Schaden am Fahrzeug durch defekte Entwässerungsrinne

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen. Zusammen mit dem Nachbarhaus (5 Wohnungen) teilen wir uns eine Tiefgarage mit insgesamt 12 Stellplätzen. Bei den Wohnungen handelt es sich um Eigentumswohnungen, welche von den Eigentümern teilweise selbstgenutzt sind bzw. vermietet werden. Wir sind Wohnungsmieter. Die WEG wird von einer Hausverwaltung vertreten, es besteht eine Haftpflichtversicherung für die WEG.

Aus der Tiefgarage führt eine Rampe gerade und mit gleichmäßiger Neigung zur Grundstückseinfahrt. Am oberen Ende der Rampe gibt es eine ACO Drain Entwässerungsrinne. Meine Frau verließ mit Ihrem VW Polo vor einigen Wochen die Tiefgarage. Sie fuhr mit mit normaler Geschwindigkeit.

Beim Überfahren der Entwässerungsrinne brach die Kante der Rinne, der Abdeckrost wurde ausgehebelt und mit großer Wucht gegen den Unterboden des Polo geschleudert. Dabei wurde der Dieselkraftstoffkühler stark beschädigt, ist aber zum Glück noch dicht. Die Reparaturkosten betragen lt. Kostenvoranschlag knapp über 300 Euro.

Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung der WEG gemeldet. Der Versicherer sendete daraufhin seinen Meldebogen mit der Bitte um Vervollständigung. Dieser Bogen wurde ausgefüllt und 2 Tage später zurückgeschickt. Eingangsbestätigung per Mail kam sofort. Daraufhin kam 4 Wochen lang keine Reaktion. Auf freundliche Rückfrage nach dem Bearbeitungsstand hatten wir nach 2 Tagen das Schreiben in der Post mit den Worten " ... ein Verschulden unseres Versicherten ist nicht erkennbar und eine Entschädigung können wir nicht in Aussicht stellen ..." und "... Sie können den Schaden aber Ihrer Kfz-Versicherung melden, damit diese reguliert und prüft, ob sie Regress bei uns als Haftpflichtversicherer nimmt ...".

Für uns ist klar, daß die HP der WEG leisten muß. Netter Versuch, daß wir es der VK melden sollen. Das macht nur Arbeit und Ärger, da 300 Euro SB und knapp über 300 Euro Schaden. Da wird sich unser Kfz-Versicherer ganz bestimmt reinhängen.

Was nun? Nochmal ein schärferes Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung und Hinweis, daß die Angelegenheit dem Anwalt übergeben wird, falls keine Antwort oder Deckungszusage erfolgt? Verkehrsrechtsschutz ohne SB wäre vorhanden.

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Beste Antwort im Thema

Finales Update: Die Sache ist erledigt und der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung der WEG übernommen. Die Zusage der Schadensübernahme kam heute.

Es gab seit Dezember noch einige Diskussionen zwischen mir (bzw. meiner Frau, deren Fahrzeug wurde beschädigt) und der Versicherung. Die Hausverwaltung als Vertreterin der WEG stand hinter uns und konnte das Verhalten der Versicherung nicht nachvollziehen. Die HV hat bei der Versicherung auch nachgehakt. Letztendlich eingelenkt hat die Versicherung aufgrund des Arguments, daß es sich um einen baulichen Mangel (zu niedrige Belastungsklasse der Rinne) handelt. Weiterhin hatte ich damit gedroht, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe.

Unseren Vermieter hatten wir über die ganzen Geschichte zwar informiert, aber sonst erstmal unbehelligt gelassen. Auch haben wir den Schaden nicht der VK-Versicherung gemeldet, damit die nicht auf blöde Ideen kommen, am Ende erstmal höher stufen und dann noch mehr Arbeit mit der Korrektur entsteht.

Fazit: Das war das letzte Mal, daß ich so eine Sache versuche ohne Anwalt zu regeln. Wenn die Versicherer meinen, daß sie bocken müssen, dann sollen sie dafür eben extra bluten.

Haken dran, Sache erledigt!

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Zuständig für die Schadensbegleichung ist hier generell die WEG bzw. deren Versicherer und das für alle Schäden welche auf Allgemeinheit verursacht wurden bzw. entstehen können . Zudem was mir hier auffällt , für bis wieviel Tonnen sind diese ACO Rinnen / Gitter zulässig , frage hier weil bei uns wurden diese ausgewechselt und welche mit verschraubbaren Gittern eingebaut welche bis 12,5 to. zugelassen sind , die alten waren nur bis max. 2,5 to. zugelassen und ja auch hier sind SUV und Geländewägen drüber , auch welche wo einen Stellplatz haben und weit mehr wiegen als für die alten Bircorinnen zugelassen waren . Bei den Gittern waren es zudem nur 1,5 to. welche die zugelassen waren .
Was mir zudem auch auffällt sind die extremen Spurrillen vor und nach der Rinne so das hier die Rinne eh etwas höher steht und somit nochmals mehr belastet wird speziel an den Kanten wo die Gitter aufliegen , somit geht es fast schon an bauliche Mängel und ja ich will es jetzt nicht so hart sagen aber bei uns war es sogar mit Bauaufsichtliches Versagen benannt worden , also die HV hat hier versagt um einen Baulichen sichtbaren Mangel schnellstmöglich zu beseitigen bevor eine Gefahr ausgeht .

Einen solchen Fall ist bei uns im Haus erst vor knapp 8 Monaten durch gegangen als sich hier ein Mopedfahrer verletzt hat als er über die Rinne fuhr und eingebrochen ist , da kam dann ein Sachverständiger und genau er hatte dies so dokumentiert und ja ich habe es zwar nicht 1:1 aus dem Gutachten raus sondern nur teile davon .
Also du hast hier gezielt Ansprüche welche dir auch zustehen , hier sollte man noch Zufrieden sein das nicht mehr passiert ist , so wie bei uns , hat sogar noch Strafrechtlich eine Auswirkung wegen Körperverletzung usw.

Wenn ich das richtig sehe, ist das eine Aco-Self Entwässerungsrinne, die für PKW-Belastung konzipiert ist.
Solche Rinnen werden normalerweise auf privaten Garagenzufahrten verlegt, wo nur geringe Radlasten auftreten.
Möglicherweise haben hier aber auch Lastwagen die Rinne befahren und die Schäden verursacht.
Die Spurrinnen können auch zu den Schäden geführt haben, wobei die Spurrinnen entweder durch mangelhaften Unterbau oder durch Überlastung durch zu schwere Fahrzeuge entstanden sind.

So oder so ähnlich hat die bei uns an der Einfahrt auch ausgesehen und ja die sind auf privaten Grundstückszufahrten generell zugelassen , also wie gesagt privaten , hier sieht es jedoch dann schon wieder etwas anders aus da ja hier die Wohnungen nicht alle selbst genutzt werden sondern auch vermietet sind und somit sind hier also rechtlich gesehen nicht nur Privatnutzung sondern auch gewerblich bzw. öffentlich . Zudem ist zu klären ob diese öffentlich ev. zugänglich ist , wenn ja sind eh erhöhte Sicherungsmaßnahmen u ergreifen , also die Gitter entsprechend zu sichern .

Solche Sachen gehen gut solange hier keiner groß zu Schaden kommt , so wie bei uns im Haus auch , jedoch seither ist hier echt die Ka.... am Dampfen , zumal ja hier bei uns eine Person verletzt wurde durch den Sturz und beim Ruf des Rettungsdienstes eben auch die Polizei kam , war zwar auf eigentlich Privatgelände jedoch öffentlich voll zugänglich und somit wird es wie auf öffentlichen Straßen auch behandelt , leider oder besser gesagt gut für den Geschädigten und schlecht für die HV bzw. WEG bzw. deren Versicherer .
Ich schreibe hier da selbst indirekt betroffen in unserer Hauswohnanlage .

Hier wurde sogar schon auf Bauliche Mängel bzgl. des Bauträgers nachgeschaut jedoch ist dieser hier nach über 7 Jahren der Fertigstellung aus der Haftung raus zumal diese hier bei 5 Jahren liegen , anders sieht es beim Planungswerk aus , also die Fa. welche das ganze plant und zur Ausführung bringt , diese sind 10 Jahre gebunden und dies ist so wie der Gutachter bei uns festgestellt hat klar ein Planungsfehler da hier aus Kostengründen bewusst auf die mit höherer Gewichtsklasse verzichtet wurde .

Hier noch kurz eine Ergänzung zu den Gewichtsklassen :
https://www.aco-tiefbau.de/.../

Primäre Ursache sind die Spurrillen. Der Aufbau des Untergrundes der Betonpflasterung ist unzureichend. Sonst käme es nicht zur Spurrille (Absenkung). Durch die Spurrille wird die Rinne nicht nur - wie vorgesehen - direkt von oben mit dem Fahrzeuggewicht belastet, sondern es kommt beim Auffahren des Rades zu einer ca. 45° seitlichen Krafteinwirkung auf den Rinnentrog. Darauf ist der nunmal nicht ausgelegt und deshalb ist der Rinnentrog auch entsprechend ausgebrochen und das Gitter liegt nicht mehr auf. Der Schaden an der Rinne ist auch nicht frisch. Der Vermieter haftet hier.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:25:34 Uhr:


Primäre Ursache sind die Spurrillen. Der Aufbau des Untergrundes der Betonpflasterung ist unzureichend. Sonst käme es nicht zur Spurrille (Absenkung). Durch die Spurrille wird die Rinne nicht nur - wie vorgesehen - direkt von oben mit dem Fahrzeuggewicht belastet, sondern es kommt beim Auffahren des Rades zu einer ca. 45° seitlichen Krafteinwirkung auf den Rinnentrog. Darauf ist der nunmal nicht ausgelegt und deshalb ist der Rinnentrog auch entsprechend ausgebrochen und das Gitter liegt nicht mehr auf. Der Schaden an der Rinne ist auch nicht frisch. Der Vermieter haftet hier.

Dies zum einen und zum anderen sind diese Blechgitter hier gar nicht zugelassen für die Belastungen sondern müssen eine viel höhere Gewichtsklasse aufweisen .
Hier mind. M125 also anders ausgedrückt bis 12,5 to. , die welche hier eingebaut sind halten den Druck so gar nicht stand , sind vermutlich nur für Fußgänger bzw. max. PKW Verkehr bis zur Gewichtsklasse M15 zugelassen also umgerechnet bis 1,5 to. mehr auch nicht . Somit wird hier auch der Untergrund und die Befestigung selbst nicht höher sein , wenn man jedoch bedenkt das heute auch SUV und Geländefahrzeuge in solche Tiefgaragen fahren und diese weit mehr als 1,5 to. wiegen braucht man nicht mehr viel Nachzudenken was passiert wenn diese FHZ hier mehrmals am Tag drüber rumpeln , da braucht man keinen LKW zu .

Denke hier und dies fällt mir als Eigentümer und Selbstnutzer des Wohnraumes recht schwer es einem anderen zu sagen dies zu tun um zu seinem Recht zu kommen auch wenn ich es eigentlich eher nicht tun sollte , geh bitte hier zu einem Anwalt , weis nur nicht ob eher Verkehrsrecht oder Baurecht besser wäre , du alleine kommst da nicht weit bzw. hast es ja schon schriftlich als Schreiben der Versicherung erhalten .

Mietrechtlich ist es einfach. Man erklärt in Höhe der Reparaturkosten die Aufrechnung mit der übernächsten Miete und behält diese dann ein. Schon ist der Drops gelutscht. Der Vermieter kann sich dann mit der WEG und der Versicherung rumärgern. Und natürlich muss die WEG den Mangel beseitigen, also die Einfahrt baulich ertüchtigen.

Hier mal nur als Beispiel der Gewichtsklassen :
https://www.birco.de/.../

Stegrost 100 mit A15 und Gitter-/ Klemmroste 100 mit B125 gekennzeichnet , also Gewichtsmäßig eine ganz andere Klasse .

Und so wie es auf dem Foto aussieht sind dies reine Stegroste also gestanzte oder gebogene Roste mehr auch nicht , die Gitter-/Klemmroste sind seitlich mit einem Rahmen verstärkt und können zusätzlich mit Klammern auch am Grundkörper verschraubt werden , ähnlich wie bei den Gußrosten auch .

Wenn man es sicher haben will, nimmt man die höhere Belastungsklasse. Davon abgesehen sehen die Gussroste auch am besten aus.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 7. Dezember 2018 um 20:41:05 Uhr:



Zitat:

@Weilheimer schrieb am 7. Dezember 2018 um 20:32:05 Uhr:


P. S. Es klingt fast so, als ob Du bei einem Versicherer tätig bist und Dich mit der Abwehr von Ansprüchen beschäftigst.
Gott bewahre.

😁

Nur Mitglied in zwei WEG Verwaltungsbeiräten und wenn du ahnen würdest mit welchem Blödsinn man so konfrontiert wird ...

Sollte deine WEG kulanterweise zahlen hättest du Glück. Für den beschriebenen Fall, dass man allseits gut miteinander kann wäre mein Vorschlag an den Geschädigten der gewesen, sich irgendwo zu einigen.

Wenn Du in zwei WEG Verwaltungsbeiräten tätig bist, solltest Du Dich aber besser mit Instandhaltungspflichten auskennen. Die wurden nämlich hier, wie schon angemerkt wurde, schuldhaft (Spurrinnen deutlich sichtbar) vernachlässigt. Aber nicht jeder, der auf einem Stuhl sitzt, füllt ihn auch aus. 😉

Danke erstmal für Eure wirklich hilfreichen Kommentare!

Vor einigen Jahren wurde die Rinne vom Winterdienst mit dem Räumschild beschädigt. Daraufhin wurden dort neue Rinnenteile verbaut. Es sind normale Klemmroste aus Blech ohne Sicherung. Die anderen Rinnen und Roste an der TG-Rampe sind deutlich solider, die Roste mit Sicherung.

Die Spurrinnen sind mir auch aufgefallen. Bei der Erneuerung der jetzt beschädigten Rinne hat man dort die Pflastersteine zumindest zur Rinne hin angehoben und die Kante damit ausgeglichen.

Alles in allem habe ich nun genug Munition, um damit der Versicherung nochmal im Guten die Chance zu geben, den Schaden zu regulieren. Wenn sie es dann trotzdem nicht anders will, dann geht es eben zum Anwalt.

@weiss-blau Ich bin niemand, der mit Gewalt jemanden sucht, der den Schaden übernimmt, nur damit man selbst nicht dafür bluten muß. Hier ist für mich die Sache klar, daß meine Frau den Schaden nicht zu verantworten hat und die Beschädigung am Fahrzeug definitiv nicht aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt wird.

kannst du hier ev. mal genauere Bilder / Auskunft des Rostes / Gitter machen auch seitlich , ev. auch welcher Hersteller es ist und um welche Rinne es sich ev. handelt . Im Internet stellen hier die meisten Firmen / Hersteller solcher Produkte allgemeine Gewichtsklassen zur Verfügung wo du es zudem auch einfacher hast der Versicherung zu belegen das hier ein massiver Fehler vorliegt , nur mal wie bei uns geschehen , lass es dort bei euch genauso hätte sein oder lass hier nur mal einen Fußgänger drüber laufen und er kippt mit dem Gitter ein und verletzt sich dabei , da hat dann die WEG usw. den Schlipps auf dem Rücken wie man so schön sagt , spreche aus Erfahrung siehe Bericht weiter oben und ja es ist hier ja Gott sei Dank bei dir nur Materieller Schaden , bei uns kam ja körperlicher Schaden hinzu und hier sieht es dann ganz anders aus .

Zudem habe ich das Gefühl das bei euch an dieser Stelle nur das aller nötigste mal gemacht wird und zudem meist auch erst wenn was passiert sein sollte , einer HV mit Aufsichtspflicht und sicheren Verkehrswegen innerhalb der Gemeinschaft ist hier nicht ganz nachvollziehbar , diese lockere Schiene hatte unser letzter HV auch so umgesetzt jedoch seit etwa 4-Monaten nun bei uns ein neuer (klar neue Besen kehren gut) bzw. alt Bekannter welcher ich aus einer anderen alten WEG sehr gut kenne und sich dort und bei anderen WEG´s sehr gute Noten erarbeitet hat , bei uns seither auch einiges nun am Laufen ist wo wir gar nicht dachten das dies der Verkehrssicherheit wichtig ist .

Also lass dich nicht unterkriegen und bestehe auf dein Recht , zumal es ja wirklich nur gut ausgegangen ist und ja nur ein Materieller Schaden dabei geblieben ist , solltest so oder so ähnlich der Versicherung zurückschreiben und um Zahlungszusage bieten .

Ich muss um Entschuldigung bitten.

Mein Browser hat mir gestern 3 der 4 Bilder vorenthalten. Nachdem das Wort Spurrillen hier aufgetaucht ist habe ich eben nochmal im Eingangspost geschaut ... und siehe da ... 🙄

Der Schaden hätte natürlich im Vorfeld beseitigt werden müssen, so kann man das nicht lassen. Die WEG dürfte hier klar in der Pflicht sein.

Sry @ Weilheimer und viel Erfolg !

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 8. Dezember 2018 um 08:11:41 Uhr:


Ich muss um Entschuldigung bitten.

Mein Browser hat mir gestern 3 der 4 Bilder vorenthalten. Nachdem das Wort Spurrillen hier aufgetaucht ist habe ich eben nochmal im Eingangspost geschaut ... und siehe da ... 🙄

Der Schaden hätte natürlich im Vorfeld beseitigt werden müssen, so kann man das nicht lassen. Die WEG dürfte hier klar in der Pflicht sein.

Sry @ Weilheimer und viel Erfolg !

Angenommen!
1x Danke... , denn ich finde es prima, dass hier auch jemand mal seinen Fehler einräumt! 🙂

Zum Thema: das diese Konstruktion schon seit längerem defekt ist, sieht man ja eindeutig auf den Bildern im Eingangspost. Ich persönlich tippe sogar darauf, dass die Schäden schon seit Jahren bestehen und auch der Frost hier mitgewirkt hat. Die Sanierung dürft im übrigen auch relativ aufwändig werden, weil das Pfaster ja im Bereich der Rille und der Spurrillen davor und dahinter komplett aufgehoben und der Untergrund umfangreich saniert werden muss.

Die verbaute Rinne, ist eine billige. Eine Frage der Zeit, bis diese zerbricht. Es gibt zu der Rinne auch eine Tonnenbegrenzung. Normal verbaut man wie bei mir eine 12t Rinne wenn nur PKW befahren und eventuell 7,5t LKW

Zitat:

Alles in allem habe ich nun genug Munition, um damit der Versicherung nochmal im Guten die Chance zu geben, den Schaden zu regulieren. Wenn sie es dann trotzdem nicht anders will, dann geht es eben zum Anwalt.

Geh besser gleich zum Anwalt - die Versicherung ist nicht zuständig und der Anwalt wird das wissen. Du musst den Schadenersatz bei der WEG geltend machen - die können sich dann überlegen, ob sie das bei der Versicherung einfordern.

Es könnte sein, dass die Versicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen, weil die Instandhaltung der Auffahrt mangelhaft war. Aber wenn Du gerne die Arbeit von anderen machst...

Hat halt jeder sein Hobby.😁

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