Schäden am Fahrzeug durch Dachlawiene. Wer zahlt?
Hallo zusammen.
Mein Auto steht auf dem immer auf unserem angemieteten Stellplatz in Unmittelbarer Nähe des Hauses unseres Vermieters.
Duch das Tauwetter kamen in kürzester Zeit einige Dachlawienen runter welche auch recht große Eisbrocken enthielten.
Natürlich flog alles auf mein Auto.
Nun habe ich in der Motorhaube eine kleine Delle.
Ich muss auch noch dazusagen, das einige kleinere Dachpfannenstücke dabei waren.
Ob nun das Eis oder ein Dacjpfannenstück die Beule verursacht haben, kann ich leider nicht genau sagen.
Wer übernimmt den Schaden? Oder kann man hier von höherer Gewalt sprechen? Meinem Vermieter wars egal. Der meldet das einfach seiner Haftpflichversicherung.
Aber wie werden die reagieren?
Hat jemand schonmal erfahrungen damit gemacht?
Beste Antwort im Thema
@twelferider
*lach* Das Grüne-Daumen-Bewertungssystem ist hoffentlich nicht personengebunden. Für die gleiche Antwort, einige Stunden vorher, gab es nichts.
Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.
Gruß
traumzauber
Hilfe Mod, ich werde ausgegrenzt. 😁
Amüsierte Grüße
traumzauber
52 Antworten
Recht haben und recht bekommen ist zweierlei und wenn mir sowas auf den Kopf fällt bzw. aufs Auto trägt der Besitzer die Schuld und soll es auch zahlen.
@Jessie
Alles hat seine Grenzen.
Bürgersteig räumen ist kein Ding.Und in den meisten Gemeinden auch nur zwischen 07.00h und 22.00h pflicht.
Das Dach zu räumen dürfte an "technisch nicht möglich" grenzen.
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
Ich denke schon das dem Vermieter bzw. dem Hausbesitzer eine Mitschuld trägt, was wäre den gewesen wenn dieser Schnee jemanden auf den Kopf gefallen wäre.
Ja - wie wäre es denn dann gewesen?
Ist ein Verschulden einer Person davon abhängig, ob eine Sache oder eine andere Person geschädigt wird?
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
Dann würde der Vermieter auch die Schuld zugewiesen bekommen.
Und wie kommst du jetzt auf diesen (Pardon) Blödsinn?
Hast du den Thread gelesen und verstanden?
Beides wohl eher nicht, wenn dann solche Aussagen kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
Bei uns ist es jetzt sogar so, dass als der dicke Schnee kam, das Ordnungsamt rumgelaufen ist um Knöllchen in Höhe von 50 Euro an Hausbesitzer zu verteilen wenn nicht der Bürgersteig geräumt war, da heißt es ja dann auch der Hausbesitzer muss das tun,
1. Frage ich mich gerade, was die Streu- und Räumpflicht (welche in den Gemeindesatzungen verankert ist) mit Dachlawinen zu tun hat.
2. Kann man die Räum- und Streupflicht per Vertrag auch auf Dritte übertragen.
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
also müsste er doch eigentlich damit nichts passiert das Dach auch räumen lassen, da es ja jederzeit auch runterrutschen und auf jemanden fallen könnte.
Wo bitte genau (Nennung der Gemeinde oder Stadt) gibt es eine
Räumpflicht für Dächer!?Eigentlich ist es dieses vor abstrusen Vermutungen strotzende Posting nicht wert, auch nur eine Silbe darüber zu verlieren.
Aber möglicherweise glaubt sonst noch das noch jemand von einem, der nicht die Streu- und Räumpflicht von der Verpflichtung zum Anbringen von Schneefanggittern auseinander halten kann.
Ja aber was ist den wenn sowas auf jemanden fällt, heißt es dann selbst schuld, ich glaube nicht aber autos sind nur gegenstände deswegen egal, und hier in der stadt hab ich keine Gitter für Schnee gesehen, das einzige was hier überall zusehen ist sind stachel, damit sich die tauben da nicht hinsetzen.
Und dann kann sich der Unfall ja mit der Eishalle, wo die Decke runtergefallen ist, wegen dem Schnee ja auch auf sich beruhen lassen, den es gibt ja keine Räumpflicht.
Aber wisst ihr recht haben und recht bekommen sind zweierlei dinge.
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zitat:
" "Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten", lautet der Rat der Rechtsexpertin."
und jetzt die Schneelast einen Flachdaches, welches man durchaus räumen kann mit einerm normalen Hausdach zu vergleichen hinkt schon ziemlich
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
Ja aber was ist den wenn sowas auf jemanden fällt, heißt es dann selbst schuld,
Dann wird unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft, ob den Hauseigentümer ein Verschulden (und damit eine Haftung) trifft, oder eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
hier in der stadt hab ich keine Gitter für Schnee gesehen, das einzige was hier überall zusehen ist sind stachel, damit sich die tauben da nicht hinsetzen.
Das wird damit zu tun haben, dass in der Satzung der Stadt das Anbringen von Schneefanggittern nicht vorgeschrieben ist.
Hat also jemand nun keine Schneefanggitter angebracht, hat er doch auch nichts falsch gemacht oder gegen eine Vorschrift verstossen oder?
Und wenn man nichts falsch macht, haftet man auch nicht (von einigen Besonderheiten im BGB - Stichwort Gefährdungshaftung - mal abgesehen).
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
Und dann kann sich der Unfall ja mit der Eishalle, wo die Decke runtergefallen ist, wegen dem Schnee ja auch auf sich beruhen lassen, den es gibt ja keine Räumpflicht.
Da ist aber das Flachdach unter der Schneelast zusammengebrochen - und wurde nicht von einer Dachlawine zum Einsturz gebracht.
Vollkommen andere Sach- Rechts- und Haftungslage.
Es ist doch immer das Gleiche: Inzwischen hat sich in der Bevölkerung einfach die -falsche- Überzeugung breit gemacht, dass es immer und überall jemanden geben muss, der zahlt, wenn einem was passiert.
Nein! Das ist nicht der Fall. Aber gegen vieles kann man sich wenigstens noch (kasko)versichern.
Und was soll ich sagen: es ist keine Überraschung, dass Winter ist. Der kommt nämlich jedes Jahr um diese Zeit. Und irgendwie ist es da immer kalt, glatt, rutschig und lawinengefährdet. Komisch, oder?
🙄
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Es ist doch immer das Gleiche: Inzwischen hat sich in der Bevölkerung einfach die -falsche- Überzeugung breit gemacht, dass es immer und überall jemanden geben muss, der zahlt, wenn einem was passiert.
Nein! Das ist nicht der Fall. Aber gegen vieles kann man sich wenigstens noch (kasko)versichern.
Hafi
Da muss ich dir ein wenig widersprechen. Natürlich gibt es immer einen der bezahlt wenn was passiert.
Wenn kein anderer, dann zahlt man selbst. 😉
Also, einer zahlt immer. 😁
Gruß
Frank, der nicht gegen alles versichert ist, das ist sicher. 😉
Grundsätzlich gibt es aber noch die Regelung: Eigenregulierung vor Fremdregulierung. Was in dem Fall bedeuten könnte, dass der TE seine TK in Anspruch nimmt und dann die SB dem Vermieter bzw. dessen HUG in Rechnung stellt.
Hallo,
wenn in der Bauordnung der Einbau von Schneefanggittern nicht vorgeschrieben ist haftet der Hauseigentümer nicht für Dachlawinen. Der Kfz.-Halter hat sich, insbesondere in schneereichen Lagen, beim Verlassen des Fahrzeugs zu vergewissern, ob nicht von nahe stehenden Gebäuden die Gefahr einer Dachlawine ausgehen könnte.
Es gibt da leider nichts zu rütteln. Wurde auch schon mehrfach gerichtlich ausgefochten. Verkehrssicherungspflicht (also Dach abräumen) ist für dieses zeitliche, durch das Wetter bedingte Phänomen unzumutbar und auch ohne größeren Aufwand nicht durchführbar.
Anders sieht die Lage bei Flachdächern aus, bei denen die gesamte Statik in Gefahr gerät. Dieses Problem der Dachlast ist seit den Halleneinstürzen bekannt. Vielerorts gibt es bereits Alarmpläne mit den örtlichen Hilfsorganisationen, die dann nach Plan die Dächer räumen. In meiner Heimatgemeinde ist das z. B. explizit geregelt und durchgeplant. Auch wurden dementsprechende Übungen durchgeführt. Aber das nur am Rande.
Fazit: Dachlawine - Bauordnung beachtet - keine Haftung des Hauseigentümers!
Mfg. SV Stoll
Man kann auch hier mal nachlesen, dass es eine Haftung des Hauseigentümers geben kann:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/dachlawine.htm
Hallo,
Danke für den Link. Die Entscheidungen dort sind aber schon etwas betagt und doch sehr Einzellfallspezifisch. In der Praxis wurde bei mir bisher kein Dachlawinenschaden unter Haftpflichtgesichtspunkten erfolgreich gegen den Hauseigentümer durchgefochten.
Mfg. SV Stoll
In dem ergoogelten Link sind ein paar wenige spezifische Einzelfälle gelistet, bei welchen (vor vielen vielen Jahren) eine Haftung des Hauseigentümers bejaht wurde.
Aber selbst am Anfang dieses Google-Treffers ist ja zu lesen:
Zitat:
Das darf jedoch nicht dahingehend mißverstanden werden, dass der Eigentümer generell für jeden Schaden einer Dachlawine haftet! Eine Haftungs besteht nur bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer.
Und genau das wurde hier ja nun hinreichend ausgeführt - den Hauseigentümer muss ein Verschulden und damit eine Haftung treffen.
Sonst ist es Essig mit dem Schadenersatzanspruch.
Ich kenne aus den letzten Jahren nur einen einzigen Fall, wo ein gewerblicher Gastwirt einem nachts ankommenden Gast einen Parkplatz zugewiesen hat.
Der Gast war ortsfremd, es war dunkel (er konnte nicht sehen, wo er sein Fahrzeug hinstellt) und der Parkplatz wurde ihm explizit vom Hotelier zugewiesen.
Am nächsten Morgen lag die Dachlawine auf dem Fahrzeug.
Anbetracht dieser Umstände sowie der grundsätzlich erhöhten Verkehrssicherungspflicht eines Hotelbetreibers war auch in diesem Einzelfall von einer vollen Haftung des Hoteliers auszugehen.
Im vorliegenden Fall des TE ist aber keine Haftung des Hauseigentümers (zumindest nach den hier vorliegenden Angaben) ersichtlich.
Tja Twelferider und wenn du noch 10x schreibst: In diesem Fall keine Haftung,.......
Es scheint dann doch immer wieder jemand zu geben der das anders sieht.
Echte Sisyphosarbeit. 😉
Gruß
Frank, kein griechischer Held.