Schadenersatz bei defekten Stoßdämpfern

Mercedes CL C215

Hallo an alle im Forum. Bin neu und brauche Rat!

Versuche, mich kurz zu halten!

Hatte vor kurzem neue Stoßdämpfer von Fachwerkstatt mit Rechnung verbauen lassen. Dämpfer wurden gekauft über das Internet.
Ergebniss: Fahre auf der Autobahn, langgezogene Kurve, Wagen schaukelt auf, stelle mich quer zur Fahrtrichtung und rutsche mit 150 Kmh über die Bahn !!! Hurra, ich lebe noch 😠

Nochmals neue Dämpfer gekauft und wieder mit Rechnung verbauen lassen !

Frage: Wer kommt jetzt für den Aufwand des nochmaligen Aus & Einbau der Dämpfer auf ?

Der Hersteller (KYB) stellt sich quer, der Händler bewegt sich nicht !

Hoffe, jemand von Euch kann rechtliche Tips geben, freue mich über jede Antwort.

Grüße, efka63

6 Antworten

...ein grundsätzliches Problem beim Teilekauf via Internet (wo man dann ein paar EUR spart) und dann Einbau in einer Werkstatt: Je mehr Parteien daran beteiligt sind, desto besser kann man das auf den anderen schieben, da ist bei Problemen der Ärger vorprogrammiert. Aber Du hast ne Frage gestellt und nicht um Belehrung gebeten, sorry!

Grundsätzlich: Sind die Dämpfer für Deinen Wagen zugelassen/ vorgesehen? Mir sagt der Hersteller jetzt Nix, aber es sind keine Originaldämpfer, richtig? Dann hast Du nur eine Chance wenn Du nachweisen kannst, dass bei den Dämpfern ein Defekt vorliegt. Der Hersteller hat (wenn es ein seriöser Hersteller aus der EU ist) eine Zulassung für den Dämpfer, der bescheinigt, dass der in Deinem Fahrzeugtyp verbaut werden kann. Das der Dämpfer sich durchaus anders verhalten kann als der original MB Dämpfer ist damit nicht ausgeschlossen! Liegt kein Defekt vor kann der Hersteller sagen das dies im Bereich der Toleranz ist und Du eben Deinen Fahrstil anpassen mußt.
Ist der Hersteller aus z.B. Fernost und es gibt keine Zulassung für den Dämpfer hast Du eh schlechte Karten. Der Händler hält sich natürlich aus allem raus, wenn man via Internet kauft ist dies fast schon die Regel.

Bin kein Jurist, ist von den Vorgängen her nur meine Meinung wie es sich verhalten müsste. Behaupte mal auf den zusätzlichen Kosten bleibst Du sitzen, wenn Du dem Hersteller nicht habhaft werden kannst und ihm einen Fehler nachweisen kannst.

Gruß, Andreas

War KYB der direkte Lieferant über das Internet?

Dann sollte eine Abwicklung doch nicht so problematisch sein.
Voraussetzung ist natürlich, daß wirklich ein Stoßdämpferdefekt vorliegt und die Stoßdämpfer für Deinen Wagen (was fährst Du überhaupt? Muß wohl ein älterer Wagen sein, denn die neueren haben ja alle Airmatic/ABC) vorgesehen waren.

Ein Einbaufehler müßte natürlich ebenfalls ausgeschlossen werden können.

KYB ist Kayaba, eine Firma, die mir aus dem Motorradbereich langjährig bekannt ist.

lg Rüdiger:-)

Hallo Andreas,
danke für´s schnelle Antworten.

Die Dämpfer sind laut Nummer- 0709/452 SEC zugelassen.
Die Werkstatt bestätigte mir schriftlich einen Defekt (Ein Dämpfer hatte gar keine Funktion),
oberhalb hatte sich irgend etwas abgelöst bzw ist aufgegangen.
Der Herstteller sitzt in Essen, nennt sich Kayaba oder Kyaba.

Werde abwarten, ich hoffe es melden sich noch ein paar Leute welche evtl. das gleiche Problem hatten.

Danke Dir

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


War KYB der direkte Lieferant über das Internet?

Dann sollte eine Abwicklung doch nicht so problematisch sein.
Voraussetzung ist natürlich, daß wirklich ein Stoßdämpferdefekt vorliegt und die Stoßdämpfer für Deinen Wagen (was fährst Du überhaupt? Muß wohl ein älterer Wagen sein, denn die neueren haben ja alle Airmatic/ABC) vorgesehen waren.

Ein Einbaufehler müßte natürlich ebenfalls ausgeschlossen werden können.

KYB ist Kayaba, eine Firma, die mir aus dem Motorradbereich langjährig bekannt ist.

lg Rüdiger:-)

Hallo Rüdiger,

die Dämpfer wurden über die Fa. renet Autoteile gekauft!
Es ist ein SEC Bj.88, der Defekt wurde schriftlich bestätigt seitens Werkstatt!

Gruß, Frank (efka63)

Ähnliche Themen

Hi,

wenn du eine schriftliche Bestätigung von der Werkstatt hast, ist es ja wohl klar, dass zur Zeit vom "Abflug" ein Defekt vorlag, wenn das Fahrzeug seitdem nicht bewegt, also abgeschleppt wurde.

Dann kann das schon so sein, dass du Erfolg hast, auch vor Gericht. Ich bin selbst kein Jurist und rechtlich beraten darf dich eh keiner Hier, außer er ist Jurist 😉 Das ist leider Gesetz!

Also ich würde den Stoßdämpfer so lange nicht aus der Hand geben, bis ich den neuen in der Hand halte. Auf jeden Fall gut dokumentieren, ggf auch einem Gutachter vorlegen. Mit dem Gutachten kannst du ja eindeutig nachweisen, dass ein Defekt vorliegt!

Das kostet halt etwas, ist aber auch vor Gericht hieb- und stichfest. Wenn du den Stoßdämpfer aus der Hand gibst kannst du nichts mehr nachweisen, also verwirkst du damit deinen Anspruch.

Ein ähnliches Problem habe ich im Moment mit meinem Unfall vor über einem Jahr, die 2. Instanz sagt es kann kein Gutachten zur Ermittlung gemacht werden, weil die Autos entsorgt wurden. Somit ist nicht nachweisbar, ob der andere zu schnell gefahren ist, was er mit Sicherheit ist, wenn die Aufhängung, die A-Säule, Windschutzscheibe, Kotflügel und Tür eingedrückt sind. Und zwar nicht zu knapp. Ach ja in der ganzen Länge ist auch der Schweller um 20 cm eingedrückt worden. Das ist der Schaden nur an meinem Auto.

Also versuche die noch mal anzusprechen und weise auf den Befund von der Werkstatt hin. Wenn die meinen du sollst das Teil denen zuschicken, damit die den Schaden begutachten können, mach vorher ein Gutachten. Dann bist du abgesichert!

Zitat:

Original geschrieben von votes_love


Hi,

wenn du eine schriftliche Bestätigung von der Werkstatt hast, ist es ja wohl klar, dass zur Zeit vom "Abflug" ein Defekt vorlag, wenn das Fahrzeug seitdem nicht bewegt, also abgeschleppt wurde.

Dann kann das schon so sein, dass du Erfolg hast, auch vor Gericht. Ich bin selbst kein Jurist und rechtlich beraten darf dich eh keiner Hier, außer er ist Jurist 😉 Das ist leider Gesetz!

Also ich würde den Stoßdämpfer so lange nicht aus der Hand geben, bis ich den neuen in der Hand halte. Auf jeden Fall gut dokumentieren, ggf auch einem Gutachter vorlegen. Mit dem Gutachten kannst du ja eindeutig nachweisen, dass ein Defekt vorliegt!

Das kostet halt etwas, ist aber auch vor Gericht hieb- und stichfest. Wenn du den Stoßdämpfer aus der Hand gibst kannst du nichts mehr nachweisen, also verwirkst du damit deinen Anspruch.

Ein ähnliches Problem habe ich im Moment mit meinem Unfall vor über einem Jahr, die 2. Instanz sagt es kann kein Gutachten zur Ermittlung gemacht werden, weil die Autos entsorgt wurden. Somit ist nicht nachweisbar, ob der andere zu schnell gefahren ist, was er mit Sicherheit ist, wenn die Aufhängung, die A-Säule, Windschutzscheibe, Kotflügel und Tür eingedrückt sind. Und zwar nicht zu knapp. Ach ja in der ganzen Länge ist auch der Schweller um 20 cm eingedrückt worden. Das ist der Schaden nur an meinem Auto.

Also versuche die noch mal anzusprechen und weise auf den Befund von der Werkstatt hin. Wenn die meinen du sollst das Teil denen zuschicken, damit die den Schaden begutachten können, mach vorher ein Gutachten. Dann bist du abgesichert!

Hallo Moritz,

herzlichen Dank,
die Dämpfer mußte ich nach dem Einbau der neuen an den Händler zurück senden ( incl. Bericht der Werkstatt & Rechnung) da der die Dämpfer an den Hersteller zurück senden mußte, zwecks Diagnose !
Ich denke, notfalls reicht dann auch der Bericht der Werkstatt ( Meister nur für Mercedes Benz, macht keine anderen Autos ) sollte es hart auf hart kommen

Gruß, frank

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