Schaden an der C-Säule Golf 7
Guten Tag,
leider ist mir die Tage jemand in den Golf gefahren. Da das Auto nahezu technisch einwandfrei ist und sich der Schaden hauptsächlich kosmetisch ist habe ich vor kostengünstig zu reparieren.
Zu beheben ist definitiv die Undichtigkeit der Tür (Feuchtigkeit/Fahrgeräusche, etc.). Die Tür zu tauschen ist prinzipiell simpel umsetzbar würde das Problem der eingedellten C-Säule nicht lösen. Welche Möglichkeiten werden bei einem solchen Schaden in der Regel angewandt? Spachteln, Reparaturbleche...?
Siehe Schaden anbei.
Ich wünsche allen schöne Feiertage und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Beste Grüße.
45 Antworten
Moinsen.
War ruhig hier die letzten Tage.
Gibt's neue Infos zum Sachstand?
Hi zusammen,
seitens der Versicherung gibt es keine Neuigkeiten. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hat den Schaden auf 7.500€, den WBW auf 8.600€ und den Restwert auf 4.900€ geschätzt.
Eine juristische Ersteinschätzung kam zu dem Entschluss, dass ich die Haftungsteilung anfechten solle. Zumindest eine Haftungsteilung von 70/30 oder sogar 80/20 anstreben. Gänzlich die Unschuld von einem zu weisen ist ohne Zeugen aussichtslos. Eine Unfallrekonstruktion müsste auf eigene Kosten durchgeführt werden und kann von der gegnerischen Versicherung als "nicht unabhängig" angefochten werden.
Letztlich muss ich abschätzen, wie erfolgsversprechend eine Haftungsteilung in Richtung 70/30 oder 80/20 wäre. Dafür muss ich anwaltlich Kosten aufbringen, würde aber von der gegnerischen Versicherung eben 20-30% (also 1.500-2200€) mehr ausgezahlt bekommen. Je nachdem wie teuer die Anwaltskosten sind bleibt dann ein 4-stelliger Betrag mehrübrig. In dem Fall bräuchte ich von meiner Vollkasko kein Gebrauch machen und eine Zurückstufung bleibt aus.
Das ist aber trotzdem nicht zufriedenstellend genug - mMn.
Hätte sich meine Haftpflichtversicherung nicht schon längst bei mir melden müssen? Meldet die sich bei einem sobald jemand anderes behauptet in einen Unfall mit mir verwickelt worden zu sein? 2 Monate nach dem Unfall habe ich keine Info diesbezüglich von meiner Versicherung erhalten.
Wenn sich der Unfallgegner wegen Ansprüchen an deine Versicherung gewandt hätte, wärst du zu einer schriftlichen Schilderung des Unfallhergangs aufgefordert worden, unabhängig davon, dass die Versicherungen Akteneinsicht zum polizeilichen Unfallermittlungsbericht beantragen.
Frag einfach mal bei deiner Versicherung nach.
Denk daran, dass du selber auch einen Gutachter einschalten kannst, da der von der gegnerischen Versicherung geneigt ist, deine Ansprüche so niedrig wie möglich anzusetzen. 'Welch Brot ich ess...'
Die Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen.
Ähnliche Themen
Ich würde bei meinem Versicherer nachfragen und gegebenenfalls den Unfall melden.
Dann ist der Vorgang bei deinem Versicherer angelegt und solange es nicht zu Ansprüchen durch den Gegner kommt, ist das für dich unschädlich.
Im Gegenteil sogar, könnte dein Versicherer dir vorwerfen, den Schaden nicht gemeldet zu haben.
Ist es denn nicht mehr so, dass man so einen Vorgang / Schaden
prinzipiell auch seiner eigenen Versicherung ob schuld oder nicht schuld melden muß ?
Ok wenn nicht, dann war ich falscher Meinung.
E.
Bei eindeutiger Rechtslage, wenn der Unfallverursacher schriftlich auf dem Europäischen Unfallbogen zu Protokoll gibt, dass er den Unfall zB. durch Nichtbeachten der Vorfahrt verursacht hat, brauch ich meine Versicherung nicht informieren, da in diesem Fall ja keine Ansprüche an diese gestellt werden können.
Bei unklarer Rechtslage und möglichem Mitverschulden, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Da sollte ich in jedem Falle meine Versicherung informieren.
Wichtig ist, dass bezüglich der Schadensübernahme keine Aussagen gemacht werden, da dies der Versicherung überlassen werden muss.
Die Pflicht, seine Versicherung über einen Unfall zu informieren, hat in jedem Fall der Unfallverursacher laut AGB der Versicherungen.
Als Geschädigter seine Versicherung zu informieren, kann natürlich nicht schaden.
Sollten seitens der gegnerischen Versicherung Forderungen gestellt werden, kommt diese automatisch auf den Versicherungsnehmer zu.
Gut, besser man hat keinen Unfall - ansonsten oft nur Scherereien
E.
Zitat:
@ERIBE schrieb am 16. Februar 2025 um 18:13:03 Uhr:
Gut, besser man hat keinen Unfall - ansonsten oft nur Scherereien
E.
..darüber hinaus sind es leider zweierlei Dinge, im Recht zu sein oder Recht zu bekommen.
Ihr habt Beide recht.
Ich habe gerade bei Autobild den nachfolgenden Artikel gelesen und fand ihn gut, sodass ich ihn euch nicht vorenthalten will, da er viele Fragen beantwortet, die auch hier teilweise in diesem Thread gestellt wurden:
https://www.autobild.de/artikel/unfall-was-tun--27718567.html
Zitat:
@schweik6 schrieb am 18. Februar 2025 um 20:54:02 Uhr:
Ich habe gerade bei Autobild den nachfolgenden Artikel gelesen und fand ihn gut, sodass ich ihn euch nicht vorenthalten will, da er viele Fragen beantwortet, die auch hier teilweise in diesem Thread gestellt wurden:https://www.autobild.de/artikel/unfall-was-tun--27718567.html
Hey danke habe es gelesen wusste einiges tatsächlich noch nicht
Update:
Die gegnerische Versicherung besteht weiterhin auf die 50/50 Haftungsteilung. Bedeutet dies, dass die gegnerische Haftpflicht 50% meiner Schadenshöhe begleicht und der Unfallgegner über meine Haftpflicht 50% seines Sachschadens bezahlt bekommt und in der Folge eine Rückstufung geschieht?
Laut anwaltlicher Erstberatung ist es nicht erfolgsversprechend aufgrund fehlender Zeugen da privatrechtlich gegen vor zu gehen (beachte: keine Rechtsschutzversicherung). Laut dem Anwalt wird sich wenn überhaupt meine Versicherung nach Sichtung der Daten und dem 50/50 Vorschlag der gegnerischen Versicherung ein Bild davon machen und ggf. rechtlich gegen die Einschätzung vorgehen.
Deine Versicherung hat kein übergeordnetes Verlangen Schaden von dir abzuwenden wie ich schonmal schrieb. Sie zahlt 50 Prozent und stuft dich in der SFK zurück. Nach Schilderung des Unfallbeteiligten sieht dessen Versicherung die Chance eines Mitverschuldens und Schadensminderung.
Wie ich dir auch schon in einer PN schrieb, ist die Aussicht bei rechts vor links als Vorfahrtsberechtigter und dem Schadensbild sehr hoch, die Mitbeteiligung abzuwenden.
Lass dir das nicht gefallen! Gehe zum Anwalt, für einen Laien ist das Procedere zu komplex. Wenn der Anwalt das Mitverschulden abwenden kann, muss die gegnerische Versicherung deine Anwaltskosten zu 100 Prozent übernehmen, im Falle eines Mitverschuldens anteilig der Schadensaufteilung.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Dem ist nichts hinzuzufügen!!