ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schäden am Fahrzeug durch Dachlawiene. Wer zahlt?

Schäden am Fahrzeug durch Dachlawiene. Wer zahlt?

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 15:32

Hallo zusammen.

Mein Auto steht auf dem immer auf unserem angemieteten Stellplatz in Unmittelbarer Nähe des Hauses unseres Vermieters.

Duch das Tauwetter kamen in kürzester Zeit einige Dachlawienen runter welche auch recht große Eisbrocken enthielten.

Natürlich flog alles auf mein Auto.

Nun habe ich in der Motorhaube eine kleine Delle.

Ich muss auch noch dazusagen, das einige kleinere Dachpfannenstücke dabei waren.

Ob nun das Eis oder ein Dacjpfannenstück die Beule verursacht haben, kann ich leider nicht genau sagen.

Wer übernimmt den Schaden? Oder kann man hier von höherer Gewalt sprechen? Meinem Vermieter wars egal. Der meldet das einfach seiner Haftpflichversicherung.

Aber wie werden die reagieren?

Hat jemand schonmal erfahrungen damit gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 20. Januar 2010 um 9:45

@twelferider

*lach* Das Grüne-Daumen-Bewertungssystem ist hoffentlich nicht personengebunden. Für die gleiche Antwort, einige Stunden vorher, gab es nichts.

Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.

Gruß

traumzauber

Hilfe Mod, ich werde ausgegrenzt. :D

Amüsierte Grüße

traumzauber

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

bzw ist mir dazu grad noch etwas eingefallen, sind keine Schneefanggitter oder Rinnen vorgeschrieben, hat der Hauseigentümer oder Vermieter dafür zu sorgen das Eis und Schnee von den Dächern und Dachrinnen zu entfernen sind, um eine Gefährdung auszuschließen, sollte ihm das selber nicht möglich sein, hat er die Aufgabe, dieses einer Firma oder der Feuerwehr zu übertragen, die diese Aufgabe dann erfüllt.

Wenn solche Aussagen hier fallen bzw. solche Behauptungen aufgestellt werden, dann bitte auch die rechtlichen Grundlagen bzw. die entsprechenden Vorschriften hier posten!

 

 

 

 

am 20. Januar 2010 um 9:45

@twelferider

*lach* Das Grüne-Daumen-Bewertungssystem ist hoffentlich nicht personengebunden. Für die gleiche Antwort, einige Stunden vorher, gab es nichts.

Bitte poste ergänzend zu deinen Ausführungen, die ja schon sehr bestimmt daherkommen, noch die rechtliche Grundlage. Danke.

Gruß

traumzauber

Hilfe Mod, ich werde ausgegrenzt. :D

Amüsierte Grüße

traumzauber

Jetzt hast du zumindest mal einen Daumen bekommen (von einem anonymen Spender:D )

kannst du nich mal bis 2 zählen......:rolleyes:

 

 

 

 

 

 

 

:D

am 20. Januar 2010 um 13:38

Hallo,

Männers.... (und Frauen)....

Bitte BTT und die Chattendenzen unterlassen, danke

Grüße

Schreddi

am 20. Januar 2010 um 21:04

So,

sorry für die späte Meldung, hab ja auch noch anderes zu tun.

War heute beim :) und hab Kostenvoranschlag und ein Gutachten für meinen machen lassen , Reparatur wird sich voraussichtlich um die 5000Euro belaufen.

Die Versicherung von meinem Vermieter wird zahlen ohne wenn und aber, Zusage ist schon gekommen.

Die rechtliche Grundlage habe ich von einem Rechtsverdreher.

Wo er das genau rausgesucht hat, kein Plan, hab ja nur das wiedergegeben was ich gesagt bekommen habe.

Was die Kosten für die Entfernung des Schnee und Eises durch eine Fremdfirma angeht, darf ebenfalls mein Vermieter tragen, habe heut persönlich bei ihm nachgefragt und mit ihm gesprochen.

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

...Was die Kosten für die Entfernung des Schnee und Eises durch eine Fremdfirma angeht, darf ebenfalls mein Vermieter tragen, habe heut persönlich bei ihm nachgefragt und mit ihm gesprochen.

Gruß Roger

Dann kontrolliere mal deine nächste Nebenkostenabrechnung, bei uns werden die Kosten der Schneeräumung auf uns Mieter anteilig (Wohnfläche) umgelegt.

am 20. Januar 2010 um 21:21

@ rolf,

die normalen Nebenkosten beinhalten das Schneeräumen und Reinigen des Fußweges, welches durch einen Hausmeister erledigt wird.

Sollte es auf der nächsten Nebenkostenabrechnung eine Erhöhung wegen dieser Räumung geben, wird sich denke ich mal der Mieterschutzbund damit beschäftigen, weil das glaube ich mal nicht auf die Mieter abgewälzt werden darf.

Aber heißen Dank für den Tipp!!!

Da mache ich mich dann kundig, wenn es so kommen sollte.

Gruß Roger

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schäden am Fahrzeug durch Dachlawiene. Wer zahlt?