Schadensersatz an Auto Unger wegen GAT DPF

Mein Signum hat seit Juni 2007 einen DPF der Firma GAT. Beworben und eingebaut bei Auto teil Unger.
1. Hat schon jemand Erfahrungen mit Regressforderungen gegenüber ATU.
Wie soll ich/wir vorgehen - schriftlich ist klar - RA als letzte Hilfe auch! Evtl. gibt es ja schon Musterbriefe od. Musterklagen. Einschließlich der Erstattung der zusätzlichen Auslagen (Arbeitszeit, Zulassungseintragung, ....).
2. Was passiert bei der HU mit den nicht zulässigen DPF?? Aberkennung, erneut zur Zulassungsstelle, .... erneute Kosten.
3. Liegen schon Erfahrungen mit sogenanten Nachbesserungen vor, einschließlich der Kosten.
4. Hat jemand eine Liste der genau betroffenen DPF - nach Typenbezeichnung - oder weiß jemand wo diese einsehbar ist. Die Medienlandschaft schreibt ja viel und Unfug.
Bitte antworten, den ich will meine Ansprüche geltend machen - Erfahrungen daraus werden dann natürlich eingestellt.
Euer FixFax

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


...und atu wird wohl sooo schnell nicht pleite gehen!

Es gab in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, auch schon so große Firmen, die erfolgreich den Bach runter gegangen sind, wie COOP oder Stinnes. Irgendjemand hat dann Teile dieses Unternehmens wieder übernommen, aber trotzdem war es eine echte klassische Pleite. Vergangenen Monat wurden bei der ATU bereits 350 Mitarbeiter entlassen und man munkelt das 200 Filialen geschlossen werden sollen. Es ist dann

schön

für den Kunden wenn eine ländliche Filiale der ATU auf einmal dicht ist und er muss wegen seinem Filter in eine Filiale in der nächsten größeren Stadt fahren. Diesen Aufwand bekommt er von niemanden ersetzt. Soweit ich gehört habe, kann der Kunde von seiner Werkstatt, wegen dem wirkungslosen DPF sogar die Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Fahrzeuges und das Geld für Teil und Einbau zurückverlangen. Das wurde in Fernsehbeiträgen bei Wiso und im Infomarkt so gesagt. Im Fall Auto-Teile-Unger und bei anderen wackligen Kfz-Unternehmungen würde ich genau das tun. Der Kunde soll sich da nicht abwimmeln lassen, sondern ggf. einen Anwalt einschalten.

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