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Ich habe ein Problem mit der Provinzial schadensregulierung

Themenstarteram 25. November 2014 um 5:14

Hallo. Ich habe da ein Problem,und hoffe das ich hier ein paar Tips, bzw Hilfe bekomme.

Schilderung:

Meine Nachbarin hat mit ihrem Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht. Nachdem ich mit ihr, ihrer Versicherung "Provinzial" den Vorfall mitteilte, sollte ich mit der Versicherungsnummer meiner Nachbarin zum Gutachter meiner Wahl gehen und ein Gutachten machen lassen. Hab ich natürlich gemacht . Laut Gutachten beträgt der Schaden ca.1340€. Nach 3 Wochen hab ich dann mal aus Neugier bei der Versicherung von meiner Nachbarin angerufen und wollte wissen wie weit die schadensregulierung schon bearbeitet wurde, darauf wurde mir gesagt "es wäre noch in prüfung,ich sollte noch ein wenig Geduld haben", naja ok, habe dann nochmals nach weiteren 3 Wochen angerufen und habe gefragt, ob noch etwas fehlen würde, für die Bearbeitung oder ob etwas schief gelaufen ist ,daraufhin wurde mir gesagt, "nein es würde nichts fehlen, ich würde die tage ein Anruf von der Versicherung bekommen, ich sollte mich noch ein wenig gedulden ".

Es wurde nicht angerufen, aber nach 2 weiteren Wochen bekam ich und die Versicherungsnehmerin ein brief indem drin steht

BRIEF von Provinzial an Versicherungsnehmerin

Guten Tag Frau.....

Für den entstandenen Schaden sind sie nicht verantwortlich.

Als ihr Haftpflichtversicherer prüfen wir die geltend gemachten Ansprüche. Sofern sie berechtigt sind,gleichen wir diese aus.Da sie in diesem Fall jedoch nicht haften,ist es unsere Aufgabe,die unberechtigten Ansprüche für sie abzuwehren.

Sollte sich der geschädigte erneut an sie wenden,verweisen sie ihn stets an uns. Wir kümmern uns für Sie darum ".

PROVINZIAL an mich

" Guten Tag, sehr geehrter Herr....

Die schuldhafte Verursachung des schadens durch unsere Versicherungsnehmerin wird hiermit bestritten.

Das Schadensbild ist nicht nachvollziehbar.

Als geschädigter sind aufgrund gesetzlicher bestimmungen zum nachweis verpflichtet. Konkrete Beweise, dass der Schaden so eingetreten ist,liegen nicht vor.

Ihre Ansprüche erkennen wir aus diesem Grund nicht an".

Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und habe gefragt, was das soll, und wie ich das beweisen soll!? Als Antwort bekam ich nur " das ich selber sehen muss wie ich es beweisen soll,die sind schließlich nicht dabei gewesen"

Ich versteh das nicht, wie kann ich jetzt beweisen das es so gewesen ist?

Die Versicherungsnehmerin hat es doch ihrer Versicherung gemeldet und gesagt das sie mit ihrem Fahrrad ein kratzer in meinem Auto gemacht hat. Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Ich hoffe sehr das mir hier geholfen wird, ich wäre euch sehr sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Hätte, hätte, Fahradkette............

Jetzt wurde aber lange genug um den heißen Brei herumgeredet oder?

Leute, dass hier ist (versuchter) Beschiss und keiner weiß das besser wie der liebe Deniz und seine Fahrrad schiebende Tante.

Und der Sachverständige, der hier vor`s Loch geschoben werden soll, hat es anscheinend wirklich nötig.

Wer bei solchen Dingern Hilfestellung leistet, braucht sich nicht zu wundern, wenn sein Ruf irgendwann ruiniert ist.

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Hallo,

Da kann dir eventuell nur noch ein Anwalt etwas nutzen.

Wenn du recht bekommst wird der Anwalt von der Versicherung bezahlt.

Wenn nicht bleibst du darauf sitzen.

Seelze 01

Schau Dir mal das Gutachten genauer an. Steht vielleicht an irgend einer Stelle so etwas wie "Schadensbild nicht nachvollziehbar" oder "Schadensbild mit dem geschilderten Hergang nachvollziehbar/nicht nachvollziehbar"? Der Gutachter kann nicht schildern, dass das mit dem Fahrrad passiert ist. Er macht maximal Angaben zur Nachvollziehbarkeit. Z.B. kann er überprüfen, ob das Schadensbild überhaupt mit dem Fahrradkorb gemacht worden sein kann - einfache Beispiele wären z.B. wellenförmige Kratzer, Kratzer in anderer Höhe als der Fahrradkorb.

 

Das Problem bei der Privathaftpflichtversicherung und einem durch den Nachbarn verursachten Kratzer an der Fahrertür ist ganz einfach, dass viele Menschen, die sich gut kennen, die PHV als Vollkaskoersatz nehmen und selbst verursachte Schäden so abrechnen. Wird allgemein als Kavaliersdelikt angesehen, ist aber Betrug. Tatsache, keine Unterstellung Dir gegenüber.

 

Wenn dann die Kratzerbeseitigung über 1.300,- € kosten soll, werden Versicherungen schon mal mißtauisch. Ich habe z.B. in meinen Wagen einen Kratzer in die Stoßstange gemacht, Beseitigung hat mich in der Lackiererei 60,- € gekostet. Kratzer mit Fahrradkorb wäre da schon ziemlich erklärungsbedürftig. Fahr doch einfach mal zu einer Lackiererei und frag nach den Kosten. Kein Hinweis auf Fremdverschulden.

 

Im Streitfall musst Du Deine Nachbarin verklagen, nicht die Versicherung. Einziges Beweismittel das Du hast wird die Nachbarin selbst sein. Wäre eine Parteivernehmung im Rechtsstreit. Deine Nachbarin kann dann:

a) die Wahrheit sagen, was immer auch die Wahrheit ist,

b) keine Angaben machen - das wird aber als Zugeständnis gewertet,

c) Lügen - mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen, wenn ihr die Lüge nachgewiesen werden kann.

 

Die Nachbarein wiederum muss ihre Haftpflichtvers. die Klage mitteilen, und ihr ggfls. auch den Streit verkünden; die Vers. wird dann regelmäßig für alles weitere (Klageabwehr usw.) sorgen. Wer verliert, zahlt alles. Daher würde ich einen solchen Rechtsstreit nur riskieren, wenn ich eine RS-Versicherung hätte und der Schaden tatsächlich so entstanden ist. Andernfalls wäre das die Gelegenheit, den Vorgang abzuhaken mit der Begründung, dass Dir der Nachweis ja nicht möglich ist. Denn über eines solltest Du Dir im Klaren sein. Klagst Du, die Nachbarin sagt dann aber nicht in Deinem Sinne aus oder ein schlauer Gutachter widerlegt die Schadensschilderung, ist ein Strafverfahren sehr wahrscheinlich.

 

Gruß

Peter

Themenstarteram 25. November 2014 um 8:32

Erstmal ein Dankeschön an Peter und selzee.

Frage an Peter: Also meine Nachbarin ist ja zu ihrer Versicherung gegangen und hat ja von sich selber den Schaden gemeldet,daraufhin haben die von der Versicherung gesagt, ich sollte ein Gutachten machen lassen, meine Nachbarin hat ja auch selber zur ihrer Versicherung gesagt das sie gestolpert ist und dabei sich noch fangen konnte, dabei hat sie das Fahrrad nach rechts weg gezogen, nur dummerweise hat sie dabei das Auto geschliffen.

Und im Gutachten steht nichts von "schadenbild nicht nachvollziehbar ",ich habe gerade nochmal nach geschaut.

Und als ich nach der Ablehnung von der Versicherung da angerufen habe, meinte die von der vs, das ich das beweisen soll, das es so passiert ist.Ich weiß aber nicht wie ich es beweisen soll. :-(

Dann kannst Du eigentlich nur die Nachbarin verklagen, die dann als Partei vernehmen lassen als Beweismittel.

Die Nachbarin kann der Versicherung den Streit verkünden. Dann kann die Versicherung ihr nicht vorwerfen, den Rechtsstreit schlecht geführt zu haben.

Richte Dich aber darauf ein, dass der geschilderte Hergang per Gutachter überprüft wird.

 

Gruß

Peter

Nette Nachbarin? Dann stell mal ihr Fahrrad neben deine Tür und mach ein Foto.

Bei der Beschädigung hätte ich im ersten Moment auch Zweifel, je nach Schilderung ist das ein eher untypisches Schadenbild bei Fahrradkollisionen. Die geben meist punktuellere Beschädigungen durch überstehende Teile wie Fahrradkorb, Lenker oder Pedale. Aber je nach Hergang passt ggf. ein Anstoß von Reifen oder anderen Teilen des Fahrrades wie Taschen oder ähnlichem. Lenker und Gepäckträger sind auch meist höher als in dem Schadenbild, mir würden daher auch Schäden in typischer Lenkerhöhe fehlen. Aber das hängt alles auch vom Hergang ab.

Hier hilft aber nur noch ein Anwalt der deine Forderungen bekräftigt. Ggf. ist hier eine offizielle Gegenüberstellung nötig bei der Fahrrad und Auto gleichzeitig mit beiden Beteiligten besichtigt werden. Das macht am Ende ein Gerichtsgutachter, ggf. aber auch nach Absprache einer der Versicherung in Beisein deines Gutachters. Ohne Anwalt wird es bei solchen Streitigkeiten aber schwer.

Grundlegend hat die Versicherung aber von der Rechtslage her richtig gehandelt, sie lehnt aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Forderungen ab. Und formal liegt die Beweislast beim Geschädigten.

am 25. November 2014 um 8:55

Sorry, aber ich als Versicherung würde den Schaden auch abweisen. Solche Beschädigungen -sage ich mal- kommen nicht von einem Fahrradkorb. Kann es sein, daß da was stinkt??

@Deniz2014,

ich hoffe ich darf mich einfach auch mal dazu äußern weil ich aktuell in diesem Bereich des Forums ein wenig lese :-)

Aber in deinem Fall, ich selbst war auch schon mal betroffen von einem falschen Gutachten bzw. blieb auf Kosten sitzen da ein Schaden angeblich nicht plausibel war, sehe ich auch schlchte karte aus folgenden Gründen:

1) Es handelt sich ja wohl in deinem Fall um einen Opel Astra G ?! Dieser hat eine Gesamthöhe , je nach Modell, von 1425 mm. Die beschädigte Plastik-Türleiste befindet sich auf einer Höhe von ca. 600mm +/- 100mm.

2) Bei einem normalen Damen-Fahrrad befindet sich der Gepäckträger ca. auf einer Höhe von 800mm. Dazu kommt dann der Fahrradkorb/Drahtkorb der nochmal höher sitzt. Außerdem passt die Beschädigung nicht. Der Fahrradkorb steht über;Wieso dann die verkratzte Türleiste (Peadle?)

3) Der Lack scheint ein Metallic-Lack zu sein. Da werden die Kratzer mit großer Wahrscheinlichkeit nur im Klarlack sein. Da wird imho (selbst Hobby-Fahrzeugputzer ) eine Politur ausreichen und die Kratzer sind verschwunden.

Wenn du diese Argumente entkräften kannst steht doch einer Regulierung nichts mehr im Weg?

Das Versicherungen (immer) erst einmal Ansprüche ablehnen ist leider an der Tagesordnung. Leistet der Anspruchsteller dann Gegenwehr wird oft erst dann reguliert.

Viel Erfolg

@freddykl

Zitat:

...meine Nachbarin hat ja auch selber zur ihrer Versicherung gesagt das sie gestolpert ist und dabei sich noch fangen konnte, dabei hat sie das Fahrrad nach rechts weg gezogen, nur dummerweise hat sie dabei das Auto geschliffen. ...

ohne den Vorfall an sich bewerten zu wollen, aber die Position/Höhe des Schadens könnte damit erklärt werden

Ich bezweifle wie schon andere weiter oben geschrieben haben, daß der fotografierte Schaden von einem Fahrrad stammt und schon gar nicht wie beschrieben entstanden ist. Es mag ja sein, daß das Fahrrad gegen das Auto gefallen ist, aber an einer anderen Stelle und ohne oder mit anderem Schadensmuster.

Ich bin kein Gutachter, aber ich als Laie würde voraussetzen, daß bei dem beschriebenen Hergang die Schliffspuren nach unten oder schräg nach unten verlaufen müssen.

Dein Schadensbild verläuft exakt waagrecht, so als ob Du im Fahren etwas gestreift hättest oder ein anderes Auto Dein Auto gestreift hätte. Dieses Schadensmuster kann meiner Meinung nach auf keinen Fall von einem Fahrrad stammen!

Ich würde als Versicherer da sogar noch weiter gehen und versuchten Versicherungsbetrug unterstellen.

Ich würde an Deiner Stelle ganz ruhig sein und ganz froh, wenn es nur bei der Ablehnung der Provinzial bleibt. Deine Nachbarin, die offensichtlich bei dem Spielchen mit macht, käme auch ungeschoren davon.

Sollte ich Dir dagegen Unrecht tun, so kann man doch sicher mit dem Fahrrad Deiner Nachbarin den Hergang rekonstruieren und das Schadensbild plausibel erklären.

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 25. November 2014 um 12:38:33 Uhr:

 

Ich würde als Versicherer da sogar noch weiter gehen und versuchten Versicherungsbetrug unterstellen.

Ich würde an Deiner Stelle ganz ruhig sein und ganz froh, wenn es nur bei der Ablehnung der Provinzial bleibt. Deine Nachbarin, die offensichtlich bei dem Spielchen mit macht, käme auch ungeschoren davon.

Unglaublich was hier wieder abgeht. :rolleyes:

Zitat:

@caddy13 schrieb am 25. November 2014 um 13:49:29 Uhr:

Unglaublich was hier wieder abgeht. :rolleyes:

wo liegt Dein Problem?

Zitat:

Und als ich nach der Ablehnung von der Versicherung da angerufen habe, meinte die von der vs, das ich das beweisen soll, das es so passiert ist.Ich weiß aber nicht wie ich es beweisen soll. :-(

Na du hast doch die Verursacherin mit dem Fahrrad und dem Körbchen die es nicht abstreitet das ist dein Beweis die restliche Vorgehensweise wurde auch erwähnt.....

Zitat:

Jäger der Orthographie

....

Ich bezweifle wie schon andere weiter oben geschrieben haben, daß der fotografierte Schaden von einem Fahrrad stammt und schon gar nicht wie beschrieben entstanden ist. Es mag ja sein, daß das Fahrrad gegen das Auto gefallen ist, aber an einer anderen Stelle und ohne oder mit anderem Schadensmuster.

Ich bin kein Gutachter, aber ich als Laie würde voraussetzen, daß bei dem beschriebenen Hergang die Schliffspuren nach unten oder schräg nach unten verlaufen müssen.

Dein Schadensbild verläuft exakt waagrecht, so als ob Du im Fahren etwas gestreift hättest oder ein anderes Auto Dein Auto gestreift hätte. Dieses Schadensmuster kann meiner Meinung nach auf keinen Fall von einem Fahrrad stammen!

Ich würde als Versicherer da sogar noch weiter gehen und versuchten Versicherungsbetrug unterstellen.

....l

Selten so einen Unsinn gelesen. Du schreibst selber, dass du kein Gutachter bist, interpretierst aber das Schadensbild. Soweit so gut, spekulieren kann ja jeder gerne. Aber dann ohne jegliche Fachkenntnisse auch noch soweit zu gehen und Versicherungsbetrug unterstellen ist schon krass.

Zitat:

@Pythagoras-1 schrieb am 25. November 2014 um 15:24:38 Uhr:

Selten so einen Unsinn gelesen. Du schreibst selber, dass du kein Gutachter bist, interpretierst aber das Schadensbild. Soweit so gut, spekulieren kann ja jeder gerne. Aber dann ohne jegliche Fachkenntnisse auch noch soweit zu gehen und Versicherungsbetrug unterstellen ist schon krass.

Werfe mal ein Fahrrad so um, daß waagrechte flächige Spuren entstehen, die noch dazu fast senkrecht bis zur Zierleiste beginnen bzw. enden. Dann reden wir weiter.

Das Fahrrad müßte ja in einer Höhe am Auto parallel entlangschweben, bevor es zu Boden fällt.

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