Schaden nach Werkstattreparatur

Hallo, ich hoffe uns kann jemand helfen.
Wir waren im Februar 2011 bei der Renault Werkstatt und haben den Zahnriemen und die Bremsen machen lassen.
Nun ist einn halbes Jahr später ist an den Auto die Klimaanlage ausgefallen.
Wir sind sofort zu einer freien Werkstatt gefahren und dort wurde festgestellt das ein Schlauch durch
gescheuert ist und dadurch das Kühlmittel verdampft.
Bei dem Austausch der Gummileitung wurde auch fesgestellt das eine Metallleitung gequetscht ist.
Wir wurden deshalb telefonisch informiert ob wir einen Unfall hatten. Natürlich nicht aber bei den Renault wurde im Februar 2011 der Zahnriemen gewechselt.
Die Werkstatt meinte es könnte davon sein weil bei dem Renault müßte der Motoblock angehoben werden.
Dabei wurde die Metallleitung beim herab setzen des Motorblock eingequetscht.
Die Leitung wäre zwar noch in Ordnung aber wer weiß wie lange.
Wir ließen die beiden leitungen reparieren.Die alten Leitungen haben wir mitbekommen.

Nun schrieben wir ein Brief mit dem Fotos an das Autohaus Renault.
Die meldeten sich auch prompt am nächsten Tag und wimmelten uns gleich ab das sie nicht bezahlen würden. Wir hätten es gleich beim feststellen des Schadens dem Autohaus melden müssen.
Dann hätten sie vieleicht etwas machen können.

Nun ist die Frage kann ich ein Recht bei dem Autohaus einklagen.
Habe ich eigentlich ein Chance.

Danke

Beste Antwort im Thema

Natürlich kannst Du es überall und von jederman reparieren lassen - fraglich ist, ob Du den Aufwand vom vermeintlichen Verursacher erstattet bekommst.

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Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Die AGB"s können und dürfen lediglich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verbesser!

Vertragsrecht/Schuldrecht.....Werkvertrag

Sind die AGB"s des Betriebes vorteilhafter...kundenfreundlicher...um so besser! 😉

Schon klar.

In den AGB ist vermutlich festgehalten, dass bei einem auftretenden Sachmangel zunächst der Verkäufer informiert werden muss. Dann hat er schwarz auf weiß, dass die Rechtsberatung für die Tonne war.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von posler73



Wer hat dann diese diese "Rechtsberatung" gegeben?

Hast Du schon einmal die AGB des Kaufvertrages durchgelesen?

O.

NA wer gibt den Rechtsberatungen ????

Was meinst du den??? Ein Rechtsanwalt.

Was hat das den bitte mit dem Kaufvertrag zu tun???
Ich habe doch kein Auto gekauft sondern reparieren lassen!!!!!!!

Da gibt es einen Reparaturauftrag keinen Kaufvertrag!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von posler73



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


NA wer gibt den Rechtsberatungen ????

Was meinst du den??? Ein Rechtsanwalt.

Was hat das den bitte mit dem Kaufvertrag zu tun???
Ich habe doch kein Auto gekauft sondern reparieren lassen!!!!!!!

Da gibt es einen Reparaturauftrag keinen Kaufvertrag!!!!!!!!!!!!

Sorry, Sachlage mit anderem Thread verwechselt.

O.

Hier geht um um einen sog. Mangelfolgeschaden, der gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Sämtliche Beiträge zum Thema Nachbesserung liegen völlig neben der Sache.

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Was zu beweisen wäre....😉

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Was zu beweisen wäre....😉

Dafür gibt es Sachverständige.

In welcher FREIEN WERKSTATT wahrs Du den jetzt 😕
MfG aus Bremen

Sachverständigen ins Boot holen, Gutachten erstellen lassen und ggf. einklagen.
Die Einigung am grünen Tisch scheint seitens Renault ja nicht gewollt!

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