Schäden am Fahrzeug durch Dachlawiene. Wer zahlt?

Hallo zusammen.

Mein Auto steht auf dem immer auf unserem angemieteten Stellplatz in Unmittelbarer Nähe des Hauses unseres Vermieters.
Duch das Tauwetter kamen in kürzester Zeit einige Dachlawienen runter welche auch recht große Eisbrocken enthielten.
Natürlich flog alles auf mein Auto.
Nun habe ich in der Motorhaube eine kleine Delle.

Ich muss auch noch dazusagen, das einige kleinere Dachpfannenstücke dabei waren.
Ob nun das Eis oder ein Dacjpfannenstück die Beule verursacht haben, kann ich leider nicht genau sagen.

Wer übernimmt den Schaden? Oder kann man hier von höherer Gewalt sprechen? Meinem Vermieter wars egal. Der meldet das einfach seiner Haftpflichversicherung.
Aber wie werden die reagieren?

Hat jemand schonmal erfahrungen damit gemacht?

Beste Antwort im Thema

@twelferider
*lach* Das Grüne-Daumen-Bewertungssystem ist hoffentlich nicht personengebunden. Für die gleiche Antwort, einige Stunden vorher, gab es nichts.

Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.

Gruß
traumzauber

Hilfe Mod, ich werde ausgegrenzt. 😁

Amüsierte Grüße
traumzauber

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Das hört sich alles sehr Interessant an, was ihr hier hier schreibt.
Zum einen:

Ja ich habe eine TK bei der DEVK ohne SB. Es sollte also nicht unbedingt das Problem sein die DEVK den Schaden übernimmt. Aber darum geht es mir ja auch nicht.

Mein Vermieter hat mit seiner Haftpflichtversicherung gesprochen.
Sie übernehmen den Schaden.

Wir wohnen in einem Schneearmengebiet, und diese Fanggitter sind nicht bei uns vorgeschrieben.

Aber ich danke euch für eure rege Teilnahme.

Glückwunsch!

Ich hoffe, dass er mit der Versicherung und nicht mit der Agentur gesprochen hat... 😉

Gib' doch nochmal 'ne Info, wenn das Geld auf dem Konto ist - ansonsten würde ich Dir raten, es trotzdem vorsichtshalber der TK zu melden - sollte die H+G Haftpflicht doch noch aus verständlichen Gründen die Zahlung ablehnen, freust du dich sicher nicht, wenn die Teilkasko das auch noch tut, weil du die Obliegenheit der unverzüglichen Schadenmeldung verletzt hast...

Gruß vom Gause

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Das hört sich alles sehr Interessant an, was ihr hier hier schreibt.
Zum einen:

Ja ich habe eine TK bei der DEVK ohne SB. Es sollte also nicht unbedingt das Problem sein die DEVK den Schaden übernimmt. Aber darum geht es mir ja auch nicht.

Mein Vermieter hat mit seiner Haftpflichtversicherung gesprochen.
Sie übernehmen den Schaden.

Wir wohnen in einem Schneearmengebiet, und diese Fanggitter sind nicht bei uns vorgeschrieben.

Aber ich danke euch für eure rege Teilnahme.

Freut mich zu hören, besonders wenn es der allgemeinen Forumsmeinung widerspricht:-))

Naja, auf Grund der hier angegebenen Informationen kann man eh' nicht abschliessend feststellen ob eine Haftung des Grundeigentümers vorliegt oder nicht. Ist zwar eher unwahrscheinlich aber auch nicht ausgeschlossen. Wie gesagt, ich wäre wegen der rumliegenden Dachteile höchst vorsichtig da pauschal die Haftung abzulehnen. Vlt. weiss der HuG Versicherer mehr als wir...

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@TE:
Wenn das alles so glatt läuft, ist es doch schön für Dich.

Wenn wir hier etwas dazu schreiben, dann kann niemand garantieren, dass der zuständige Sachbearbeiter den konkreten Fall genauso entscheidet.

Sei es, weil er etwas weiß, was wir nicht wissen. Oder weil wir etwas wissen, was er nicht weiß... 😉

Wir sollten uns jedenfalls davor hüten, den Eindruck zu erwecken, dass die Mithaftung des Hauseigentümers die Regel ist.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Mithaftung ist die Ausnahme. Ob die Ausnahme vorliegt, hängt von vielen Umständen ab, die wir nicht kennen können (Schneereiches Gebiet, Gemeindesatzung, Neigungswinkel des Dachs usw.) aber auch nicht kennen müssen. Hier  im Forum dürfen schließlich nur allgemeine Antworten zum Thema gegeben werden. Der konkrete Fall  ist Rechtsberatung.
Weiterhin viel Erfolg bei der Abwicklung.
Gruß

Hafi

@trouble01: Wenn Du die  Antworten des Forums die so unpassend findest, warum quälst Du Dich damit?

@Hafi545

du hast die 0 im Nick des Volvofahrer vergessen.

Sehr wichtig, wir wollen doch immer höflich bleiben hier............

Gruß

Delle

Um Verzeihung. Hab´s gerichtet.

Ob die 0 wohl eine Bedeutung hat?

Aber mal wieder zurück zu wichtigem:

ANWALT!!!
😁🙂😕😁😕😁😕😁😕😁😕😁😕😁😕😁😕

Hallo, also ich hab das Thema grad aktuell bei mir auch.
Dein Vermieter hat dafür zu haften( seine Gebäudehaftpflicht) insofern am Hausdach keine Schneefangrinnen angebracht sind und der Winkel des Hausdaches 30% überschreitet.
Mit deinem Vermieter sprechen, Auto in die Werkstatt bringen, (ich bring meins zum 🙂, dort wirds gewaschen, abgeledert und dann unter Kunstlicht jeder cm überprüft, dann wird Kostenvoranschlag erstellt, den Du dann deinem Vermieter in die Hand drückst und dessen Versicherung wird den Schaden übernehmen müssen.
Habe morgen auch nen Termin deswegen beim 😉 .
Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78


Dein Vermieter hat dafür zu haften( seine Gebäudehaftpflicht) insofern am Hausdach keine Schneefangrinnen angebracht sind und der Winkel des Hausdaches 30% überschreitet.

... und dessen Versicherung wird den Schaden übernehmen müssen.

Man lernt ja selbst nie aus, deshalb möchte ich da gern nochmal nachfragen:

Was sind Schneefangrinnen???

Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber



Zitat:

Original geschrieben von borafreak78


Dein Vermieter hat dafür zu haften( seine Gebäudehaftpflicht) insofern am Hausdach keine Schneefangrinnen angebracht sind und der Winkel des Hausdaches 30% überschreitet.

... und dessen Versicherung wird den Schaden übernehmen müssen.

Man lernt ja selbst nie aus, deshalb möchte ich da gern nochmal nachfragen:
Was sind Schneefangrinnen???
Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.

Gruß
traumzauber

hatte das gestern erst in meinem Treat, der dann aber recht schnell von einem moderator geschlossen wurde, da es dann ins rechtliche ging, von daher wundert mich es, das der treat hier noch offen ist 😉.

ich schau mal ob ich dazu ne Verlinkung noch hinbekomme.

Gruß Roger

bzw ist mir dazu grad noch etwas eingefallen, sind keine Schneefanggitter oder Rinnen vorgeschrieben, hat der Hauseigentümer oder Vermieter dafür zu sorgen das Eis und Schnee von den Dächern und Dachrinnen zu entfernen sind, um eine Gefährdung auszuschließen, sollte ihm das selber nicht möglich sein, hat er die Aufgabe, dieses einer Firma oder der Feuerwehr zu übertragen, die diese Aufgabe dann erfüllt.
Die Kosten werden dem Hauseigentümer zur Last gelegt.
Und ich muß dazu sagen, wir wohnen auch nicht in einer schneereichen Region.
So eine Firma rückt bei uns zB morgen in der Strasse an und entfernt das ganze Zeug.
Heute Nacht hats nämlich noch nen Auto erwischt, aber richtig mit eingedrücktem Dach und kaputter Frontscheibe usw, Polizei war mit vor Ort usw usw.
Durchaus möglich das der Vermieter eine Auflage bekommen hat, es entfernen zu lassen.

Gruß Roger

Mich würden zu den getroffenen Aussagen doch mal die Bennenung der rechtlichen Grundlagen interessieren. Die 30° Dachneigung geistern hier auch nur herum, weil sie in dem Erfurter Urteil (das ja auch eine Haftung des Eigentümers ausschloß, interessante Urteilbegründung, mal durchlesen!) auftauchen.

Bin mal gespannt, wer den Einsatz einer gewerblichen Firma zur Entfernung der Schneereste (mehr als das ist es bei borafreak78 ja nicht, siehe seine Bilder).

Wie das wohl rechtlich abläuft, ob die Stadt/Gemeinde das zwangsanordnen kann und die Kosten dazu auf die Hauseigentümer abwälzen?

Aber wie gesagt: Wo steht das, das man als Hauseigentümer das Dach räumen muss? Ab welcher Schneelage? Ab welchen Gegebenheiten (Temeperatur etc.)? Ab welcher Dachneigung?

Es fasziniert mich schon manchmal, Entschuldigung der deutlichen Worte, wenn hier tätige Fachleute (nicht nur aus einem Lager!!), Erfahrungen aus der Praxis einbringen.

Das ist keine "allgemeine Forumsmeinung", sondern schlichtweg Erfahrung!

Mfg. SV Stoll

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