Schaut' Euch mal das eBay Angebot an...

BMW 3er E46

Hallo,

habe eben bei eBay folgenden 3er KLICK! gefunden.
Kann mir jemand erklären, warum man für einen 3er von 2001 mit relativ geringer Ausstattung so viel bezahlen soll ??? 😁 😁
Für den Preis krieg' ich ja schon nen Neuen 😁 😁

Gruß
Lothar

23 Antworten

Schade, "Auktion" leider vorbei ... 🙁

Kunden gibt's 🙄

... auf das ich immer Jochen anpumpen kann und der immer + aufem Giro hat 😉

JOW

Jahreswagen von Mitarbeiter???? 🙂

und dann 2001er Baujahr.

Wahrscheinlich fotografiert und will ihn einfach verkaufen.

nur noch dumm.

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oh mist, wollte gerade bieten, dann lese ich den thread hier und ihr ratet mir ja alle vom kauf ab...

Florian, lass das, den will ich haben 😁, so ein schnäppchen(den für die Hälfte evtl mal einer ansehen würde) kann ich mir nicht entgehen lassen

Greetz Silvio

Zitat:

Original geschrieben von bella_b33


Florian, lass das, den will ich haben 😁, so ein schnäppchen(den für die Hälfte evtl mal einer ansehen würde) kann ich mir nicht entgehen lassen

Greetz Silvio

*grinz*

Soweit ich weiß, könnte ein ´Blöder´, nachdem er aufgestanden ist und den Wagen gekauft hat, das Geschäft relativ problemlos wegen Wucher wieder rückgängig machen, nachdem er sich informiert hat (wofür er hoffentlich nicht zu blöd ist), und der Tatbestand von Wucher, also der ist hier sicher mehr als ausreichend erfüllt.

Mein Eindruck ist übrigens überhaupt nicht, dass bei eBay irgend etwas teurer als im Handel verkauft wird, von sehr wenigen Ausnahmen mal abgesehen. Aber ich gebe zu, dass ich derzeit keinen Überblick über Angebote aus der Autozubehörecke habe.

Grüße,

Philip

@cubemusic:

Nein, mit "Wucher" brauchst du da nicht zu kommen! 😰

Darunter versteht der Volksmund oft etwas anderes als der Jurist - was hier steht/stand, ist ein Angebot, nichts weiter. Du brauchst es einfach nicht anzunehmen.

Sich zu informieren, ist immer gut. Das muss aber vorher geschehen, nicht nach Zustandekommen eines Vertrages.

Deine Argumentation könnte im Falle eines Kaufes leicht nach hinten losgehen:

Wenn du von dem überhöhten Preis wusstest oder nach Würdigung der Sachlage hättest wissen können(!) und dennoch den Vertrag abschließt, kann es vor Gericht als Scherzgeschäft interpretiert werden - dann verkauft er ihn anderweitig zu einem reellen Preis, und verlangt die Differenz von dir als Schadenersatz, mit guten Chancen!

Also schön den Ball flachhalten! 😉

Viele Grüße, Timo

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