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Schaden mit PKW Anhänger

Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 15:18

Hallo Forum

mir ist heute ein Mißgeschick passiert, ich bin mit meinem Anhänger unsere Auffahrt hochgefahren und der Hänger hat sich abgehängt und ist beim Nachbar an die Hauswand und hat dort einen Schaden verursacht.

Welche Versicherung ist nun zuständig, KFZ oder Privathaftpflicht. der Hänger war ja im Schadenmoment nicht mit dem Auto verbunden.

Viele Grüße

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37 Antworten

Zitat:

@Gamsbock schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:36:53 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:21:34 Uhr:

Anhänger nicht richtig befestigt ist ja eine Obligenheitsverletzung.

Ich hoffe, dass die Versicherung die 5000 € Regress geltend macht.

In diesem Jahr gab's schon mindestens 4 Tote wegen verlorener Anhänger.

welche Obliegenheit lt. AKB wurde denn verletzt?

Der Fahrzeugführer hat nicht die ganze Zeit während der Fahrt wie ein Glucke auf der Kupplung gehockt.....

am 28. Oktober 2021 um 12:40

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:21:34 Uhr:

Anhänger nicht richtig befestigt ist ja eine Obligenheitsverletzung.

Ich hoffe, dass die Versicherung die 5000 € Regress geltend macht.

In diesem Jahr gab's schon mindestens 4 Tote wegen verlorener Anhänger.

Nun hängt euch mal nicht an einem falschen Begriff auf. Der Fahrer des Gespanns hat (vermutlich) einen Fehler gemacht. Und wenn der Anhänger sich wegen eines Defektes gelöst hat, haftet er genauso, als wenn er andere wegen eines Reifenplatzers rammt, an dem er völlig unschuldig war.

Stellt er den Anhänger ungesichert ab und er (also der Anhänger) kommt ins Rollen, hat er als Halter des Anhängers einen Fehler gemacht. Ob er auch ein Auto hat und damit zuvor oder vor 5 Jahren den Anhänger mal gezogen hat, ist dann völlig egal.

Zitat:

@situ schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:40:45 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:21:34 Uhr:

Anhänger nicht richtig befestigt ist ja eine Obligenheitsverletzung.

Ich hoffe, dass die Versicherung die 5000 € Regress geltend macht.

In diesem Jahr gab's schon mindestens 4 Tote wegen verlorener Anhänger.

Nun hängt euch mal nicht an einem falschen Begriff auf. Der Fahrer des Gespanns hat (vermutlich) einen Fehler gemacht. Und wenn der Anhänger sich wegen eines Defektes gelöst hat, haftet er genauso, als wenn er andere wegen eines Reifenplatzers rammt, an dem er völlig unschuldig war.

Stellt er den Anhänger ungesichert ab und er (also der Anhänger) kommt ins Rollen, hat er als Halter des Anhängers einen Fehler gemacht. Ob er auch ein Auto hat und damit zuvor oder vor 5 Jahren den Anhänger mal gezogen hat, ist dann völlig egal.

Genau, dafür ist eine Haftpflicht da, sie zahlt nicht bei Vorsatz und Regressiert evtl. bei grober Fahrlässigkeit. Das muss erstmal gegeben sein, "grob"....also "Hänger mit Blumendraht am Fahrzeug befestigt" z.B.

Zudem gibt es Versicherungen die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, da ist es noch klarer.

am 28. Oktober 2021 um 12:54

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gibt es bei der Kasko. Ob der TE für seinen Anhänger eine Kaskoversicherung hat, wissen wir nicht. Oder doch?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:40:39 Uhr:

Zitat:

@Gamsbock schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:36:53 Uhr:

 

welche Obliegenheit lt. AKB wurde denn verletzt?

Der Fahrzeugführer hat nicht die ganze Zeit während der Fahrt wie ein Glucke auf der Kupplung gehockt.....

.soll auch weh tun, hab ich gehört. Autsch

Zitat:

@situ schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:54:37 Uhr:

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gibt es bei der Kasko. Ob der TE für seinen Anhänger eine Kaskoversicherung hat, wissen wir nicht. Oder doch?

Axa verzichtet auch bei der Haftpflicht...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:38:36 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 28. Oktober 2021 um 12:35:17 Uhr:

 

das nicht. aber der fahrer war offensichtlich nicht in der lage, den hänger ordentlich anzuhängen. da der schaden hier also durch den fahrer des zugfahrzeuges verursacht wurde, ist auch, wie schon erwähnt, die kfz-haftpflicht des fahrzeuges dafür zuständig, den schaden zu regulieren.

beachi, damit hast Du noch nicht begründet, dass es durchaus andere Bedingungen geben kann.

Ich bin ja durchaus bei Dir und Germania....

tut mir leid, aber ich weiß jetzt nicht, worauf du mit "andere bedingungen" hinaus willst... :confused:

Themenstarteram 29. Oktober 2021 um 8:42

Hallo Leute

erst einmal Danke für die Infos. der Schaden hält sich in Grenzen, die Hauswand hat eine Macke erhalten. Schätze mal so max 200 Euro, etwas spachteln und dann anmalen. Im Notfall bezahlbar ohne Versicherung.

Mfg

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