Scheiben tönen - auch vordere Seitenscheiben

VW Lavida 2

Hallo,

ich habe schon ein paar Autos gesehen, bei denen nicht nur die 3 scheiben hinten, sondern auch die beiden vorderen Seitenscheiben getönt waren. Könnt ihr mir sagen ob man dafür Tüv bekommt und ob es auch eine Folie mit der niedrigeren Tönung gibt oder ob es geflutet werden muss!?

Gruß Sebastian

52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von neo1979


Ja, darum sagte ich ja ich weß nicht genau in welchem Bundesland!!!!
Und die Vordere Scheibe darf nicht 25%, sondern nur 10% Tönung haben und vordere Seiten Scheiben 39% Tönung! Und in dem link von Dir (@widegolf4) geht es in erster Line um beklebt Scheiben, mit Folie!!!

will dich jetzt nicht wirklich angreifen - aber aufgrund von vermutungen und "mal gehörten infos" sollte man nicht wirklich in einem thread posten den 100erte leute lesen können...

woher hast du denn deine (falschen) %Angaben? das sagt dir doch jeder autoglaser dass das falsch ist! und tüv,KBA sowieso!

Na aus ner Zeitung, is schon etwas her sogar mit "tüv-§-auszug", mal gucken ob ich die noch finde/habe...
und ich dachte lesen bildet!?

Und die "asymmetrische" Tönung?

Und was ist eigentlich mit der "Carit-Tönung" ?

Hatte das neulich in Belgien bei einem Leihwagen:

Von innen merkt man praktisch nicht, daß die Scheiben überhaupt getönt sind.

Von außen hingegen kann man selbst bei Sonne so gut wie nichts vom Innenraum erkennen, die Scheiben schimmern leicht spiegelnd in einem rotbronze-Ton, fast so als ob sie von innen heraus leuchten würden (daher wohl auch der Name "Carit", ist aus einer SF-Serie "geklaut"😉. Und zwar ringsrum alle, auch die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe (bei der war der Effekt geringer, was man aber nur bei praller Sonne merkte)

Kommt besonders gut in der Dämmerung, erst recht in Verbindung mit dem Farbton des Wagens (war ein aktueller A3 in Graphiteffekt-metallic)

Den Effekt kann man so nur schlecht beschreiben, läßt sich auch auf dem Foto schlecht festhalten.
Spontan kommt mir da als Vergleich nur eine Werbung von Austin/Rover/Talbot (oder wie immer die sich damals nannten) aus den 80ern in den Sinn, das Modell hieß glaube ich "Solara", und da haben sie die Scheiben im Filmtrick mit orangerotem Leuchten überstrahlt.

OK, so heftig war´s natürlich bei weitem nicht, aber gerade in der Abenddämmerung ging es schon etwas in die Richtung.
Nur daß ein aktueller A3 natürlich um Klassen eleganter aussieht als dieser Talbot (bei dem es sich ja zumindest karosserieseitig um einen ziemlich dreisten Clone der bis 1985 gebauten Audi-80 Modellgeneration handelte)

Also Scheiben fluten ist erlaubt und bekommt man eingetragen. Rundum!
Die genauen Prozentzaheln weiss ich jetzt nicht ausm Kopf aber wer Interesse daran hat:

www.keinefolie.de

Die Firma heisst Colortec und ist hier bei uns in Herne.

Einfach anrufen und direkt vom Fachmann beraten lassen, dann gibts auch keine Unklarheiten mehr

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mann alter! immer noch nicht begriffen oder was?
das ist nicht erlaubt! und ende! ich kann es nicht mehr hören, sterben denn die ewig gestrigen nie aus??

und es ist absolut egal, was dein "fachmann" da erzählt, es ändert nichts an der tatsache, daß nachträgliches tönen der vorderen seitenscheiben verboten sind...

und nun ist ruhe!!!

Pass auf Freund...
1. bin ich nicht dein Alter das das schon mal klar ist.

2. brauchst du hier nicht so einen klugen Ton von dir geben

und

3. wenn du so schlau bist und alles weisst dann belasse es doch dabei und gut ist.

es ist völlig wurst, was irgend ein provinz-TÜV sagt...

auch eine eintragung durch den tüv macht noch lange nicht alles legal -

das thema fluten ist GENAU das gleiche wie das thema folie vor 5 jahren.

eintragen geht oft irgendwie... aber wenn die polizei dich anhält wird es sehr sehr eng.

habe schon bei colortec angerufen und die auskunft hat sich nicht mit denen des KBA und des TÜV gedeckt-

laut dieser firma: bis B-säule tüv-frei!

KBA,TÜV sagt: lichttechnisches gutachten JEDER scheibe wäre nötig- ausserdem gibt es etliche kriterien die nicht erfüllt werden...

kann sich jetzt jeder selbst eine bezeichnung für diese art der "geschäftsführung" ausdenken...

@SyncroVR6 seit zig seiten wird hier anhand von fundierten und nachweislichen fakten dargelegt, warum das tönen der vorderen seitenschweiben nicht erlaubt ist. besonders wird dabei auf das fluten eingegangen. und dann kommst held her, und bar jeder vernunft und besseren wissen postest du, daß die firma bla bla und doch legal und so weiter.....gehts noch? und anstatt geduckt dich davon zuschleichen, wie es sich für jemanden der sich so realtiätsfremd und merkbefreit wie du sich verhalten hast in diesem thread,ziemen würde, hast du die bodenlose dreistigkeit auch noch aufzumucken?

das kanns ja wohl nicht sein!

äußere dich doch mal dazu, warum du trotzt der vorpostings noch colortec in zusammenhang mit legalität erwähnst!!!

und wenn du nicht geschrieben hättest, dann hätte ich auch nicht geantwortet-also wer sollte lieber das schreiben lassen von uns beiden? *gg

Zitat:

Original geschrieben von SyncroVR6


Also Scheiben fluten ist erlaubt und bekommt man eingetragen. Rundum!

NEIN.

Auch wenn ich mich wie meine Vorredner wiederholen muß: Es ist NICHT zulässig die Scheiben RUNDUM zu fluten und es ist NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG. Ich verstehe auch nicht, warum derartige Halbwahrheiten immer wieder als Tatsachen aufgetischt werden...🙁

Ich gehe jetzt mal nicht auf dein überflüssiges Drumherum Gequatsche ein da du ja eh der Held bist von uns beiden..deswegen lasse ich dich in dem Schein das du der Könner und der Alleswissende bist und ich habe meine Ruhe...Quatsch jemand anderen voll mit deinen Weisheiten und gut ist.

Zu der Firma Colortec:

Ich frage mich wie eine Firma die da mit Werbung betreibt das sie es einträgt, bestehen kann und anscheind auch gut von lebt, wenn es ja nicht erlaubt ist?
Wenn ich mir da meine Scheiben machen lassen würde und die würden mir sagen die tragen das ein und der nächste COP stellt mir deswegen das Auto sicher..würde ich mir einen Anwalt nehmen und diese Firma verklagen.
So da allerdings schon einige Leute diese Firma besucht haben und auch ihre Fahrzeuge haben fluten lassen denke ich nicht das es grossen Ärger gab..denn keine Firma kann bestehen wenn sie einen ganzen Arsch voll Klagen am Hals hat.

Schon komisch...naja was manche Motor-Talk User alles wissen

*tzetze*

@SyncroVR6
Vielleicht solltest du dir mal den folgenden Beitrag aus einem anderen Thread durchlesen:

Scheiben FLUTEN - Post vom KBA!!!
Geändert von WideGolf4 am 30.04.03 um 16:23
Grüsse!

Wen es interessiert!
Ach habe eine Anfrage ans Kraftfahrt-Bundesamt gestartet und angefragt, wie es mit der Eintragung der gefluteten Scheiben ausschaut!
Folgende Antwort habe ich bekommen:

Scheibentönung der vorderen Seitenscheiben

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Scheiben von Kraftfahrzeugen gehören zu den Teilen, die nur verwendet werden dürfen, wenn sie amtlich genehmigt und mit der vorgesehenen Genehmigungskennzeichnung versehen sind. Mit einer solchen Kennzeichnung dürfen die Scheiben nur versehen sein, wenn sie der zugehörigen Genehmigung in jeder Hinsicht entsprechen. Die Lichtdurchlässigkeit ist entsprechend dem gemessenen Wert Bestandteil der genehmigten Eigenschaften einer Scheibe. Für vordere Seitenscheiben ist eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% gefordert. Daneben ist zu fordern, dass die Scheiben die verzerrungsfreie Durchsicht gewährleisten auch wenn die Fensterscheiben bestimmungsgemäß geöffnet und geschlossen werden.
Mit dem Tönen der Scheiben z. B. durch Lacke wird die für die betreffende Scheibe erteilte Genehmigung unwirksam. So behandelte Scheiben dürfen nicht mehr mit der ursprünglichen Genehmigungskennzeichnung versehen sein.
Mir ist nicht bekannt, ob bzw. in welchem Umfang die in solchen Fällen zuständigen Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall nach § 13 der Fahrzeugteileverordnung für diese technisch veränderten Scheiben erteilt haben und welche Kennzeichnungen im Rahmen solcher Verfahren zugeteilt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Sollte jemand andere Erfahrung gemacht haben, dann bitte ich um Mitteilung!

MfG

WideGolf4

um es nochmal zu wiederholen:

das ist genau die gleiche prozedur wie mit dem thema folie für vordere seitenscheiben vor ca. 5 jahren...

damals haben auch einige tüvleute das eingetragen und viele wussten es auch einfach nicht. hat lange gedauert bis da mal das KBA aktiv wurde und es auch der letzte mitbekommen hat.

GENAU DAS GLEICHE PASSIERT MOMENTAN BEIM THEMA FLUTEN - das kba hat mal wieder lange gepennt... aber sind JETZT schon dabei... endlich.

übrigens, wenn du mal google verwendest... da gibt es einige beispiele, von eingetragenen flutungen die die polizei bemängelt hat und nichtig waren...

tut euch selbst einen gefallen, und lasst das ganze!

Zitat:

Original geschrieben von MikeTheMig


damals haben auch einige tüvleute das eingetragen und viele wussten es auch einfach nicht. ...da gibt es einige beispiele, von eingetragenen flutungen die die polizei bemängelt hat und nichtig waren...
tut euch selbst einen gefallen, und lasst das ganze!

So ist es. Eintragung hin, Eintragung her. Da es nicht zulässig ist, hat am Ende stehts der Halter/Fahrer des Fahrzeuges des ganzen Ärger am Hals....🙁

@SyncroVR6 du hast es immer noch nicht begriffen: du weißt nix (3 seiten posting und dennoch nichts wissen) und du begreifst nichts (3 seiten posting und infos nicht begriffen) und du weigerst dich die realität aufzunehmen (aber die machen doch werbung mit tüff und so, da muß es doch real sein)......und da willst du irgendejemanden was erzählen zum thema können und wissen? *gg sind deine anderen beiträge hier auch so geistreich? *lach

der witz an colortec ist ja, daß die vielen franchisern versprochen haben, daß es legal mit tüff vorne ist und diese daraufhin den dienst angeboten haben. und nun drängen und drohen die kunden diesen armen kleinen händlern wegen der halt versprochenen aber nicht eingehaltenen dinge.....na SyncroVR6, schon wieder weiß jemand mehr als du-kommisch, ne?

*lach* hehe du bist einfach der geilste und klügste..sagte ich doch..
Wir können froh sein das wir hier so einen klugen Menschen haben der seine Gedanken so qualifiziert niederschreiben kann..

Man ohne dich hätte ich nichts zulachen hier

Danke!

*gröhl*

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