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Scheiben folieren lassen

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 26. Juli 2013 um 18:22

Hallo!

Hat jemand eine Ahnung wieviel es kosten würde die Scheiben des Passat B7 Variant ab der B-Säule folieren zu lassen?

Danke im Voraus! (Standort Österreich)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Juli 2013 um 18:07

Perfektes Ergebnis! 7 Jahre Garantie!

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Ich sollte damals für einen Golf 4 Variant (hat größere Scheiben) 380€ bezahlen.

Hallo,

hab hier in Kiel ca 200,-€ bezahlt. Hier im Forum werden, je nach Region, so ca 200€-300€ aufgerufen wenn ich mich recht erinnere.

 

am 27. Juli 2013 um 5:27

Hallo,

ich habe hier in Nürnberg 170,-€ bezahlt. Bin sehr zufrieden.

Die Preisunterschiede sind sehr groß. Einfach bei mehreren Betrieben nachfragen und evtl. verhandeln. Bei meinem CC waren es ca. 240€

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 14:24

hab zwei Angebote bekommen:

1. €400.-

2. €290.-

pervers diese Differenz....gleiche :Folientypen

Themenstarteram 28. Juli 2013 um 5:42

Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Firma aus Wien?

http://www.scheibentoenung-wien.at/index.html

am 28. Juli 2013 um 6:07

Hat jemand Erfahrung in Sachen Fahrer- u. Beifahrerscheibe "Tönen"?

Wieviel % sind zulässig und ist das Verfahren mit dem bedampfen der Scheiben ohne Probleme zulässig für die Fahrer- u. Beifahrerseite!?

Zitat:

Original geschrieben von schob51

hab zwei Angebote bekommen:

1. €400.-

2. €290.-

pervers diese Differenz....gleiche :Folientypen

Dann schau Dir mal die Arbeiten der Anbieter an.

Was nützt dir eine Ersparnis von über 100,- wenn das Ergebnis nachher Murks ist.

Ist wie beim Lackierer. Der größte Preisunterschied liegt in dem handwerklichen Geschick und weniger in der Farbe.

Zitat:

Original geschrieben von Niveaulimbo

Hat jemand Erfahrung in Sachen Fahrer- u. Beifahrerscheibe "Tönen"?

Wieviel % sind zulässig und ist das Verfahren mit dem bedampfen der Scheiben ohne Probleme zulässig für die Fahrer- u. Beifahrerseite!?

Hi

ich verstehe Deine Frage so das Du die VORDEREN Seitenscheiben tönen möchtest!

Das ist grundsätzlich nicht erlaubt.

-Töungsfolien sind m.M. meistens nur ab der B-Säule nach hinten erlaubt, 2.Außenspiegel nötig

wenn 70% Lichtdurchlass unerschritten wird. (Die Werkstönung liegt schon meist sehr nahe an 70%, so daß sich die Folie dazu addiert)

-Prüfzeichen auf der Folie muss sichtbar sein, AGB mitführen

-3.Bremsleuchte müss freibleiben

-Maximale Tönung an den vorderen Seitenscheiben nur so das noch 70% des Lichts durchscheinen kann. (Werkstönungsgrad beachten) daher meist nicht erlaubt. Wenn doch nur mit Einzelabnahme und Lichttechnischem Gutachten

-Frontscheibe Vollflächig bekleben völlig verboten ( Die Fläche die durch "Aufkleber" belegt sein darf ist gesetzlich eng begrenzt wg Sichteinschränkungen)

-Die Bedampfung ist eigentlich kein Problem ,da meist nur an der Frontscheibe vorhanden die sowieso nicht beklebt werden darf

am 28. Juli 2013 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von kasemattenede

Zitat:

Original geschrieben von Niveaulimbo

Hat jemand Erfahrung in Sachen Fahrer- u. Beifahrerscheibe "Tönen"?

Wieviel % sind zulässig und ist das Verfahren mit dem bedampfen der Scheiben ohne Probleme zulässig für die Fahrer- u. Beifahrerseite!?

Hi

ich verstehe Deine Frage so das Du die VORDEREN Seitenscheiben tönen möchtest!

Das ist grundsätzlich nicht erlaubt.

-Töungsfolien sind m.M. meistens nur ab der B-Säule nach hinten erlaubt, 2.Außenspiegel nötig

wenn 70% Lichtdurchlass unerschritten wird. (Die Werkstönung liegt schon meist sehr nahe an 70%, so daß sich die Folie dazu addiert)

-Prüfzeichen auf der Folie muss sichtbar sein, AGB mitführen

-3.Bremsleuchte müss freibleiben

-Maximale Tönung an den vorderen Seitenscheiben nur so das noch 70% des Lichts durchscheinen kann. (Werkstönungsgrad beachten) daher meist nicht erlaubt. Wenn doch nur mit Einzelabnahme und Lichttechnischem Gutachten

-Frontscheibe Vollflächig bekleben völlig verboten ( Die Fläche die durch "Aufkleber" belegt sein darf ist gesetzlich eng begrenzt wg Sichteinschränkungen)

-Die Bedampfung ist eigentlich kein Problem ,da meist nur an der Frontscheibe vorhanden die sowieso nicht beklebt werden darf

Das hast Du vollkommen richtig verstanden!

Ich fragte das, weil ich schon Fahrzeuge ( jetzt nicht spezial VW ) gesehen habe mit "Teilfolierung" der Fahrerscheibe und Beifahrerseite und dann aber die hinteren Scheiben nicht 100% getönt sondern nur 70% oder 80%

Zitat:

Original geschrieben von Niveaulimbo

Zitat:

Original geschrieben von kasemattenede

 

 

Hi

ich verstehe Deine Frage so das Du die VORDEREN Seitenscheiben tönen möchtest!

Das ist grundsätzlich nicht erlaubt.

-Töungsfolien sind m.M. meistens nur ab der B-Säule nach hinten erlaubt, 2.Außenspiegel nötig

wenn 70% Lichtdurchlass unerschritten wird. (Die Werkstönung liegt schon meist sehr nahe an 70%, so daß sich die Folie dazu addiert)

-Prüfzeichen auf der Folie muss sichtbar sein, AGB mitführen

-3.Bremsleuchte müss freibleiben

-Maximale Tönung an den vorderen Seitenscheiben nur so das noch 70% des Lichts durchscheinen kann. (Werkstönungsgrad beachten) daher meist nicht erlaubt. Wenn doch nur mit Einzelabnahme und Lichttechnischem Gutachten

-Frontscheibe Vollflächig bekleben völlig verboten ( Die Fläche die durch "Aufkleber" belegt sein darf ist gesetzlich eng begrenzt wg Sichteinschränkungen)

-Die Bedampfung ist eigentlich kein Problem ,da meist nur an der Frontscheibe vorhanden die sowieso nicht beklebt werden darf

Das hast Du vollkommen richtig verstanden!

Ich fragte das, weil ich schon Fahrzeuge ( jetzt nicht spezial VW ) gesehen habe mit "Teilfolierung" der Fahrerscheibe und Beifahrerseite und dann aber die hinteren Scheiben nicht 100% getönt sondern nur 70% oder 80%

Was meinst Du mit 100% Tönung?

Völlig abgedunkelt oder völlig ohne Tönung?

In den Vorschriften wird immer der Prozentsatz der Lichtdurchlässigkeit angegeben in Bezug auf 100% Lichtdurchlass bei 0% Tönung.

Danach wäre dann bei Dir 100% Tönung VÖLLIGE Abdunklung, was ich so, auch hinten rum, noch nicht gesehen habe. 70% Tönung entspräche dann 30% Lichtdurchlass

Also noch mal zum Verständnis:

VORNE:

Die vorderen Seitenscheiben müssen noch 70% des Licht's durchlassen als wenn gar nicht getönt wurde. Dabei zählt die ggf. vorhandene Werkstönung mit. Wenn also eine Werkstönung vorhanden ist kommst Du mit eigentlich jeder weiteren Folierung unter die 70%, daher dann nicht erlaubt.

HINTEN ab B-Säule:

Hier gilt das gleiche wie vorne , jedoch darf man die 70% Lichtdurchlässigkeit unterschreiten wenn man einen 2. Aussenspiegel hat und die ggf, vorhandene 3 Bremsleuchte ausspart.

 

Hallo,

darf man wirklich nicht strahlungsmildere Sonnenschutzfolien an den vorderen Seitenscheiben anbringen?

Hab hier wirklich gute gefunden. Geht das mit Einzelabnahme?

http://www.cfc.de/.../B7%202010-

Um eine "coole Optik" geht es mir dabei gar nicht.

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 18:07

Perfektes Ergebnis! 7 Jahre Garantie!

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Zitat:

Original geschrieben von schob51

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Schöne Arbeit, aber, mit verlaub gesagt, für meinen Geschmack zu dunkel.

Aber über Geschmäcker sollen wir ja nicht streiten.

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