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Fragebogen Für Anspruchsteller

Themenstarteram 2. Januar 2022 um 13:05

Hallo Zusammen,

Das Auto meines Nachbarn ist früh am Morgen beim vom Eis freikratzen losgerollt und hat meinen Opel Astra K hinten rechts beschädigt. Abschüssige Strasse. Er hat mir einen Zettel ans Auto geklemmt mit Hinweis:" Sorry, mein Auto ist auf deins draufgerollt, musste aber dringend zur Arbeit. Name, Telefonnummer. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit."

Ich habe ihn als ich selbst zur Arbeit wollte, direkt angerufen, er hat bestätigt und sich entschuldigt, er käme für die Reparatur natürlich auf, ich solle ggf. Gutachter hinzuziehen.

Wie gesagt, es ist mein Nachbar, bzw der neue Freund meiner Nachbarin.

Das geschah 2 Tage für Heiligabend.

Gesagt getan, Gutachten wurde erstellt, Termin Reparatur in der Werkstatt erfolgt.

Er hat den Schaden auch direkt seiner Versicherung gemeldet.

Jetzt bekam ich Sylvester von seiner Versicherung einen Fragebogen für Anspruchssteller. Ich verstehe aber nicht, was ich da alles ausfüllen soll, insbesondere zu Unfallhergang kann ich ja absolut nix sagen.

Muss ich den Bogen ausfüllen? Und bekommt nicht die gegnerische Versicherung automatisch auch das Gutachten? Ich kann ja nix anderes in den Fragebogen schreiben, was nicht auch im Gutachten steht.

Wäre nett wenn mir jemand da helfen kann.

Gruß

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49 Antworten

https://www.faire-regulierung.de/.../

Eine Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens haben Sie nicht.

Die Versicherung war jedoch nicht beim Unfall dabei und weiß daher auch nicht, was genau passiert ist. Um das herauszufinden, erhalten Sie als Geschädigter auch bei einem unverschuldeten Unfall einen Fragebogen der gegnerischen Versicherung. Die zahlungspflichtige Versicherung kann anhand Ihrer Angaben prüfen, inwiefern sie für den Schaden eintritt oder Argumente für Leistungsablehnungen findet. Dementsprechend genau muss darauf geachtet werden, unvorteilhafte Formulierungen zu vermeiden.

am 2. Januar 2022 um 13:35

Und natürlich kann man ehrlich schreiben: "Mein Fahrzeug war geparkt, ich war nicht dabei und kann zum Hergang keine Angaben machen." Man muss ja die Bearbeitung nicht unnötig verzögern/erschweren.

Und dem Nachbarn sagen, dass ihn der Zettel nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht gerettet hätte, wenn du ihm hättest Schwierigkeiten machen wollen. Als Tipp für ihn und das nächste Mal: Polizei verständigen und abwarten, was die zum weiteren Vorgehen sagen.

Wer hat den Gutachter ausgesucht und beauftragt? Du?

Da musst du nichts abschreiben, sondern kannst einfach auf das Gutachten verweisen, wenn du damit einverstanden bist.

Bedenke, dass du Ansprüche gegen die Versicherung geltend machst. Von allein wird die Versicherung eher nichts oder nicht in voller Höhe bezahlen. Daher solltest du deine Ansprüche auch begründen können, notfalls mit Hilfe eines Anwaltes.

Themenstarteram 2. Januar 2022 um 13:49

Zitat:

Und natürlich kann man ehrlich schreiben: "Mein Fahrzeug war geparkt, ich war nicht dabei und kann zum Hergang keine Angaben machen." Man muss ja die Bearbeitung nicht unnötig verzögern/erschweren.

 

Und dem Nachbarn sagen, dass ihn der Zettel nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht gerettet hätte, wenn du ihm hättest Schwierigkeiten machen wollen. Als Tipp für ihn und das nächste Mal: Polizei verständigen und abwarten, was die zum weiteren Vorgehen sagen.

 

 

 

Wer hat den Gutachter ausgesucht und beauftragt? Du?

Da musst du nichts abschreiben, sondern kannst einfach auf das Gutachten verweisen, wenn du damit einverstanden bist.

Ich habe nach telefonischer Rücksprache mit dem Verursacher den Gutachter bauftragt

Themenstarteram 2. Januar 2022 um 13:49

Den Gutachter habe ich beauftragt.

In dem Fragebogen für Anspruchsteller ist wesentlich weniger zu schreiben, als in dem Eröffnungsthread.

Name, Anschrift, Fahrzeug parkte, vorsteuerabzug, wo versichert, Vollkasko, Vorschäden?, Kontonummer und Unterschrift.

Das Meiste ist nur mit ja oder nein mittels Kreuz zu beantworten.

Themenstarteram 2. Januar 2022 um 14:10

Ist für die Versicherung des Verursachers wichtig, ob meiner Vollkasko versichert ist?

Wenn du Schwierigkeiten und / oder keinerlei Erfahrungen damit hast die Ansprüche an die gegnerische Versicherung korrekt zu beziffern und zu formulieren so übergib das einem Anwalt. Das ist keine Schande.

Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung ebenso wie die des Gutachtens.

Da der Nachbar die Regulierung an seine Versicherung abgegeben hat ändert sich dadurch für ihn nichts.

Zitat:

@Carsten1975 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:10:32 Uhr:

Ist für die Versicherung des Verursachers wichtig, ob meiner Vollkasko versichert ist?

Ja, zu meiner aktiven Zeit gab es Teilungsabkommen. Diese Abkommen waren für den Geschädigten unschädlich, d.h. nicht vertragsbelastend.

Außerdem gibt es ja auch Unredliche, die einen Schaden doppelt abrechnen.

Natürlich gibt es sowas bei MT nicht. :)

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:29:17 Uhr:

Ja, zu meiner aktiven Zeit gab es Teilungsabkommen. Diese Abkommen waren für den Geschädigten unschädlich, d.h. nicht vertragsbelastend.

Ein Teilungsabkommen für diesen Schaden gabs noch nie!

Dann haben mindestens 30 Jahre die Versicherungsgesellschaften, ohne Ahnung zu haben, reguliert.

Stichwort KF / KH.

Du scheinst vom Fach zu sein. :confused:

Locker bleiben Klaus. ;)

TE, aufgrund des Fahrzeugalters und den sich somit ergebenden Überlegungen der gegnerischen HP, wäre es nicht verkehrt einen Anwalt hinzuzuziehen.

Bewährt hat sich bei mir, das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und den Schaden an die Werkstatt abtretten. Die nehmen den Fall umgehend auf, dauert keine 20 Minuten und geben mir anschließend für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen. In der Regel haben die Werkstätten für solche Fälle einen Rechtsanwalt der alles weitere regelt.

So hast du, selbst wenn an dem Unfall die eigene Verwandtschaft schuld ist, keinerlei Probleme.

MfG kheinz

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:06:07 Uhr:

In dem Fragebogen für Anspruchsteller ist wesentlich weniger zu schreiben, als in dem Eröffnungsthread.

Name, Anschrift, Fahrzeug parkte, vorsteuerabzug, wo versichert, Vollkasko, Vorschäden?, Kontonummer und Unterschrift.

Das Meiste ist nur mit ja oder nein mittels Kreuz zu beantworten.

Ganz so ist es nicht.

Es ist auch der Unfallhergang zu schildern und eine Skizze beizufügen

http://www.rechtsanwaelte-bbsw.de/.../...er%20Kfz-Schaden%20300915.pdf

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