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Nach unfall wil die Versicherung nich die gansen kosten für Leihfahrzeug übernehmen !

Themenstarteram 19. April 2006 um 18:16

Hallo Zusammen,

Ich habe ein Problem mit einer Versicherung nach einem nicht verschuldeten Unfall.

Mir ist ein Fahrzeug zeitlich im Kotflügel Bereich reingefahren. Ein Gutachter der Versicherung des Unfallverursacher hat mein Fahrzeug begutachtet und ein Wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Während dieser Bearbeitungs- Phase der Versicherung hatte ich ein Leihwagen. Vom tag des Unfalls bis zu Schadensregulierung vergingen 12 Tage und während 13 tage hatte ich ein Leihwagen.

Wie ich den Verrechnungs- Scheck bekam habe ich mein Fahrzeug wieder Instandgezätst.

Nach der Instand- sätsung kam der Gutachter noch mal um den wagen zu begutachten. Da die Versicherung nur die kosten für den Leihwagen übernehmen wollte wen ich mir ein neues Fahrzeug zugelegt hätte oder den wagen reparieren lies.

Jedoch ist die Versicherung nun der Meinung das Sie nur für 4 tage die kosten für den Leihwagen übernehmen musste da die Reparaturzeit laut gutachten nur 4 Tage gedauert haben kann.

Nun wer von euch kann mir hier Rat oder ein verweis auf ein Gerichtsurteil geben das bezagt das die Versicherung auf jeden fall die kosten für den Leihwagen übernehmen muss.

Oder ist das so Rechtens da ich ja während der Bearbeitungszeit kein Fahrtüchtiges Fahrzeug hatte um zu meiner arbeit zu kommen

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13 Antworten

Im Grundsatz liegt die Versicherung richtig.

Genaures kann Dir ein RA sagen.

am 19. April 2006 um 19:36

Grundsätzlich ist man nicht berechtigt, mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu warten, bis die Versicherung zahlt, sondern man muß sich nach Feststellung des Schadens schnellstmöglich um Reparatur/Ersatz bemühen.

Eine Regulierung in 12 Tagen ist schon ein guter Wert. Was wäre, wenn die Versicherung erst nach 4 Wochen gezahlt hätte? Wärst Du dann so lange Mietwagen gefahren?

Allerdings denke ich, daß das letzte Wort was die Dauer des Mietwagens angeht noch nicht gesprochen ist. Als Laie wußtest Du ja erst nach Erhalt des Gutachtens, mit wieviel Geld Du rechnen kannst. Und konntest auch dann erst entscheiden, was Du machst.

-> Also nochmal bei der Vers. nachhaken. Wenn das nichts bringt wird wohl nur ein Anwalt helfen können.

am 19. April 2006 um 22:41

Bei mir stand im Gutachten, dass ich 5 Tage ein Auto haben darf. Ich habe dann 14 Tage eines gemietet und habe mir dann ein neues Auto gekauft. Da die Rechnung über 2000 Euro (nur für den Leihwagen) war, wollte die gegnerische Versicherung nicht bezahlen. Ich habe denen dann geschrieben, dass sie zahlen sollen oder ich sofort zum Anwalt gehe, den die auch bezahlen müssen und dann kam auch direkt das Geld.

Manchmal muss man eben mit dem Holzhammer kommen und denen zeigen, dass man auch bestimmte Rechte hat und sich nicht einschüchtern lässt.

Ist wirklich eine schlimme Drohung... Gleich zum Anwalt... Die haben bestimmt Panik bekommen...

am 20. April 2006 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Ist wirklich eine schlimme Drohung... Gleich zum Anwalt... Die haben bestimmt Panik bekommen...

:D :D :D

Mit müdem Lächeln.

Mit einer solchen "Drohung" kann man manche Leute in Angst und Schrecken versetzen die bis zur Kopflosigkeit führen kann.

am 21. April 2006 um 4:30

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Ist wirklich eine schlimme Drohung... Gleich zum Anwalt... Die haben bestimmt Panik bekommen...

Ja aber bestimmt nicht wegen der Drohung,....sondern wegen der Rechtschreibfehler. Oder macht er die wohl nur hier?

am 21. April 2006 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von Warsteiner01

Ja aber bestimmt nicht wegen der Drohung,....sondern wegen der Rechtschreibfehler. Oder macht er die wohl nur hier?

Wo bitte habe ich denn einen Rechtschreibfehler gemacht?

Jedenfalls war das nicht der erste Unfall, bei dem eine Drohung mit dem RA wahre Wunder gewirkt hat. Wenn eine Versicherung nicht zahlen will, weil diese die Kosten für zu hoch ansieht und man dann zum RA geht, dann werden die Kosten ja nicht geringer. Also muss die Versicherung noch mehr bezahlen und das überlegen die sich zwei Mal. Natürlich muss man zusätzlich noch schreiben, wieso man den Wagen länger hatte, als im Gutachten angegeben. Aber das kann man ja begründen.

Jedenfalls habe ich mir bisher nichts von gegnerischen Versicherungen gefallen lassen und bin der Meinung, dass bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten nicht bei dem hängen bleiben sollen, der für den Unfall nichts kann.

Aber jeder, wie er mag.

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Wo bitte habe ich denn einen Rechtschreibfehler gemacht?

...

Nicht Du sondern der Thread-Ersteller ist das Rechtschreibgenie. Wenn er der Versicherung im ähnlichen Stil schreibt, haben die wieder etwas für ihr Kuriositätenkabinett :-)

am 21. April 2006 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von McFlyHH

Nicht Du sondern der Thread-Ersteller ist das Rechtschreibgenie. Wenn er der Versicherung im ähnlichen Stil schreibt, haben die wieder etwas für ihr Kuriositätenkabinett :-)

Sorry, meinte natürlich nicht Dich, sondern den erwähnten Ersteller dieses Threads.

am 22. April 2006 um 7:53

Re: Nach unfall wil die Versicherung nich die gansen kosten für Leihfahrzeug übernehmen !

 

Zitat:

Original geschrieben von chrisdann02

Hallo Zusammen,

Ich habe ein Problem mit einer Versicherung nach einem nicht verschuldeten Unfall.

Mir ist ein Fahrzeug zeitlich im Kotflügel Bereich reingefahren. Ein Gutachter der Versicherung des Unfallverursacher hat mein Fahrzeug begutachtet und ein Wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Während dieser Bearbeitungs- Phase der Versicherung hatte ich ein Leihwagen. Vom tag des Unfalls bis zu Schadensregulierung vergingen 12 Tage und während 13 tage hatte ich ein Leihwagen.

Wie ich den Verrechnungs- Scheck bekam habe ich mein Fahrzeug wieder Instandgezätst.

Nach der Instand- sätsung kam der Gutachter noch mal um den wagen zu begutachten. Da die Versicherung nur die kosten für den Leihwagen übernehmen wollte wen ich mir ein neues Fahrzeug zugelegt hätte oder den wagen reparieren lies.

Jedoch ist die Versicherung nun der Meinung das Sie nur für 4 tage die kosten für den Leihwagen übernehmen musste da die Reparaturzeit laut gutachten nur 4 Tage gedauert haben kann.

Nun wer von euch kann mir hier Rat oder ein verweis auf ein Gerichtsurteil geben das bezagt das die Versicherung auf jeden fall die kosten für den Leihwagen übernehmen muss.

Oder ist das so Rechtens da ich ja während der Bearbeitungszeit kein Fahrtüchtiges Fahrzeug hatte um zu meiner arbeit zu kommen

da macht sich wieder einer zu spät gedanken.

wiso in aller welt lässt du die zahlungspflichtige versicherung ermitteln wieviel sie gerne zahlen möchte?

haben die dein auto totgeschrieben?

4 tage reparaturdauer so schlimm kann der schaden nicht gewesen sein !

hast du die umkostenpauschale in höhe von 25 € erhalten?

Hat dir der versicherungsgutachter gesagt das du im totalschadensfall abmeldung deines autos anmeldung des neunen autos, die kennzeichen für dein neues auto und umbaukosten für dein radio bekommst?

am 22. April 2006 um 12:00

dort hab ich ja schon auf deinen Patriotischen Beitrag geantwortet!

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