Schadensregulierung
Hallo zusammen,
würde mich sehr über Antworten freuen :-)
Im März wurde mein parkendes Auto von einem bei Sixt gemieteten Sprinter beschädigt; Polizei hatte den Unfall aufgenommen; ich habe zu Sixt Kontakt aufgenommen, Gutachten gemacht und heute bekomme ich von Sixt die Nachricht, dass sie mir Teilschuld anrechnen und 1/3 Haftungsanteil abziehen da ich verbotswidrig und verkehrsbehindert geparkt hätte…das stimmt nicht!heute mit Polizei telefoniert, im Bericht steht nichts von Verkehrsbehinderung oder Verbotswidrigkeit; habe Akteneinsicht beantragt, aber wie kommt Sixt dazu, solche Behauptung aufzustellen?Was kann ich tun, Widerspruch habe ich eingereicht, wer steht jetzt in der Beweispflicht?
Danke für Infos und schönes Weekend,
Edi
84 Antworten
Hallo,
hier haben wir den typischen Ablauf, wenn jemand glaubt, eine Schadensregulierung in eigener Regie durchführen zu können.
Im übrigen hat Sixt hier nicht ein Drittel gekürzt, sondern mehr als 50 %!
Sie müssen bei fiktiver Abrechnung € 2.369,45 zuzgl. € 25,- Kostenpauschale und die Sachverständigenrechnung zahlen!
Die Behauptung des verbotswidrigen und verkehrsbehindernden Parkens ist offensichtlich völlig haltlos aus der Luft gegriffen. Hier müsste Sixt beweisen, dass dies so war und dass es zudem mit ursächlich für den Unfall war. Dies wird nicht gelingen.
Also, wie schon mehrfach richtig geraten wurde, sofort zum Anwalt und diesen mit der Klageeinreichung beauftragen.
Den Quatsch mit der Meldung an die eigene Versicherung allerdings, vergiss bitte ganz schnell...
Das mit der Meldung im Schadenfall ist nur bedingt Quatsch, denn typischerweise steht da
Anzeigepflicht
E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche
anzuzeigen.
Der Punkt ist das "kann". Also auch wenn zunächst alle sicher scheint muss man zur Sicherheit eine Meldung machen.
Richtig ist natürlich das die Haftplicht für die augenblickliche Konstellation keine Hilfe ist.
Und natürlich kann man eine Schadenregulierung in eigener Regie durchführen.. Das hier im ersten Wurf nichts alles geklappt hat oder komplett daneben ist ist meiner Erfahrung bei jeder bestellten Dienstleistung, Gewerk, Urlaub >1500€ etc der Fall . Es wurde nach meiner Erfahrung in den letzten 30 Jahren egal mit wem Transaktionen vollstatten gingen niemals das Bestellte im ersten Wurf geliefert, ok evtl. in 30% der Fälle hat es doch gepasst ..
Reklamationsfähigkeit bzw. die Nutzung der Beratungshilfen die hier im Forum kommen solte bei Geschäften in dieser Grössenordung schon möglich sein . Wie will man sonst sein z.B. Gehalt entsprechen kontrollieren und reklamieren wenn grundsätzlich unterstellt wird das man dafür einen Anwalt braucht?
Richtig ist natürlich, daß wenn man das Recht hat sich einen Anwalt zu nehmen, was z.b. sinnvoll sein kann wenn man sich nicht sicher fühlt.
Andrertseits warum gibt es dann ein Forum ?
Das Geld von Sixt würde ich unwidersprochen annehmen.
Die Annahme bedeutet kein Anerkenntnis der hanebüchenen Regelung von Sixt.
Bei einem etwaigen Rechtsstreit kann dann natürlich als Zahlung nur der noch ausstehende Differenzbetrag eingefordert werden.
Das Schreiben sollte der TE jedoch in Kopie an die eigene Haftpflicht schicken.
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Sixt hat zunächst das Gutachten "überprüft" und so einen Betrag "ermittelt". Dazu dann die Kostenpauschale von 25,- €. Davon wurde 1/3 abgezogen, wegen der "Mithaftung".
Dann kam der Betrag X zustande.
Jetzt kommt die Gutachterrechnung ins Spiel, davon zahlt Sixt ebenfalls nur 2/3. Aber da dem Gutachter der volle Rechnungsbetrag abgetreten wurde, hat Sixt die Rechnung vollständig ausgeglichen und das 1/3 dann vom Auszahlungsbetrag der TE'in abgezogen.
Frage zum Schluss: Meint jetzt noch jemand, solche Unfälle selbst regulieren zu wollen?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2022 um 23:32:29 Uhr:
...
Dann kam der Betrag X zustande.
...
Jetzt kommt die Gutachterrechnung ins Spiel, ...Frage zum Schluss: Meint jetzt noch jemand, solche Unfälle selbst regulieren zu wollen?
Wer solche Berechnungen anstellt, geht den wirren Ausführungen von Sixt auf den Leim.
Es gibt nur zwei Zahlen die in Sachen Schaden des TE von Interesse sind:
1) Die Höhe des Schadens
2) Der Höhe des bereits ersetzten Schadens
Jetzt bildet der TE die Differenz aus beiden und macht diesen Betrag geltend bei
a) dem Fahrer, oder
b) dem Halter, oder
c) der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Autos.
a) scheidet aus, weil der TE die Bonität des Fahrers nicht kennt
b) mauert, indem er Nebelkerzen und wirre Briefe schickt
Bleibt c).
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Juli 2022 um 19:56:14 Uhr:
Zitat:
@esdiba schrieb am 23. Juli 2022 um 19:15:54 Uhr:
ich werde die Abrechnung von Sixt nicht akzeptierenDas Einzige,was ich sixt noch mitteilen würde, dass sie die Zahlung nicht veranlassen brauchen und Du die Regulierung Deinem Anwalt übergeben hast.
Allein kommst mit denen nicht auseinander.
Ich hab sogar mal irgendwo gelesen, dass man sich selbst schadet, wenn man eine solche (ungenügende) Zahlung akzeptiert.
Ja, in einem Märchenbuch. 😁
"Wer solche Berechnungen anstellt, geht den wirren Ausführungen von Sixt auf den Leim."
Nur weil man die wirren Ausführungen von Sixt rechnerisch nachvollziehen kann, geht man denen nicht auf den Leim. Solches Wissen ist aber erforderlich, wenn man eine Klage begründen will. Tut mir aufrichtig leid, dass du das nicht kannst bzw. hast.
Es ist sicherlich gut zu wissen was Sixt evtl. rechnet, wenn sie es aber nicht darstellen können , denke ich das es zumindes solange Sixt es nicht offenlegt durchaus einen Ansatzpunkt für sagen wir mal Fragen an S liefert. Woher will man denn wissen das die Gutachterkosten denn exakt den Betrag ausmachen den Sixt offenbar zu einem drittel abgezogen hat. Evtl waren die Gutachterkosten 200€ und Sixt zieht die Ganzen 200 Euro ab .
Ich würde aufhören zu spekulieren und zu rechnen. Insofern er keine Teilschuld hat, gibts keinen Grund für irgendwelche Kostenteilung. Also ab zum Fachanwalt und den mache lassen. Und die eigenen (egal ob dunkel und schlecht) Fotos mit übergeben (in Kopie). Spätestens dann, wenn Klage eingereicht wird, wird sich SIXT gut überlegen, ob sie weiter stur bleiben und das Risiko eingehen.
Ich würde zunächst kein weiteres Material einbringen, wenn der Bericht der Polizei nichts von falschen Parken erwähnt solte der Verweis darauf ausreichen
"Evtl waren die Gutachterkosten 200€ und Sixt zieht die Ganzen 200 Euro ab."
Genau so wurde es gemacht, da der Geschädigte dem Gutachter eine Abtretung wegen seines (gesamten) Honorars unterschrieben hat. Nur dass es vermutlich nicht bei 200,- € geblieben sein dürfte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Juli 2022 um 19:41:32 Uhr:
Solches Wissen ist aber erforderlich, wenn man eine Klage begründen will. Tut mir aufrichtig leid, dass du das nicht kannst bzw. hast.
Um eine Klage inhaltlich zu begründen, muß man lediglich wissen wie groß der eigene Schaden ist und wieviel der Beklagte bereits bezahlt hat.
Den Rest kann man direkt mit einer Leistungsklage einfordern oder - besser - dem Schuldner zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen.
Das letzte wirkt meist, kostet nicht viel und geht übers Internet.
(https://www.online-mahnantrag.de/)