ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schaden nach Werkstattreparatur

Schaden nach Werkstattreparatur

Themenstarteram 4. September 2011 um 15:32

Hallo, ich hoffe uns kann jemand helfen.

Wir waren im Februar 2011 bei der Renault Werkstatt und haben den Zahnriemen und die Bremsen machen lassen.

Nun ist einn halbes Jahr später ist an den Auto die Klimaanlage ausgefallen.

Wir sind sofort zu einer freien Werkstatt gefahren und dort wurde festgestellt das ein Schlauch durch

gescheuert ist und dadurch das Kühlmittel verdampft.

Bei dem Austausch der Gummileitung wurde auch fesgestellt das eine Metallleitung gequetscht ist.

Wir wurden deshalb telefonisch informiert ob wir einen Unfall hatten. Natürlich nicht aber bei den Renault wurde im Februar 2011 der Zahnriemen gewechselt.

Die Werkstatt meinte es könnte davon sein weil bei dem Renault müßte der Motoblock angehoben werden.

Dabei wurde die Metallleitung beim herab setzen des Motorblock eingequetscht.

Die Leitung wäre zwar noch in Ordnung aber wer weiß wie lange.

Wir ließen die beiden leitungen reparieren.Die alten Leitungen haben wir mitbekommen.

Nun schrieben wir ein Brief mit dem Fotos an das Autohaus Renault.

Die meldeten sich auch prompt am nächsten Tag und wimmelten uns gleich ab das sie nicht bezahlen würden. Wir hätten es gleich beim feststellen des Schadens dem Autohaus melden müssen.

Dann hätten sie vieleicht etwas machen können.

Nun ist die Frage kann ich ein Recht bei dem Autohaus einklagen.

Habe ich eigentlich ein Chance.

Danke

Beste Antwort im Thema
am 4. September 2011 um 17:39

Natürlich kannst Du es überall und von jederman reparieren lassen - fraglich ist, ob Du den Aufwand vom vermeintlichen Verursacher erstattet bekommst.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

also wenn das die schuld vom ah war, dann musst du denen schon die gelegenheit geben den schaden selbst zu regulieren.

einfach woanders machen lassen ist nur in ausnahmefällen möglich ( wenn es dringend ist und man etlich km entfernt ist...allerdings selbst dann ist das ah zu informieren BEVOR man den schaden rep lässt )

Themenstarteram 4. September 2011 um 16:02

Hätte uns die freie Werkstatt nicht gefragt ob wir einen Unfall hätten wären wir nicht darauf gekommen.

Ich bin nicht davon ausgegangen, das eine Zahnriemen wechsel so einen Schaden nach einen halben Jahr anrichtet.

Wäre es zeitnah passiert wäre ich gleich zu Renault gefahren.

am 4. September 2011 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von posler73

Habe ich eigentlich ein Chance.

Dadurch dass Du dem Autohaus selbige genommen hast, hast Du auch keine mehr.

Themenstarteram 4. September 2011 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von posler73

Habe ich eigentlich ein Chance.

Dadurch dass Du dem Autohaus selbige genommen hast, hast Du auch keine mehr.

Danke

Da hilft nur eins: In Zukunft die Werkstatt wechseln. Einen solchen Pfusch sollte man als Kunde nicht tolerieren.

Irgendwie rächt sich die Werkstatt-Hoppserei!! Da bleibe ich lieber immer im selben Laden, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Ein Fall wie der vorliegende macht dann keine Probleme.

am 4. September 2011 um 16:41

Ich würde letzte Hoffnung schöpfen und die KFZ-Innung mit der Sachlage konfrontieren!

Die nimmt Kontakt mit dem Betrieb auf. Man setzt sich ggf. an einem Tisch um eine Lösung zu finden....

 

Voraussetzung: Der Betrieb ist Mitglied der KFZ-Handwerks-Innung....;) 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Voraussetzung: Der Betrieb ist Mitglied der KFZ-Handwerks-Innung....;) 

Das bedeutet, daß sich gerade die Betriebe aus der Affäre ziehen können, die nicht Mitglied der KFZ-Handwerks-Innung sind...

am 4. September 2011 um 17:29

Hä? :confused:

 

Bei KFZ-Innung kannste halt nur mal vorstellig werden, wenn der Betrieb Mitglied in der Innung des KFZ-Handwerks ist.....ich achte da besonders darauf....egal welches Handwerk....auch beim Dachdecker......:p

 

Ist es ein Nichtmitglied...viel Spaß....und gute Nerven!

Themenstarteram 4. September 2011 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von posler73

Habe ich eigentlich ein Chance.

Dadurch dass Du dem Autohaus selbige genommen hast, hast Du auch keine mehr.

An bits1011 FALSCH ich muß der Verursacher Werkstatt keine Chance geben.

Laut der Rechtsberatung kann ich es in jeder Werkstatt reparieren lassen.

 

An alle danke für den Tip mit der Innung da werde ich mich morgen mal anrufen und den Fall schildern.

am 4. September 2011 um 17:39

Natürlich kannst Du es überall und von jederman reparieren lassen - fraglich ist, ob Du den Aufwand vom vermeintlichen Verursacher erstattet bekommst.

am 4. September 2011 um 17:55

So ist! Versuch der Nachbesserung...sogar bis 2 Versuche...bevor hier der Verursacher Kosten übernehmen soll/muss.....Vorsicht ist geraden....sonst bleibste auf den Kosten sitzten!

 

Und überhaupt muss schriftlich gerügt werden und zur Nachbesserung aufgeordert werden....zwecks Beweislage!

 

Aber da sind wir nicht; letzte Hoffnung mangels Beweisen...die Innung...zwecks Schlichtung!

Zitat:

Original geschrieben von posler73

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

 

 

Dadurch dass Du dem Autohaus selbige genommen hast, hast Du auch keine mehr.

An bits1011 FALSCH ich muß der Verursacher Werkstatt keine Chance geben.

Laut der Rechtsberatung kann ich es in jeder Werkstatt reparieren lassen.

Wer hat dann diese diese "Rechtsberatung" gegeben?

 

Hast Du schon einmal die AGB des Kaufvertrages durchgelesen?

 

O.

am 4. September 2011 um 18:10

Die AGB"s können und dürfen lediglich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verbesser!

 

Vertragsrecht/Schuldrecht.....Werkvertrag

 

Sind die AGB"s des Betriebes vorteilhafter...kundenfreundlicher...um so besser! ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schaden nach Werkstattreparatur