Schadensregulierung - Ansprüche
Servus,
mir ist vor einigen Wochen ein kleines Missgeschick passiert. Habe dem Unfallgegner ein paar kleinere Kratzer in der Stoßstange hinterlassen. Smartrepair ist aufgrund des matten Lacks nicht möglich. Habe also beim Lackierer angefragt und der würde es für unter 300€ übernehmen.
PS: Unfallgegner hat Klärung ohne Versicherung angeboten. Habe ich angenommen. Jetzt kam er auf die Idee für die 3-4 Tage, die das Fahrzeug angeblich beim Lackierer stehen soll einen Mietwagen zu beschaffen. Steht ihm das zu?
Folgende Eckdaten (ohne persönliches zu veröffentlichen) - Unfallgegner wohnt in einer Großstadt und kann Öffis nutzen. Fahrzeug gehört seiner Lebensgefährtin, die das Auto wohl zur Arbeit nutzt. Arbeitsweg ist weniger als 20km am Tag.
Nun die Fragen: Darf er sich einen Mietwagen in der selben Fahrzeugklasse besorgen? Dürfte er bzw. die Fahrerin jeden Tag Taxi fahren auf meine Kosten? Letztlich wollte er das ohne Versicherung regeln und ich habe einige Gerichtsurteile gelesen in denen die Geschädigten auf den Kosten sitzen blieben, weil z.B. sehr geringer Fahrtweg (unter 20km) und aufgrund einer guten Öffis Infrastruktur.
Ich bitte euch um Rückmeldung.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Du fügst einem anderen also Schaden hin, dieser will dir entgegenkommen und will es ohne Versicherung machen und dann hinterfragst du Sachen wie Mietwagen, etc. ?
Ich als dein Gegner würde jetzt geschmeidig über die Versicherung gehen und dann alles das bekommen, was du jetzt hinterfragst. Letztendlich wird es nur teuerer für dich, da über den offiziellen Weg mit Sicherheit keine 300€ mehr auf der Lackiererrechnung stehen, sondern das 3 fache....
Mein Tipp: Sprich mit ihm, biete ihm nen hunni mehr an, lass die Verzichtserklärung unterschreiben und lass es gut sein. Schäden an Autos sind IMMER teuer. Ist ärgerlich, aber DU hast jemandem Schaden zugefügt. Vergiss das nicht.
31 Antworten
Nur mal zur Info, eine Klärung ohne Versicherung ist erlaubt und ist definitiv nicht “schwarz” oder illegal... erst ab einer bestimmten Grenze ist es kein bagatellschaden und in diesem Fall ist es definitiv ein sehr kleiner bagatellschaden.. Supermärkte gibt es überall in der Großstadt und ich würde, wenn es mein Auto wäre, den Bus nutzen.. dann ist das halt so oder sagen, komm, mach mir die Teile und gut ist... die Versicherung hat bei so einem kleinen Schaden auch Interesse daran, dass das privat geregelt wird...
Eine Bagatelle ist es ja anscheinend nicht wenn für die Reparaturdauer 3-4 Tage avisiert sind. 😰
Große Fragezeichen bei mir.
Der Gute möchte mit seiner Dame noch einmal schön Essen gehen, quasi als Entschädigung. Entweder man gönnt es ihm weil er ja nichts für den Schaden kann oder man rechnet auf Heller und Pfennig nach Belegen ab.
Wenn beide Vertragspartner sich nicht einigen können sollte die Versicherung den Schaden regulieren, fertig.
Ich pers. würde dem Geschädigten schon eine zusätzliche Wiedergutmachung zugestehen, nur dass er mit nem Mietwagen für 3-4 Tage kommt halte ich für link.
Anders herum: wenn der TE alles so regulieren will wie die Versicherung es auch tut, der Fairness halber, muss er eben Zeit investieren und mit zur ausführenden Werkstatt tapern, auch die Unkostenpauschale zahlen. Eine Nutzungsausfallpauschale bzw. ein Mietwagen (eine Klasse drunter wenn ich mich nicht irre) bei einem fahrtüchtig gebliebenen Auto nur für die Tage der Reparatur.
EDIT: @klarack, dies habe ich vor Deinem letzten Beitrag geschrieben.
Moin und Danke,
Der Schaden ist extrem klein, das Problem ist die Matte Farbe... Lackierer will es schleifen und neu lackieren... das Bauteil an sich ist absolut in Ordnung (auch an meinem Fahrzeug) also kein riss oder ähnliches nur zerkratzter/abgeplatzter Lack...
Ich werde jetzt auch meine Versicherung einschalten, weil er sich auch nicht darum kümmert, dass der Wagen einmal an 2 stellen lackiert werden muss... das Auto ist auch absolut fahrtüchtig... ps: glaube kaum, dass er noch eine fahrzeugklasse runtergehen kann... ist schon die niedrigste...
Habe auch die Art "Unfall" gehabt. Ich war der Geschädigte und wir haben alles über die Versicherung geklärt.
Es waren auch nur Kratzer, die konnten jedoch nicht einfach so wegpoliert oder anderweitig behoben werden. Heckschürze und Seite hinten Rechts mussten neu lackiert bzw. beilackiert werden. Habe für 4 tage einen Leihwagen gleicher Klasse erhalten und dies sogar mit Bring- und Abholdienst.
Alleine die Lackierarbeiten + An- und Abbau lagen bei 1600,- € und Mietwagen noch obendrauf.
Ich hatte keinerlei Probleme mit der Abwicklung....dies mal als eigenes Erlebnis nebenbei.
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Das ist ja Wucher... habe mal bei der vertragswerkstatt nachgefragt und die hat gesagt, dass die das für 750€ beheben... finde solche kleinen Schäden und so hohe Summen extrem ungerechtfertigt... wie alt war/ist denn dein Fahrzeug?
Zitat:
@klarack schrieb am 9. Juli 2018 um 19:32:21 Uhr:
Das ist ja Wucher... habe mal bei der vertragswerkstatt nachgefragt und die hat gesagt, dass die das für 750€ beheben... finde solche kleinen Schäden und so hohe Summen extrem ungerechtfertigt... wie alt war/ist denn dein Fahrzeug?
Sorry, aber nur aufgrund eines Preises kann man nicht beurteilen ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht.
Wenn man keine Ahung hat, sollte man vielleicht auch manchmal besser mal nichts sagen ....
Gut, bei kleineren Kratzern nicht ok... sind es mehrere mit gleicher tiefe dann kann man genauso vorgehen... schleifen, lackieren etc... ist das Bauteil im Eimer kann ich den Preis verstehen..
ps (kleiner edit): meinte, dass die 1600 wucher sind nicht die 750..
Nein - Du verstehst eben nicht.
Wie wissen jetzt, das der für 300 € schwarz zu beseitigende Schaden offiziell schon mal 750 € kosten würde. Damit ist es (je nach Gericht) kein Bagatellschaden mehr. Anwalt, Mietauto und Gutachter kosten ja auch was.
Wenn Du dich mit Deinem Gegner nicht einigst, kann das deutlich teurer als 300 € + Mietwagen werden.
Ich habe das weiter oben schon geschrieben - wäre ich der Geschädigte, wäre die ganze Angelegenheit schon lange beim Anwalt - ach ja, ich fahre den Kleinstwagen aus meiner Sig...
Zitat:
@tomold schrieb am 9. Juli 2018 um 20:45:17 Uhr:
Nein - Du verstehst eben nicht.Wie wissen jetzt, das der für 300 € schwarz zu beseitigende Schaden offiziell schon mal 750 € kosten würde. Damit ist es (je nach Gericht) kein Bagatellschaden mehr. Anwalt, Mietauto und Gutachter kosten ja auch was.
Nein, du verstehst es nicht.
Selbst wenn der Schaden 750 € bei der Fachwerkstatt kostet, kann das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit als Bagatelle betrachtet werden. Insbesondere wenn die Reparatur in der Fachwerkstatt nur 1 Tage dauert und diese einen Mietwagen rausrückt. Dann bleiben nur noch 25 € Pauschale.
Dein Anwalt (zu dem du ja direkt rennst) und dein Gutachten kosten dich direkt mal deutlich mehr - und auf den Kosten bleibst du nachher sitzen. Glückwunsch! You dun goof'ed.
Und vielleicht hat die Versicherung auch kein Bock direkt zu zahlen, weil dein Auto einen Vorschaden hat. Noch besser für dich.
So kleine Unfälle löst man unbürokratisch mit Bargeld und einer Verzichtserklärung.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 9. Juli 2018 um 21:33:38 Uhr:
Zitat:
@tomold schrieb am 9. Juli 2018 um 20:45:17 Uhr:
Nein - Du verstehst eben nicht.Wie wissen jetzt, das der für 300 € schwarz zu beseitigende Schaden offiziell schon mal 750 € kosten würde. Damit ist es (je nach Gericht) kein Bagatellschaden mehr. Anwalt, Mietauto und Gutachter kosten ja auch was.
Nein, du verstehst es nicht.
Selbst wenn der Schaden 750 € bei der Fachwerkstatt kostet, kann das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit als Bagatelle betrachtet werden. Insbesondere wenn die Reparatur in der Fachwerkstatt nur 1 Tage dauert und diese einen Mietwagen rausrückt. Dann bleiben nur noch 25 € Pauschale.Dein Anwalt (zu dem du ja direkt rennst) und dein Gutachten kosten dich direkt mal deutlich mehr - und auf den Kosten bleibst du nachher sitzen. Glückwunsch! You dun goof'ed.
Und vielleicht hat die Versicherung auch kein Bock direkt zu zahlen, weil dein Auto einen Vorschaden hat. Noch besser für dich.So kleine Unfälle löst man unbürokratisch mit Bargeld und einer Verzichtserklärung.
Du verstehst es immer noch nicht.
Ab 750€ Schadenswert kann sich der Geschädigte auf Deine Kosten einen Gutachter nehmen. Und dann sehen die Kosten mal ganz schnell viel höher aus.
Wenn Du mit dem Geschädigten genauso sprichst wie du hier schreibst, dann wundert es mich, warum der nicht längst beim Anwalt war .... zu Lasten DEINER Versicherung.
Aktuell regelst du grade alles andere als „unbürokratisch“. So wie du auftrittst, würde ich schon aus Prinzip den Schaden über deine Versicherung regulieren lassen.
Ich persönlich würde auch nicht direkt zum Anwalt rennen, sondern sagen. Ok, ist gescheitert, bitte gib mir deine Daten für meine Versicherung, ich melde das jetzt und ich dir meine... versteh nicht warum du direkt zum Anwalt losrennen würdest. Ich glaub der Thread kann geschlossen werden......
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 21:55:29 Uhr:
Du verstehst es immer noch nicht.Ab 750€ Schadenswert kann sich der Geschädigte auf Deine Kosten einen Gutachter nehmen. Und dann sehen die Kosten mal ganz schnell viel höher aus.
Wenn Du mit dem Geschädigten genauso sprichst wie du hier schreibst, dann wundert es mich, warum der nicht längst beim Anwalt war .... zu Lasten DEINER Versicherung.
Aktuell regelst du grade alles andere als „unbürokratisch“. So wie du auftrittst, würde ich schon aus Prinzip den Schaden über deine Versicherung regulieren lassen.
Die 750 € (aus der Markenwerstatt!) sind keine feste Grenze, und dazu schon gar keine, welche du dir selber festlegst. Das entscheidet später der Richter, nachdem die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt und das Gutachten nicht tragen wird. Dazu sind solche Personen wie du äußerst unbeliebt, stehen entgegen der Prozessökonomie und letztlich rechtfertigen ein paar Kratzer keinen Gutachter.
In diesem Sinne empfehle ich dringend mal etwas Realität, Sozialkompetenz und Bodenhaftung. Mit so einer Einstellung eckt man im Privat- und Berufsleben sicher überall an.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 10. Juli 2018 um 06:34:39 Uhr:
[...] und letztlich rechtfertigen ein paar Kratzer keinen Gutachter.
Guter Kumpel vom TE was? Verstehst es offenbar auch nicht.
"Ein paar Kratzer" lassen absolut keinen Rückschluss auf die realistischen Reparaturkosten zu. Es wurde schon gesagt, dass es ne Matt-Lackierung ist.
Gut möglich dass es bei nem Standardlack ne Kleinigkeit wäre. Aber wenns ne Sonderlackierung ist, können auch "ein paar Kratzer" schnell 1.000 EUR und mehr verursachen.
Und Kostenaussagen, die der Verursacher von wer weiß wo bekommt, würden mich als Geschädigten mal nicht die Bohne interessieren.
Ansonsten stimme ich dem TE zu .... hier könnte dicht gemacht werden.
Du fügst einem anderen also Schaden hin, dieser will dir entgegenkommen und will es ohne Versicherung machen und dann hinterfragst du Sachen wie Mietwagen, etc. ?
Ich als dein Gegner würde jetzt geschmeidig über die Versicherung gehen und dann alles das bekommen, was du jetzt hinterfragst. Letztendlich wird es nur teuerer für dich, da über den offiziellen Weg mit Sicherheit keine 300€ mehr auf der Lackiererrechnung stehen, sondern das 3 fache....
Mein Tipp: Sprich mit ihm, biete ihm nen hunni mehr an, lass die Verzichtserklärung unterschreiben und lass es gut sein. Schäden an Autos sind IMMER teuer. Ist ärgerlich, aber DU hast jemandem Schaden zugefügt. Vergiss das nicht.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 10. Juli 2018 um 06:34:39 Uhr:
Die 750 € (aus der Markenwerstatt!) sind keine feste Grenze, und dazu schon gar keine, welche du dir selber festlegst. Das entscheidet später der Richter, nachdem die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt und das Gutachten nicht tragen wird. Dazu sind solche Personen wie du äußerst unbeliebt, stehen entgegen der Prozessökonomie und letztlich rechtfertigen ein paar Kratzer keinen Gutachter.
Uiuiui was ein Blödsinn. Für den Anwalt gelten erstmal nicht die 750€ Bagatellgrenze, der wird auch darunter bezahlt. Der Weg zum Gutachter ist auch nicht falsch, sollte es tatsächlich ein Bagatellschaden sein kann auch ein Gutachter ein Kurzgutachten erstellen das bezahlt wird. Im Gegensatz zum Laien kann der aber eine Schadenhöhe vernünftig einschätzen.
@klarack: Ob 1 Kratzer oder 10, die Arbeit ist bei 10 nicht das 10fache. Je nach Bauteil muss es abgebaut, zerlegt, abgeklebt, auch bei 1 tieferen Kratzer geschliffen und ein ggf. mehrschichtiger Lackaufbau neu erstellt werden. Sofern der Schaden nicht so klein ist dass er per Smart-Repair zu beheben ist gehen Lackierarbeiten selbst bei einem Kratzer schon mal ins Geld. Da stand was von matt, das ist eh noch eine kritischere Sache, da ist nichts mit Übergänge mal eben polieren oder solchen Dingen. Heißt wenn Kratzer an Stoßstange wird die ganze Stoßstange lackiert. Geht bei matt nicht anders. Kann ich mir ehrlichgesagt auch nicht für 300€ vorstellen.
Leihwagen steht einem grundsätzlich die gleiche Klasse zu - allerdings wird im Gegenzug der geldwerte Vorteil abgezogen dadurch dass man mit dem eigenen Fahrzeug halt keine Kilometer fährt und keinen Sprit braucht. Der Einfachheit halber hat sich hier eingebürgert dass eine klasse Tiefer bezahlt wird und kein Aufrechnen erfolgt. Der Leihwagen ist zu zahlen sofern die Mobilität nicht gleichwertig billiger hergestellt werden kann, z.B. wenn in einer Woche nur 2 Fahrten a5km nötig sind, dann darf auf ein Taxi verwiesen werden.