Schadensregulierung
Hallo zusammen,
würde mich sehr über Antworten freuen :-)
Im März wurde mein parkendes Auto von einem bei Sixt gemieteten Sprinter beschädigt; Polizei hatte den Unfall aufgenommen; ich habe zu Sixt Kontakt aufgenommen, Gutachten gemacht und heute bekomme ich von Sixt die Nachricht, dass sie mir Teilschuld anrechnen und 1/3 Haftungsanteil abziehen da ich verbotswidrig und verkehrsbehindert geparkt hätte…das stimmt nicht!heute mit Polizei telefoniert, im Bericht steht nichts von Verkehrsbehinderung oder Verbotswidrigkeit; habe Akteneinsicht beantragt, aber wie kommt Sixt dazu, solche Behauptung aufzustellen?Was kann ich tun, Widerspruch habe ich eingereicht, wer steht jetzt in der Beweispflicht?
Danke für Infos und schönes Weekend,
Edi
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84 Antworten
Weil die eigene Haftpflicht dazu da ist, begründete Ansprüche gegen den VN zu regulieren und unbegründete mit allen Konsequenzen, auch Kostenrisiko, abzuwehren.
Diese Vollmacht hast Du bei Vertragsabschluss erteilt und nichts anderes.
Zitat:
@esdiba schrieb am 23. Juli 2022 um 17:45:05 Uhr:
verstehe ich das richtig, dass mein Anspruch dann unbegründet ist?
Nein, das verstehst Du vollkommen falsch.
Bitte übergebe die Sache einem Anwalt, Du bist überfordert. 🙂
Nein, aber dein Schaden ist beim Unfallgegner durchzusetzen. Deiner HP-Versicherung ist dein Schaden egal.
Zitat:
@esdiba schrieb am 23. Juli 2022 um 17:45:05 Uhr:
verstehe ich das richtig, dass mein Anspruch dann unbegründet ist?
Nein.
Dein Anspruch ist begründet. Ob zu 100 % oder zu 70 % o.ä. wird sich zeigen.
Wenn sich Deine Haftpflichtversicherung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ins Benehmen setzt, bekommst Du Post von Ihr.
In dieser Post ist dann auch die genaue Firma von Sixt mit Anschrift drauf und der Haftpflichtversicherer von Sixt - ebenfalls mit Anschrift.
Und an den kannst Du dann Deine Ansprüche stellen.
Übern GDV bekommst Du doch die Versicherung des Mietwagens raus und dann wendest Dich an diese.
Obwohl ich schon keinen Bock mehr hätte und Montag beim Anwalt wäre.
Ohne zu klären ob es sich einen Irrtum bei der Abwicklung handelt oder einen tatsächlichen Vorwurf der Teilschuld ? .. insbesondere wenn die Ermittlungen der P. dieses angeblich nicht hergeben.
Klar, wenn Sixt auf Teilschuld beharrt, dann müste der TE am Ende ja evtl. noch teilweise den Schaden am Fahrzeug des haupt- Unfallverursacher bezahlen dann würde ich auch einen Anwalt zu Rate ziehen
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 23. Juli 2022 um 18:51:21 Uhr:
Ohne zu klären ob es sich einen Irrtum bei der Abwicklung handelt oder einen tatsächlichen Vorwurf der Teilschuld ? .. insbesondere wenn die Ermittlungen der P. dieses angeblich nicht hergeben.Klar, wenn Sixt auf Teilschuld beharrt, dann müste der TE am Ende ja evtl. noch teilweise den Schaden am Fahrzeug des haupt- Unfallverursacher bezahlen dann würde ich auch einen Anwalt zu Rate ziehen
Und aus welchem Grunde muss bei einer vorgenommenen Teilschuld zwingend die Versicherung des TE die restliche Quote ausgleichen.
Es scheint sich immer noch nicht rumgesprochen zu haben, dass es sich um zwei nicht aufrechenbare Ansprüche, handelt.
Genauso das Gerücht, dass sich Versicherungen hinsichtlich Quoten absprechen.
Zwingend ist es natürlich nicht, aber wenn die Versicherung bei der Abwicklung des Schadens am Fahrzeug des TEs eine Teilschuld behauptet, könnte sie das ja theoretisch beim TE für den Schaden am Fahrzeug des Hauptunfallverursachers geltend machen.
Zitat:
@esdiba schrieb am 23. Juli 2022 um 19:15:54 Uhr:
ich werde die Abrechnung von Sixt nicht akzeptieren
Die müssen halt ihre Spielchen spielen ...
Ich wette dass Sixt das 1/3 des eigenen Schadens nicht bei der Haftpflichtversicherung des TE geltend machen wird.
Die bleibt somit aussen vor.
Zitat:
@esdiba schrieb am 23. Juli 2022 um 19:15:54 Uhr:
ich werde die Abrechnung von Sixt nicht akzeptieren
Das Einzige,was ich sixt noch mitteilen würde, dass sie die Zahlung nicht veranlassen brauchen und Du die Regulierung Deinem Anwalt übergeben hast.
Allein kommst mit denen nicht auseinander.
Stimmt denn da die überhaupt MWST und -1/3 Rechnung. Wenn ich das nachrechne komme ich in die Grössenordung von 50% Erstattung.
Und was soll die Formulierung in Bezug auf den Fahrzeugschaden "Die dort zugrundeliegenden Werte haben wir angewiesen " ?
Es wird doch in dem Schreiben gesagt das sie das eben nur 1165€ regulieren wollen. Angewiesen würde m.E. bedeuten sie haben die 2819€ ggf. ohne Mwst überwiesen.