Schadensregulierung
Hallo zusammen,
würde mich sehr über Antworten freuen :-)
Im März wurde mein parkendes Auto von einem bei Sixt gemieteten Sprinter beschädigt; Polizei hatte den Unfall aufgenommen; ich habe zu Sixt Kontakt aufgenommen, Gutachten gemacht und heute bekomme ich von Sixt die Nachricht, dass sie mir Teilschuld anrechnen und 1/3 Haftungsanteil abziehen da ich verbotswidrig und verkehrsbehindert geparkt hätte…das stimmt nicht!heute mit Polizei telefoniert, im Bericht steht nichts von Verkehrsbehinderung oder Verbotswidrigkeit; habe Akteneinsicht beantragt, aber wie kommt Sixt dazu, solche Behauptung aufzustellen?Was kann ich tun, Widerspruch habe ich eingereicht, wer steht jetzt in der Beweispflicht?
Danke für Infos und schönes Weekend,
Edi
84 Antworten
Zitat:
@Yorikke schrieb am 27. Juli 2022 um 00:30:30 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Juli 2022 um 19:41:32 Uhr:
Solches Wissen ist aber erforderlich, wenn man eine Klage begründen will. Tut mir aufrichtig leid, dass du das nicht kannst bzw. hast.Um eine Klage inhaltlich zu begründen, muß man lediglich wissen was passiert ist, wie groß der eigene Schaden ist und wieviel der Beklagte bereits bezahlt hat.
Den Rest kann man direkt mit einer Leistungsklage einfordern oder - besser - dem Schuldner zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen.
Das letzte wirkt meist, kostet nicht viel und geht übers Internet.
(https://www.online-mahnantrag.de/)
Das wird nix, C.
@Yorikke : Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts?
Aus einem Mahnbescheid gegen eine Versicherung wird kein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid, sondern ein Klageverfahren.
In der Zeit, die das Mahngericht zur Zustellung des Mahnbescheides benötigt, hat das Prozessgericht die Klage zugestellt - Klageerhebung geht über beA direkt ans örtlich zuständige Gericht.
Statt zwei Wochen für ein Kreuz, hat der Gegner zwei Wochen Zeit, um seine Verteidigungsbereitschaft dem Prozessgericht mitzuteilen und weitere 2/3 Wochen, auf die Klage zu erwidern.
Dauert dann mehrere Tage, bis ich über den Widerspruch informiert werde. Dann muss ich den weiteren GK-Vorschuss einzahlen, der Vorgang wird ans zuständige Prozessgericht abgegeben, dort darf ich die Klage begründen und der Gegner erhält die zuvor genannte Frist zur Stellungnahme.
Und damit ist das Klageverfahren deutlich schneller.
Im Klageverfahren muss ich jede einzelne Schadensposition begründen und auch ausführen, wieviel darauf bereits bezahlt wurde.
Pluspunkt in dem Fall - falls Gesamtforderung inklusive notwendiger eigener Anwaltskosten (falls keine RSV übernimmt) unter €5.000,00 bleibt, dann Forderungsklage am Amtsgericht vom Ort, wo der Unfall/Zwischenfall geschah. Dort bekommt man eher einen halbwegs zeitnahen Termin als am Landgericht.
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Du meinst sicher die außergerichtlichen Anwaltskosten und falls eine RSV die Kostenzusage erteilt, so erfolgt meist der Hinweis, dass die außergerichtlichen Anwaltskosten mit geltend gemacht werden sollen.
Außergerichtliche Anwaltskosten kann man nur dann erstattet bekommen, wenn man selbst zuvor vergeblich aktiv war. Und das war er. Ich würde niemandem raten, Klage gegen eine Versicherung einzureichen ohne fachkundigen Anwalt an seiner Seite. Der Verlierer zahlt die Zeche. Falls er sich nicht gänzlich sicher ist, ob ihn nicht ggf doch eine Quote Mitverschulden trifft, kann er auch gleich z.B. 75% Schadenhöhe einklagen lassen und schon ist er mit Anwalt wieder zu 100% auf der sicheren Seite (Erstattung der voraus eingezahlten Gebühren statt Teilverlust ..)
"Außergerichtliche Anwaltskosten kann man nur dann erstattet bekommen, wenn man selbst zuvor vergeblich aktiv war."
Erkenntnisse aus "Bild der Frau"??? Gesichtspunkt "Chancengleichheit", bei der Versicherung sitzen Experten in der Forderungsabwehr, da hat jeder Geschädigte ein Recht auf sofortige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Und erhält dessen Kosten auch erstattet.
Guten Abend euch Allen :-)
hier ein Update: auf euren Rat hin, habe ich einen Anwalt genommen…eigentlich wollte er erst nicht da ich selbst bereits tätig war, doch als er Sixt gehört hat, war er dabei … sagte mir, Sixt mag er nicht! Heute hat Sixt auf sein Schreiben geantwortet und erklärt, dass sie mir den restlichen, vom Gutachter errechneten Betrag überweisen werden :-) Ich bedanke mich bei euch Allen
Zitat:
"Außergerichtliche Anwaltskosten kann man nur dann erstattet bekommen, wenn man selbst zuvor vergeblich aktiv war."
Erkenntnisse aus "Bild der Frau"??? Gesichtspunkt "Chancengleichheit", bei der Versicherung sitzen Experten in der Forderungsabwehr, da hat jeder Geschädigte ein Recht auf sofortige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Und erhält dessen Kosten auch erstattet.
Nicht vom Friseur Deines Vertrauens sondern echten Juristen-Weiterbildung:
Anwaltsgebühren als Verzugsschaden
Macht der Anwalt außergerichtlich eine Forderung geltend, mit der der Gegner in Verzug ist, können die Anwaltsgebühren als Verzugsschaden verlangt werden (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB). Entscheidend ist, dass die Verzugsvoraussetzungen bereits vor der Einschaltung des Anwalts erfüllt sind. Gebühren für die Abfassung der verzugsbegründenden Erstmahnung sind nicht als Verzugsschaden ersatzfähig, sondern vom Mandanten zu tragen.
PRAXISHINWEIS | Erkennt der Anwalt, dass sich der Gegner noch nicht in Verzug befindet, sollte er dem Mandanten empfehlen, die verzugsbegründende Mahnung selbst zu erklären, bevor er weitere anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt.