Schadenregulierung nach Vollbremsung

Hi, nachdem mir dies innerhalb von kürzerer Zeit mehrfach passiert ist, wollte ich mal nachfragen, wie das geregelt werden kann, so dass ich keinen Schaden habe.

Ich habe einen Golf 3 ohne ABS. Ich fuhr auf einer mehrspurigen Strasse rechts in der Stadt und von der mittleren Spur überholte und zog eine Fiestafahrerin ohne zu gucken aber mit Blinker sehr zügig vor mich/neben mich, so dass ich bei gleichem Tempo (40-50 km/h) voll in ihre rechte Seite gerauscht wäre. Ich habe voll gebremst und leicht nach rechts gelenkt, aber ohne ABS passiert da nicht viel. Meine Reifen und/oder Bremsen qualmten sehr stark beim Bremsen und blockieren.

Zusätzlich, aber vielleicht einfach mal unabhängig vom Geschehen bis hier hin, überfuhr die gute Dame dabei eine durchgezogene Linie, weil hier zwei Fahrspuren/Strassen zusammen geführt wurden - also eine 2-spurige und eine 1-spurige auf eine 3-spurige zusammen.

Zum weiteren Ablauf: nachdem ich zum stehen gekommen war und sie ebenfalls abgebremst weiter rollte konnte ich gut sehen, dass sie nur 1-2 Meter vor mir sich befand, ohne Vollbremsung wäre ich in der Tür gelandet. Danach ist die gute Dame recht zügig weiter gefahren, so dass ich nicht sofort das Kennzeichen mir merken konnte. Ich mußte ihr dann erst einmal hinterher fahren und an der nächsten Ampel es mir aufschreiben. Ich wollte Sie dann zur Rede stellen, aber es wurde zügig grün und sie brauste mit mehr als 50 davon, so dass ich sie nicht einholen konnte, ohne schneller als erlaubt zu fahren (riskant, viel verkehr).

Meine Einschätzung ist, dass ich durch das fehlende ABS auf jeden Fall einen Bremsschaden habe. Zwar wenig, aber immerhin, zumal ich die Reifen erst vor einem Monat neu aufziehen hab lassen (Kompliment an Continental 🙂.

Wie würdet ihr da weiter verfahren? Ich dachte an Anzeigen wegen Spurwechsel ohne zu gucken bzw. überfahren einer durchgezogenen Linie. Zusätzliche wegen Fahrerflucht!? Die gute hätte ja mal aussteigen können. Aber viel wichtiger wäre mir mein Schaden an den Reifen. Kann man sowas feststellen lassen, also ob da wirklich ein Schaden besteht? Eine Prüfung müsste mir die Dame ja zumindest zahlen...

Vor 3 Jahren hatte ich eine ähnliche Situation, da hab ich den Bremsplatten dann erst ne Woche später auf der Autobahn bemerkt, ab 80 ein starkes Ruckeln. Damals mußte ich auf eigene Kosten 2 neue Reifen besorgen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS


Mal für die Zukunft.. bei einem solchen Fall würde ich umgehend (mittels Freisprecheinrichtung) die Polizei informieren.
Wer so fährt stellt Gefahr für Leib und Leben dritter und sich selber dar.

Vielleicht war sie Emotionell total aufgewühlt... oder hat gerade schon einen über den haufen gefahren wer weis...

Wer einen so zum Bremsen Nötigt dürfte ausserdem den Tatbestand der NÖTIGUNG erfüllen... und die Bremsspuren dürften sich ja wohl beweisen lassen 😉

Selten so gelacht..

Was man hier für Unsinn liest ist ja teilweise haarsträubend..

Meine Meinung:

1. Mag sein das die "böse, ungeschickte" Fiestafahrerin vielleicht einen Fehler gemacht hat.
- aber daraus eine Nötigung konstruieren und bla bla Gefahr für Leib und Leben... lächerlich

2. Solche Situation gibt es jeden Tag tausendfach. Und immer sind mind. zwei Experten beteiligt, von denen natürlich jeder alles richtig gemacht hat. Mit etwas Rundumsicht entzieht man sich derartigen Situationen.

Gerne erinnere ich an den § 1 StVO wo irgendwas von gegenseitiger Rücksicht drinsteht. Und nicht: Ist meine Spur, ich habe Recht!

3. @TE: lern erst mal dein Fahrzeug optimal zu beherrschen, und erweitere dein Blickfeld im Straßenverkehr. Fahrzeuge tauchen nicht aus dem Nichts auf.

4. ein Reifenschaden bei ner Vollbremsung aus Tempo 50 ist sehr unwahrscheinlich. Man kann ja aus jedem Mist nen Haftpflichtfall konstruieren. Ich bezweifle sogar, selbst wenn die Fahrerin feststehen würde, dass es auch nur einen Pfennig geben würde..

So und jetzt fallt über mich her..

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Zitat:

Exakt. Betonung auf "leicht"! Daher meine Empfehlung das ganze abzuhaken.
Ich nehme nicht mal an, dass der Mehrverschleiß messbar wäre nach EINER! Gefahrenbremsung.

ok, dann wäre ja alles in Ordnung. Aber was mich irritiert ist das sekundenlange Quietschen, was ich immer noch im Ohr habe. Aber ich werde mal hören, ob bei höherer Geschwindigkeit irgendein nicht rund laufendes Geräusch zu hören ist.

Von 180 km/h (oder 200, weiss das nicht so genau, Strasse war halt komplett leer und absolut autofrei, da merkt man das nicht so) runter auf 80 mit Vollbremsung oder so ist schon heavy... hab sowas noch nie vorher machen müssen.

Bei der Schilderung des Sachverhalts stellt sich mir die Frage auf, gibt es nicht diese „Richtgeschwindigkeit“ mit 130km/h ,welche auf Autobahnen mit unbegrenzter Geschwindigkeit herangezogen wird wenn ein Unfall passiert? Wer nachgewiesen darüber lag bekommt eine Mitschuld am Unfall ,auch wenn er nicht der Verursacher war. Wenn da jemand mehr weis, dann bitte her mit Informationen.

Ein leises, stakkatoartiges "Quiek ... quiek ... quiek" während der Notbremsung ist normal und zeigt, das ABS befindet sich im Regelbereich.

Mein ehem. VW Golf .:R32 musste vor vielen Jahren mit maximaler Verzögerung aus Tacho 240 auf 100 gebracht werden. Mit zwei Insassen & viel Reisegepäck waren das immerhin 1,75 t Auto, die die 17"-Bremsanlage da einfing; - und seither bin ich schwer beeindruckt, was eine konventionelle Bremse und 225er Bereifung zu leisten imstande sind, ohne irgendeinen Schaden zu nehmen.

@X555
Kurz gesagt? So pauschal ist das Blödsinn.

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So ein Bremsmanöver muss jedes Auto mehrfach absolvieren können um überhaupt eine Zulassung zu bekommen...

Da ist nix kaputt.

Wer mit solchen Geschwindigkeiten fährt, muss mit solchen Situationen rechnen und den Preis für den höheren Verschleiß zahlen.

@Hannes1971 Ah ja! Und?

Zitat:

@Chicago124 schrieb am 5. Februar 2023 um 20:23:21 Uhr:



Zitat:

Exakt. Betonung auf "leicht"! Daher meine Empfehlung das ganze abzuhaken.
Ich nehme nicht mal an, dass der Mehrverschleiß messbar wäre nach EINER! Gefahrenbremsung.

ok, dann wäre ja alles in Ordnung. Aber was mich irritiert ist das sekundenlange Quietschen, was ich immer noch im Ohr habe. Aber ich werde mal hören, ob bei höherer Geschwindigkeit irgendein nicht rund laufendes Geräusch zu hören ist.

Von 180 km/h (oder 200, weiss das nicht so genau, Strasse war halt komplett leer und absolut autofrei, da merkt man das nicht so) runter auf 80 mit Vollbremsung oder so ist schon heavy... hab sowas noch nie vorher machen müssen.

Ist also wie eine Gefahrenbremsung von 120 auf 0. Vergiss das ganze Thema! Kümmere dich nur noch darum ob dein ABS funktioniert oder nicht!

War dein Fahrzeug lenkbar bei deinem "sekundenlangem Quitschen"? Ich denke ja, denn ich vermute(!) weiterhin dass du ohne ABS mit blockierenden Rädern bei 200kmh den Abflug gemacht hättest.

Zitat:

@X555 schrieb am 5. Februar 2023 um 20:26:59 Uhr:


Bei der Schilderung des Sachverhalts stellt sich mir die Frage auf, gibt es nicht diese „Richtgeschwindigkeit“ mit 130km/h ,welche auf Autobahnen mit unbegrenzter Geschwindigkeit herangezogen wird wenn ein Unfall passiert? Wer nachgewiesen darüber lag bekommt eine Mitschuld am Unfall ,auch wenn er nicht der Verursacher war. Wenn da jemand mehr weis, dann bitte her mit Informationen.

Absolut berechtigte Frage.
Da die Autobahn wirklich komplett leer war (mit Ausnahme des ausscherenden Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmerin) war die Geschwindigkeit aber absolut in Ordnung, was nicht bedeutet, dass es nicht bei einer Kollision anders interpretiert wird. Daher auch mein Riesenärger - irgendein Idi** könnte einfach ohne Blinker rüberziehen, und der, der von hinten kommt hat Mitschuld?

Ich bin tief beeindruckt übrigens, mit welcher Souveränität der W213 E-Klasse Mercedes diese Vollbremsung vorgenommen hat (also: ich habe selber gebremst, noch bevor der Notbremsassistent greifen konnte). Dennoch extrem beeindruckende Leistung.

Meine Lektion: Dashcam ist besser. Und "nicht anlassbezogen" ist es aus meiner Sicht nicht, und da ist mir der Datenschutz einfach mal egal. Wenn man es in einer Schleife immer wieder überspielt, wird es ja eh nicht gespeichert.

Apopos: verstehe nicht, dass die Autobauer nicht so etwas einbauen, dass die fahrzeugeigenen Kameras automatisch ab bestimmtem Bremsdruck alles mitfilmen. Sollte technisch ja wohl möglich sein, und eine Vollbremsung ist aus meiner Sicht definitiv ein "Anlass", der auch das Thema Datenschutz aushebeln sollte.

Zitat:

Ist also wie eine Gefahrenbremsung von 120 auf 0. Vergiss das ganze Thema! Kümmere dich nur noch darum ob dein ABS funktioniert oder nicht!

War dein Fahrzeug lenkbar bei deinem "sekundenlangem Quitschen"? Ich denke ja, denn ich vermute(!) weiterhin dass du ohne ABS mit blockierenden Rädern bei 200kmh den Abflug gemacht hättest.

Leider falsch: Denn die Fliehkräfte sind bei 180 km/h erheblich anders als bei 120 km/h.
Die reine Geschwindigkeitsdifferenz ist hier nicht entscheidend, bloss weil es ab 80 km/h keinen Grund mehr gab, den Bremsvorgang noch zu Ende zu führen.

Es ist wie eine Bremsung aus 180 km/h, und nicht anders.

Zitat:

@Chicago124 schrieb am 6. Februar 2023 um 08:09:42 Uhr:


Absolut berechtigte Frage.
Da die Autobahn wirklich komplett leer war (mit Ausnahme des ausscherenden Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmerin) war die Geschwindigkeit aber absolut in Ordnung, was nicht bedeutet, dass es nicht bei einer Kollision anders interpretiert wird. Daher auch mein Riesenärger - irgendein Idi** könnte einfach ohne Blinker rüberziehen, und der, der von hinten kommt hat Mitschuld?

Wenn du nicht beweisen kannst das der absichtlich rüber gezogen ist / oder er einen Sinnvollen Grund ( z.b. Hindernis auf der Fahrbahn oder Tiere am Fahrbahnrand) angeben kann dann kann es durchaus sein das du durch das hohe Tempo eine Mitschuld bekommst.

Zitat:

Ich bin tief beeindruckt übrigens, mit welcher Souveränität der W213 E-Klasse Mercedes diese Vollbremsung vorgenommen hat (also: ich habe selber gebremst, noch bevor der Notbremsassistent greifen konnte). Dennoch extrem beeindruckende Leistung.

Das sollte jedes 0815 Auto locker schaffen, und das schaffen sie auch. Einziges Fahrzeug von mir das in den letzten Jahrzehnten Probleme mit einer Vollbremsung aus hohem Tempo hatte war ein Smart 42.

Zitat:

Meine Lektion: Dashcam ist besser. Und "nicht anlassbezogen" ist es aus meiner Sicht nicht, und da ist mir der Datenschutz einfach mal egal. Wenn man es in einer Schleife immer wieder überspielt, wird es ja eh nicht gespeichert.

Apopos: verstehe nicht, dass die Autobauer nicht so etwas einbauen, dass die fahrzeugeigenen Kameras automatisch ab bestimmtem Bremsdruck alles mitfilmen. Sollte technisch ja wohl möglich sein, und eine Vollbremsung ist aus meiner Sicht definitiv ein "Anlass", der auch das Thema Datenschutz aushebeln sollte.

Gibt halt keine Garantie das so etwas dann als Beweismittel zugelassen wird, das muss im Zweifel ein Richter entscheiden ob er das tut.
Zu speichern wenn die Bremsung schon ausgelöst wurde ist in den meisten Fällen aber viel zu spät da bräuchte man schon noch 20-30 Sekunden vorher. Und wenn sowas als Beweismittel zugelassen wird ala Unfalldatenschreiber dann evtl. auch zuungunsten des Fahrers, das wollen dann viele lieber doch nicht.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 6. Februar 2023 um 08:19:10 Uhr:


Wenn du nicht beweisen kannst das der absichtlich rüber gezogen ist / oder er einen Sinnvollen Grund ( z.b. Hindernis auf der Fahrbahn oder Tiere am Fahrbahnrand) angeben kann dann kann es durchaus sein das du durch das hohe Tempo eine Mitschuld bekommst.

...und noch zu @X555

Teilschuld bei Geschwindigkeit oberhalb 130 bekommt man nur, wenn der Unfall bei einer Geschwindigkeit bis 130 vermeidbar gewesen wäre. Wenn also jemand, warum auch immer, 5 m vor mir mit erheblich niedrigerer Geschwindigkeit vor mich zieht, bekomme ich auch keine Teilschuld. Da wäre der Crash auch bei 130 nicht zu vermeiden gewesen.

Selbst erlebt vor mittlerweile 11 Jahren, als ein auf die AB auffahrender direkt von der Einfahrt auf die linke Spur zog um den LKW zu überholen, den ich gerade mit 180 überholen wollte. Teilschuld Hannes: 0,0%.

Du hast recht.
Bis ca. 2005 gab es gemäß BGH bei Kollisionen, wenn der Nichtverursachende schneller als 130 km/h gefahren ist, eine Mitverursachung aus der Betriebsgefahr in Höhe von 1/3.
Ein kausaler Zusammenhang hinsichtlich der Geschwindigkeit wurde nicht berücksichtigt. 🙂

Edit: Die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich nicht mehr so einheitlich.

Danke @Hannes1971 für die Erklärung!

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