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Versicherungsnehmer weigert sich, Unfallhergang gegenüber seiner Versicherung zu schildern

Themenstarteram 29. November 2018 um 9:21

Motorradfahrer M nimmt Autofahrer A die Vorfahrt. Da er losfährt, als A bereits auf der Kreuzung ist, kann A nur noch über den Bordstein ausweichen, um nicht mit M zusammenzustoßen. A hupt und benutzt Lichthupe, M fährt einfach weiter. A überzeugt sich, dass Auto noch bedingt fahrfähig und nimmt die Verfolgung auf. Er stellt M, der zugibt, den Vorgang bemerkt zu habe und sich bedankt, dass A ihn nicht umgefahren habe, gibt jedoch an, nicht bemerkt zu haben, dass A dabei Schäden erlitten hat.

M und A besichtigen gemeinsam Auto und finden frische Schäden an Reifen und Felgen. M erklärt sich bereit, Unfallprotokoll zu unterschreiben.

A besucht Fachwerkstatt und nach Meldung an gegnerische Versicherung V auch Gutachter, Schadenshöhe etwas über 1000 €.

Versicherung zahlt nicht, auf Nachfrage stellt sich heraus, dass V M angerufen hat und um mündliche Bestätigung des Vorfalls gebeten hat. M bestreitet den Vorfall nicht, hat jedoch Zweifel an seiner Schuld und will sich nur schriftlich äußern, sagt zu, einen zuzusendenden Fragebogen der Versicherung auszufüllen. Wochen später gibt es immer noch keine Reparaturzusage von V. A fragt nach, V stellt fest, dass Bogen nicht zurückgesandt, sagt zu, Aussage von M einzufordern oder auf Aktenlage zu entscheiden. Auf weitere Nachfrage wird sogar Entscheidungstermin zugesagt, der verstreicht.

Die Beweislage dürfte anhand von Fotos und unterschriebenem Unfallprotokoll hinreichend klar sein.

Was für einen Grund könnte V haben, die eigenen Zusagen nicht einzuhalten?

Muss M Regress von V fürchten, weil er seine Pflichten als Versicherungsnehmer nicht eingehalten hat?

Beste Antwort im Thema

@Mosel-Manfred

Aber wäre ja auch nichts Neues.... das da was schied läuft in unserem Lande!

Dennoch mag ich mich nicht anwaltlich vertreten lassen wenn es meiner Meinung nach gar keinen vernünftigen Anlass gibt.

 

Ein Schadensfall ist Anlass genug.

Aber muss ja jeder selber wissen ob er sich einen Überhelfen lässt oder nicht.

Wen du Krank bist, dann geht du zu einem Arzt der dir hilft, wenn dein Klo verstopft ist, dann holst du dir einen Klemptner, der das wieder richtet. Nur bei einem Versicherungschaden, da glaubt der Laie er kann das alles alleine. Gott sei Dank läut in unserem Lande diesbezüglich nichts schief (wenigstens diesbezüglich). Der juristische Beistand ist absolut legitim und überhaupt rein gar nichts verwerfliches. Und dies Stammtischgebrabbel mit den steifenden Prämien, man mag es einfach nicht mehr lesen, weil es einfach der allergröße Mumpitz ist.

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Beauftrage einen Anwalt damit. Wenn sich M nicht äußert, dann hat V abzuwägen wie sie damit umgeht. Derzeit scheint die Entscheidung zu sein, dass man deine Klage abwartet. Da die Schadenshöhe recht gering ist, wird es vermutlich nicht so ganz einfach, einen Anwalt dafür zu begeistern. Aber Du solltest das schon versuchen.

Themenstarteram 29. November 2018 um 9:49

Es sind letztlich zwei Fragen:

- Wie groß ist die Chance, dass M mit der Nummer durchkommt? Wenn ja, dann trägt A auch noch die Anwaltsgebühren. Andererseits ist es wahrscheinlich, dass es Zeugen gibt, und es gibt ein unterschriebenes Protokoll und M bestreitet den Vorfall ja gar nicht.

- M, der schon etwas alt und stur ist, und A haben gemeinsamen Bekannten. Das bedeutet, A sollte sich eventuell mäßigen, andererseits könnte auf dem Weg M gesteckt werden, dass er sich selber ins Unglück stürzt, falls im laut Versicherungsbedingungen aus Nicht-Mitwirkung ein Strick gedreht werden kann.

Deine Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren sind hier sehr gut. Die V und auch M haben alle kosten des Vorfalls zu tragen. Auch die des Anwalts und eines Gutachters. Den Rechtsstreit zahlt letztlich der, der ihn verliert. Das wird voraussichtlich die V sein.

Ja, M könnte von V in gewissen Grenzen in Regress genommen werden.

am 29. November 2018 um 10:41

Neutrale Zeugen werden gebraucht. Ist immer das wichtigste.

Zeugen sehe ich bei der Schilderung gar keine.

Themenstarteram 29. November 2018 um 13:25

Nein, es war die Wahl zwischen Unfallverursacher verfolgen und Zeugen um Kontaktdaten fragen. Da Protokoll unterschrieben wurde, sah es damals so aus, als wäre das nicht notwendig.

Da es aber direkt vor einer Schule und zum Ende eines Schulfests passierte, würde sich vielleicht jemand erinnern, wenn man in der Schule nachfragte.

was genau steht denn im protokoll, welches von m hoffentlich unterschrieben wurde?

Themenstarteram 29. November 2018 um 16:13

Naja, Skizze und Text: M kam aus Seitenstraße, A mußte bremsen und über Bordstein ausweichen, Unterschriften

steht das wörtlich so drin? wenn dem so ist, kann das alles bedeuten.. auch eine überreaktion deinerseits..

was gibt die skizze her?

Themenstarteram 29. November 2018 um 17:05

Habe gerade mit der Versicherung telefoniert, die in der Zwischenzeit den M mehrfach angeschrieben hatte. Sowohl die Dame als auch die Notizen aus der Akte von ihren Kollegen, die sie mir vorgelesen hatte, klangen reichlich ungehalten über das Verhalten des M.

Sie setzen dem M jetzt eine Frist von einer Woche, ansonsten würden sie regulieren. Ich denke mal, das ist ein gutes Zeichen.

Überreaktion: die Hauptstraße hat 50 km/h. Mein Bericht enthielt auch Spuren am Bordstein, die schon deutlich jenseits der verlängerten rechten Kante der Seitenstraße sind, was ein sehr spätes Ausweichen bedeutet. Allein von Vollbremsung wäre ein Zusammenprall mit möglicherweise tödlichen Folgen nicht sicher vermeidbar gewesen. Versicherung schien kein Problem mit dieser Schilderung zu haben.

Werde jetzt Zusage abwarten, dann Anwalt für Regulierung.

Und weshalb dann noch den Anwalt, wenn nach dem abwarten alles klar ist?

Letztlich zahlen wir das doch alle mit höheren Beiträgen!!

Die Frage wurde im Forum schon tausendfach beantwortet. Weil regelmäßig nur so eine vollständige Regulierung erreicht wird. :rolleyes:

Aber in dem Fall ist der Schaden doch nun wirklich überschaubar.

Trotzdem muss man ja nichts verschenken. Die eigene Zeit bekommt man ja leider nicht ersetzt.

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