Schadenregulierung und Autoverkauf

Hallo,

folgendes Szenario:

Einer Bekannten ist jemand anderes beim Rückwärtsfahren leicht ins Auto gefahren.

Schaden lt. Werkstatt, die auch das Gutachten erstellt ca. 900-1000 Euro.
Hat aber noch keine Post der Versicherung bekommen.
Schaden soll nicht repariert werden, da es nur kleine Kratzer und Dellen sind.
Jetzt plant sie, das Auto zu verkaufen. Sie bekommt lt. WirkaufenDeinAuto ca. 1400 Euro für den Wagen. Also kein wirtschaftlicher Totalschaden,

Frage:

Darf sie den Wagen jetzt überhaupt verkaufen?
Oder nach der Abwicklung mit der Versicherung?
Oder dann auch noch nicht, da ich etwas von einer 6-Monate-Sperrfrist gelesen habe?

Viele Grüße

14 Antworten

Die 1400€ von WKDA waren bestimmt ein Online Angebot? Wenn sie dann da vor Ort ist gibt's wahrscheinlich so gut wie nix mehr

Der KVA der Werkstatt wird nicht zur Regulierung taugen. Die Dame sollte erstmal bei der Werkstatt nachfragen ob und was die unternommen haben. Dann meldet sie sich bei MT selbst an und berichtet hier. Und dann kann man auch ein paar Tipps zum situationsangemessenen Vorgehen geben.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Juni 2025 um 20:24:12 Uhr:
Der KVA der Werkstatt wird nicht zur Regulierung taugen. Die Dame sollte erstmal bei der Werkstatt nachfragen ob und was die unternommen haben. Dann meldet sie sich bei MT selbst an und berichtet hier. Und dann kann man auch ein paar Tipps zum situationsangemessenen Vorgehen geben.

Sie war ja bei der Werkstatt und wird von denen ein Gutachten von ca. 1000 Euro erhalten.

Das wird vermutlich nur ein Kostenvoranschlag sein.

Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Juni 2025 um 20:42:51 Uhr:
Das wird vermutlich nur ein Kostenvoranschlag sein.

Ja, sorry du hast Recht.
Es ist ein Kostenvoranschlag.

Also Kostenvoranschlag von ca. 1000 Euro. Das Auto soll aber eigentlich verkauft werden.

Ich würde da einfach mal die Versicherung anrufen und nach dem weiteren vorgehen fragen.

Das kann eigentlich nur daneben gehen.

Ohne Gutachter und Anwalt wird das eine Nullnummer.

Die gegnerische Versicherung um Rat zu bitten - Sarkasmus pur...

Wen der Fahrzeugwert (WBW) wirklich bei einem Betrag von 1.400 € liegt und die Reparaturkosten bei geschätzt 1.000 €, dann ist ein Gutachten zwingend erforderlich.

Hier besteht die Gefahr, das eine Totalschadenabrechnung vorgenommen wird, nämlich Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Und das kann zu richtigen Überraschungen führen

Ab zum Gutachter und den Schaden begutachten lassen.

Dann nach Gutachten ab rechen und beim Verkauf den Käufer darauf hinweisen, dass dort ein Schaden ist. Man braucht jetzt nicht zu sagen wie hoch der Schaden ist, sondern nur, dass dort ein Schaden vorliegt. Den Schaden unbedingt im Kaufvertrag vermerken.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. Juni 2025 um 21:30:54 Uhr:
Ich würde da einfach mal die Versicherung anrufen und nach dem weiteren vorgehen fragen.

Das würde ich auf gar keinen Fall machen ...!

eigener Gutachter + Anwalt ... man kann es nicht oft genug predigen ..

Ich sage auch vorraus .. da kommt mehr als 1400 EURO Fahrzeugwert wie wkda angeben hat bei raus und der Schaden + Nebenkosten dürfte wahrscheinlich höher ausfallen ... heist unterm Strich geht die Geschädigte wesentlich besser aus der Sache raus...

Fragen kann ja nichts schaden, dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Dann haben sie aber bereits die Chanche die dame einlullern zu können .. nein, mit der gegnerischen versicherung kommuniziert man am Besten überhaupt nicht als Laie... das lässt man schön den Anwalt machen

Eine vernünftige Werkstatt sollte aber doch eigentlich wissen, dass es mit KVA in dieser Konstellation bei fiktiver Abrechnung nahezu ausnahmslos Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben wird. Verstehe nicht warum die einen Kunden dann bei der Versicherung ins offene Messer laufen lassen.

Na ja... wenn sich andeutet das die Karre abgestoßen werden soll, d.h. es zu dem KVA eh nie ein Reparaturauftrag folgen wird... da würde meine Motivation auch gegen 0,0 tendieren dem Kunden bzgl. Schadendsregulierung irgendwas zu empfehlen, das wär als werkstatt auch überhaupt nicht meine Aufgabe/Kompetenz...

Ich verstehe auch nicht warum so viele Leute als erstes daran denken in eine werkstatt zu gehen wegen einem KVA...bei einem HP Schaden?

Der erste Weg ist zum eigenen Gutachter ... der hat die Kompetenz zu beraten wie man weiter vorgeht...

Deine Antwort
Ähnliche Themen