Schaden am Fahrzeug durch defekte Entwässerungsrinne
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen. Zusammen mit dem Nachbarhaus (5 Wohnungen) teilen wir uns eine Tiefgarage mit insgesamt 12 Stellplätzen. Bei den Wohnungen handelt es sich um Eigentumswohnungen, welche von den Eigentümern teilweise selbstgenutzt sind bzw. vermietet werden. Wir sind Wohnungsmieter. Die WEG wird von einer Hausverwaltung vertreten, es besteht eine Haftpflichtversicherung für die WEG.
Aus der Tiefgarage führt eine Rampe gerade und mit gleichmäßiger Neigung zur Grundstückseinfahrt. Am oberen Ende der Rampe gibt es eine ACO Drain Entwässerungsrinne. Meine Frau verließ mit Ihrem VW Polo vor einigen Wochen die Tiefgarage. Sie fuhr mit mit normaler Geschwindigkeit.
Beim Überfahren der Entwässerungsrinne brach die Kante der Rinne, der Abdeckrost wurde ausgehebelt und mit großer Wucht gegen den Unterboden des Polo geschleudert. Dabei wurde der Dieselkraftstoffkühler stark beschädigt, ist aber zum Glück noch dicht. Die Reparaturkosten betragen lt. Kostenvoranschlag knapp über 300 Euro.
Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung der WEG gemeldet. Der Versicherer sendete daraufhin seinen Meldebogen mit der Bitte um Vervollständigung. Dieser Bogen wurde ausgefüllt und 2 Tage später zurückgeschickt. Eingangsbestätigung per Mail kam sofort. Daraufhin kam 4 Wochen lang keine Reaktion. Auf freundliche Rückfrage nach dem Bearbeitungsstand hatten wir nach 2 Tagen das Schreiben in der Post mit den Worten " ... ein Verschulden unseres Versicherten ist nicht erkennbar und eine Entschädigung können wir nicht in Aussicht stellen ..." und "... Sie können den Schaden aber Ihrer Kfz-Versicherung melden, damit diese reguliert und prüft, ob sie Regress bei uns als Haftpflichtversicherer nimmt ...".
Für uns ist klar, daß die HP der WEG leisten muß. Netter Versuch, daß wir es der VK melden sollen. Das macht nur Arbeit und Ärger, da 300 Euro SB und knapp über 300 Euro Schaden. Da wird sich unser Kfz-Versicherer ganz bestimmt reinhängen.
Was nun? Nochmal ein schärferes Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung und Hinweis, daß die Angelegenheit dem Anwalt übergeben wird, falls keine Antwort oder Deckungszusage erfolgt? Verkehrsrechtsschutz ohne SB wäre vorhanden.
Beste Antwort im Thema
Finales Update: Die Sache ist erledigt und der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung der WEG übernommen. Die Zusage der Schadensübernahme kam heute.
Es gab seit Dezember noch einige Diskussionen zwischen mir (bzw. meiner Frau, deren Fahrzeug wurde beschädigt) und der Versicherung. Die Hausverwaltung als Vertreterin der WEG stand hinter uns und konnte das Verhalten der Versicherung nicht nachvollziehen. Die HV hat bei der Versicherung auch nachgehakt. Letztendlich eingelenkt hat die Versicherung aufgrund des Arguments, daß es sich um einen baulichen Mangel (zu niedrige Belastungsklasse der Rinne) handelt. Weiterhin hatte ich damit gedroht, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe.
Unseren Vermieter hatten wir über die ganzen Geschichte zwar informiert, aber sonst erstmal unbehelligt gelassen. Auch haben wir den Schaden nicht der VK-Versicherung gemeldet, damit die nicht auf blöde Ideen kommen, am Ende erstmal höher stufen und dann noch mehr Arbeit mit der Korrektur entsteht.
Fazit: Das war das letzte Mal, daß ich so eine Sache versuche ohne Anwalt zu regeln. Wenn die Versicherer meinen, daß sie bocken müssen, dann sollen sie dafür eben extra bluten.
Haken dran, Sache erledigt!
53 Antworten
Mein Benz. 🙂
Ich denke schon, daß die Hausverwaltung jetzt noch Hausaufgaben hat und diese erledigen muß. Um weiteren Ärger zu vermeiden, muß wohl die Rinne nochmal erneuert werden. Das kommt davon, wenn man den Hausmeister sowas machen läßt, der viel kann, aber nix davon gescheit. Das ist aber ein anderes Thema.
Was so in der Eigentümerversammlung besprochen und entschieden wird bekomme ich als Mieter auch mit. Unsere Nachbarin ist Eigentümerin und erzählt immer recht ausführlich.
Die Belastungsklasse A15 bedeutet Prüflast 1,5 Tonnen. Die tatsächliche Belastung darf nur deutlich niedriger liegen. Der Hersteller ACO gibt selbst als Verwendungszweck nur "Bereiche, die von Fußgängern und Radfahrern betreten bzw. befahren werden" an. Sobald mit Kraftfahrzeugen befahren wird, kommt Belastungsklasse B125 mit Prüflast 12,5 Tonnen zum Einsatz. Die restlichen Rinnen sind alle B125, nur die oben an der Kante nicht, weil die vor einigen Jahren schonmal nach Defekt getauscht wurde.
Wir haben in der Garage mehrere SUV und jeder davon knackt die 1,5 Tonnen. Selbst die Kombis liegen alle bei 1,3 bis 1,4 Tonnen. Nur die paar Kleinwagen, wie auch der Polo sind leichter.
Du musst die Belastung aber pro Achse sehen. Ein 2,5 Tonnen - Auto hat das Gewicht ja auf beide Achsen verteilt. Und mit beiden Achsen kann der Wagen ja nicht auf der Stimme stehen. Dennoch scheint 1,5 Tonnen ja auch nicht nur von Sprintern oder Transportern, sondern auch von normalen PKW erreicht zu werden.
12,5 Tonnen erscheint mir sehr viel, aber wenn das nunmal die Abstufungen sind...
Wenn ACO als Rinnenhersteller es nicht freigibt, passt es nicht. Ende Gelände. Es reicht ja 1x verbiegen, also ein einziges Fahrzeug welches zu schwer ist. Ein Fahrzeug übt nicht immer konstanten Druck aus. Bremsen belastet die VA mit bis zu 2/3 des Gewichts.
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Zitat:
@Weilheimer schrieb am 5. Februar 2019 um 19:26:56 Uhr:
Der Hersteller ACO gibt selbst als Verwendungszweck nur "Bereiche, die von Fußgängern und Radfahrern betreten bzw. befahren werden" an. Sobald mit Kraftfahrzeugen befahren wird, kommt Belastungsklasse B125 mit Prüflast 12,5 Tonnen zum Einsatz.
Stimmt, damit ist eigentlich alles gesagt. Wundert mich nur, aber man lernt ja nie aus.. Danke fürs mitteilen!
Die Aco-Self ist PKW befahrbar und wird häufig für Garagenzufahrten im Bereich von Einfamilienhäusern verwendet.
Hier hätte man sinnvollerweise eine höhere Lastklasse verbaut, der Hauptfehler liegt aber im unzureichenden Unterbau des Pflasters.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 5. Februar 2019 um 19:34:09 Uhr:
Du musst die Belastung aber pro Achse sehen. Ein 2,5 Tonnen - Auto hat das Gewicht ja auf beide Achsen verteilt. Und mit beiden Achsen kann der Wagen ja nicht auf der Stimme stehen. Dennoch scheint 1,5 Tonnen ja auch nicht nur von Sprintern oder Transportern, sondern auch von normalen PKW erreicht zu werden.12,5 Tonnen erscheint mir sehr viel, aber wenn das nunmal die Abstufungen sind...
Ich würde bei der Prüflast davon ausgehen, dass die Last statisch aufgebracht wird. Ballert aber ein Auto da drüber, dann gibt das ggf. auch noch ganz gute dynamische Lasten. Von daher wird das schon passen.
Im Straßenbau werden Lastklassen verwendet und die entsprechenden Flächen danach eingeordnet.
Wenn Aco schreibt, dass die Aco-Self PKW befahrbar ist, dann hat das Vorrang vor der Lastklasse.
...das Problem sind meist horizontale Lasten, wenn so eine Rinne in einem Bereich verbaut ist, wo die Fahrzeuge bremsen oder beschleunigen. Besonders bei Pflasterflächen schieben die Fahrzeuge beim Bremsen das Pflaster gegen die Rinne, bis diese irgendwann bricht.
Und richtig heftig ists, wenn so eine Rinne z.B. ohne Vorkehrungen im Bereich einer Rampe verbaut wird (https://...lienservice-zimmermann.de/.../...-tiefgarageneinfahrt-g.jpg) ... die in die TG einfahrenden Autos bremsen und schieben das Pflaster nach unten, die ausfahrenden ziehen das Pflaster beim bergauffahren nach unten.
Ist nun unten entlang des TG-Tores oder wie auf dem Photo die Rinne zwischen dem betonierten Teil ganz unten und dem Pflaster verbaut drückts die Rinne irgendwann zusammen... wenn nicht z.B. ein Betonfundament vor die Rinne gesetzt wurde -und z.B. die darüberliegenden Pflastersteine in den Beton gesetzt - um den Schub abzufangen.