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Schäden am Wagen und Leasing Rückgabe: Bitte um eure Meinung

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 14:39

Hallo zusammen,

ich werde demnächst einen Peugeot 308 SW GT nach einem Jahr Privatleasing bei deinauto-direkt (mittlerweile like2drive) zurückgeben. Über die Rückgabe von Leasingfahrzeugen gibt es ja unzählige Schauergeschichten.

Leider hat der Wagen drei vermackelte Felgen (sind zweifarbige 18 Zoll-Alus "Diamant") und einen Vandalismusschaden in der Motorhaube mit kleiner Beule und Lackschaden. Siehe angehängte Fotos.

Sind die Felgen wohl reparabel? Der Schaden in der Motorhaube kann wohl nicht per Smartrepair behoben werden, richtig?

Wenn es machbar ist, sollte ich das vorher regeln ODER auf eine faire Bewertung der Schäden hoffen und von einem nicht allzu hohen Minderwert ausgehen?

Besten Dank für eure Hilfe!

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40 Antworten

Ich würde mir das nicht antun. Geht lieber vorher zum Aufbreiter/Smart Repair, so mache ich es auch. die ziehen dir bei der Rückgabe sonst die Hosen aus und du stehts dumm da.

Themenstarteram 11. Februar 2018 um 10:18

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 10. Februar 2018 um 20:41:45 Uhr:

Warum immer die Anmerkung "ohne Umsatzsteuer "? Es wird der Minderwert ohne Umsatzsteuer bestimmt, dann aber selbstverständlich 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet. Und da Privatkunde, ist sie auch in keiner Form abziehbar.

Ich hatte das irgendwo bei meinen Recherchen gelesen, z. B. hier https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3433.php :

"Der BGH hat entschieden, dass ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat (BGH, Urteil v. 18.5.2011, VIII ZR 260/10)."

Ich hoffe, ich verstehe das richtig.

Zitat:

@StBMW schrieb am 10. Februar 2018 um 16:02:32 Uhr:

Hallo,

ich habe schon mehrere Kfz der Oberklasse zurückgegeben und würde Dir immer raten, entsprechende Schäden selbst durch einen Fachmann Deiner Wahl beheben zu lassen. Es handelt sich aus meiner Sicht nicht um Gebrauchsspuren.

 

Michael

Das sind sicher keine normalen Gebrauchsspuren

Wenn du die Schäden hast selber beseitigen lassen,must du dann die Nachlackierung bei Rückgabe angeben ?

Hallo,

Zitat:

@koisel schrieb am 11. Februar 2018 um 11:18:43 Uhr:

Zitat:

Ich hoffe, ich verstehe das richtig.

Ganz genau so ist das. Das wissen mittlerweile aber auch die einschlägigen Firmen und handeln danach, so dass es für den TE wohl kaum zu einem Nachteil führen dürfte. Wenn doch: weiß er nun gut bescheid.

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 11. Februar 2018 um 14:14:44 Uhr:

 

Wenn du die Schäden hast selber beseitigen lassen,must du dann die Nachlackierung bei Rückgabe angeben ?

Hallo,

kommt drauf an! Wenn der Zweck der Reparatur ist, ein schadensfreies Fahrzeug abzuliefern, dann muss man nicht extra daraufhinweisen, das es zuvor kleinere Beulen und Kratzer gab. Denn die sind ja nun so beseitigt, als hätten diese nie bestanden.

Anders sieht es bei sicherheitsrelevanten Schäden aus. Wenn das Fahrzeug erst auf die Richtbank muss, um nach der anschl. Reparatur wieder verkehrssicher zu sein, bedeutet dies, daß das Fahrzeug nie zu 100% neuwertig die Werkstatt verlässt. Eine solch umfangreiche Reparatur stellt niemals den Neuzustand des Fahrzeuges her. Aus solchem Grund müssen bei Fahrzeugverkauf auch Unfallschäden dem Käufer zur Kenntnis gegeben werden.

Ok, aber das ist doch eine ganz andere Liga.

Dellen an Felgen können so behoben werden, dass weder die Funktionsfähigkeit noch die optische Wirkung sich von einem Neuteil mit gebrauchsbedingter Abnutzung unterscheidet. Sicherheitsrelevant dürfte das Ganze auch nicht sein.

Daher mein Rat: Mund zu, Zähne zusammen.

Gruß vom Asphalthoppler

am 11. Februar 2018 um 13:51

Zitat:

@koisel schrieb am 11. Februar 2018 um 11:18:43 Uhr:

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 10. Februar 2018 um 20:41:45 Uhr:

Warum immer die Anmerkung "ohne Umsatzsteuer "? Es wird der Minderwert ohne Umsatzsteuer bestimmt, dann aber selbstverständlich 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet. Und da Privatkunde, ist sie auch in keiner Form abziehbar.

Ich hatte das irgendwo bei meinen Recherchen gelesen, z. B. hier https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3433.php :

"Der BGH hat entschieden, dass ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat (BGH, Urteil v. 18.5.2011, VIII ZR 260/10)."

Ich hoffe, ich verstehe das richtig.

Sorry, das Urteil war mir nicht bekannt. Dann hast Du natürlich Recht. Habe gerade nochmal eine Rückgaberechnung von BMW rausgesucht, da war Umsatzsteuer ausgewiesen. Interessant.

Was ich mich allerdings nach Lesen des Urteils frage: es wird immer von Rückgabe nach Leasingende bzw. Ende aufgrund vorzeitiger Kündigung gesprochen. Hat hier jemand Erfahrung, wie es bei regulärer Rückgabe, also taggenau innerhalb der Vertragslaufzeit aussieht?

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 11. Februar 2018 um 14:38:10 Uhr:

 

Daher mein Rat: Mund zu, Zähne zusammen.

Gruß vom Asphalthoppler

So kann man es auch machen

Das Werk hat mich bei einem neuen VW auch nicht darauf hingewiesen das schon an 2 Stellen nachlackiert wurde.Das ist mir erst später aufgefallen als er passend im Licht stand

Bei Rückgabe habe ich natürlich nichts angegeben.

Themenstarteram 11. Februar 2018 um 15:15

Ich warte mal ab, was die Ausbesserung des Schadens an der Motorhaube kostet, wenn ich es vorher bei einem Lackierer machen lasse.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Reparatur bei Rückgabe auffällt, da es ja wie oben von Asphalthoppler beschrieben nicht ganz einfach ist, da auch lackiert werden muss. Und dann kommt der Punkt Teilkosten bei "Farbunterschieden, die als Folge von Teillackierungen und Beklebungen entstanden sind" ins Spiel.

Am liebsten wäre mir ein angemessen und fair in Rechnung gestellter Minderwert ohne Umsatzsteuer und dann sollen die das selber per Smartrepair machen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die bei dem Kratzer die ganze Haube lackieren. Und dann beim Wiederverkauf darauf hinweisen. ;-)

Zitat:

 

Was ich mich allerdings nach Lesen des Urteils frage: es wird immer von Rückgabe nach Leasingende bzw. Ende aufgrund vorzeitiger Kündigung gesprochen. Hat hier jemand Erfahrung, wie es bei regulärer Rückgabe, also taggenau innerhalb der Vertragslaufzeit aussieht?

Mit beiden Zeitangaben ist der gleiche Zeitpunkt gemeint.

Ich habe damals die Kratzer am Stossfänger vor der Rückgabe bereinigen lassen - ohne dem Leasinggeber Bescheid zu geben. Eine Nachlackierung an Kunststoffteilen lässt sich so gut wie nicht feststellen (ausser die Farbe passt nicht).

Die Motorhaube ist allerdings eine andere Sache. Der DEKRA-Mensch hat bei der Erstellung des Gutachtens die Blechteile mit einem Lackmesser nachgeprüft. Jedes Teil an min. 3 Stellen, war von SIXT so vorgeschrieben.

Ob Du das dann mal lieber doch angibst, ist Deine Entscheidung :-)

Na der Artikel ist ja schon recht alt und teilweise sehr ungenau!

Gerade im vorliegenden Fall völlig unbrauchbar...

Bei mir gab es eine Vorbewertung mit ein paar kleinen Schrammen. Die habe ich selbst beseitigt und bei der Nachbewertung haben sie die Schrammen als Vorschäden rausgestrichen. Das hat mich zwar eine Stunde Arbeit gekostet, dafür war das Auto dadurch absolut mangelfrei, was nach 75.000 km nicht selbstverständlich ist.

Themenstarteram 12. Februar 2018 um 18:21

Ich habe mir erste Angebote für die Aufbereitung der Felgen eingeholt. Da das glanzgedrehte Felgen sind, soll das mal eben bis zu 200 € + Mwst. zzgl. Montage kosten. Pro Felge! Für den Bearbeitungsprozess müssen die komplett demontiert werden. Hat jemand hier mit sowas Erfahrung? Geht das evtl. auch günstiger?

Meine Erfahrung aus bisherigen Leasingrückgaben war, dass bei 18/19 Zoll Felgen vergleichbare Schäden an den Felgen mit jeweils 260-280€ bewertet wurden. Motorhaube kann ich nix dazu sagen, dass ist genau wie hier schon geschrieben sehr individuell verschieden.

Bei Felgendoktoren hab ich mir im Laufe der Zeit verschiedene Angebote im Raum Köln, Stuttgart oder München machen lassen und war auch sehr ernüchtert. Kostet nicht nur fast das selbe, man hat auch eine gewisse Unsicherheit, dass bei der Abgabe der Dekra Mensch doch etwas entdeckt.

Günstigere Angebote finden, wird also nur gehen, indem du fleißig Angebote bei dir in der Region einholst. Vielleicht hast du lokal bei dir im Freundeskreis auch jemanden mit einem "getunten" Auto und der kann dir aufgrund der da üblichen Superniederquerschnittsreifen jemanden empfehlen. Etwas sparen kannst du potentiell noch, wenn du die Winterräder auf dem Wagen hast und nur die demontierten Kompletträder zum Felgendoktor bringst. Und etwas mehr sparen kannst du noch, wenn du beim Reifenmann deines Vertrauens die Felgen von den Reifen trennen lässt und nach der Reparatur auch wieder wuchten lässt. Dann gehen quasi nur die beschädigten Felgen zum Doc.

Rückgabeerfahrung zu Profix/Fleetpool gibt es aktuell noch in einem anderen Autoforum welches sich speziell mit Mietwägen beschäftigt. So ein Unsicherheitsfaktor bei der like2drive Geschichte ist ja, dass die eigentliche Fahrzeugübergabe immer über unterschiedliche Händler läuft. like2drive ist letztenendes ja nur ein Vermittler zwischen dir und den diversen Banken die involviert sind und dafür da Geschäftskundenkonditionen für Privatleute zu ermöglichen. Somit bleibt das Fahrzeug beim jeweiligen Händler und da gibt es dehnbare Ansichten was man als Gebrauchsspur werten kann und was nicht. Auch wenn der ja Gutachter super unabhängig ist und sich perfekt genau an den vorgegebenen Bewertungskatalog hält ;) Das Geld für sein Gutachten kommt im ersten Schritt nicht von dir...

In dem erwähnten Erfahrungsbericht aus München wurden auch die Gutachterfotos online gestellt. Ehrlich gesagt kann ich da nicht wirklich was erkennen. Aber es sollen Kratzer zu sehen sein, welche in der Reparatur ca. 400€ kosten. Der Händler um den es da geht hat aber auch grausige Bewertungen. Evtl. ist der Händler bei dem du abholst/abgibst entspannter und du übernimmst vielleicht gleich wieder ein Folgefahrzeug oder er macht dir einen guten Preis für das aktuelle Fahrzeug zur Übernahme...

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