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Mein Abgemeldetes Auto wurde beschädigt stand am Privatparkplatz wer zahlt???

Themenstarteram 1. Januar 2012 um 17:32

Hallo habe heute morgen festgestellt das jemand mein Abgemeldetes Auto beschädigt (war zu verkauf gedacht da ich mir ein anderes gekauft habe).

Fahrzeug stand am Volkswohnungs Privatparkplatz.

Das Problem ist der Unfalverursacher ist abgehauen also Unfallflucht.

Was soll ich jetzt machen bleibe ich auf dem Schaden sitzen oder kann ich es vieleicht über mein Privathaftpflicht klären?

Über paar tips werde ich dankbar Danke im vorraus

und naja Frohes Neues halt ;)

Beste Antwort im Thema

Wenn du deine Vollkaskoversicherung mit der Abmeldung des Autos beendet hast - und das ist üblich - wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben. Einzige Chance ist, dass der Verursacher doch noch ermittelt wird und du dich an ihm schadlos halten kannst.

 

Viel Glück dabei

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Erst mal Anzeige gegen Unbekannt machen und hoffen das es vielleicht wer gesehen hat.

Sonst wird das glaube ehr schwierig.

Viel Glück

Wenn du deine Vollkaskoversicherung mit der Abmeldung des Autos beendet hast - und das ist üblich - wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben. Einzige Chance ist, dass der Verursacher doch noch ermittelt wird und du dich an ihm schadlos halten kannst.

 

Viel Glück dabei

am 1. Januar 2012 um 17:40

Die einzige Versicherung, Dir den Schaden bezahlen würde, wäre (neben der Haftplicht vom Unfallverursacher) eine Vollkasko. Die wird aber (wenn überhaupt) nur bei einem angemeldeten Fahrzeug bestehen. Du bleibst wohl leider auf Deinem Schaden sitzen.

 

Warst Du bei der Polizei und hast Anzeige erstattet? Vielleicht hat sich (wider erwarten) dort jemand gemeldet...

 

Themenstarteram 1. Januar 2012 um 17:47

Danke Jungs

H

Klar habe ich die Grünen gerufen aber ich glaube selbst net da die etwas machen.

am 1. Januar 2012 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von kecibukaj

Danke Jungs

H

Klar habe ich die Grünen gerufen aber ich glaube selbst net da die etwas machen.

Die Unfallanzeige müssen die Aufnehmen, hier liegt ein Straftatbestand gem §142 StGB vor.

Zitat:

Original geschrieben von kecibukaj

Fahrzeug stand am Volkswohnungs Privatparkplatz.

Wie weit stand das Fahrzeug von dem Parkplatz entfernt? Gab es keine Möglichkeit, das Fahrzeug auf diesen Privatparkplatz zu stellen bzw. hattest du keine Berechtigung dazu?

Zitat:

Original geschrieben von kecibukaj

kann ich es vieleicht über mein Privathaftpflicht klären?

Ne nur Privathaftpflicht deiner Freundin.

Bei einer Straftat (Verkehrsunfallflucht) wird die Privathaftpflicht nicht zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei einer Straftat (Verkehrsunfallflucht) wird die Privathaftpflicht nicht zahlen.

Natürlich nicht, bei einer Flucht würde es die Freundin ja nicht ihrer Versicherung melden.

am 1. Januar 2012 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei einer Straftat (Verkehrsunfallflucht) wird die Privathaftpflicht nicht zahlen.

Natürlich nicht, bei einer Flucht würde es die Freundin ja nicht ihrer Versicherung melden.

Die Privathaftpflicht zahlt da aber nie, denn dafür wäre die Kfz-Haftpflicht zuständig. Und was da so durchklingen soll, wäre ein Fall von Versicherungsbetrug und das wäre eine Straftat!

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

 

Natürlich nicht, bei einer Flucht würde es die Freundin ja nicht ihrer Versicherung melden.

Die Privathaftpflicht zahlt da aber nie, denn dafür wäre die Kfz-Haftpflicht zuständig. Und was da so durchklingen soll, wäre ein Fall von Versicherungsbetrug und das wäre eine Straftat!

Unsinn, da klingt nichts durch, außer du hast eine unanständige Phantasie.

Wieso soll die Kfz-Haftpflicht zuständig sein, wenn seine Freundin mit dem Fahrrad draufgefallen ist?

:o Besonders weil er es der Polizei schon gemeldet hat, sind jegliche Versuche hier Versicherungsbetrug vorzuschlagen fehl am Platz.

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Die einzige Versicherung, Dir den Schaden bezahlen würde, wäre (neben der Haftplicht vom Unfallverursacher) eine Vollkasko.

Wie schon richtigerweise geschrieben wurde zahlt die Haftpflicht vom Unfallverursacher.

Wieso sollte er jemandem Versicherungsbetrug vorschlagen?

Die Haftpflichtverischerung (falls vorhanden) des Schädigers wird, im Gegensatz zu seiner eigenen, auf jedenfall zahlen müßen.

Wer der Schädiger war dürfte in diesem Fall eine untergeordnete Rolle spielen, ebenso wie die Tatsache das der Schaden bereits gemeldet wurde.

ich meinte diesen Vorschlag

und nicht den der Haftpflichtversicherung des tatsächlichen Verursachers

 

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

 

Die Privathaftpflicht zahlt da aber nie, denn dafür wäre die Kfz-Haftpflicht zuständig. Und was da so durchklingen soll, wäre ein Fall von Versicherungsbetrug und das wäre eine Straftat!

Unsinn, da klingt nichts durch, außer du hast eine unanständige Phantasie.

Wieso soll die Kfz-Haftpflicht zuständig sein, wenn seine Freundin mit dem Fahrrad draufgefallen ist?

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