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Telekommast auf Auto gefallen, wer haftet?

Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 13:35

Hallo Forengemeinde!

Gestern fiel auf einem Campingplatz ein morsch gewordener Telefonmast und beschädigte den PKW eines Bekannten.

NUN STELLT SICH DIE FRAGE WER HAFTET.

- die Telekom?

- der Campingplatzbetreiber?

- die Teilkasko

ich bitte um Eure Einschätzung.

Gruß

konsulistic

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. März 2015 um 21:59

Inzwischen ist lange Zeit vergangen, daher möchte ich an dieser Stelle mal, wie versprochen, ein Update geben.

Es war laut Gutachten tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, wie ein User hier schon richtig vermutet hatte.

Die Telekom hatte seinerzeit noch per Mail die Anschrift für die Forderung mitgeteilt.

Seither ignoriert die Telekom den Schaden und reagiert einfach nicht mehr, weder schriftlich noch per Mail.

Inzwischen wurde der Fall vom Geschädigten an einen Anwalt übergeben.

Auf anwaltliche Post mit Fristsetzung hat die Telekom bislang ebenfalls nicht reagiert.

Daher wird der Anwalt nun wohl das Mahn-/Vollstreckungsverfahren einleiten.

 

Ich werde weiter berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.

Gruß

konsulistic

 

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Der Eigentümer des Telefonmastes.

Ich würde die Forderung an den Besitzer des Campingplatzes stellen.

Wie er das im Innenverhältnis mit dem Eigentümer des Mastes regelt, würde ich ihm überlassen.

Ansprechpartner ist der Campingplatzbetreiber, mit dem die Telekom mit Sicherheit eine vertragliche Vereinbarung hat. Was wie geregelt ist entzieht sich unserer Kenntnis und daher kann die Haftungsfrage hier auch nicht beantwortet werden.

O.

Ich rate immer zu dem Weg des geringsten Widerstandes.

Wenn Sturm (ab Windstärke 8) vorlag, melde den Schaden der Teilkasko. Weitere Forderungen, wie z.B. Ausfall, Selbstbeteiligung usw. kannst Du beim Eigentümer des Telefonmastes geltend machen.

Klaus

Zitat:

@konsulistic schrieb am 21. Dezember 2014 um 14:35:43 Uhr:

...

ein morsch gewordener Telefonmast ...

Dafür haftet der Eigentümer, auf privatem Grund also der Campingplatzbesitzer, denn die Telekom ist nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig. Der sollte i. d. R. eine Haftpflichtversicherung haben.

Wäre der Mast intakt (nicht morsch) sowie ordnungsgemäß aufgestellt gewesen und ausschließlich wegen Sturm (ab Windstärke 8) umgefallen, dann käme die TK des Fahrzeugs in Frage.

Bei Abrechnung über TK stehst du dich schlechter, als über die Haftpflicht des Mastbesitzers.

@Oetteken,

hatte ich doch 20 Minuten vorher gepostet.

Warum bitte stellt man sich schlechter wenn man einen Teil des Schadens über die TK reguliert?

Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2014 um 15:49:35 Uhr:

Warum bitte stellt man sich schlechter wenn man einen Teil des Schadens über die TK reguliert?

Weil damit der eigene Versicherungsvertrag belastet wird und nicht der Versicherungsvertrag des Haftpflichtigen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2014 um 15:49:35 Uhr:

@Oetteken,

hatte ich doch 20 Minuten vorher gepostet.

Warum bitte stellt man sich schlechter wenn man einen Teil des Schadens über die TK reguliert?

Klaus

Du belastest damit deinen Vertrag beim Versicherer, auch wenn man bei TK nicht hochgestuft wird, kostet es den Versicherer Geld.

Wenn man jetzt schon ein oder zwei Schäden vorher mit dem Vertrag hatte könnte das ausreichen für den Versicherer den Vertrag zu kündigen, so dass man sich nen neuen suchen muss.

Schon mal daran gedacht, dass die TK Regress beim Verursacher nimmt, so dass im Regelfall die Aufwendungen null sind?

Die Aufwendungen sind auch im Regreßfall nicht Null, weil keiner der dabei Beteiligten für lau arbeitet.

Zu meiner Zeit war ich fest angestellt und bekam ein entsprechendes Festgehalt, egal wie viele Schäden reguliert wurden.:)

Gutachter sind aber z. B. i.d.R. nicht fest bei den Versicherern angestellt und werden fallbezogen beauftragt (und bezahlt).

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Dezember 2014 um 16:48:45 Uhr:

Gutachter sind aber z. B. i.d.R. nicht fest bei den Versicherern angestellt und werden fallbezogen beauftragt (und bezahlt).

AHA, auch die hauseigenen Sachverständigen?

BTW, auch Sachverständigengebühren von Fremdgutachtern können regressiert werden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2014 um 15:49:35 Uhr:

@Oetteken,

hatte ich doch 20 Minuten vorher gepostet.

Warum bitte stellt man sich schlechter wenn man einen Teil des Schadens über die TK reguliert?

Klaus

Deine Frage erstaunt mich.

Seit wann werden Kaskoschäden wie Haftpflichtschäden reguliert.

Das fängt schon mit der Beauftragung eines Gutachters oder eines Rechtsanwalts an und setzt sich fort mit Einschränkungen bei den erstattungsfähigen Beträgen usw..

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