Scheiben tönen - legal illegal?
hallo,
ich überlege mir ob ich mir meine heckscheibe und die beiden hinteren fenster von meinem golf schwarz tönen lasse... habe da leider gar keine ahnung von und deswegen meine frage: ist es legal wenn man das selber mit folie macht oder muss da irgend eine vorschrift eingehalten werden?
wäre die tönung wieder rückgängig machbar?
mit welchem preis werde ich rechnen können?
danke im voraus
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jumper79
Ich war auch schonmal am überlegen ob ich jetzt, nach dem meine 23 Punkte nach 5 Jahren ohne einen Punkt endlich weg waren, mir in die Fashrer- und Beifahrerseite wieder Folien reinmache. Sind ja dann nur noch 2 Jahrespunkte die ich bekommen würde. Jaja und Versicherungsdebakel. Aber wenn man es genau nimmt sind doch die getunten Autos meist noch verkehrssicherer als die sonstigen Mören wo 2 Jahre lang nix dran gemacht wird und teils dann nur noch in den Schrott kommen.
Würde ich gerade hier nicht machen, denn Scheibentönung ist so ziemlich das einzige auf was unsere Polizisten achten. Einer meiner Kumpels durfte sie vor dem McDonalds rausreißen, ein anderer an der ARAL; Bußgeld gabs obendrein. Der vorm Mc Donalds war nicht mal im Fahren, sondern die Polizei wollte in den DriveIn und sah sein Auto da stehen und hat dann spontan mal angehalten😉
Die Colorverglasung liegt übrigens meines Wissens schon über 10%, also selbst mit einer Folie von 15% Tönungsgrad läge man schon über den erlaubten 15%. An der Fronscheibe ist auch klar geregelt wie groß z.B. ein Sonnenblendkeil sein darf.
Zitat:
Original geschrieben von Jumper79
Sind ja dann nur noch 2 Jahrespunkte die ich bekommen würde.
Falsch, ein Kumpel bekam 3 Punkte und durfte 75€ bezahlen.
@vwdjawo: Sag doch sowas nicht.
Die 2 bezieht sich auf die 2 Jahre lang eingetragenen Ordnungswiedrigkeiteenpunkte und nicht auf die Anzahl derselben.
Die machen mir nix. Wie gesagt ich bin die 5 Jahrespunkte gewohnt, wo man dann 5 Jahre lang punktefrei fahren muss, weil bei den 23 Punkten die ich das eine Jahr mal bekommen habe davon zwei harmlose Straftaten bei waren.
PS. Wegen Scheibenfolie hab ich noch keine bekommen, die erste Alusfolien Schicht ist legal und mit Nummer und die zweite Dunkelfolien Schicht kann man nicht erkennen da gleichzeitig gemacht und natürlichen wurden von der die Nummern nicht auf der Folie gelassen.
Habe nur überlegt nach meinen 5 Jahren mir vorne auch mal Folien zu gönnen. Aber das war mir dann zu teuer, vor allem wenn man die alle paar Jahre rausreißen muss. Obwohl ich jetzt in einer Gegend bin wo ich keine 23 Punkte/Jahr schaffe. Nix los bei Gießen. ^^
Zitat:
Original geschrieben von Chuck Chillout
Würde ich gerade hier nicht machen, denn Scheibentönung ist so ziemlich das einzige auf was unsere Polizisten achten.
Grüße nach Gießen. *g*
Ich weiß ja nicht wieso ihr auf 15% vorne kommt, aber ich hab da schon mehr gelesen. Ich hatte 7 jahre vorn Folie drin (3m). Mit 23%. Die scheiben hatte ich durch weiße (ohne Töung) ersetzt. das Auto war in der Zeit bestimmt 5x beim TÜV. Auch über 7 Polizeikontrollen hat der Wagen überstanden.Ohne Probleme.
Genaugenommen dürfen Scheiben vorn getönt werden, nur kann keiner (besonders bei Colorverglasung) feststellen wie stark die Tönung ist. Dazu müßte man im Inneren des Wagens eine Lampe (mit einem exakten Wert in LUX) durch die Scheibe leuchten lassen. Der Wert der draußen ankommt, ist durch die Tönung der Foluie verringert. Somit wüßte man ob erlaubt oder nicht. Das kann aber keiner so recht machen. Ich war bei zig Prüfern, keiner konnte/wollte mir die Folie vorn eintragen.Aber einen Mängelschein hab ich nie bekommen.
Teilweise gibt es das Gerücht, Folie vorn währe nicht erlaubt weil die Scheiben dann bei einem Unfall durch die rettungskräfte nicht eingeschlagen werden können. Es gibt aber transparente Antidiebstahlfolie, die genau dies verhindern soll.
Auch dürfen zahlreiche Ami-kisten mit Folie rundum rumfahren.
Desweiteren dürfen Personenschützer, Privatdetektive,etc. vorn Folien haben.
@chuck mich würde mal interessieren, auf welcher Grundlage deine bekannten die Folie entfernen mußten.
MFG GUNNAR
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Die 15% rühren daher, daß klare Splitterschutzfolien, die eine ABE/EWG für die vorderen Seitenscheiben haben, eine Transmission von mind 85% aufweisen müssen.
Ansonsten ist das Thema hier sehr schön zusammengefaßt:
http://www.autoglas-peters.de/Zertifikat.html
Bei meinen Bekannten wurde das Bugeld so begründet: Folie ohne Bauartgenehmigung für die vorderen Seitenscheiben montiert, führt zum Verlust der BE des Fahrzeugs; 75€+3 Punkte.
Es gibt auch Ausnahmefälle die eine komplette Tönung haben dürfen (Regierungsfahrzeuge, etc.), diese müssen aber sicher begründet und beantragt werden. Fahrzeuge von Amerikanern dürfen komplett getönte Scheiben haben, da diese auch nicht nach EU-Recht zugelassen werden sondern nach US-Recht; daher müssen sie auch nicht zu unserem TÜV und sich an die baulichen Vorschriften hierzulande halten (rote Blinker, Sidepipes,...). Erst wenn die Fahrzeuge verkauft und z.B. von einem Deutschen zugelassen werden, müßte z.B. die Folie raus.