Schadenfreiheitsrabatt vom verstorbenen Großvater übernehmen?

Frage steht schon oben:

geht so etwas überhaupt ?? Können die Prozente vom Enkel übernommen werden?

thx

28 Antworten

Der Tip ist die HUK, mit der Eltern/Kindregelung fängt das Kind mit 1Tag FS mit SF 1/2 an
Im übrigen fängt die fiktive Berechnung bei der HUK mit SF 1/2 an bei Ehegatten sogar mit SF 4
und das steht alles nicht in den AKB, wozu auch, der Laie versteht das eh nicht

da irrst du aber, das geht nur wenn zum 01.01. zurückdatiert werden konnte,
denn bei SF 0 kommt man nur bei einem kompletten Jahr in SF 1, alles andere über 180 Tage gibt sF 1/2, wir reden hier ja von einem Neuvertrag

Nein. Sf 1 gibs auch schon nach 6monaten, wenn man in Sf 0 war.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 6. April 2016 um 19:46:55 Uhr:


Selbst wenn sf 0 übertragen wird
Sf0 2014
Sf 1 2015
Sf 2 2016

2 Jahre Führerschein bzw schadenfrei sind sf2 und nicht sf 1.

Sf 0 : kein schadenfreier Verlauf
Sf 1/2 sondereinstufung
Sf 1 : 1jahr schadenfrei
Sf 2: 2 Jahre schadenfrei

Zeig mal die AKB, bei denen man aus KL 0 im Folgejahr in die SF 1 kommt. Rückdatierung ist hier nicht relevant, da es um eine Übertragung der SF geht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 6. April 2016 um 20:06:20 Uhr:


Nein. Sf 1 gibs auch schon nach 6monaten, wenn man in Sf 0 war.

aber nicht wenn man damit anfängt

Er hat sich verrannt!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 6. April 2016 um 19:50:52 Uhr:


Der Tip ist die HUK, mit der Eltern/Kindregelung fängt das Kind mit 1Tag FS mit SF 1/2 an
Im übrigen fängt die fiktive Berechnung bei der HUK mit SF 1/2 an bei Ehegatten sogar mit SF 4
und das steht alles nicht in den AKB, wozu auch, der Laie versteht das eh nicht

Warum hat die HUK24 überhaupt noch AKB. Dann können die doch alles weglassen, wenn es um das Verständnis geht. Also würdest Du sagen, dass Kunden AKB zur Verfügung gestellt bekommen, die ganz bewusst unvollständig gestaltet sind? Das erzeugt ja ein ewiges Widerrufsrecht.

Steht doch eigentlich alles drin bei der HUK 24 AKB
Auszug
I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als SF-Klasse 0
Eine bessere SF-Klasse als die SF-Klasse 0 erreichen Sie z. B. in folgenden
Fällen:
– Die Voraussetzungen für eine günstige Ersteinstufung liegen vor. Hierüber
informieren wir Sie bei der Anbahnung des Versicherungsvertrags.

Was unter Anbahnung des Versicherungsvertrages bei HUK 24 gemeint ist, keine Ahnung, vielleicht ergibt sich das aus dem Antrag

Unter Anbahnung verstehen die den Antrag, bzw. die Anfrage.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 6. April 2016 um 20:06:20 Uhr:


Nein. Sf 1 gibs auch schon nach 6monaten, wenn man in Sf 0 war.

So ?

Bei welchen Verein ist das so ?

Außerdem werden die Sondereinstufungen Eltern/Kind nicht weitergegeben.

Mir ging es hauptsächlich darum ob es nur die direkte Linie, also Eltern > Kind betrifft,
oder es eben auch indirekt von Großeltern > Enkel funktioniert.

Kann beides bejaht werden oder nur eines ???

Da musst du die Versicherung fragen die, die Übertragung durchführen soll. Da gibt es halt Unterschiede

Zitat:

@bandit1o schrieb am 7. April 2016 um 14:20:51 Uhr:


Mir ging es hauptsächlich darum ob es nur die direkte Linie, also Eltern > Kind betrifft,
oder es eben auch indirekt von Großeltern > Enkel funktioniert.

Kann beides bejaht werden oder nur eines ???

Ich weiß nicht ob die Bedingungen bei allen Versicherern gleich sind

Ich habe hier ein Formular zur SF Übertragung von einer Versicherung vorliegen

Laut deren Bedingungen ist eine Übertragung auf Enkel / Enkelin nur möglich wenn diese in häuslicher Gemeinschaft leben
Bei Übertragung auf Sohn / Tochter ist das keine Bedingung

Relativ üblich!

Deine Antwort
Ähnliche Themen