da ich (angeblich) ja der letzte Mieter war. Ich sehe es aber auch nicht ein zu bezahlen, da der Hänger ok war bei der Rückgabe. Hätte ich den Schaden wirklich verursacht, würde ich ja zahlen, aber unter diesen Umständen bin ich dazu nicht wirklich bereit.

Dazu muß ich erwähnen, dass die Abwehr von Schadenersatzforderungen meines Wisssens nicht in der Rechtsschutz versichert ist, nur das aktive fordern von Schadenersatz ist dort im Versicherungsschutz enthalten. Oder gibt es RS Tarife, wo die Abwehr versichert ist ?

Die Abwehr von Schadenersatz notfalls vor Gericht ist der Teil von Haftpflichtversicherungen.

Liebe Leute, also mir passiert das auch schon mal, dass ich auf dem Schlauch stehe.

 

TE hat einen Anhänger gemietet und wieder dem Vermieter zurückgegeben. Die Schadenfreiheit wurde dokumentiert. Das Dokument hat sicherlich eine Vermieterunterschrift mit Datum.

 

Salopp gesagt, damit ist die Sache durch.

 

Zum späteren Zeitpunkt kommt der Vermieter auf die Idee, den letzten Mieter (wenn es denn so ist) für einen Schaden am Anhänger in Anspruch zu nehmen, gewissermaßen nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses.

Wenn der TE keinen Verkehrsrechtsschutz hat, sollte er die Forderung schriftlich als unberechtigt zurückweisen – und ganz gelassen auf eine mögliche Klage warten. Wenn jetzt wieder die Schufa-Bedenkenträger kommen, sei bemerkt, der Schufa dürfen nur unstrittige Forderungen gemeldet werden.

 

Dann sei daran erinnert, dass fast jede Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die Leistungsart Vertragsrechtsschutz hat. Schriftliche Forderung abwarten, Rest RA.

 

GDV Musterbedingungen ARB 2010

§ 21 Verkehrs-Rechtsschutz

 

(1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes

bei Vertragsabschluß oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen

versehenen oder als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden

Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt

sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge.

 

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Danke erstmal für eure Tipps. Das mit der Haftpflicht kläre ich morgen, ich weiss nicht, ob ich eine Klausel bzg. geliehenen Dingen drin habe.

Zeugen und den Zettel mit "Schadenfrei" habe ich, aber der (eigentlich sehr nette) Herr von der Vermietung meinte, dass seine Angestellte wg. zuviel Kundschaft nicht habe nachschauen können. Und er Schaden sei ja nun mal da. Ist doch eigentlich nicht mein Problem, oder?

richtig. sobald du den zettel mit "ohne mängel zurückgegeben" in der tasche hast wars das. wen der sich die dinger nicht anschaut -> sein problem!

wer sagt den das man das ding nicht beim rangieren auf dem hof beschädigt hat?

wen ich heute einen mietwagen mängelfrei zurückgebe, da nachts jemand einsteigt und die autos zerkratzt oder der rückführer den karren hängen lässt dann soll das mein problem sein?

Vielleicht sollte Cheffe lieber mal darüber nachdenken ob seine Hänger nicht gelegendlich ohne den lästigen Papierkram von seinen Schergen vermietet wurden.

Wäre wohl nicht unwahrscheinlich das gute Kumpels des Personals Hänger mal schnell ausleihen ohne das deswegen ein Vertrag ausgefüllt wird.

 

 

Themenstarteram 22. Juli 2011 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Vielleicht sollte Cheffe lieber mal darüber nachdenken ob seine Hänger nicht gelegendlich ohne den lästigen Papierkram von seinen Schergen vermietet wurden. Wäre wohl nicht unwahrscheinlich das gute Kumpels des Personals Hänger mal schnell ausleihen ohne das deswegen ein Vertrag ausgefüllt wird.

Genau an das hatte ich auch schon gedacht. Mal sehen, was draus wird, und wie teuer das werden soll.

Cimg6102-kl
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mietanhänger angeblich beschädigt zurück gegeben