Schadenregulierung durch die Huk sehr langwierig und nicht zufrieden stellend

Hallo, ich recherchiere hier für meine Tante.

Sie wurde im September 2014 von einem PKW (hukversichert) vom Fußweg gerammt.
Ergebnis: Brille kaputt, Fahrrad schrottreif.
Da mein Cousin sich nicht so auskennt, hat er lange gewartet ohne bei der Versicherung nachzufragen. Nur weil sich meine Tante bei einem Besuch von mir "verquatscht" hat erfuhr ich ende November davon.
Bis dahin hatte sich die Huk noch nicht gemeldet.

- Ich rief erstmal dort an - bekam nur den Hinweis das sie die Huk bei meiner Tante melden wird.
- Gut 14 vergingen..... dann kam ein Brief, meine Tante soll Rechnungen und Fotos von Brille und Fahrrad einsenden.
- Wieder telefonierte ich mit der Huk, um zu erklären das die Brille bereits notdürftig repariert ist und man auf Fotos nicht erkennen könne was kaputt war. Ebenso das Risse im Rahmen des Fahrrades nicht zu erkennen seien. Dies sollte meine Tante schriftlich einreichen - hab ich für sie gemacht.
- Weiter 14 Tage später ein neuer Brief: die Huk möchte nun trotzdem Fotos vom Fahrrad. Und die Rechnungskopie für die neue Brille. Zu der Brille teilte ich mit das meine Tante nur eine kleine Rente erhällt und die Fotos vom Fahrrad lies ich der Huk ebenso zukommen.
- 3 Wochen vergingen bis wieder ein Brief von der Huk kam: sie zahlen 50 € für die Brille und erfragen bereits zum 3. mal das Alter der Rades.
Ich zweifle an der Zahlungswilligkeit der HUK.
Die Brille und das Fahrrad haben beide einige Jahre auf dem Buckel. Aber für die > 200 € teure Brille will die Huk nur 50 € zahlen ist das rechtens?

Beste Antwort im Thema

Wer hier Arroganz an den Tag legt, darüber mag sich der geneigte Leser selber ein Bild verschaffen.

Und was das fachliche Betrifft:

Da gibt es hier welche die wirklich Ahnung haben und da gibt Luftpumpen.

Solche wie dich.

Und wer hier dumm ist, das hast du weder zu werten, noch zu schreiben.

Halt jetzt besse die Finger still, du Dampfplauderer.

Besser ist das....😠

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Zitat:

@27239 schrieb am 29. Januar 2015 um 07:23:42 Uhr:


Mal ein ungewöhnlicher Fall, sonst kommt normal die Aufstellung
Brille 50€
Fahrrad 80€
Kleidung mit leichten Druckstellen nicht mehr zu tragen 150€
Kosten für den Anwwalt 750€
Schmerzengeld wegen später erfolgter Krankmeldung 1.200€
Behandeltes Trauma nach dem Unfall 5800€

Internetkosten um den Fall bei MT zu diskutieren 25€ 😁

Ansonsten scheint das hier normal zu laufen, die HUK erwartet zu recht dass der Geschädigte seinen Schaden belegt. Dazu gehören Quittungen, Fotos, ggf. Kostenvoranschlag beim Optiker was eine neue Brille oder die Reparatur der alten Brille kostet, ähnliches ggf. auch für das Fahrrad, ... und das zügig! Immer wieder toll wenn Schäden erst ewig später belegt werden und dann kaum noch nachvollziehbar ist ob der Schaden tatsächlich so entstanden ist wie gemeldet.

Kleiner Tipp noch: Vielleicht ist in der Nähe ja eine HUK-Geschäftsstelle. Der könnte man das Fahrrad vorführen, wenn die eigene Kamera nicht gut genug ist.

hallo, danke für die vielen Antworten,
hier mal zu euren Fragen, "Problemen":
die Polizei war bei dem Unfall vor Ort, bzw wurde dazu gerufen
mein Cousin hat kein Foto-Handy,
als ich bei der Huk anrief und die bei der Unfallaufnahme angegebene Nummer angab -
wussten die wann und wo der Unfall passiert war - aber hatten eben nicht reagiert.
Mein Cousin hat,wie soll ich sagen, nen geminderten IQ.
Er weiß nicht wie er sich da verhalten muss - hat mich nichtmal angerufen als meine Tante im KH war ( andere Erkrankung).

Mir bzw meiner Familie zu unterstellen das wir erst eine defekte Brille und Fahrrad "besorgen" mussten finde ich etwas dreist.

Ich hab geschrieben, das ich micht sofort als ich davon erfuhr darum gekümmert hab.
Bei meinem 1. Anruf erhielt ich nur die Info das die VS sich bei meiner Tante meldet, mehr haben die mir bei dem Telefonat nicht gesagt.
Alle geforderten Infos haben wir umgehend nach Forderung an die VS geschickt. Gutachten der Brille, Fotos vom Fahhrad etc

Hallo,
da Deine Tante mit der Geltendmachung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche sicher überfordert ist, was aber auch völlig normal ist, kann ich Dir nur einen sinnvollen Rat geben. Deine Tante sollte schnellstmöglich einen Termin bei einem Anwalt machen, damit dieser sich um die Schadensregulierung kümmert. Da die HUK bereits signalisiert hat, Deiner Tante den ihr zustehenden Schadenersatz nicht zu leisten (50,- Euro für die Brille sind eine Unverschämtheit, bei Brillen ist grundsätzlich der Neupreis zu erstatten), werdet ihr alleine nicht weiterkommen. Der Anwalt wird Euch genau sagen, welche Unterlagen beizubringen sind. Keine Angst, den Anwalt muss die HUK bezahlen.
Noch ein Tipp, frage mal den Anwalt, ob es nicht weitaus mehr Sinn macht, den Schädiger direkt in Anspruch zu nehmen, anstatt sich mit der zahlungsunwilligen Versicherung herumzuärgern. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass dieser merkt, bei welchem Katastrophenladen er versichert ist und was möglicherweise auf ihn zukommt, wenn ihm mal ein großer Schaden passiert, wenn seine Versicherung sich schon bei einem Kleinstschaden dermaßen erbärmlich verhält.

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2015 um 13:31:00 Uhr:


bei Brillen ist grundsätzlich der Neupreis zu erstatten

Woraus ergibt sich das? Und seit wann ist das so?

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 1. Februar 2015 um 13:49:19 Uhr:



Woraus ergibt sich das? Und seit wann ist das so?

Das ergibt sich

1. aus dem BGB

2. aus der durchaus einheitlichen Rechtsprechung

3. aus logischem Denkvermögen

Das ist zumindest seit 30 Jahren so.

Na, so eindeutig ist dies nicht, von einer einheitlichen Rechtsprechung kann man hier nicht sprechen

http://www.kanzlei-bussler.de/.../

http://...versicherung-vergleiche.de/.../

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Februar 2015 um 14:38:05 Uhr:


Na, so eindeutig ist dies nicht, von einer einheitlichen Rechtsprechung kann man hier nicht sprechen

Dass es bei Gerichtsentscheidungen immer einzelne Ausreißer gibt, ist sicher richtig, aber ich finde, wenn über 90 % der Urteile den gleichen Tenor haben, kann man durchaus von einheitlicher Rechtsprechung reden.

Meine Tante hat die 50,- € für die Brille bereits angenommen, sie ist froh das jetzt überhaupt etwas kam.
Leider hat sie mich vorher nicht gefragt und dem einfach zugestimmt. Jeder der schon mal bei einem Optiker (keine Großkette wie Fielmann) war - und sich ne Brille hat machen lassen weiss das 50,- € ein Witz sind.
Naja, das kann ich nicht mehr ändern. Wie sieht es denn mit dem Fahrrad aus?
Neupreis vor 6 Jahren 300,- € nun schrottreif Risse im Rahmen, Vorderrad völlig demoliert, Übergang Gabel zum Rahmen Risse....

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2015 um 14:01:37 Uhr:



Zitat:

@Hafi545 schrieb am 1. Februar 2015 um 13:49:19 Uhr:



Woraus ergibt sich das? Und seit wann ist das so?
Das ergibt sich
1. aus dem BGB
2. aus der durchaus einheitlichen Rechtsprechung
3. aus logischem Denkvermögen
Das ist zumindest seit 30 Jahren so.

Das ist also Deine sachkundige Antwort auf die Frage?

Dann gebe ich Dir noch eine Chance, bevor ich meine Meinung zu Deinen Beiträgen veröffentliche:

Wo im BGB steht, Deiner Meinung nach, dass ein Geschädigter Anspruch auf Ersatz einer neuen Brille hat?

Nirgends, natürlich.

Aber gut, dann sag mir doch wenigstens, welche Rechtsgrundsätze, Deiner Meinung nach, solch eine Aussage zu begründen in der Lage sind.

Falls auch das misslingen sollte, zitiere bitte wenigstens ein bis zwei BGH Entscheidungen, denen ich entnehmen kann, dass Du hier fundierte Antworten gibst, wenn es um den Ersatz beschädigter Brillen geht.

Zum Thema logisches Denkvermögen verzichte ich auf Nachweise. Ist geschenkt.

Für die Insider hier..........😁

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 1. Februar 2015 um 17:10:28 Uhr:


Das ist also Deine sachkundige Antwort auf die Frage?
Dann gebe ich Dir noch eine Chance, bevor ich meine Meinung zu Deinen Beiträgen veröffentliche:
Wo im BGB steht, Deiner Meinung nach, dass ein Geschädigter Anspruch auf Ersatz einer neuen Brille hat?
Nirgends, natürlich.
Aber gut, dann sag mir doch wenigstens, welche Rechtsgrundsätze, Deiner Meinung nach, solch eine Aussage zu begründen in der Lage sind.
Falls auch das misslingen sollte, zitiere bitte wenigstens ein bis zwei BGH Entscheidungen, denen ich entnehmen kann, dass Du hier fundierte Antworten gibst, wenn es um den Ersatz beschädigter Brillen geht.
Zum Thema logisches Denkvermögen verzichte ich auf Nachweise. Ist geschenkt.

Mit Deiner dümmlichen Arroganz magst Du hier sicher manchen Unbedarften beeindrucken, ich weiß, was für ein Schaumschläger Du tatsächlich bist und habe dafür nur Bedauern übrig.

Hier

Kann jeder nachlesen, was dahinter steckt.

Und jetzt darfst Du gerne Deine Meinung zu meinen Beiträgen veröffentlichen, erwarte allerdings nicht, dass mich die Meinung von jemandem, der es nötig hat, für ein paar Euro Leute um ihren Schadenersatz zu prellen, interessiert.

Wer hier Arroganz an den Tag legt, darüber mag sich der geneigte Leser selber ein Bild verschaffen.

Und was das fachliche Betrifft:

Da gibt es hier welche die wirklich Ahnung haben und da gibt Luftpumpen.

Solche wie dich.

Und wer hier dumm ist, das hast du weder zu werten, noch zu schreiben.

Halt jetzt besse die Finger still, du Dampfplauderer.

Besser ist das....😠

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2015 um 18:57:22 Uhr:



Mit Deiner dümmlichen Arroganz magst Du hier sicher manchen Unbedarften beeindrucken, ich weiß, was für ein Schaumschläger Du tatsächlich bist und habe dafür nur Bedauern übrig. Hier Kann jeder nachlesen, was dahinter steckt.

Du hast hier -nicht zum ersten Mal- Beiträge formuliert, die bei ratsuchenden Lesern den Eindruck erwecken sollten, dass Du Dich im Schadensrecht auskennst und beurteilen kannst, was einem Geschädigten zusteht.

Leider waren viele der Aussagen von einem negativen Gefühl gegenüber Versicherungen geprägt, aber inhaltlich nicht korrekt.

Daher habe ich mir erlaubt, diesmal mit ein paar ganz einfachen Fragen zu klären, was denn hinter den Antworten an Sachkunde steckt.

Weil ich arrogant bin (oder weil ich als Jurist auf viele Jahre Schadensregulierung zurückblicke, such es dir aus), wusste ich, dass Du die Fragen nicht beantworten kannst, denn keine einzige Deiner Aussagen war sachlich oder rechtlich haltbar.

Jetzt kann sich jeder Leser selbst ein Bild davon machen, was er von Deinen Beiträgen halten soll, wenn er hier um Hilfe bittet.

Ob Du versuchst, mit weiteren Beleidigungen besser auszusehen oder Dir einfach ein anderes Betätigungsfeld suchst, kannst Du problemlos mit logischem Denkvermögen für Dich entscheiden.

Viel Erfolg dabei.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2015 um 14:01:37 Uhr:


Das ergibt sich
2. aus der durchaus einheitlichen Rechtsprechung

Die Rechtsprechung ist insoweit tatsächlich ziemlich einheitlich, aber leider in die andere Richtung, als der Schaumschläger in diesem Posting Glauben machen will:

Weiterführende Instanzen sehen dies so:

OLG Rostock (Urteil vom 25.06.2010 - 5 U 195/09):

Für eine Sehhilfe, die aufgrund einer Verletzungshandlung unwiederbringlich abhanden gekommen ist, ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Auch Brillen habe eine begrenzte Lebensdauer. Neben der Abnutzung unterliegen insbesondere die Brillengestelle in Material, Form und Farbe modisch sich ständig ändernden Anschauungen. "

Oha!

Noch eines?

Gern:

Landgericht Augsburg (Urteil vom 28.06.2012 - 33 O 1254/11):

Bei einer unfallbeschädigten Brille ist ein Abzug Neu für Alt gerechtfertigt. Der Abzug ist in der Regel durch Abschreibung zu ermitteln. Bei Gegenständen des persönlichen Gebrauchs und Hausrats führt eine lineare Abschreibung zu angemessenen Ergebnissen. Eine Brille hat eine Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren.

Und so weiter und so weiter.

Das also zum Thema der "durchaus einheitlichen Rechtsprechung".

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2015 um 18:57:22 Uhr:



Mit Deiner dümmlichen Arroganz...

Womit wir beim Käptn-Blöd-Niveau angelangt wären.

Wenn man keine sachlichen Argumente mehr hat, gleich auf der persönlichen Ebene auskeilen...

Was soll man auch von einem erwarten, der sich hauptsächlich dort herumtreibt.....

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