Schaden nach Kauf, Auto noch nicht angemeldet.

Guten Tag,

Leider ist meinem Sohn einen blöden Missgeschick passiert.
Er hat von Bekannten ein Auto gekauft, ich wollte das nicht, aber seine Entscheidung.
Der Kauf war am 23.12. Also es gab keine Möglichkeit das Auto anzumelden. Auf meinen Rat hat er den Wagen stehen gelassen bis zur Anmeldung, damit es keine Probleme gibt.

Aber leider ist er auf die Idee gekommen, am 01.01 den Wagen von innen zu reinigen. Das Auto stand vor dem Haus, die Handbremse war nicht gezogen und wie er sagt, war aus Versehen der 3. Gang drin. Das Auto ist zurück gerollt und hat den Nachbarns Wagen getroffen.

Der Nachbarn war dann am nächsten Tag beim Lackierer und verlangt 2000 Euro Schaden.

Der Vorbisitzer, auf dem der Wagen noch angemeldet war, will natürlich nicht zurückgestufft werden. Was selbstverständlich ist. Er hat ja den Schaden nicht verursacht.

Mein Sohn hatte zum dem Zeitpunkt ein Auto auf sich versichert, seine Versicherung will aber den Schaden auch nicht übernehmen.
Am 02.01 wurde der Wagen angemeldet und der alte abgemeldet, mit versicherungswechsel.

Muss er den Schaden jetzt selbst zahlen?

Danke

65 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Januar 2024 um 23:04:51 Uhr:


Hat der Käufer denn einen "alten" Vertrag, dessen SFR er für das neue Fahrzeug übernehmen kann?

"Mein Sohn hatte zum dem Zeitpunkt ein Auto auf sich versichert..."

Ja er hatte einen Vertrag, jedoch wurde dieses Vertrag mit dem abmelden vom alten Wagen beendet. Mit der Anmeldung vom neu erworbenen Wagen wurde ein neuer Vertrag mit einem anderen Versicherer abgeschlossen.

Oder einfacher ausgedrückt, mein Sohn hatte mit dem Wechsel vom Auto, auch den Versicherer gewechselt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Januar 2024 um 23:02:22 Uhr:


Du hast aber schon mitbekommen, dass das hier ein Thema vom Schädiger ist? Dessen Interessen sind halt nicht "Ab zum Anwalt usw.".

Ach, und der richtige Rat richtet sich nach den Interessen desjenigen der fragt? Finde den Fehler...

Aber zum Glück ist die Ausgangsfrage ja schon korrekt beantwortet.Spielt also keine Rolle mehr.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 05. Jan. 2024 um 23:27:35 Uhr:


Ach, und der richtige Rat richtet sich nach den Interessen desjenigen der fragt? Finde den Fehler...

Ja, selbstverständlich.

Wer jemandem einen Rat gibt, dann doch immer zu dessen "Wohl" , und nicht zum Nutzen der Gegenseite.

So ist eben das Leben…

Ratgeber für einen schnellen unkomplizierten Autoverkauf an Verkäufer:
Bieten Sie Ihr Fahrzeug auf dem Markt mindestens 20 Prozent günstiger an, als alle anderen Mitbewerber und Sie haben den Verkauf schnell abgeschlossen.

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Wo ist da ein Fehler? 🙂

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"Oder einfacher ausgedrückt, mein Sohn hatte mit dem Wechsel vom Auto, auch den Versicherer gewechselt."

Dann kann er doch diesen alten Vertrag als Vorvertrag beim neuen Versicherer angeben und dann dürfte die Rückstufung beim bisherigen Versicherer des gekauften Autos egal sein.

Hat der Sohn den überhaupt schon irgendeine relevante SF Stufe selbst erfahren, die er ggf. verlieren könnte?
Im übrigen nehme ich mal an, daß er nur einen einzigen Vertrag hat, also keinen eigenen zweiten noch (z.B. für ein Zweitwagen oder Motorrad für den Sommer) und Prozente , also SFR aufbauen kann man nur für jeden Vertrag seperat. (Wobei es auch da scheinbar schon Versicherer geben soll, die einen unter Umständen für jedes Fzg. sofern man mehrere hat, den gleichen SFR anbieten.

Zitat:

Ja, selbstverständlich.

Wer jemandem einen Rat gibt, dann doch immer zu dessen "Wohl" , und nicht zum Nutzen der Gegenseite.

Genau deshalb sind halt sehr viele Forenbeiträge nutzlos. Sie wecken falsche Erwartungen bei dem, der fragt, weil er sich auf die Sachkunde der "Ratgeber" verlässt, haben aber oftmals mit der tatsächlichen Rechtslage nichts zu tun.

Zum Thema: Wenn ich ein Auto noch angemeldet verkaufe, faxe ich direkt nach der Übergabe den Kaufvertrag an die Versicherung und die Zulassungsstelle. Dabei ist mir der Zeitpunkt egal, ich faxe umgehend. Morgens, mittags, nachts, egal wann, Hauptsache Fax.

Bis dato war ich der Meinung, damit ab Übergabe, spätestens ab Fax-Zeitpunkt immer mit allem aus dem Schneider zu sein. Kracht der Käufer, ist es mir wurscht, ob meine oder seine Versicherung zahlt und wer da hochgestuft wird. Auch alle Vergehen, die mit dem Auto nach Übergabe-Zeitpunkt begangen wurden/werden, sind mir egal.

Lag ich damit bei irgendwas falsch?

Nein. Im Prinzip nicht. Warum fragst Du?
Nur bei der Kfz Steuer hast Du Pech, wenn der Käufer nicht ummeldet.
Dann zahlst Du im allerschlimmsten Fall noch bis zu 2 Jahre weiter die Steuer.

Zitat:

Nur bei der Kfz Steuer hast Du Pech, wenn der Käufer nicht ummeldet.

Sicher? Auch wenn die Zulassungsstelle das mitgeteilt bekam?

Die SteuerPflicht endet erst mit Ab-/Ummeldung des Fahrzeuges.

Heutzutage wird es am Fax scheitern. Ich hatte meine Kfz -Versicherung sowohl bei der Agentur als auch bei der Hauptverwaltung (wie üblich ( per Fax kündigen wollen. Kein Fax ging mehr durch, die Faxnummern die man findet, waren abgeschaltet.

Geht auch per Mail.
Steuer läuft logischerweise weiter.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2024 um 10:32:12 Uhr:


"Oder einfacher ausgedrückt, mein Sohn hatte mit dem Wechsel vom Auto, auch den Versicherer gewechselt."

Dann kann er doch diesen alten Vertrag als Vorvertrag beim neuen Versicherer angeben und dann dürfte die Rückstufung beim bisherigen Versicherer des gekauften Autos egal sein.

Natürlich hat er bei neuen Versicher den alten Vertrag angegeben. Seine alte Versicherung weiss ja nichts von eien Schaden, weil sie nicht dafür zuständig ist. Die Frage ist ob dieser Schaden, der eigentlich von 2023 ist, an seiner neuen Versicherung übermittelt wird. Da muss sich die Versicherung die Arbeit machen heraus finden bei welcher Versicherunger ein Vertrag hat. Ansonsten ist es ja immer beim Versicherungsvechsel passiert, dass die neue Versicherung die Daten von der alten sich geholt hat.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 6. Januar 2024 um 17:59:48 Uhr:



Zitat:

Ja, selbstverständlich.

Wer jemandem einen Rat gibt, dann doch immer zu dessen "Wohl" , und nicht zum Nutzen der Gegenseite.

Genau deshalb sind halt sehr viele Forenbeiträge nutzlos. Sie wecken falsche Erwartungen bei dem, der fragt, weil er sich auf die Sachkunde der "Ratgeber" verlässt, haben aber oftmals mit der tatsächlichen Rechtslage nichts zu tun.

1. Es ist Überhaupt nichts daran nutzlos, hier wird ein interessantes Thema diskutiert, bei dem, viele sich auskennen. Inklusive meine Wenigkeit.
2. Keiner will den Geschädigten bescheißen oder sonst was. Was der Macht, ist seine Sache. Er kann zum Anwalt oder klagen oder was immer. Hier geht es legeglich um die Haftungsfrage.
3. Hier werden keine Tricks oder sonst was zum Nachteil dritter diskutiert, alles beruht auf der gültigen Rechtslage und die allgemeine Vorgehensweise der Versicherungen.
4. Danke an alle die Mitgewirkt und diskutiert haben.

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