Schaden an der C-Säule Golf 7

VW Golf

Guten Tag,

leider ist mir die Tage jemand in den Golf gefahren. Da das Auto nahezu technisch einwandfrei ist und sich der Schaden hauptsächlich kosmetisch ist habe ich vor kostengünstig zu reparieren.

Zu beheben ist definitiv die Undichtigkeit der Tür (Feuchtigkeit/Fahrgeräusche, etc.). Die Tür zu tauschen ist prinzipiell simpel umsetzbar würde das Problem der eingedellten C-Säule nicht lösen. Welche Möglichkeiten werden bei einem solchen Schaden in der Regel angewandt? Spachteln, Reparaturbleche...?

Siehe Schaden anbei.

Ich wünsche allen schöne Feiertage und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!

Beste Grüße.

Schaden auch in Einstiegsleiste
45 Antworten

Zitat:

@Kluxen schrieb am 20. Januar 2025 um 17:42:51 Uhr:


DIe Versicherung hat sich aufgrund der "unklaren Sachlage" - es war ein klassisches missachten der Rechts-vor-links-Pflicht - für eine Haftungsteilung entschieden.

Welche unklare Sachlage? Linke Seite, du warst noch in Bewegung, da ist doch klar bei rechts-vor-links wer wem die Vorfahrt genommen hat, welche Begründung gibt's da für unklar?

Polizeilich aufgenommen? Eine anwaltliche Erstberatung ist meist nicht so teuer, würde ich bei der Schadenhöhe definitiv in Anspruch nehmen.

Und mach dir weniger Gedanken um die Säule, die kann man durchaus instandsetzen. Reifen und Felge gehören neu und eine Achsvermessung gemacht. Der Rest ist "optisch". Müsste man beim Golf gucken wo die Trennlinie ist, bei dem Schaden könnte das Kniestück tauschen reichen, nicht das ganze Seitenteil.

Ohne Gutachten wird es aber eh schwierig, auch bei Schuldteilung obliegt es dir deine Schadenhöhe zu beziffern. Golf 7 mit der Schadenhöhe wird durchaus auch im Gutachten Wiederbeschaffungs- und Restwert nötig werden, genauso wie ggf. Wertminderung, Nutzungsausfall, ...

@schweik6 Ja der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Die Beamten haben Fotos gemacht und sich beide Seiten angehört. Der Unfallgegner ist auf dem Unfallbericht als Beteiligter Nr.1 und ich als Beteiligter Nr. 2 gelistet - jedoch mit dem schriftlichen Kommentar, dass die Zuordnung nicht nach dem Verursacherprinzip geschehen ist.

Zeugen gibt es keine, die sind alle weiter gefahren und die Polizei spricht von "Aussage gegen Aussage".
Es war eine ganz klare Rechts-vor-links-Situation. Die Polizei hat sich dazu nicht geäußert bzw. nicht geurteilt sondern nur zugehört.

Der Unfallgegner hat halt vorne auf der Fahrerseite die Frontschürze zerkratzt und den Scheinwerfer beschädigt. Aussage des Unfallverursachers war in etwa: Ich wäre zu schnell abgebogen und hätte geschnitten - was definitiv nicht dem Unfallhergang entspricht.

Was mir fehlt ist eine Einschätzung, wie anhand des Unfallbildes des Schadens ein Gutachter bestimmen kann wer "recht" hat als Verursacher gilt. Geht das rein anhand der geltenden Verkehrssituation am Unfallort und des Schadensbildes?

@Weilheimer Nein wir sind nicht bei der gleichen Versicherung.

Grundsätzlich gilt nach deiner Schilderung das Vorrecht nach der Vorfahrtsregelung 'rechts vor links'.
Einschränkungen wären nur möglich durch 'Erzwingen der Vorfahrt'.
Anhand der Schadensbilder sehe ich da keine Anhaltspunkte für eine Teilschuld deinerseits.
Das Problem ist, dass Versicherungen oft kein großes Aufklärungsbedürfnis haben. Sie halten sich schadlos durch Höherstufung des Versicherungsnehmers nach einem Schadensfall (auch bei Teilschuld) und Umlage von Kosten auf alle Versicherungsnehmer durch höhere Tarife.
Wurde dir seitens der Polizei ein Vorhalt wegen eines Verkehrsverstosses gemacht?
Eine Beurteilung aus der Ferne ohne Auswertungsmöglichkeit der Unfallspuren und Aussagen der Beteiligten, ist schwierig bis unmöglich. Dies kann und soll auch keine Rechtsberatung sein.
Im Zweifelsfall würde ich dir unbedingt raten, juristischen Rat einzuholen.

Danke @schweik6.
Die Polizei hat keinen Vorhalt gemacht. Die haben nur beide Aussagen aufgenommen - das wars.

Es gibt keine Unfallspuren in Form von Markierungen auf der Straße etc. Lediglich ein Foto wie der Unfallgegner ca. 2m über der Haltelinie steht und halt die Aufnahmen des Schadens.

Die gegnerische Versicherung schickt nun einen Gutachter. Den würde ich gerne befragen, wie es einzuschätzen ist in solch einer Situation auf Grundlage der Sachlage juristisch einzugreifen. Nur ist der ja leider nicht ganz "unparteiisch"...

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Aus der Ferne betrachtet anhand der Beschädigungen deines Fahrzeugs, sehe ich da kein Verschulden deinerseits.
Das Vorfahrtsrecht umfasst den gesamten Kreuzungs-/Einmündungsbereich.
Wenn die gegnerische Versicherung Forderungen an deine Versicherung stellen sollte, wirst du zu einer Schadensmeldung aufgefordert. Warte erst mal ab und halt uns auf dem laufenden, gerne auch per PN an mich.

Ich möchte mich den Ausführungen von schweik6 anschließen.
Für mich ist die Sache im Prinzip klar.
Bin auf die Argumentation der Versicherung bzw. des Gutachters gespannt, warum dir eine Teilschuld zugesprochen werden sollte.

Danke @BLUE SLK und @schweik6 ,

laut Aussage des Unfallverursachers sei ich "zu schnell um die Kurve und hätte ihn geschnitten". Das habe ich gehört, als er mit der Polizei gesprochen hat. Was er sonst noch zu Protokoll gegeben hat weiß ich natürlich nicht.

Für mic ist und bleibt es schwer einzuschätzen ob ich ohne Rechtsschutzversicherung dagegen anwaltlich vorgehen sollte..... Da fehlt mir eine konkrete Voreinschätzung.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Januar 2025 um 15:04:01 Uhr:



Zitat:

@Kluxen schrieb am 20. Januar 2025 um 17:42:51 Uhr:


DIe Versicherung hat sich aufgrund der "unklaren Sachlage" - es war ein klassisches missachten der Rechts-vor-links-Pflicht - für eine Haftungsteilung entschieden.

Welche unklare Sachlage? Linke Seite, du warst noch in Bewegung, da ist doch klar bei rechts-vor-links wer wem die Vorfahrt genommen hat, welche Begründung gibt's da für unklar?

Polizeilich aufgenommen? Eine anwaltliche Erstberatung ist meist nicht so teuer, würde ich bei der Schadenhöhe definitiv in Anspruch nehmen.

Als Mitglied eines Automoblclubs ist die Erstberatung i.d.R. kostenlos.

Wenn du @Kluxen alleine versuchen solltest, den Schaden zu deinen Gunsten zu regulieren, wirst du wohl ziemlich schmerzhaft auf die Nase fallen. Wenn die Haftung geteilt wird und du Vollkasko ein deinem Vertrag hast, solltest du unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten, denn dann kommt auch das Thema Quotenvorrecht auf den Zettel. Erklärung.

Hallo,

gibt es kein Foto von dem Unfall?
Habt ihr keine Polizei geholt?

Es könnte auch die Achse oder Rahmen verzogen sein, deshalb halte ich einen Gutachter für notwendig.
Lg
Andy

Der TE hat geschrieben, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wurde.
Ein Bestandteil der Unfallaufnahme sind Lichtbilder.

Ist man mit 63 schon sooooo alt um den Inhalt von 23 Beiträgen
richtig zu interpretrieren bzw. inhaltlich aufzunehmen 🙄
E.

Ich habe vorhin mit einem Gutachter telefoniert der meinte, nur anhand des Schadensbildes und des Bildes vom Unfallgegner, wie dieser die Haltelinie überfahren hat, lässt sich die Schuldfrage nicht klären. Um das eindeutig zu klären bleibt nur eine vermutlich sehr kostenintensive Unfallrekonstruktion.

Richterlich die Schuld von sich zu weisen und die Gegenseite dazu aufzufordern, ein eventuelles Fehlverhalten meinerseits zu beweisen, sprich gesetzlich vom Vorfahrtsrecht Gebrauch zu machen, scheint auch nicht erfolgsversprechend.

Von daher sieht es so aus, als bleibe ich in dem Fall ebenfalls schuldig oder ich würde mit sehr sehr hohen Kostenrisiko eine Unfallrekonstruktion anstreben....

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
Das Vorfahrtsrecht ist übermächtig. Wie ich schon mal schrieb, nur beeinträchtigt durch Nachweis von erzwingen der Vorfahrt, wonach es durch deine Schilderung und die Lage der Unfallschäden nicht aussieht.
Ich kann mein Angebot nur wiederholen: wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und im Laufe der Ermittlungen auf dich ein Tatvorwurf zukommt, kontaktiere mich per PN. Ich werde dir helfen.

Zitat:

@schweik6 schrieb am 3. Februar 2025 um 20:10:10 Uhr:


. . .
Ich kann mein Angebot nur wiederholen: wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und im Laufe der Ermittlungen auf dich ein Tatvorwurf zukommt, kontaktiere mich per PN. Ich werde dir helfen.

Das hört sich doch gut an - auf gehts TE, viel Erfolg !

E.

Ich habe dem TE auch bereits meine Einschätzung der Situation dargestellt.
Ich bin ähnlicher Meinung wie schweik6 und würde dessen Angebot annehmen.

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