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Schädiger weigert sich Fragebogen auszufüllen!

Themenstarteram 18. Juli 2012 um 16:10

Nabend Leute

 

ich frage mich langsam in was für einer Gesellschaft wir leben?

 

Mir ist einer an den Fahrerspiegel gefahren. Hatte keine papiere bei der Junge... also Personalien so aufgenommen und Bilder vom Auto und ohm gemacht. (zeuge meine frau am headset)

 

Schaden also der Versicherung gemeldet... und seitdem still ruht der see. Der Schädiger weigert sich inständig auch nach der dritten Mahnung den schaden anzugeben bzw. den fragebogen auszufüllen.

 

Was passiert nun weiter?

 

ich sitze auf 500€ Schaden an meinem spiegel (vectra B, wers kennt weiß wieso so teuer)

 

Beste Antwort im Thema

Hmm, allgemeine Verständnisfrage:

Ist es beim Rückkauf nicht so dass eh nur der reine Schaden der Versicherung ausgeglichen werden muss. Gutachter- und/oder Awaltskosten gehen immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft?

Grüße

Steini

 

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am 18. Juli 2012 um 16:21

es ist durchaus moeglich, dass die gegnerische versicherung den schaden regulieren wird obwohl weil sich der schaediger nicht dazu aeussert.

Themenstarteram 18. Juli 2012 um 16:25

dann habe ich ja hoffnung das endlich mal ein schaden den ich nicht verursacht habe reguliert wird an meinem auto.

 

bin ja in kontakt mit der versicherung (continentale) und hab schon die info bekommen das dem "unfallgegner" empfindliche konsequenzen drohen wenn er nicht reagiert

am 18. Juli 2012 um 16:29

Ist der Schaden bei einger Begegnungsfahrt passiert - oder ist Dir einer ans parkende Auto gefahren?

Themenstarteram 18. Juli 2012 um 16:33

kurze schilderung:

 

Straße eng, auf der gegenfahrbahn solch "slalomhügel"

ich stelle fest das es so nix wird da da keine 2 autos aneinander vorbei passen

 

halte also ca. 10m vor dem hindernis vom gegenverkehr an, der golf fährt mit ca. 20kmh dran vorbei und der fahrer lenkt nicht wieder zurück... den rest brauch ich nicht erklären... ich stand!

Moin,

 

in dem Fall hast Du keine Probleme bei der Regulierung, da Dein Wagen ja Stand.

 

am 18. Juli 2012 um 17:52

Außer der Gegner behauptet das Gegenteil.

In welchem Amtsgerichtsbezirk ist das ganze den passiert?

Themenstarteram 20. Juli 2012 um 10:38

der Unfallgegner hat jetzt ne aussage gemacht das er nicht gefahren sei und er nichts mehr wisse. Okay, hab jetzt die Fotos vom Auto, vom Unfallgegner und von beiden Schäden der Versicherung geschickt.

 

Da kommt doch echt Freude auf. Hoffentlich erkennt er das jetzt an.

 

Sonst wird wohl durch die Polizei ne fahrerfeststellung gemacht und schon gehen seine Probleme los.

 

 

 

Bezirk ist Magdeburg

So einer brauch es wohl richtig teuer, würd mich den Gang zum Anwalt überlegen...

am 20. Juli 2012 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

So einer brauch es wohl richtig teuer, würd mich den Gang zum Anwalt überlegen...

aber nur wenn der rueckkauf angedacht/sinnvoll ist.

ansonsten zahlen "wir" den naemlich ^^

... wenn da mal beim Unfallgegner kein Alkohol im Spiel war :rolleyes:. Oder der Wagen unbefugt benutzt wurde. Oder, oder ... . Nächstes mal, so überflüssig und lästig das auch eigentlich ist, bei ähnlichen Sachen ("keine Papiere dabei") besser die Polizei rufen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

So einer brauch es wohl richtig teuer, würd mich den Gang zum Anwalt überlegen...

aber nur wenn der rueckkauf angedacht/sinnvoll ist.

ansonsten zahlen "wir" den naemlich ^^

...nö, ist (so kommt es rüber) ein Haftpflichtschaden, hier wird der Verursacher hochgestuft und muss die Zeche zahlen und nicht zu knapp, so hoffe ich...

Wie man ja sieht, verstehen es so Menschen nicht anders...

am 20. Juli 2012 um 11:26

ob die VS des schaedigers aber 500.- bezahlt oder 1000.- (mit anwalt) macht aber ja keinen unterschied fuer den schaediger.

(ausser er kauft zurueck).

fuer die "versichertengemeinschaft" sind es aber 500.- mehr die bezahlt/ausgeglichen werden muessen.

bei einem fall natuerlich nicht der rede wert, aber bei tausenden von unnoetigen (schwer zu definieren, ja) anwaelten, summiert sich das halt.

auch wenn ich nicht wirklich glaube, dass die beitraege sinken wuerden, wenn kaum noch anwaelte beauftragt werden wuerden :D

Ach und deswegen soll der TE bei so einem Verhalten selber seinem Geld und seinem Recht hinterherlaufen, verstehe ich nicht...

Genau dafür sollte der Gang zum Anwalt für de TE bezahlt werden, nicht für klare Sache die auch ohne wenn und aber "ohne" Anwalt reguliert worden währen, hier scheint es ja nicht zu gehen ;)

am 20. Juli 2012 um 11:35

fuer mich, (fotos) klingt es eigentlich klar genug.

der verursacher wird es nicht ganz einfach sein zu erklären, dass er nicht gefahren ist, wenn dem TEund der VS fotos vorliegen, die das gegenteil beweisen (so die fotos das koennen) ?

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