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Schaden durch schlechten Straßenbau, Versicherung redet sich raus

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 17:27

Hallo zusammen,

ich hab vor Kurzem mein (fast neues) Auto an einer Kreuzung beschädigt. Die Straße war an der Stelle so stark abfällig, dass ich mit der "Schnauze" auf dem Asphalt aufgesessen bin. Leider war diese Gefahrenstelle nicht ausgeschildert und aus der Fahrtrichtung nicht zu erahnen (in meinem Parkhaus sehen die Rampen "steiler" aus).

Schaden laut Werkstatt: rund 700 Euro.

Tja, aber die Versicherung der Gemeinde redet sich heraus:

"Die Straße wurde nach den entsprechenden Richtlinien in den 70er Jahren erstellt, Änderungen in der Straßenführung oder sonstige den Schaden begünstigende Umstände wurden nicht durchgeführt. Eine andere Straßenführung ist angesichts der topographischen Gegebenheiten nicht möglich."

Das ist doch ein Witz. Der Asphalt ist an der Stelle VÖLLIG verkratzt. M.E. müsste an der Stelle ein Dreieck mit weißen Querstreifen auf den Asphalt aufgetragen werden.

Was meint Ihr: schätze ich das falsch ein oder habe ich Recht, wenn ich sage, dass die Gemeinde mit dem Straßenbau gepatzt hat?

Ich würde mir am liebsten einen Anwalt nehmen, kann aber meine Chancen hier überhaupt nicht einschätzen.

Der Schaden ist ja nicht wirklich tragisch - aber mich ärgert massiv, dass ICH jetzt darauf sitzen bleibe. Ich fahre seit 15 Jahren unfallfrei und bin der Meinung, dass ich die Stelle nicht unterschätzt habe (was auch die Kratzspuren von Anderen im Asphalt zeigen).

Vielleicht doch mit dem Lackstift drüber und dann "entspannter" mit dem Auto fahren? Es ist "nur" ein Hyundai i10, also kein Super-Duper-Luxus-Wagen. Aber auch dafür habe ich lange gearbeitet.

Eventuell bessert die Gemeinde auch noch nach und "gesteht" damit die baulichen Unzulänglichkeiten ein. Wobei das von meinem Vorfall vermutlich unabhängig gehandhabt wird.

Vielleicht schätze ich die Lage auch völlig falsch ein. Ich würde mich über Eure Kommentare sehr freuen.

Die Bilder sagen eigentlich alles. Ich bin an der Kreuzung links abgebogen.

Viele Grüße

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2016 um 10:52

Muss denn in Deutschland an jeder Ecke an jedem Baum und vor jedem Schlagloch oder Bodenvertiefung ein Warnschild angebracht sein? Und muss man für jede Dusseligkeit immer irgendwo einen schuldigen finden statt auch mal bei sich selbst zu suchen ?

Gibt es nicht noch so etwas wie eigenes abschätzen, Sichtfahrgebot und Eigenverantwortung in Deutschland? Oder sind wir alle schon so weit weg von unserer Selbstsändigkeit, und leiden unter der Vollkaskomentalität ?

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Das sieht ja aus wie bei Wetter :) also der Ort bei Marburg!

Ich glaube du hast sowieso schlechte Karten dort wird argumentiert mit angepasster Geschwindigkeit :)

Also nimm es als Lehrgeld!

Ich würde klagen.

am 18. Juni 2016 um 18:00

Also wenn ich mir Bild 4 und 5 ansehe, kann ich die Kratzer an der Stelle garnicht erklären. Wenn überhaupt müssten sie weiter unten zum eckigen Wasserablauf hin sein, weil dort doch der Übergang von Gefälle zu waagerechter Fahrbahn ist.

Abgesehen davon, dass man dort als Linksabbieger eigentlich nur mit Schrittgeschwindigkeit runter kann wenn man keine Unfall riskieren will.

Also die Bilder alleine vermitteln keine guten Eindruck wie steil es dort wirklich ist. Nur von den Bildern her würde ich sagen die Versicherung hat recht.

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 18:11

Hallo zusammen, danke für Euer Feedback!

ille1976: Die Kratzer auf der Straße sind auf dem "schrägen" Abschnitt. Und ja, zwar sieht man aus der Gegenrichtung (Bild 4), dass das ziemlich steil ist, aus der Fahrtrichtung (Bild 2 und 3) aber nicht. Sonst wäre ich da ja auch nicht runtergefahren. Deine Argumentation liest sich für mich so, als ob der Schaden an der Stelle nicht entstanden sein kann. Ist er aber!

Und ja, ich bin höchstens Schritttempo gefahren, weil ich ja auf möglichen Gegenverkehr von links bzw. links hinten achten muss ...

Gruß, Sebastian

am 18. Juni 2016 um 18:16

Ich habe nicht argumentiert sondern festgestellt, dass die Bilder nicht geeignet sind die tatsächliche Situation widerzugeben :)

Der Schaden kann durchaus dort entstanden sein (besonders der Wasserablauf/eckige Gully wirkt sich ungünstig aus). Die Kratzer am runden Gully kommen von Fahrzeugen, die von der Hauptstraße rechts in die Seitengasse einbiegen.

Ich vermute, das wird dort Stand der damaligen Regelung beim Bau gewesen sein. Viel Spaß beim klagen ... da wird wohl nichts bei rauskommen, weil die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde. Akzeptiere einfach, das es im Leben Situationen gibt, wo man selber nichts falsch macht und dennoch einen Schaden hat.

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 18:23

OK - verstehe ... Naja, rausreden kann sich die Gegenseite immer irgendwie. Vermutlich müsste ich mit einem Gutachten (zum Straßenbau) antanzen, damit ich eine Chance habe. Puhhh ... ob ich mir den Stress antun soll?

Zitat:

@CyberSeb schrieb am 18. Juni 2016 um 20:23:07 Uhr:

OK - verstehe ... Naja, rausreden kann sich die Gegenseite immer irgendwie. Vermutlich müsste ich mit einem Gutachten (zum Straßenbau) antanzen, damit ich eine Chance habe. Puhhh ... ob ich mir den Stress antun soll?

Also ich würde, im Gegensatz zu einem anderen User, nicht klagen.

Bei Euro 700,-- lohnt sich das nicht.

Versuche es bei Smart Repair und vergiss das Ganze.

Grüße von Klaus.

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 18:41

Danke Klaus & Knergy,

vermutlich habt Ihr Recht. Der ganze Ärger lohnt sich sicher nicht.

Knergy, Deine Schlussfolgerungen erscheinen mir schlüssig. Vermutlich entspricht der "Verhau" irgendwelchen veralteten Vorschriften und ich kann gar nichts machen. Der Rest des Schreibens liest sich auch so, als wäre es von einem Rechtsverständigen verfasst worden (Nennung von Paragraphen aus dem BGB + StVO). Auch wenn das Ganze aus meiner Sicht irgendwie hinkonstruiert aussieht. Och Mann! :-(

Gruß, Sebastian

Wieso?

Macht doch alles mein Anwalt.

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 18:54

Kannst Du mir den mal ausleihen? :-D

Leider hab' ich keine Rechtsschutzversicherung, aber das werde ich bald ändern ... ;-)

Gruß, Sebastian

am 18. Juni 2016 um 19:04

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 18. Juni 2016 um 20:50:13 Uhr:

Wieso?

Macht doch alles mein Anwalt.

Oh ein "eigener" Anwalt. :D

Neu? Gebraucht? Oder ein Jahresanwalt?

Gruß Frank,

der keinen Anwalt hat. ;)

hallo,

ich würde auf jeden fall klagen. denn eine gemeinde zahlt nie freiwillig, weil sie damit gut fährt. viele lassen es sich nämlich gefallen und zahlen den schaden selbst.

aber glaubt mir, dem richter ist es egal , ob die eine partei eine kommune ist oder ein privater.

und bei dieser besch....en geflickten straße hast du ganz gute karten.

 

beste grüße

olli1231

@wattwanderer

Also ich hatte in den letzten 68,5 Jahren nur 2 Anwälte beauftragt, und nicht anscheinend täglich.

Einmal gegen das Finanzamt und gegen das Bundesvermögensamt in Rostock, ist aber 22 Jahre her. :)

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