Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage

VW

Hallo VW-Gemeinde,

in Ergänzung zum Thread „Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten“ möchte ich hier eine Umfrage starten, die sich an die Betroffenen MT-User wendet. Die Umfrage ist mit der Werkstatt abgesprochen. Wir möchten Euch und uns damit eine Übersicht über die Zahl der betroffenen MT-User vermitteln.

(Hinweis: wir haben natürlich keinen Einfluß auf die 100%ige Richtigkeit des Umfrageergebnisses)

In der Umfrage habt Ihr die folgenden Auswahlmöglichkeiten:

  • Ich bin betroffen und wurde bereits von VW angeschrieben
  • Ich bin unter Umständen betroffen, habe aber noch kein Schreiben von VW erhalten
  • Ich bin nicht betroffen

Wer bereits von VW angeschrieben wurde und dies möchte, kann sich zusätzlich gerne mit den nachfolgend genannten wesentlichen Fahrzeugdaten per Beitrag hier im Umfrage-Thread melden:

Modell:
Erstzulassung:
Km-Stand (gerundet):
Weitere Angaben:

Gruß
NoGolf
MT-Team

(Alle anderen Beiträge und Kommentare schreibt Ihr bitte nicht hier, sondern ausschließlich im o.g. Sammelthread)

Beste Antwort im Thema

VW ECO UP
Baujahr 2013
Laufleistung 38000
Gekauft 2014 mit 1100 km
Alles drin was es für den UP gibt
3 mal neue Kupplung 2 mal neues Getriebe auf Garantie
Bremsscheiben nach 25000 km defekt ??

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Modell: VW Passat, B7, Limousine, Benziner, 1,8 L, 160 PS, 6-Gang, Highline
Erstzulassung: 02/2011
KM-Stand: 66.000 KM
Weitere Angaben:
Post von VW am 05.12. erhalten; Hotline am 15.12. erreicht; Kontaktaufnahme soll in den nächsten 14 Tagen erfolgen.

Fahrzeug mit ca. 5.500 KM bei einem VW-Händler gekauft; gut 1 Jahr alt; Erster Halter VW

Im Serviceheft:
Stempel Testwagen der Volkswagen AG, Kostenst. 1971/0 Erstzul.: 14.2.11 [Datum handschriftlich eingetragen], Werksnummer: [keine Angabe]

Laut VW WE:
Besondere Gültigkeitsprüfung; Betriebserlaubnis Nachtrag; Fertigungsablauf Mosel; Fertigungskategorie (Pressefinish)…; Landesverkaufsprogramm Deutschland

Relativ hohe Zahl der letzten 6 Stellen der FIN: 322xxx

In Zul.-Bescheinigung Teil 1 aufgeführte EG-Typ-Nr., stimmt nicht mit den als betroffen gemeldeten Typ-Nr. aus der EU-RAPEX-Meldung (A12/1685/18) überein

Zitat:

@mgw2009 schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:10:31 Uhr:


Golf 7 Comfortline - EZ 9/14 - 85 tkm

Ein kurzer Zwischenbericht:

Bisher hat VW fast alles gehalten, was sie versprochen haben... durchschnittliche Antwortzeit ein bis zwei Wochen bei jeder Kommunikation - man braucht also Geduld. Die Damen und Herren am Telefon waren nette, jüngere Konzermitarbeiter, ohne jegliche Entscheidungsbefugnis, die diesen Unsinn jetzt ausbaden müssen... ansonsten herrscht organisierte Verantwortungslosigkeit und man ist schlecht informiert (Rückrufaktion in USA? - nie gehört! ... Man gehe auf vw.com und dort FAQ und suche mit 01C5 und bekommt direkt den Text des Briefes in englischer Sprache).

Das erste Angebot war wie erwartet die BGH-Formel. Für uns Otto-Normalverbraucher ist es m.E. am einfachsten beim ADAC im Autokatalog den reinen Wertverlust des Modells pro Monat nachzusehen und mit der Anzahl der genutzten Monate zu multiplizieren (incl. der Monate etwaiger Vorbesitzer!). Bei uns ergab das eine Punktlandung, wenn ich diesen Wert vom UPE abziehe. Dummerweise gibt es für diesen Wert kein Ersatzfahrzeug... wir haben dann vorgeschlagen (1) Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne Nutzungsausfallentschädigung (2) höhere Laufleistung in die BGH-Formel einsetzen und unsere Winterräder anzurechnen (3) gleichwertiges Ersatzfahrzeug zum "Händler-Einkaufspreis" und Ausgleich der Differenz. Nr. (1) muss man nach meiner Einschätzung gerichtlich durchsetzen mit der Gefahr, dass es nicht funktioniert - das weiß der Konzern natürlich auch... Nr. (3) wurde abgelehnt ..."geht nicht".

Letztendlich wurden ca. 50%+ auf den ursprünglichen Vorschlag (siehe oben) angeboten. Das werden wir wohl jetzt annehmen.

-mgw

Ich wurde bislang noch nicht zurückgerufen mit einem konkreten "Rückkaufsangebot" (zu welchem Preis auch immer).

Laut DAT-Schwacke hat meiner noch ca 8.300€ an Wert, mit 50% drauf könnte ich dann schon eher leben, für nen aktuellen GTI/GTD/... würden auch die 50% drauf nicht wirklich ausreichen.

Die hier erwähnte Nummer 1 wäre vermutlich der einzige Weg um gerecht aus der Sache zu gehen. Hierzu hab ich mit meiner Rechtsschutz schon mal telefoniert, wäre grundsätzlich möglich. Aber das wäre für mich nur der allerletzte Schritt, den ich aber notfalls beschreiten werde, wenn das Angebot echt zu niedrig/ungünstig ist.

Haben die auch was mit ner Umweltprämie/... in den Raum gestellt, also zusätzlich zu dem Aufschlag beim Preis?

Zitat:

@Markus_Hieler schrieb am 29. Dezember 2018 um 16:23:36 Uhr:


...
Laut DAT-Schwacke hat meiner noch ca 8.300€ an Wert, mit 50% drauf könnte ich dann schon eher leben, für nen aktuellen GTI/GTD/... würden auch die 50% drauf nicht wirklich ausreichen.

Vergiss' DAT - der Wert ist hier nicht von Belang nach meiner Erfahrung. Entweder "BGH-Formel" oder einfach den monatlichen Wertverlust lt. ADAC (bei älteren Fahrzeugen oder hohe Laufleistung wird ADAC evtl. nicht funktionieren).

Zitat:

Die hier erwähnte Nummer 1 wäre vermutlich der einzige Weg um gerecht aus der Sache zu gehen. Hierzu hab ich mit meiner Rechtsschutz schon mal telefoniert, wäre grundsätzlich möglich. Aber das wäre für mich nur der allerletzte Schritt, den ich aber notfalls beschreiten werde, wenn das Angebot echt zu niedrig/ungünstig ist.

Hmm... also... es gibt Anwälte die öffentlich damit argumentieren, dass der Kaufvertrag "eigentlich" unwirksam ist und keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt werden muss. Ich vermute die Konzernjuristen werden sich mit Händen und Füßen dagegen wehren - d.h. die gehen durch alle Instanzen und das dauert dann geschätzte 3 Jahre oder mehr. Meine Vermutung ist, man wird einen Vergleich versuchen falls du erster Instanz gewinnst (was gar nicht sicher ist). - die Frage ist nur, ob du wegen einem Tausender mehr den ganze Aufwand und die schlaflosen Nächte brauchst. Meine Entscheidung war: Eindeutig Nein.

Zitat:

Haben die auch was mit ner Umweltprämie/... in den Raum gestellt, also zusätzlich zu dem Aufschlag beim Preis?

Nein, haben sie nicht. Die "Umweltprämie" ist aber auch nur ein "Finanzierungsinstrument" um Nachlässe zu verschleiern. Gefragt haben wir natürlich!

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Wieso soll dieser DAT-Wert nicht von Belang sein?

Würde ich jetzt meinen "Dicken" an jemand verkaufen, wäre ja ca dieser Wert noch zu erzielen + Extras ......

Mit der BGH-Formel [(Wert bei Kauf * gefahrene KM) / Erwartbare Gesamtfahrleistung] .... Bei nem Diesel schwierig, sagen wir 250.000km Gesamtfahrleistung, .... dann läge meine Nutzungsentschädigung bei gut 16.000€ (Golf GTD, BJ 2012) was jetzt auch ned super ist. Bei nem damaligen Kaufpreis von knapp 30.000€ würde ich dann noch ca. 14.000€ zurückbekommen, wenn ich das jetzt richtig gerechnet habe?

Für den Betrag bekomme ich aber ebenfalls keinen GTI/GTD (vergleichbares Auto) ...

Von daher warte ich erstmal was die für ein Angebot nennen. Das mit dem Klagen will ich wirklich nur im äußersten Notfall machen (wie du geschrieben hast: Das wird sicher Jahre dauern).

Zitat:

@jan20372 schrieb am 8. Dezember 2018 um 07:55:23 Uhr:


Modell: Golf VI GTI

Erstzulassung: 05/2011

Km-Stand (gerundet): 140.000

Dark burgundy - RNS 510 + Handyvorbereitung Premium - MFL - MediaIn - Climatronic - MFA "Plus" - DCC - Licht+Sicht - Verglasung 65% abgedunkelt - Bi-Xenon + TFL - R-LED Rückleuchten - Innenbeleuchtung LED - VW Emblem (schwarz) - Standheizung - Dynaudio -Parkassisten - Felgen Detroid 18 Zoll u.v.m

Guten Tag

Diese Angaben decken sich ziemlich genau mit denen von meinem GTI. Darf ich fragen ob es schon zu einem Deal mit VW gekommen ist und wie der ausgefallen ist?

Viele Grüsse

Bei uns lag der DAT-Wert ziemlich daneben, wenn ich die Preise in den einschlägigen Börsenportalen damit vergleiche.

Geduld haben ist sicherlich gut.

Morgen zusammen,

dieser Thread wurde eigens eingerichtet, um eine schnelle Übersicht und Orientierung über Fahrzeugdaten betroffener User zu erhalten. Bis zur letzten Seite klappte das ja aiuch. Diskussionen zum Thema bitte nur im anderen Sammelthread

Gruß
NoGolf
MT-Team

Zitat:

@Nogolf schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:32:16 Uhr:


Morgen zusammen,

dieser Thread wurde eigens eingerichtet, um eine schnelle Übersicht und Orientierung über Fahrzeugdaten betroffener User zu erhalten. Bis zur letzten Seite klappte das ja aiuch. Diskussionen zum Thema bitte nur im anderen Sammelthread

Gruß
NoGolf
MT-Team

Moin, moin - dann habe ich wohl doch den falschen Thread erwischt. Sorry!

Modell:Touran 1,4 TSI
Erstzulassung: 04.2011
Km-Stand (gerundet):165000
Weitere Angaben:Vollausstattung

Modell: VW Polo 6C 1,4TSI BlueGT DSG
Erstzulassung: 01/2015
KM-Stand: 47.000 KM
Extras: Alles außer Xenon und Panoramaschiebedach
Laut VW We-App Pressefinish.
Verlauf: Brief am 04.12. erhalten, Hotline erreicht am 07.12., avisiertes Rückruffenster 14 Tage, seit dem Funkstille.

Pressefinish ist ein trauriges Wortspiel in diesem Fall: Das Fahrzeug wird in der Presse fertig gemacht... 🙁

Modell: Passat B7 2.0 TDI Highline
EZ: 2011
km-Stand: 180k
Extras: alles ausser Standheizung und Toter-Winkel-Assistent, falls dafür verfügbar.
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Ob man da was machen könnte. Mit dieser Ausstattung gebe ich das Teil nicht für so wenig Geld zurück.

Modell: Passat B7 Variant 2.0 TDI BMT Highline
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Weitere Angaben: ACC, DCC, Leder, AHK, Panoramadach, 230V Steckdose, Kamera, Parksensoren, Einparkhilfe, Sitzheizung vorne und hinten, Freisprecheinrichtung, Fernlichtassistent, Xenon

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Modell: Passat B7 Variant 2.0 TDI BMT Highline

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