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Schädiger weigert sich Fragebogen auszufüllen!
Nabend Leute
ich frage mich langsam in was für einer Gesellschaft wir leben?
Mir ist einer an den Fahrerspiegel gefahren. Hatte keine papiere bei der Junge... also Personalien so aufgenommen und Bilder vom Auto und ohm gemacht. (zeuge meine frau am headset)
Schaden also der Versicherung gemeldet... und seitdem still ruht der see. Der Schädiger weigert sich inständig auch nach der dritten Mahnung den schaden anzugeben bzw. den fragebogen auszufüllen.
Was passiert nun weiter?
ich sitze auf 500€ Schaden an meinem spiegel (vectra B, wers kennt weiß wieso so teuer)
Beste Antwort im Thema
Hmm, allgemeine Verständnisfrage:
Ist es beim Rückkauf nicht so dass eh nur der reine Schaden der Versicherung ausgeglichen werden muss. Gutachter- und/oder Awaltskosten gehen immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft?
Grüße
Steini
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20 Antworten
es ist durchaus moeglich, dass die gegnerische versicherung den schaden regulieren wird obwohl weil sich der schaediger nicht dazu aeussert.
dann habe ich ja hoffnung das endlich mal ein schaden den ich nicht verursacht habe reguliert wird an meinem auto.
bin ja in kontakt mit der versicherung (continentale) und hab schon die info bekommen das dem "unfallgegner" empfindliche konsequenzen drohen wenn er nicht reagiert
Ist der Schaden bei einger Begegnungsfahrt passiert - oder ist Dir einer ans parkende Auto gefahren?
kurze schilderung:
Straße eng, auf der gegenfahrbahn solch "slalomhügel"
ich stelle fest das es so nix wird da da keine 2 autos aneinander vorbei passen
halte also ca. 10m vor dem hindernis vom gegenverkehr an, der golf fährt mit ca. 20kmh dran vorbei und der fahrer lenkt nicht wieder zurück... den rest brauch ich nicht erklären... ich stand!
Moin,
in dem Fall hast Du keine Probleme bei der Regulierung, da Dein Wagen ja Stand.
Außer der Gegner behauptet das Gegenteil.
In welchem Amtsgerichtsbezirk ist das ganze den passiert?
der Unfallgegner hat jetzt ne aussage gemacht das er nicht gefahren sei und er nichts mehr wisse. Okay, hab jetzt die Fotos vom Auto, vom Unfallgegner und von beiden Schäden der Versicherung geschickt.
Da kommt doch echt Freude auf. Hoffentlich erkennt er das jetzt an.
Sonst wird wohl durch die Polizei ne fahrerfeststellung gemacht und schon gehen seine Probleme los.
Bezirk ist Magdeburg
So einer brauch es wohl richtig teuer, würd mich den Gang zum Anwalt überlegen...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
So einer brauch es wohl richtig teuer, würd mich den Gang zum Anwalt überlegen...
aber nur wenn der rueckkauf angedacht/sinnvoll ist.
ansonsten zahlen "wir" den naemlich ^^
... wenn da mal beim Unfallgegner kein Alkohol im Spiel war :rolleyes:. Oder der Wagen unbefugt benutzt wurde. Oder, oder ... . Nächstes mal, so überflüssig und lästig das auch eigentlich ist, bei ähnlichen Sachen ("keine Papiere dabei") besser die Polizei rufen.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
So einer brauch es wohl richtig teuer, würd mich den Gang zum Anwalt überlegen...
aber nur wenn der rueckkauf angedacht/sinnvoll ist.
ansonsten zahlen "wir" den naemlich ^^
...nö, ist (so kommt es rüber) ein Haftpflichtschaden, hier wird der Verursacher hochgestuft und muss die Zeche zahlen und nicht zu knapp, so hoffe ich...
Wie man ja sieht, verstehen es so Menschen nicht anders...
ob die VS des schaedigers aber 500.- bezahlt oder 1000.- (mit anwalt) macht aber ja keinen unterschied fuer den schaediger.
(ausser er kauft zurueck).
fuer die "versichertengemeinschaft" sind es aber 500.- mehr die bezahlt/ausgeglichen werden muessen.
bei einem fall natuerlich nicht der rede wert, aber bei tausenden von unnoetigen (schwer zu definieren, ja) anwaelten, summiert sich das halt.
auch wenn ich nicht wirklich glaube, dass die beitraege sinken wuerden, wenn kaum noch anwaelte beauftragt werden wuerden :D
Ach und deswegen soll der TE bei so einem Verhalten selber seinem Geld und seinem Recht hinterherlaufen, verstehe ich nicht...
Genau dafür sollte der Gang zum Anwalt für de TE bezahlt werden, nicht für klare Sache die auch ohne wenn und aber "ohne" Anwalt reguliert worden währen, hier scheint es ja nicht zu gehen ;)
fuer mich, (fotos) klingt es eigentlich klar genug.
der verursacher wird es nicht ganz einfach sein zu erklären, dass er nicht gefahren ist, wenn dem TEund der VS fotos vorliegen, die das gegenteil beweisen (so die fotos das koennen) ?