schei*e reifen
Hallo,zusammen,
Habe bei Ebay 4 Stück ganzjahresreifen von Hanook gekauft, 145er,Bin heute dann zu Werkstatt gefahren,der Meister hat die alte Reifen (165er) angeguckt und meinte schließlich,dass die neue Reifen genau so dick ist wie die Felgen..........Verdammt!. Zum Glück sagte der dann zu mir,das er doch die Reifen draufziehen kann. Nach 40 min. sind die fertig und sahen relativ scheiße aus.Aber was soll's,hauptsache fahren.Danach hat der die hinterräder einbisschen gewackelt und meinte,dass die Radläufer kaputt sein müssen,weil da ein Geräusch kommt. Auf dem Weg nach Hause kann ich dann meine Reifen ein wenig testen. Das Lenkrad geht nun viel leichter (habe keine Servo).Als ich plötzlich stark bremsen musste,quischen die Reifen häftig.Ich war gar nicht so schnell unterwegs (ca. 50 kmh) und der Bremsweg hat mich so enttäuscht. Hängt das mit dem neuen Zustand der Reifen ab oder sind die einfach scheiße? Sind die Radläufer wirklich kaputt?
Gruss
Min
44 Antworten
bein ich glaube ab 2006 ist das jetzt anders. hab ich zumindest im fernsehen gesehen. da haben sie gesagt, dass man eben winter (oder ganzjahresreifen) haben MUSS. sonst strafe...
Nur wenn die Wetterbedingungen es erfordern bzw. eine Fahrt mit Sommerreifen eine grobe Fahrlässigkeit darstellen würde.
Diese Aussage ist wiederum soweit dehnbar, dass es wohl kaum anders ist als vorher, ausser bei richtig bösem Schneefall / Eis.
Das Winterreifen aber auch bei schönstem Wetter unter ca. 7°C wesentlich geeigeneter sind wird oder will ein Großteil der Bevölkerung aber auch dadurch mit Sicherheit nicht verstehen.
Ich versteh es eh nicht, warum manche Leute ohne Winterreifen rum fahren. Das Argument: kein Geld! zieht dabei einfach nicht, weil wenn ich im Winter mit Sommerreifen rum fahr, brauch ich halt früher davon einen Satz neue. Total dämlich. Aber ich kenn auch solche Spezialisten. Ich glaub viele machen es nicht weil sie dann ja im Winter auf ihre schicken 300Zoll Leichtmetallräder verzichten müssen. Na ja, der Schrotthändler freut sich. Ich würde es für die Schneefallmonate Dezember, Januar und Februar generell vorschreiben, ohne Ausflüchte, von wegen nur Strafe wenn was passiert. Das ist nicht gerade das, was man konsequente Gesetzgebung nennt. Mal ganze ehrlich, die meisten die im Wintzer keine Winterreifen haben sind die, die die dicken Felgen drauf haben. Ich seh das jeden Tag. Da kann es noch so kalt sein und Schnee liegen, aber diese Typen fahren weiterhin, sie können ja so gut fahren, dass sie alles auch ohne Winterreifen meistern.
Absolute Idiotie!
Ich würde sogar so weit gehen, es in den oben genannten Monaten vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs zu nennen und es mit Führerscheinentzug ahnden. Meine Meinung.
@Corsa Ding
Vorsatz bedeutet im juristischen Sinn (und den hat die Legislative ohne Zweifel) etwas im genauen Wissen über das Ergebnis zu tun. Da jedoch fehlende Winterreifen nicht zwangsläufig zu einem Unfall führen, kann man es höchstens als "fahrlässig" einstufen.
So einfach ist die Gesetzgebung im übrigen nicht. Wie kann ein Sommerreifen am 30. November bei 3°C legal sein und am Folgetag bei 6°C nicht?
Viele Abschnitte der StVO verwenden die Begriffe "geeignet, angepasst, etc." Und das ist der Punkt: Ich soll so schnell fahren wie es das Wetter, die Sichtweite usw. zulassen und ich soll die notwendige Ausrüstung verwenden, damit niemand gefährdet oder behindert wird.
Und in einem Rekord-Januar wie 2005 (oder war es 2004?) mit bis zu 15°C kann man wohl kaum von "vorsätzlicher Gefährdung" sprechen, wenn jemand mit Sommerreifen unterwegs ist, oder?
Das Gerücht mit den 7°C, die aus Sommerreifen todbringendes Material, und aus Winterreifen die letzte Rettung vor der Hölle machen, wird wohl genau so wenig verschwinden wie die Ganzjahres-Sommerreifennutzer.
Nimm's gelassen.
MfG
H0rst
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Das mit den 7°C war auch eher so als Pi x Daumen Wert zu sehen, genauso wie die Winterreifennutzung von O bis O (Oktober bis Ostern).
handelt man jedoch danach, kann man nicht wesentlich was falsch machen (ausser evtl. etwas mehr Verschleiss, weils vielleicht Anfangs und Ende dieser Periode schon fast zu warm für Winterreifen ist.
Moment, wenn es schneit, Eis hat oder nur regnet, wenn es Minusgrade hat, weiß jeder dumme, was passiert wenn ich mit Sommerreifen unterwegs bin, daher kann ich sehrwohl Vorsatz unterstellen. Natürlich kann man das nicht pauschalisieren und sagen, dass ein Reifen der am 30. Nov. noch gut war auf ein mal am 1. Dez. schlecht ist, klar. Aber irgendwo muss die Grenze gezogen werden. Meinetwegen auch schon einen Monat früher.
Natürlich ist es kein Vorsatz, wenn es warm genug ist. Das ist schon klar. Wenn ich was anderes geschrieben hab, revidiere ich es hiermit. Auf keinen Fall aber ist es nur fahrlässig, wenn es schon geschneit hat und ich losfahre. Aber um der Sache ein Ende zu bereiten frag ich einfach nachher mal mein Vater:-)
Und nur mal so nebenbei, der Legislativen "ohne Zweifel" einen juristischen Sinn zu unterstellen halte ich doch für sehr gewagt. Dafür gibt es genug Beispiele. Ich kenn es z.B. als Sportschütze aus dem total lächerlichen Waffengesetz (Wenn Du willst, kann ich die Beispiele auch konkretisieren.)
Ich wundere mich nur immer über die exakt 7°C, die als statische Grenze zwischen Gut und Böse angeführt werden. Wer hat das festgelegt?
Immerhin hängen Vor- und Nachteile von Winterreifen nicht nur von der Temperatur ab. Teilweise kann ein Sommerreifen bei Trockenheit oder Nässe bessere Eigenschaften aufweisen. Der Winterreifen basiert auf Risikostreuung: Bei keiner der im Winter anzutreffenden Witerungen leistet sich ein solcher Reifen derbe Ausreißer. Aber 5°C oder 7°C, das ist nicht pauschal zu sagen.
MfG
Horst
@Corsa Ding
Wer die juristische Bedeutung von "Vorsatz" nicht kennt sollte sich nicht über Sinn und Unsinn von Gesetzen äußern. Ist nicht böse gemeint, aber diese undifferenzierte "Alle Wegsperren!"-Mentalität kenne ich sonst nur von Stammtischen oder BILD.
Und ich weiß nicht was passiert wenn ich bei Minusgraden mit Winterreifen fahre. Ein Unfall ist nicht die zwingende Konsequenz aus dem Fahren mit Sommerreifen bei Minusgraden! Es erhöht das Risiko, aber Vorsatz ist das im juristischen Sinn nicht.
Nachtrag: Die Legislative hat ohne Zweifel einen juristischen Sinn: Nämlich die Definition eines Regelwerks anhand dessen die Judikative entscheidet. Stichwort: Gewaltenteilung
Unsinnige Gesetze sind kein Beleg für die Sinnlosigkeit ihrer Macher. Aber wie ich schon bemerkt habe neigst Du zu Pauschalurteilen. Das ist so wunderbar einfach, nicht?
MfG
Horst
der ADAC schreibt dazu folgendes:
winterausrüstung. bei kraftfahrzeugen muss die ausrüstung den wetterverhältnissen angepasst sein. das bedeutet konkret, im winter gehört frostschutzmittel in die scheibenwaschanlage und auf schneebedeckten straßen ist das fahren nur noch mit geeigneten pneus, sprich winter- oder ganzjahresreifen erlaubt. diese regelung tritt voraussichtlich zu jahresbeginn in kraft. verstöße sollen mit 20€, bei behinderung mit 40€ geahndet werden.
quelle: motorwelt 12/05
Du verstehst mich ganz klar nicht.
Aber ist ja auche gal.
Das soll nicht unser Problem sein.
Denn das es kein Vorsatz war, musst dann Du beweisen, wenn es so weit ist. Und ich würde nicht so um mich werfen mit der Juristerei, oder bist Du Anwalt? Weil Hobbyanwälte gibt es grad genug. Nennt sich dann auch gefährliches Halbwissen.
Zitat:
Original geschrieben von H0rst
Und ich weiß nicht was passiert wenn ich bei Minusgraden mit Winterreifen fahre. Ein Unfall ist nicht die zwingende Konsequenz aus dem Fahren mit Sommerreifen bei Minusgraden! Es erhöht das Risiko, aber Vorsatz ist das im juristischen Sinn nicht.
Das sage ich auch nicht, ich sage dass es eine vorsätzliche Gefährdung ist, und Du sagst ja selbst, dass es das Riskio erhöht.
Ich zitiere aus dem Abschnitt "Strafrecht":
Zitat:
Der Vorsatz ist nach dem Umkehrschluss aus § 16 Abs. 1 StGB das Wissen und Wollen sämtlicher Tatbestandsmerkmale.
Von "Wollen" ist bei Unfällen selten etwas zu erkennen, oder?
Wenn ich also mit dem Wunsch und Wissen andere zu gefährden keine Winterreifen verwende, dann ist es Vorsatz. Sonst nicht.
MfG
Horst
Zitat:
Denn das es kein Vorsatz war, musst dann Du beweisen, wenn es so weit ist.
Im Übrigen muss in diesem Land immer noch der Strafverfolger dem Beschuldigten etwas nachweisen, nicht umgekehrt. Das nennt sich: Rechtsstaat
Mir Halbwissen und Hobbyanwaltschaft vorwerfen und selbst Gesetze auf Sinn und Unsinn kategorisieren wollen? So läufts.
MfG
Horst
1. Du schimpfst auf Bild, holst Dir deine Infos aber von Wikipedia, wo jeder Depp mal Lexikonautor spielen kann? *Unverständiges Kopfschütteln*
2. Ich bestreite doch gar nicht, dass Du mit Deiner Definiton von Vorsatz recht hast. Ich denke was Vorsatz ist, hast Du mir jetzt dankenswerter Weise beigebracht. Zum Glück hat es mir mein Vater vorher noch nie erklärt;-)
3. Wie Du jetzt schon wieder gemerkt hast, geht es dabei gar nicht darum, dass Du einen Unfall bauen (wollen) musst um vorsätzlich zu handeln. Es reicht schon wenn Du los fährst, mit Sommerpneus drauf (für meinen in einem obigen Beitrag genannten Vorschlag). Wenn Du das tust handelst Du vorsätzlich (wohlbemerkt immer meinen obigen Beitrag beachten!). Siehst Du man braucht gar nicht den Unfall als Tat betrachten, das ist über. Die Tat stellt die Fahrt mit Sommerpneus dar.
Ganz einfach.
Und bitte welchen Umstadn willst Du nicht kennen? Wenn Du im Schnee mit Sommerreifen losfährst? Oder wenn es Minusgrade hat und glatt sein kann? Das kannst Du mir hier weis machen klar, aber sicher keinem Richter dieser Welt: " Nein Herr Richter ich hab den Schnee echt nicht gesehen und ich hab auch nicht gemerkt dass es kalt ist!" VIEL GLÜCK und gute Fahrt, trotzdem!
Zitat:
Original geschrieben von H0rst
Im Übrigen muss in diesem Land immer noch der Strafverfolger dem Beschuldigten etwas nachweisen, nicht umgekehrt. Das nennt sich: Rechtsstaat
Mir Halbwissen und Hobbyanwaltschaft vorwerfen und selbst Gesetze auf Sinn und Unsinn kategorisieren wollen? So läufts.
MfG
Horst
Wenn Du mal angeklagt bist sieht es anders aus, dann musst Du das Gegenteil beweisen, wenn Du es nicht kannst und die Beweise der Sta. ausreichen sind, denk mal erst nach.