Schaden durch schlechten Straßenbau, Versicherung redet sich raus
Hallo zusammen,
ich hab vor Kurzem mein (fast neues) Auto an einer Kreuzung beschädigt. Die Straße war an der Stelle so stark abfällig, dass ich mit der "Schnauze" auf dem Asphalt aufgesessen bin. Leider war diese Gefahrenstelle nicht ausgeschildert und aus der Fahrtrichtung nicht zu erahnen (in meinem Parkhaus sehen die Rampen "steiler" aus).
Schaden laut Werkstatt: rund 700 Euro.
Tja, aber die Versicherung der Gemeinde redet sich heraus:
"Die Straße wurde nach den entsprechenden Richtlinien in den 70er Jahren erstellt, Änderungen in der Straßenführung oder sonstige den Schaden begünstigende Umstände wurden nicht durchgeführt. Eine andere Straßenführung ist angesichts der topographischen Gegebenheiten nicht möglich."
Das ist doch ein Witz. Der Asphalt ist an der Stelle VÖLLIG verkratzt. M.E. müsste an der Stelle ein Dreieck mit weißen Querstreifen auf den Asphalt aufgetragen werden.
Was meint Ihr: schätze ich das falsch ein oder habe ich Recht, wenn ich sage, dass die Gemeinde mit dem Straßenbau gepatzt hat?
Ich würde mir am liebsten einen Anwalt nehmen, kann aber meine Chancen hier überhaupt nicht einschätzen.
Der Schaden ist ja nicht wirklich tragisch - aber mich ärgert massiv, dass ICH jetzt darauf sitzen bleibe. Ich fahre seit 15 Jahren unfallfrei und bin der Meinung, dass ich die Stelle nicht unterschätzt habe (was auch die Kratzspuren von Anderen im Asphalt zeigen).
Vielleicht doch mit dem Lackstift drüber und dann "entspannter" mit dem Auto fahren? Es ist "nur" ein Hyundai i10, also kein Super-Duper-Luxus-Wagen. Aber auch dafür habe ich lange gearbeitet.
Eventuell bessert die Gemeinde auch noch nach und "gesteht" damit die baulichen Unzulänglichkeiten ein. Wobei das von meinem Vorfall vermutlich unabhängig gehandhabt wird.
Vielleicht schätze ich die Lage auch völlig falsch ein. Ich würde mich über Eure Kommentare sehr freuen.
Die Bilder sagen eigentlich alles. Ich bin an der Kreuzung links abgebogen.
Viele Grüße
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Muss denn in Deutschland an jeder Ecke an jedem Baum und vor jedem Schlagloch oder Bodenvertiefung ein Warnschild angebracht sein? Und muss man für jede Dusseligkeit immer irgendwo einen schuldigen finden statt auch mal bei sich selbst zu suchen ?
Gibt es nicht noch so etwas wie eigenes abschätzen, Sichtfahrgebot und Eigenverantwortung in Deutschland? Oder sind wir alle schon so weit weg von unserer Selbstsändigkeit, und leiden unter der Vollkaskomentalität ?
55 Antworten
Zitat:
@olli1231 schrieb am 18. Juni 2016 um 21:11:34 Uhr:
hallo,ich würde auf jeden fall klagen. .......
.....und bei dieser besch....en geflickten straße hast du ganz gute karten.
beste grüße
olli1231
Gewagte Aussage. Was ist wenn er verliert? Schließlich hat er keinen Rechtschutz.
Gruß Frank,
der sich wundert wie manche mit dem Geld anderer umgehen. 😉
Jupp, so ist es. Klar könnte ich jetzt einen Anwalt nehmen und klagen, um allen viel Arbeit zu machen und um meinen Zorn zu befriedigen.
Aber vermutlich hat die Gemeinde die passenden Bauunterlagen aus den 70ern (darum dauerte das auch so lange, bis die Gemeinde alles an die Versicherung gemeldet hat). Und dagegen komme ich wohl nur schwer an. Da müsste ich wohl mit eigenen Gutachten zum Straßenbau usw. anrücken.
Es ist m.E. einfach unfair - die Straße zeigt das ganz klar - und ich würde denen gerne den Marsch blasen. Aber was will ich machen ... Der einzige Trost ist, dass das beschädigte Teil aus Plastik ist, nicht rostet, und beim normalen Betrachten nicht zu sehen ist. Und mit der entjungferten Karre fährt es sich nun viel entspannter. ;-)
Was haben wir gelernt: Man sollte unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben!
Vielleicht überlege ich mir das mit dem Anwalt noch, wenn die Gemeinde an der Stelle nachbessert. Aber ich glaube, so dumm sind die nicht - nachdem es ja bei mir geklappt wird, wird es das beim Nächsten auch noch ...
Gruß, Sebastian
Du müsstest nachweisen, dass die Stadt eine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Sie sagt, die Straße war schon immer so und dem Standard der 70iger Jahre entspricht.
Nach Ausführungen der Stadt (so lese ich zwischen den Zeilen) besteht eine Nachbesserungspflicht erst, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, was nicht der Fall gewesen ist. Beschädigt ist die Straße nicht.
Alles im allen müsstest Du eine Norm finden, die die Stadt zur Neuerungen verpflichtet. Ich kann mir nicht vorstellen, weiß es aber auch nicht!, dass es diese gibt; es wäre ein finanzielles Fass ohne Boden für die Kommunen.
Alles im allen sollte Dir klar sein, dass selbst wenn es so etwas wie eine "Erneutungspflicht" gibt, Dich eine Mitschuld träfe, weil Du nicht den Sicht und/oder Witterungsbedingungen entsprechend gefahren bist; sonst hättest du es ja gesehen und es wäre nicht passiert.
Der reale Streitwert wird, unstelle man 50% indiskutable Mtihaftung, 350€.
Fazit: Schreibe es ab.
Gruß
Zitat:
@CyberSeb schrieb am 18. Juni 2016 um 20:11:07 Uhr:
Hallo zusammen, danke für Euer Feedback!ille1976: Die Kratzer auf der Straße sind auf dem "schrägen" Abschnitt. Und ja, zwar sieht man aus der Gegenrichtung (Bild 4), dass das ziemlich steil ist, aus der Fahrtrichtung (Bild 2 und 3) aber nicht. Sonst wäre ich da ja auch nicht runtergefahren. Deine Argumentation liest sich für mich so, als ob der Schaden an der Stelle nicht entstanden sein kann. Ist er aber!
Und ja, ich bin höchstens Schritttempo gefahren, weil ich ja auf möglichen Gegenverkehr von links bzw. links hinten achten muss ...
Gruß, Sebastian
Habe jetzt nicht weiter gelesen, könnte es nicht sein, dass Dein KFZ tiefer gelegt wurde ?
Wenn ja, dann eben unglücklich.
Ähnliche Themen
Seit wann wohnst Du Dort oder bist Du ortsfremd?
Wenn die Straße den Normen der 70er Jahre entspricht und jetzt den aktuellen Anforderungen und / oder Normen nicht mehr genügt, dann müsste die Gemeinde zumindest ein Warnschild aufstellen, evtl. das Zeichen 112 unebene Fahrbahn oder man sollte die Gefahrenstelle einschränken, in dem man "einfach" das Links abbiegen verbietet und einen blauen Pfeil nach rechts (Zeichen 209-20) aufstellt.
Es ist mMn auch eine Gefahrenstelle, weil der übervorsichtige Fahrer, der an der Stelle aufsitzt, vielleicht erschrickt und zunächst einfach abbremst und mehr oder weniger mitten auf der Fahrspur stehen bleibt.
Mein Auto ist nicht tiefergelegt und ich wohne auch nicht dort. Aber jemand, der dort wohnt und den ich vorher besucht hatte, hat mir bestätigt, dass er an der Stelle mit seinem Fiat Multipla und seinem Polo auch schon Probleme hatte (Auspuff). Leider kam die Warnung zu spät ...
Ich sehe mich in der Sache als absolut "unschuldig", mir wurde die Gefahrenstelle erst klar, als ich aufgesessen bin. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge ... Auch habe ich keinerlei sonstige Interessen, z.B. Geld von der Versicherung zu bekommen - ich hätte das reparieren lassen. Und das Auto ist ja noch keine zwei Jahre alt.
Ich denke auch, dass die Gemeinde hier nachbessern muss - sie KANN das so nicht lassen! Entweder mit einem Linksabbiegeverbot, Warnschildern oder einer weißen "Nich-Überfahren-Markierung" auf dem Asphalt. Es kann irgendwie nicht sein, dass bekannte Gefahrenstellen nicht nachgebessert werden!
Aber ich denke, dass der Schaden zu klein ist, um sich den Stress anzutun.
Auf jeden Fall vielen herzlichen Dank für Eure Antworten und Euer Feedback!
Und falls es jemand interessiert, wo das ist: Es ist in 90556 Cadolzburg. Passt auf, wenn Ihr dort fahrt!
Viele Grüße, Sebastian
Muss denn in Deutschland an jeder Ecke an jedem Baum und vor jedem Schlagloch oder Bodenvertiefung ein Warnschild angebracht sein? Und muss man für jede Dusseligkeit immer irgendwo einen schuldigen finden statt auch mal bei sich selbst zu suchen ?
Gibt es nicht noch so etwas wie eigenes abschätzen, Sichtfahrgebot und Eigenverantwortung in Deutschland? Oder sind wir alle schon so weit weg von unserer Selbstsändigkeit, und leiden unter der Vollkaskomentalität ?
Wenn dadurch immer wieder Fahrzeuge, wie in diesem Fall ja an den Kratzspuren im Teer deutlich zu erkennen ist, beschädigt werden, dann ganz klar JA!
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 19. Juni 2016 um 12:52:20 Uhr:
Muss denn in Deutschland an jeder Ecke an jedem Baum und vor jedem Schlagloch oder Bodenvertiefung ein Warnschild angebracht sein? Und muss man für jede Dusseligkeit immer irgendwo einen schuldigen finden statt auch mal bei sich selbst zu suchen ?Gibt es nicht noch so etwas wie eigenes abschätzen, Sichtfahrgebot und Eigenverantwortung in Deutschland? Oder sind wir alle schon so weit weg von unserer Selbstsändigkeit, und leiden unter der Vollkaskomentalität ?
Wenn man schon mit Steuergeldern Infrastruktur zur Verfügung stellt, dann sollte diese Infrastruktur auch funktionen ohne das jemand zu Schaden kommt.
Gruß Frank,
Sichtfahrgebot, Eigenverantwortung... sind sowas von Out. 😉
Wieso kann man die Sache nicht als eigene Unfähigkeit abhaken und gut ist... In anderen Ländern sind die Straßen im total verwarlosten Zustand und da fahren alle auch irgendwie drüber und keiner klagt die Stadt an (macht eh kein Sinn).
Zitat:
@wobPower schrieb am 19. Juni 2016 um 13:33:20 Uhr:
Wieso kann man die Sache nicht als eigene Unfähigkeit abhaken und gut ist...
Kann man machen. Muss man aber nicht!
Wer den Mund nicht aufmacht, macht den Geldbeutel auf.
ich glaube nicht das persönliches Empfinden, Moral, eigenes Rechtsempfinden o.a. und schon garnicht schlaue Sprüche den TE weiterbringen.
Wenn er Geld haben will, zählt die Rechtslage. Nicht mehr und nicht weniger; es sei denn er will eine Petition machen...
Die Kratzer im Teer sind uninteressant; nur weil 100 Leute den Fehler machen, ändert sich die Rechtslage nicht. Mal deutlicher: Wenn 100 Leute klauen, wird klauen nicht legal.
Eine Gefahrenstelle - fahre man der Straßenverkehrsordnung entsprechend - sehe ich hier allenfalls mit sehr viel Phantasie; alles andere ist Privatvergnügen.
Wer zahlt hat Frieden.
Kann man auch so sehen. Muss man aber nicht!
Gegen was in der Straßenverkehrsordnung soll der TE denn verstoßen haben?
§1 stvo ggf. sichtfahrgebot
edit: bzw. §3 Abs. 1 S.2. wenn du es genau wissen willstZitat:
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Wie hätte die Geschwindigkeit denn aussehen müssen um nicht vorne aufzugehen?
Wahrscheinlich waren die 80 Km/h mit denen der TE hier abbiegen wollte, wohl zu hoch? 😛