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Schadenfreiheitsrabatt vom verstorbenen Großvater übernehmen?

Themenstarteram 6. April 2016 um 10:48

Frage steht schon oben:

geht so etwas überhaupt ?? Können die Prozente vom Enkel übernommen werden?

thx

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28 Antworten

Können ja , müssen aber nicht. Wenn Opa sf 20 hatte , Enkel aber nur 10jahre den Führerschein gibt es auch nur sf 10. Nicht wundern.

Das machen diverse Versicherer, aber nicht alle.

Themenstarteram 6. April 2016 um 10:57

in diesem Fall wäre der FS gerade mal 2 Jahre alt.... der vom Opa natürlich länger ^^

Dann wenns klappt gäbe es nur sf2 . Wäre sinnvoller an jemanden anderen den sf zu übertragen der langer den FS hat.

Aber natürlich besser als verfallen zu lassen

Z.B. von Opa auf Vater.

oder Mutter

am 6. April 2016 um 11:56

Oder Tante

Gabs für solche, kommt jede Woche 1x Fragen, nicht mal eine FAQ hier an Board?

Da wären Mutter oder Vater besser geeignet - für die spätere Übertragung auf das Kind (den Enkel des Opa), wenn der ausreichend Jahre gesammelt hat.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 6. April 2016 um 13:02:31 Uhr:

Dann wenns klappt gäbe es nur sf2 . Wäre sinnvoller an jemanden anderen den sf zu übertragen der langer den FS hat.

Aber natürlich besser als verfallen zu lassen

Rechne mir doch bitte einmal vor, wie man bei 2 Jahren Fahrerlaubnis SF 2 übertragen bekommt.

2014 SF 1/2

2015 SF 1

2016 SF 2

Interessant.

Bei welchem Versicherer fängt man mit einer Fahrerlaubnis < 3 Jahren mit SF 1/2 an? Bin für solche Tipps immer dankbar.

Huk24 z.b wenn die Eltern ein Kfz versichert haben egal bei welcher versicherung.

 

2014 sf 1/2

2015 sf1( wenn 2014 länger als 6 Monate versichert war)

2016 sf2

Wenn er nun sagt sf gibs erst 2 Jahre wurde wohl im März 2014 der Fs gemacht. Also passt. ;)

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 6. April 2016 um 19:35:59 Uhr:

Huk24 z.b wenn die Eltern ein Kfz versichert haben egal bei welcher versicherung.

2014 sf 1/2

2015 sf1( wenn 2014 länger als 6 Monate versichert war)

2016 sf2

Wenn er nun sagt sf gibs erst 2 Jahre wurde wohl im März 2014 der Fs gemacht. Also passt. ;)

Davon war hier aber nicht die Rede. Und außerdem steht davon nichts in den AKB.

Ich hatte Dir auch schon einmal die Bestätigung der HUK24 geschickt, dass sie bei der Übertragung mit der KL 0 ab Fahrerlaubnis-Beginn rechnen.

Selbst wenn sf 0 übertragen wird

Sf0 2014

Sf 1 2015

Sf 2 2016

2 Jahre Führerschein bzw schadenfrei sind sf2 und nicht sf 1.

Sf 0 : kein schadenfreier Verlauf

Sf 1/2 sondereinstufung

Sf 1 : 1jahr schadenfrei

Sf 2: 2 Jahre schadenfrei

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