Schaden am Fahrzeug durch defekte Entwässerungsrinne
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen. Zusammen mit dem Nachbarhaus (5 Wohnungen) teilen wir uns eine Tiefgarage mit insgesamt 12 Stellplätzen. Bei den Wohnungen handelt es sich um Eigentumswohnungen, welche von den Eigentümern teilweise selbstgenutzt sind bzw. vermietet werden. Wir sind Wohnungsmieter. Die WEG wird von einer Hausverwaltung vertreten, es besteht eine Haftpflichtversicherung für die WEG.
Aus der Tiefgarage führt eine Rampe gerade und mit gleichmäßiger Neigung zur Grundstückseinfahrt. Am oberen Ende der Rampe gibt es eine ACO Drain Entwässerungsrinne. Meine Frau verließ mit Ihrem VW Polo vor einigen Wochen die Tiefgarage. Sie fuhr mit mit normaler Geschwindigkeit.
Beim Überfahren der Entwässerungsrinne brach die Kante der Rinne, der Abdeckrost wurde ausgehebelt und mit großer Wucht gegen den Unterboden des Polo geschleudert. Dabei wurde der Dieselkraftstoffkühler stark beschädigt, ist aber zum Glück noch dicht. Die Reparaturkosten betragen lt. Kostenvoranschlag knapp über 300 Euro.
Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung der WEG gemeldet. Der Versicherer sendete daraufhin seinen Meldebogen mit der Bitte um Vervollständigung. Dieser Bogen wurde ausgefüllt und 2 Tage später zurückgeschickt. Eingangsbestätigung per Mail kam sofort. Daraufhin kam 4 Wochen lang keine Reaktion. Auf freundliche Rückfrage nach dem Bearbeitungsstand hatten wir nach 2 Tagen das Schreiben in der Post mit den Worten " ... ein Verschulden unseres Versicherten ist nicht erkennbar und eine Entschädigung können wir nicht in Aussicht stellen ..." und "... Sie können den Schaden aber Ihrer Kfz-Versicherung melden, damit diese reguliert und prüft, ob sie Regress bei uns als Haftpflichtversicherer nimmt ...".
Für uns ist klar, daß die HP der WEG leisten muß. Netter Versuch, daß wir es der VK melden sollen. Das macht nur Arbeit und Ärger, da 300 Euro SB und knapp über 300 Euro Schaden. Da wird sich unser Kfz-Versicherer ganz bestimmt reinhängen.
Was nun? Nochmal ein schärferes Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung und Hinweis, daß die Angelegenheit dem Anwalt übergeben wird, falls keine Antwort oder Deckungszusage erfolgt? Verkehrsrechtsschutz ohne SB wäre vorhanden.
Beste Antwort im Thema
Finales Update: Die Sache ist erledigt und der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung der WEG übernommen. Die Zusage der Schadensübernahme kam heute.
Es gab seit Dezember noch einige Diskussionen zwischen mir (bzw. meiner Frau, deren Fahrzeug wurde beschädigt) und der Versicherung. Die Hausverwaltung als Vertreterin der WEG stand hinter uns und konnte das Verhalten der Versicherung nicht nachvollziehen. Die HV hat bei der Versicherung auch nachgehakt. Letztendlich eingelenkt hat die Versicherung aufgrund des Arguments, daß es sich um einen baulichen Mangel (zu niedrige Belastungsklasse der Rinne) handelt. Weiterhin hatte ich damit gedroht, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe.
Unseren Vermieter hatten wir über die ganzen Geschichte zwar informiert, aber sonst erstmal unbehelligt gelassen. Auch haben wir den Schaden nicht der VK-Versicherung gemeldet, damit die nicht auf blöde Ideen kommen, am Ende erstmal höher stufen und dann noch mehr Arbeit mit der Korrektur entsteht.
Fazit: Das war das letzte Mal, daß ich so eine Sache versuche ohne Anwalt zu regeln. Wenn die Versicherer meinen, daß sie bocken müssen, dann sollen sie dafür eben extra bluten.
Haken dran, Sache erledigt!
53 Antworten
Danke für die Hinweise bzgl. Belastungsklasse und die möglichen Auswirkungen der Spurrinnen.
Heute habe ich mir die Situation nochmal genau angesehen und auch in Erfahrung gebracht, welche Rinne und welcher Rost verbaut war bzw. auch wieder eingebaut wurde. Die Rinne ist eine "ACO Self Standardline" mit Stegrost Artikel-Nr. 38516. Der Rost entspricht Belastungsklasse A15 (EN 1433:2015) und ist damit an dieser Stelle garnicht zulässig. Es ist feststellbar, daß alle Roste - auch das erst eingebaute Neuteil - mehr oder weniger verbogen bzw. verzogen sind.
Weiterhin habe ich Fotos gemacht, wie knapp der Abstand zwischen Unterboden und Rinne beim Befahren der Rampe wird. Da ist es nicht verwunderlich, daß sich der Rost einspreizen bzw. verkeilen kann, wenn er herausschnappt. Eine Sicherung fehlt bei den Stegrosten. In der Rampe selbst sind weitere Rinnen mit Längsstabrosten verbaut. Diese haben eine Sicherung und entsprechen Belastungsklasse B125.
In meinem Schreiben an die Versicherung habe ich mich nun auf den falschen Rinnentyp (Klasse A15 statt B125) und die mangelnde Wartung bezogen. Es gibt eine letzte Fristsetzung bis Montag 17.12. und falls bis dahin keine bzw. eine unbefriedigende Reaktion kommt, dann geht die Sache an den Anwalt.
P. S. Es freut mich, daß der Nutzer weiss-blau seinen Fehler erkannt und eingestanden hat. Entschuldigung angenommen. 🙂
Du solltest dir keine Schuhe anziehen, die dir nicht passen.
Ob die Aco-Self dort zulässig ist, kannst du nach meiner Einschätzung gar nicht beurteilen.
Grundsätzlich ist die Rinne auch für PKWs befahrbar.
Dass die Rinne hier beschädigt wurde, liegt IMO nicht an der Rinne selbst, sondern am anschließenden Pflaster, das Spurrinnen aufweist, wodurch die Rinne punktuell überbeansprucht wurde.
Das alles soll dich aber gar nicht interessieren, das sollen Fachleute entscheiden.
Stelle deine Ansprüche an deinen Vermieter und wenn der sich nicht kooperativ zeigt, wirst du entweder einen Anwalt aufsuchen oder den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.
Ganz wichtig auch, du bist hier nicht bei der KFZ Haftpflicht. Gegen die Versicherung hast Du keinerlei Ansprüche. Das ist nur bei der KFZ Haftpflicht so. Dein alleiniger Ansprechpartner ist die WEG, eventuell vertreten durch die HV.
Die wiederum können das bei der Versicherung geltend machen.
@Weilheimer , kurz eine Frage bist du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bzw. dessen Stellplatz in der Tiefgarage , wenn Mieter stell deine Ansprüche hier gegen deinen Vermieter mit der Bitte um Begleichung entweder er als Vermieter direkt oder durch die WEG / HV da es sich hier um einen Baulichen Mangel handelte und dieser Schaden daraus hervorging also durch Schadhafte Bauteile der Rinne dieser Schaden am FHZ entstanden ist .
Nebenbei kannst ihn ja noch auf die Belastungsgrenzen der Rinnen hinweisen muss aber nicht sein .
Sollte dies hier ins leere laufen und du hast ev. eine private Rechtschutz begib dich damit zum RA und lass es den machen eine andere Wahl hast du hier dann nicht , ein RA welcher sich mit Bausachen auskennt sollte dies eigentlich recht schnell durch haben .
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Unser Vermieter hat mit der Sache höchstens indirekt zu tun, da er nur am Haus und der TG ein Teileigentum besitzt (die Wohnung und den dazugehörigen Stellplatz). Die Verkehrsflächen sind gemäß Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum der WEG. Damit ist die WEG mein Gegner und die WEG wird durch die HV vertreten.
An die HV hatten wir uns gewendet, diese hat das der Versicherung gemeldet und die Versicherung hat uns den Fragebogen geschickt. Jetzt bockt die Versicherung und versucht das als unberechtigten Anspruch abzuwehren.
Die HV hatte das ablehnende Schreiben der Versicherung in Kopie erhalten. Unsere Antwort auf das Schreiben ging jetzt ebenfalls in Kopie an die HV. Jetzt warten wir mal die Reaktion ab. Ich gehe fest davon aus, daß sich auch die HV nochmal melden wird. Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann mache ich den Anspruch auf Schadenersatz direkt der WEG über geltend.
Fristsetzung läuft bis Montag 17.12. und dann sehen wir weiter. Ich werde berichten, wie es weiterging.
Der unmittelbare Ansprechpartner ist der Vermieter als Vertragspartner gem. Mietvertrag, den Du nicht mit der Eigentümergemeinschaft hast. Er ist für die mietvertragskonforme Nutzung einschl. des Stellplatzes, der Sondereigentum sein dürfte, zuständig. Dich muss dann das subsidiäre Eigentumsverhältnis zum Grundstück nicht interessieren.
Mache den Schaden, der Dir durch den ordnungsgemäßen Nutzung der Mietsache entstanden ist, ihm gegenüber geltend. Alles Weitere ist Sache des Vermieters.
Ich bin kein Verfechter des Gangs zum Anwalt. In diesem Fall wäre es aber angebracht gewesen.
Du zahlst doch Miete für die Wohnung und den Stellplatz.
Daher ist derjenige, der die Miete kassiert dafür verantwortlich, dass sich der Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand befindet und muß folglich deinen Schaden ersetzen.
Wie und ob sich dein Vermieter das Geld ggf. zurück holt, braucht dich nicht zu interessieren.
Es ist zwar nicht direkt das gleiche wie bei unserem Fall , da bei dir keine Körperverletzung mit vorliegt , aber wie hier schon mehrfach gesagt wurde geh auf deinen Vermieter zu , er ist in diesem Fall der Richtige für dich .
Ich bin in unserem Fall leider auch Eigentümer aus Gemeinschaftseigentum und somit auch indirekt mit Haftbar bei Schäden Dritter , also wenn jemand dort stürzt oder sonst zu Schaden kommt , aber nur auf Flächen wo Wohnungseigentümer oder Mieter nicht direkt z.b. Räum- u. Streupflichten haben , den da ist es wieder anders .
In deinem Fall aber ist es ja so das hier auf Sondereigentum (Einfahrt TG) ein Schaden entstanden ist welcher von dir nicht hervorsehbar war bzw. Mutwilligkeit entstanden ist , somit ist hier die WEG bzw. der Vermieter als direkter Ansprechpartner für dich zuständig , die werden sich dann ev. mit der HV oder aber auch direkt mit der Versicherung auseinandersetzen werden müssen , so ist es eben .
Bei uns ist es nun mal so das hier Körperverletzung im Raum steht und somit wir als WEG (Besitzer des ganzen) mit Haftbar gemacht werden bzw. auf Schmerzensgeld und auch sollten Behandlungskosten anfallen auch diese und das kann dann recht schnell sehr Teuer werden , deshalb sind solche Versicherungen auch äußerst Ratsam zu machen , reicht wenn wir dann falls eine Anzeige gemacht wird eine solche noch erhalten wegen Vorsatz und Fahrlässigkeit in Folge Körperverletzung . Hier ist nicht die HV verantwortlich sondern wird eigentlich dafür beauftragt das solche Sachen nicht passieren .
Ich gebe dir den Rat , gehe zu deinem Vermieter und verlange von Ihm den Schaden , sollte er abwinken usw. wird dein Weg zum Anwalt sein und zwar recht schnell . Ich hoffe du hast von dem Schaden und deren Schadensstelle also der Einfahrt und der Rinne aussagekräftige Bilder gemacht bevor diese repariert wurde .
Zudem schau mal welche FHZ so alles in eurer TG so rumstehen (Gewichtsklasse) und schau auch mit welchen Mittel hier die neue Rinne wieder repariert wurde , so wie ich es auf Bildern weiter oben gesehen habe sind diese mit A15 versehen , also halten diese auch wieder nur für kurze Zeit zudem sind diese Roste nicht befestigt , nur als kleiner Tip.
Bei uns wurden nun welche aus Beton sauber eingebaut mit Guß-Rosten und 4-fach Verschraubung pro Rost , haben seither die Gewichtsklasse bis 25to. , waren Angebotstechnisch vom Material her teurer jedoch Einbau günstiger als die 12,5 to. Ausführung und haben uns zudem besser gefallen . OK gehört so jetzt nicht direkt hier her und wollte es dem Themenstarter auch nur kurz sagen wie es auch laufen kann .
Finales Update: Die Sache ist erledigt und der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung der WEG übernommen. Die Zusage der Schadensübernahme kam heute.
Es gab seit Dezember noch einige Diskussionen zwischen mir (bzw. meiner Frau, deren Fahrzeug wurde beschädigt) und der Versicherung. Die Hausverwaltung als Vertreterin der WEG stand hinter uns und konnte das Verhalten der Versicherung nicht nachvollziehen. Die HV hat bei der Versicherung auch nachgehakt. Letztendlich eingelenkt hat die Versicherung aufgrund des Arguments, daß es sich um einen baulichen Mangel (zu niedrige Belastungsklasse der Rinne) handelt. Weiterhin hatte ich damit gedroht, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe.
Unseren Vermieter hatten wir über die ganzen Geschichte zwar informiert, aber sonst erstmal unbehelligt gelassen. Auch haben wir den Schaden nicht der VK-Versicherung gemeldet, damit die nicht auf blöde Ideen kommen, am Ende erstmal höher stufen und dann noch mehr Arbeit mit der Korrektur entsteht.
Fazit: Das war das letzte Mal, daß ich so eine Sache versuche ohne Anwalt zu regeln. Wenn die Versicherer meinen, daß sie bocken müssen, dann sollen sie dafür eben extra bluten.
Haken dran, Sache erledigt!
Das ganze hier war ein sehr interessanter und lehrreicher Thread , der zudem auch für Lion sehr informativ ist. Zudem hat der TE ihn gut moderiert und alle wichtigen Informationen geliefert. Umso erfreulicher, dass das Ganze nun für ihn gut ausgegangen ist und er die Kosten erstattet bekommen, ohne seine Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Auch derartige Erfahrungen waren für mich der Grund, eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Man muss sich im Leben nicht mehr mit derartigen Widrigkeiten herumschlagen. Das kostet unnötig Nerven. Dazu gibt es gute Anwälte 😁
Danke für die Rückmeldung.
Interessant am Rande wäre natürlich noch, ob die WEG den Schaden an der Einfahrt - Spurrillen und falsche Rinne - recht zügig beseitigen lässt oder die Beschlußvorlage mehrjährigg ergebnisoffen diskutiert wird.
;-)
Und da ist bereits der Verwalter gefordert, der für eine Schadensbeseitigung sorgen muss, um der Gemeinschaft weitere Kosten vom Hals halten muss. Das ist Bestandteil seiner Pflichten im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltertätigkeit. Für erforderliche Maßnahmen ist bei Gefahr im Verzug kein Beschluss notwendig.
Insgesamt hervorragend gelaufen. Viele hätten klein beigegeben und auf ihre Ansprüche verzichtet. Entsprechende Rechtschutzversicherungen können da sicherlich hilfreich sein, um anwaltliche Hilfe zu nutzen.
Interessant wäre noch der Hintergrund: Worin lag das Versäumnis der WEG: Falsche Rinne verbaut oder mangelhafte Überprüfung des Zustandes der Rinne?
Ganz allgemein frage ich mich, wieso 1,5 Tonnen Belastung bei einer TG für PKW nicht ausreichen sollen, welches Auto, das in eine TG passt hat denn eine höhere zulässige/tatsächlich Achslast?