Schaden im Motor Mercedes Benz Glc 200 mit 66 000km
Liebe Community,
Ich habe mir Ende April einen Mercedes GLC 200 Benziner (bj 2020/56 000km) von privat gekauft. Alles problemlos. Laut den Rechnung und Worten des Vorbesitzer Jährlicher Service bei Mercedes (Ölwechsel und co).
Plötzlich auf der Autobahn mit 120? oder noch weniger kurz nach dem losfahren von einer Raststätte spürte ich ein merkwürdiges leichten Rüttel/Abbremsen begleitet von komischen Geräuschen die kurz danach auftraten. Ich hielt an. Keine Fehlermeldung, keine Warnzeichen, laut boardcomputer ölstand in ordnung. Kurze rede langer sinn: Auto wurde abgeschleppt. Es sind Späne/Splitter im Ölfilter drinnen, laut Werkstatt Schaden im Motor-muss zerlegt werden usw. . Natürlich ist mir da die halbe Welt zusammengebrochen, da ich erst 9000 km damit gefahren bin und vor 4 Monaten es erst gekauft habe. Auto wird aktuell nach Österreich gebracht, da das im Ausland passiert ist.
Ich habe den Mercedes Händler kontaktiert-0 Kulanz und auch seitens Mercedes nicht realistisch/keine Chance laut Mitarbeiter. Neuer Motor würde mit den ganzen Teilen 18-21t € kosten. Einfach nur krass.
Dann habe ich einen anderen Standort der Kette kontaktiert, da ich dort wen kenne. Dieser meinte Kulanz von dieser Kette aus ist nicht realistisch, hat auch an deren eigenen Abteilung nachgefragt->nicht möglich. Er meinte man könnte nach der Diagnose einen Kulanzantrag an Mercedes stellen, aber auch sehr schwierig, dass da was dabei rauskommt.
Da mir beim Stöbern durch die Rechnungen aufgefallen ist, dass der Vorbesitzer keinen Service B gemacht hat (leider erst nach dem Kauf ist mir das aufgefallen, also jetzt 4 Monate später, mündlich wurde das auch nie erwähnt seitens Verkäufer) sondern nur service A und Ölwechsel, meinte er, dass es da überhaupt keine Chance gibt.
Er meinte ich solle über meine Rechtschutzversicherung versuchen den Vorbesitzer irgendwie zu belangen, nur scheint mir das als extrem unrealistisch, da Gewährleistung bei Privatkauf ausgeschlossen ist und wie soll ich nachweisen, dass der Schaden schon länger besteht und er mich "arglistig" getäuscht hat. Sieht man das bei einer Diagnose?
Puh. Einfach nur Schrecklich das ganze. Wie kann bitte ein Motor eines "Premium"-Herstellers nach nur rund 66 000 km so kaputt gehen, wo jährlich das Öl von Mercedes gewechselt wurde.
Daher bin ich am Überlegen ob ich überhaupt zu Mercedes fahren soll, da die Diagnose schon tausende € Kosten soll laut Mitarbeiter und es keine Hoffnung auf Kulanz gibt. Mit dem neuen Motor würde ich da deutlich jenseits der 20 000€ kommen, was für mich eine enorme finanzielle Belastung darstellt.
Lieber direkt in eine NoName werkstatt und reparieren lassen? Denkt ihr das hält?
Hat jemand einen sinnvollen Rat für mich wie fortschreiten sollte?
Vielen lieben Dank!
22 Antworten
An deiner Stelle würde ich erst einmal schauen, ob irgendwo ein gebrauchter Motor mit nachvollziehbarer Laufleistung zu bekommen ist (inklusive Anbauteile).
Schau mal bei kleinanzeigen unter Motor mercedes glc 200 da wirst du fündig
Mitte 30000 km ca. 6500€
Die holen dein Fahrzeug auch ab und wechseln den Motor
@Unknown_01 hast du beim Privatkauf die Gewährleistung schriftlich ausgeschlossen?
Wenn nicht, würde ich mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen und ihn auch auf das fehlende Service B hinweisen, falls er es dir verschwiegen hat.
Du hast das Auto ja gerade erst einmal ein paar Monate.....
Ansonsten werden auf Willhaben und anderen Plattformen diverse Motoren angeboten. So ein Motor samt Einbau kostet dich die Hälfte. Ist zwar auch nicht wenig, aber vermutlich die bessere Lösung.
Ich hatte bei Väth meinen SLC 43 zur Leistungssteigerung, die bieten aber auch Motorenservice an, ob auch für aktuelle Motoren wie den 200er im GLC ist mir nicht bekannt:
Mercedes Motoren & Oldtimer Service - VÄTH Motoren
Das wäre mir zumindest eine Anfrage wert...
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Tut mir sehr leid für den TE, hoffentlich findet sich eine gute Lösung für das Problem.
Aber genau das ist der Grund warum ich von bis auf mein allererstes Auto , Privat nie wieder Fahrzeuge gekauft habe.
Man kauft mit einem Gebrauchten eh schon die Katze im Sack. Aber beim Händler gibt es immerhin 2 Jahre Gewährleistung bzw. manchmal auch eine Garantie.
Zitat:
@dcmichel schrieb am 27. August 2025 um 08:02:35 Uhr:
Tut mir sehr leid für den TE, hoffentlich findet sich eine gute Lösung für das Problem.
Aber genau das ist der Grund warum ich von bis auf mein allererstes Auto , Privat nie wieder Fahrzeuge gekauft habe.
Man kauft mit einem Gebrauchten eh schon die Katze im Sack. Aber beim Händler gibt es immerhin 2 Jahre Gewährleistung bzw. manchmal auch eine Garantie.
Sehe ich genauso. Bin gerade auf der Suche bei "m" und habe dort bei "Anbieter" nur "Händler" angeklickt. Und ein Haken bei "Garantie"...
Das ist für unknown_01 leider dumm gelaufen. Egal ob über Händler oder von Privat, die Wartungsnachweise sind das A und O! Falls diese nicht vorgelegt werden können, ist über die VIN bei einer MB Werkstatt die Historie noch aufzudecken! Wenn das nicht so auflösbar ist, muss ich mit dem Risiko leben oder man lässt es mit dem Kauf. Händler müssen Gewähr leisten, da wäre man nun besser dran als von Privat, wo die Gewährleistung i.d.R. ausgeschlossen wird! Die extra abzuschließende Garantie ist evtl. nur bei Jungen Sternen OK, ansonsten auch nur eine Versicherung auf teilweise Beteiligung abhängig von der Laufleistung. Obendrein wird die Garantie vom Käufer mitgezahlt und bei ausgefallener Wartung verweigern diese aber auch die Leistung!
An Stelle von unknown_01 würde ich mir keine Hoffnung auf eine Beteiligung vom Verkäufer oder MB machen, da es die Vertragslage und der Servicestatus höchstwahrscheinlich nicht hergibt!
Ich würde demnach auch den kostengünstigsten Weg in einer freien Werkstatt mit MB Erfahrung und mit einem gebrauchten Motor einschlagen!
Viel Erfolg!
Na ja, evtl. könnte man den privaten Verkäufer belangen, wenn im Kaufvertrag "scheckheftgepflegt" oder sogar "lückenlos scheckheftgepflegt" steht.
Das wäre (mindest meiner bescheidenen Meinung nach) u.a. das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Das hätte dann auch nichts mit dem Ausschluss der Gewährleistung zu tun, sondern mit Betrug.
Zitat:@Hollinator schrieb am 27. August 2025 um 12:43:13 Uhr:
Na ja, evtl. könnte man den privaten Verkäufer belangen, wenn im Kaufvertrag "scheckheftgepflegt" oder sogar "lückenlos scheckheftgepflegt" steht.Das wäre (mindest meiner bescheidenen Meinung nach) u.a. das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Das hätte dann auch nichts mit dem Ausschluss der Gewährleistung zu tun, sondern mit Betrug.
Leider ist es so, wenn man als Käufer die Angaben in der Verkaufanzeige nicht detailgenau prüft oder schriftliche Bestätigungen erhält, dann aber die vollständige Erfüllung mit Unterschrift im Kaufvertrag bestätigt, dass dann die Last (wie gesehen) auf die Käuferseite wechselt! Wurde es verheimlicht oder es wurden bewusst falsche Angaben gemacht die nicht überprüfbar sind, da ist es vielleicht anders. Der Ausschluss einer Gewährleistung für den beschriebenen Verkaufsgegenstand ist da noch ein anderer Aspekt!
Wenn angegeben ist „TÜV neu“ und ich kaufe oder unterschreibe dann doch mit einem Jahr alten TÜV, kann ich hinterher nicht klagen.
Trotzdem hat der Käufer hier jetzt die Situation einen Schaden beheben zu müssen, der meiner Ansicht nach nicht durch Betrug entstand. Betrug wäre doch, wenn Servicenachweise gefälscht oder Wartungen vorgetäuscht wurden?
Ich hoffe unknowm_01 findet einen guten Motor und eine gescheite Werkstatt - Viel Glück
@Unknown_01, Du hast mein Mitgefühl, obwohl der Trost nicht wirklich hilft. So ist das leider im Leben wo man sich fragt, warum trifft es ausgerechnet mich...? Schön wäre es, könnten wir den Ausgang der Sache erfahren. Viel Glück dabei.
Jetzt ist es ja so, dass man jeden Motor sauer fahren kann. Auch in nur 4 Monaten.
Ein Diesel ist ein langlebiger Motor. Der im GLC verbaute ist der gleiche, wie der in den meisten Taxen verbaute Motor. Da sind Laufleistungen von 600000 und mehr Kilometer keine Seltenheit.
Jetzt will ich ja niemanden einen Vorwurf machen, aber wie soll ich als Verkäufer einen Wagen anbieten, von dem ich zu 100 % überzeugt bin?
Ich kaufe nur gebrauchte Fahrzeuge und vor Vertragsabschluss geht es zum ADAC und lasse einen Gebraut-Wagencheck durchführen. Kosten weniger als hinterher Ärger zu haben.
Mein GLC ist von 2015 und hat jetzt 200000KM auf der Uhr. Und es ist mein bester Mercedes den ich je hatte. Wenn alles weiter so gut läuft, fahre ich ihn auch noch in den nächsten 15 Jahren weiter. Allerdings jetzt mit einem Additiv auf Keramikbasis wegen der etwas höheren Kilometer Leistung.
Ach ja, ich würde mich auch für einen gebrauchten Motor mit Garantie entscheiden, bevor ich einen neuen von MB für viel Euros kaufen würde.
Instandsetzung ist ebenfalls eine Alternative.
Gruß aus dem revolutionären NRW
Ich denke nach wie vor, dass der betroffene User nicht chancenlos ist, siehe Zitat der Rechtsprechung unten. Wenn in der Anzeige oder Kaufvertrag explizit "scheckheftgepflegt" aufgeführt ist, gibt es Chancen, da es sich um einen Sachmangel handelt. Das gleiche dürfte z.B. auch bei der Eigenschaft "unfallfrei" gelten.
Zitat:
Die Angabe „scheckheftgepflegt“ in einer Autoverkaufsanzeige ist eine verbindliche Zusicherung und gilt als wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags, selbst wenn sie nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt wird. Ein Auto gilt als scheckheftgepflegt, wenn alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen lückenlos und fristgerecht im Serviceheft dokumentiert sind. Wenn diese Angabe unwahr ist, stellt dies einen Sachmangel dar, der dem Käufer Rechte wie Nacherfüllung, Minderung, Schadenersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag einräumt.
Was bedeutet "scheckheftgepflegt"?
- Lückenlose Dokumentation:
- Alle vom Hersteller empfohlenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten müssen in dem Scheckheft des Fahrzeugs dokumentiert sein.
- Fristgerechte Durchführung:
- Die Wartungen müssen im empfohlenen Zeitraum und nach Herstellervorgaben durchgeführt worden sein.
- Vertragswerkstatt:
- Oftmals wird vorausgesetzt, dass die Wartungen von einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.
Rechtliche Bindung der Angabe
- Wesentlich für den Vertrag:
- Die Angabe "scheckheftgepflegt" ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, die den Wert und Zustand des Fahrzeugs betrifft.
- Vertragswidrigkeit bei Falschheit:
- Ist das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt, liegt ein Mangel vor, der dem Käufer zusteht.
- Vorrang vor Gewährleistungsausschluss:
- Selbst ein genereller Gewährleistungsausschluss im Vertrag ist unwirksam, wenn die Beschaffenheitsangabe "scheckheftgepflegt" wahrheitswidrig ist.
Rechte des Käufers bei Falschangabe
Wenn ein Auto als "scheckheftgepflegt" angeboten wird, aber nicht ist, hat der Käufer folgende gesetzliche Gewährleistungsrechte:
- Nacherfüllung: Der Käufer kann die Nachbesserung (Reparatur) oder eine Neulieferung verlangen.
- Minderung: Er kann den Kaufpreis entsprechend herabsetzen lassen.
- Rücktritt: Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben.
- Schadenersatz: Er kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
Solange vom Beitragsteller keine genauen Angaben zum Kauf kommen ist das hier alles nur in der Glaskugel gelesen
@Unknown_01 = das stimmt, wäre nett wenn du uns erhellen könntest. Macht irgendwie mehr Sinn, da man seine Zeit dann zielgerichteter einsetzen kann ...